Common use of Preise, Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Preise, Zahlungsbedingungen. 6.1. Im Vertragsverhältnis des Adresseigners zum Listbroker gelten jeweils für die Nutzungsrechte (Nutzungsentgelt) und sonstigen Leistungen die im Einzelauftrag oder sonstigen Rahmenvereinbarungen (z.B. Listmanagement- Vertrag) vereinbarten Preise. Im Vertragsverhältnis zu Kunden gelten für den jeweiligen Vertrag die Preise der Auftragsbestätigung des Listbrokers. Sind Leistungen ohne gesonderte Preisvereinbarung vereinbart, so gelten hierfür die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Listbrokers (für Datennutzungen gelten die in den Datenkarten angegebenen Nutzungsentgelte), es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Leistungen ohne gesonderte Berechnung erfolgen sollten.

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Samples: www.liebetrau-listservice.de, www.az-direct.com, www.az-fundraising.de

Preise, Zahlungsbedingungen. 6.1. 6.1 Im Vertragsverhältnis des Adresseigners zum Listbroker gelten jeweils für die Nutzungsrechte (Nutzungsentgelt) und sonstigen Leistungen die im Einzelauftrag oder sonstigen Rahmenvereinbarungen (z.B. Listmanagement- Vertrag) vereinbarten Preise. Im Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis zu Kunden gelten für den jeweiligen Vertrag die Preise der Auftragsbestätigung des Listbrokers. Sind Leistungen ohne gesonderte Preisvereinbarung vereinbart, so gelten hierfür die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Listbrokers (für Datennutzungen gelten die in den Datenkarten angegebenen Nutzungsentgelte), es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Leistungen ohne gesonderte Berechnung erfolgen sollten.

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Samples: www.indima.de

Preise, Zahlungsbedingungen. 6.14.1. Im Vertragsverhältnis des Adresseigners zum Listbroker Auftragnehmer gelten jeweils für die Nutzungsrechte (Nutzungsentgelt) und sonstigen Leistungen die im Einzelauftrag oder sonstigen Rahmenvereinbarungen (z.B. Listmanagement- Listmanagement-Vertrag) vereinbarten Preise. Im Vertragsverhältnis zu Kunden gelten für den jeweiligen Vertrag die Preise der Auftragsbestätigung des ListbrokersAuftragnehmers. Sind Leistungen ohne gesonderte Preisvereinbarung vereinbart, so gelten hierfür die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Listbrokers Auftragnehmers (für Datennutzungen gelten die in den Datenkarten angegebenen Nutzungsentgelte), es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Leistungen ohne gesonderte Berechnung erfolgen sollten.

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Samples: www.trebbau.com

Preise, Zahlungsbedingungen. 6.1. Im Vertragsverhältnis des Adresseigners zum Listbroker gelten jeweils für die Nutzungsrechte (Nutzungsentgelt) und sonstigen Leistungen die im Einzelauftrag oder sonstigen Rahmenvereinbarungen (z.B. Listmanagement- Listmanagement-Vertrag) vereinbarten Preise. Im Vertragsverhältnis zu Kunden gelten für den jeweiligen Vertrag die Preise der Auftragsbestätigung Auftrags- bestätigung des Listbrokers. Sind Leistungen ohne gesonderte Preisvereinbarung vereinbart, so gelten hierfür die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Listbrokers (für Datennutzungen gelten die in den Datenkarten angegebenen Nutzungsentgelte), es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Leistungen ohne gesonderte Berechnung erfolgen sollten.

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Samples: s84175e1aa9f0e9de.jimcontent.com