Common use of Preise, Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Preise, Zahlungsbedingungen. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestunden, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird). Auslösungen und besondere Reisekosten werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnet. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedruckt. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht. 4. Kosten der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und Preisen.

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Samples: www.innotec-deutschland.de

Preise, Zahlungsbedingungen. Es Im Flüssiggaspreis sind insbesondere die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die jeweils gültige Umsatzsteuer, ggf. die Energiesteuer sowie die Kosten der Abrechnung. Dem Kunden wurde ausführlich erläutert, dass Energiepreise bekanntlich ständigen Veränderungen unterliegen. Erfolgt die erste Belieferung bei Einzel- lieferungen später als vier Monate nach Abschluss dieses Vertrages, kann daher jede Partei verlangen, dass eine angemessene Anpassung der Preise – insbesondere mit Blick auf die in Satz 1 genannten Preis- bestandteile – vereinbart wird. Das gleiche Recht steht den Parteien bei Verträgen über eine wiederkehrende Belieferung mit Flüssiggas und bei PROGAS plus- und PROGAS exakt-Verträgen nach Ablauf einer Periode von sechs Wochen nach Abschluss des Vertrages zu; dies gilt also insbesondere für alle Folgelieferungen. Das Vorstehende gilt auch, soweit künftig neue Steuern, gesetzliche Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewin- nung, Herstellung, Speicherung oder den Verbrauch von Flüssiggas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden, es sei denn, die Weitergabe dieser Kostenbestandteile an den Kunden ist gesetzlich geregelt. In diesem Fall gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen zu einer solchen Kostenweitergabe. Im Rahmen von dauerhaften Vertragsbeziehungen (Dauerschuldverhältnissen) ist PROGAS, unabhängig von den vorstehenden Regelungen für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestunden, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird). Auslösungen und besondere Reisekosten werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnet. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die zum Zeitpunkt der Drucklegung jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen. Bei dieser Allgemeinen Reparatur- Preisanpassung haben Kunden kein Kündigungsrecht. Unsere Flüssiggaslieferungen sind sofort nach Erhalt unserer Rechnung und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedrucktohne Abzug zu bezahlen. Es gilt Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, ihr Gegenwert erst nach Einlösung gutgeschrieben. Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung entgegengenommen. Kontoinhaber, die ein SEPA-Basislastschriftmandat oder ein SEPA- Firmenlastschriftmandat erteilt haben, erhalten – bei wiederkehrenden Lastschriften vor dem ersten Einzug – eine Information über die bevor- stehende SEPA-Lastschrift (Pre-Notification) in der gesetzlich zulässigen Form und mit den entsprechenden Inhalten spätestens fünf Werktage vor Fälligkeit der jeweils neueste Fassung einzuziehenden Beträge. Die Einräumung eines Zahlungsziels bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Hinsichtlich der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Bestimmungen. Bei Zahlungsschwierigkeiten oder unsicherer Vermögenslage des Kunden können wir Vorauszahlung der jeweiligen Lieferung verlangen. Sofern wir dem Kunden eine Flüssiggasversorgungsanlage (die Folgen „Ver- sorgungsanlage“) mietweise oder sonst zur Nutzung überlassen, die in unserem Eigentum steht, gilt Folgendes: Die sich im Eigentum von PROGAS befindliche komplette Versor- gungsanlage (vom Behälter inkl. Behälterinhalt über Rohrleitungen bis einschließlich Gaszähler) wird lediglich vorübergehend und zum Zwecke der Energieversorgung des ZahlungsverzugsKunden mit dem Grundstück verbunden. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller Sie wird nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Eine Erweiterung oder Veränderung der Versorgungsanlage ist nur zustatthaft, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltsofern sie mit vorheriger Einwilligung von PROGAS erfolgt. Der Kunde darf keine Einwirkung auf die oder Veränderung an der Versorgungsanlage vornehmen oder vornehmen lassen. Hierzu zählen insbesondere die Demontage der Leitung vom Flüssiggasbehälter zum Haus des Kunden oder die Veränderung der Lage des Flüssiggasbe- hälters vom ursprünglichen Standort. Jede Beschädigung der Versor- gungsanlage, unbestritten insbesondere undichte Absperreinrichtungen oder Druck- regelgeräte sowie das Fehlen von uns anerkannt sindPlomben, sind PROGAS vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Außerdem Reparaturen an der Versorgungsanlage, die durch Eingriffe des Kunden oder nicht von PROGAS beauftragter Drit- ter in die Versorgungsanlage verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugtstrikten Beachtung der Betriebsvorschriften PROGAS GmbH & Co KG • Hausanschrift: Xxxxxxxxxxxxx 00-00, als sein Gegenanspruch 00000 Xxxxxxxx • Postanschrift: Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxx Telefon: (02 31) 54 98 - 0 • Telefax: (02 31) 54 98 - 1 61 • Internet: xxx.xxxxxx.xx • E-Mail: xxxx@xxxxxx.xx von PROGAS verpflichtet. PROGAS verpflichtet sich, die Versorgungs- anlage den sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechend instand zu halten und zu warten. Der Kunde räumt PROGAS das Recht ein, auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruhtGrundstück, auf dem die Versorgungsanlage von PROGAS befindlich ist, unentgeltlich alle für die Zwecke der Aufrechterhaltung der Energieversorgung erforderlichen Maßnahmen, wie die Verlegung von Rohrleitungen, den Einbau von Verteilungsanlagen, zu treffen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. 4. Kosten Ist der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten Kunde nicht Eigentümer des Auftragnehmers Grundstücks, wird er PROGAS die dahingehende Gestattung des Grundstückseigentümers mindestens in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und PreisenTextform beibringen.

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Samples: prowechsel.de

Preise, Zahlungsbedingungen. Es gelten die (1)Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestunden, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird). Auslösungen und besondere Reisekosten werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnet. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet)Euro gestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuervon XXXXXX gelten „ab Werk“ („ex works“ gemäss Incoterms® 2010) ausschliesslich Verpackung, Versand, Handling, Versicherung und Verladung. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- Ware wird, soweit nach Ermessen von HAMMEL erforderlich, handelsüblich und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedrucktauf Kosten des Bestellers verpackt. Es gilt (2)Preise sind Nettopreise; die Mehrwertsteuer wird in jeweils neueste Fassung der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragunggeltender gesetzlicher Höhe gesondert ausge- wiesen und in Rechnung gestellt. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt(3)Rechnungen sind ohne jeden Abzug wie folgt zu zahlen: Für Maschinen 30 % bei Auftragsbestätigung, ist der Leistungspreis netto (70 % vor Auslieferung, jedoch spätestens acht Tage nach Fertigstellungsmeldung. Für Ersatzteile und Kun- dendienstleistungen: Der Gesamtpreis ohne Abzug) Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (4)Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist HAMMEL berechtigt, neun Prozentpunkte über den Basis- zinssatz als Verzugsschaden sowie nach Fertigstellung Lagergeld zu verlangen. Falls HAMMEL in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist HAMMEL berechtigt, diesen gegenüber dem Bestel- ler geltend zu machen. (5)Zahlungen in Form von Wechseln oder Schecks werden nicht akzeptiert. Durch das Zusenden eines Schecks oder Wechsels durch den Besteller liegt weder eine schuldbefreiende Wirkung, noch eine Stun- dung der Forderung vor. Die Klagbarkeit der Werklohnforderung ist ausgeschlossen. (6)Umstände, die nach Ermessen von XXXXXX die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen - hierzu zählen insbesondere andere offene Zahlungsposten bzw. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Besteller - berechtigen zur sofortigen Geltendmachung einer noch offenen Rechnung ohne Rücksicht auf deren Fälligkeiten. Ausserdem ist XXXXXX berechtigt, nach seiner Xxxx Vorauszahlung oder Sicherheits- leistung wegen fälliger Ansprüche aus zu alten Bedingungen abgeschlossenen Verträgen zu fordern und seinerseits die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. (7)Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, welche die Auflösung der Geschäftsbeziehung als auch nur des einzelnen Vertrages zur Folge hat, werden sämtliche noch offene Forderungen auf Aufforderung hin sofort und vollständig zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu(8)Preisänderungen sind zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltzwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, unbestritten die Materialkos- ten oder von uns anerkannt sind. Außerdem marktmässigen Einstandspreise, so ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugtHAMMEL berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht. 4. Kosten der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall den Preis angemessen entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebens- haltungskosten zwischen Bestellung und PreisenAuslieferung nicht unerheblich übersteigt. (9)Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

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Samples: www.hammel.de

Preise, Zahlungsbedingungen. Es gelten Die in unseren Preislisten angeführten Preise sind unverbindlich. Die Rechnungen werden nach dem am Tag der Auslieferung aus dem Liefer-/Lagerwerk gültigen Preisen ausgestellt. Sofern sich wesentliche Faktoren der Preiskalkulation, wie Personal-, Material-, Energie-, Fracht- oder Kreditkosten, Steuern, Gebühren oder sonstige öffentliche Abgaben usw. ändern, sind wir grundsätzlich berechtigt, auch verbindlich vereinbarte Preise nach Maßgabe der zusätzlichen Belastung zu erhöhen. Jede Verknappung oder Rationalisierung von Energie und Rohstoffen, welche die Produktion und/oder den Transport beeinträchtigen, sind als force majeure anzusehen. Zur Erhöhung sind wir insbesondere auch dann berechtigt, wenn sich das Verhältnis der Kontraktvaluta zum EURO gemäß dem Devisenkurs (Ware) der Wiener Börse um mehr als 5% ändert. Ansprüche auf Treuerabatte oder eine Ermessensbegünstigung bestehen nicht. Werden sie gewährt, sind sie jederzeit widerrufbar und haben auf die jeweiligen Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestunden, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird). Auslösungen und besondere Reisekosten werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnet. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet)keinen Einfluss. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuerexklusive Mehrwertsteuer, ab Lager, ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackung. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Versicherungskosten trägt der Käufer. Wenn sich im Preis eingeschlossene Nebenkosten, wie etwa Frachten oder sonstige Abgaben und Kosten, nach Absendung der Bestellungsannahme erhöhen oder neu entstehen, gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Käufers versichert. Mindestauftragswert sind € 100,00. Bei einem Einkaufswert von weniger als € 100,00 verrechnen wir einen Frachtkostenanteil von € 9,00 je Lieferung. Bei Postversand berechnen wir € 6,00 Versandkostenanteil. Bei Nachnahmesendungen wird die Nachnahmegebühr mit € 8,00 in Rechnung gestellt. Alle Angaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Sollten vom Kunden bestellte Mengen nicht mit den von uns lieferbaren Verpackungs- und Bestelleinheiten übereinstimmen, sind wir berechtigt, den Bestellumfang auf die jeweils vorhandene Verpackungs- und Bestelleinheiten auf - oder abzurunden. Bei persönlichen Angeboten, wird der Preis immer für ganze VE (Verpackungseinheit) angeführt. Wird vom Kunden weniger bestellt als angeboten wurde, wird ein Anbruchzuschlag von 8% verrechnet. Ist die Erstellung eines Akkreditivs vereinbart, sind wir so lange nicht verpflichtet, mit der Anschaffung und der Herstellung der Ware zu beginnen, als die vom Käufer zu beauftragende Bank das Akkreditiv nicht als gedeckt und unwiderruflich bestätigt hat. Die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedrucktAkkreditivbank muss eine international anerkannte Großbank sein. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung Zahlungen haben unter Ausschluss von Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen in bar ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nichts anderes ergibtvereinbart wurde. Jede Mahnung wird mit € 12,00 exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Wir nehmen diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zahlungshalber an, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Spätere Zahlungen werden ausnahmslos nur in bar akzeptiert. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank (ÖNB) in Anrechnung gebracht. Darüber hinaus ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) innerhalb Käufer, der mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, insbesondere auch zum Ersatz der durch seine Säumigkeit verursachten vor- und außergerichtlichen Be- und Eintreibungskosten, insbesondere von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung Mahn- und Inkassospesen, verpflichtet. Zahlungen werden immer zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf das Kapital angerechnet. Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der REIGENA Vertriebsgesellschaft m. b. H Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdie Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, unbestritten die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Vom Eintritt derartiger Umstände sind wir unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefs zu unterrichten. Auch sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder von uns anerkannt sindnach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten und wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugtkönnen wir die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen sowie deren Rückübertragung auf Kosten des Käufers verlangen. Ferner können wir die dem Käufer erteilte Einziehungsermächtigung gemäß Ziffer 3 widerrufen. Der Käufer ermächtigt uns schon jetzt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht. 4. Kosten der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- in den vorstehenden Fällen seinen Betrieb zu betreten und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und Preisendie gelieferte Ware wegzunehmen.

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Samples: www.reigena.com

Preise, Zahlungsbedingungen. Es Im Flüssiggaspreis sind insbesondere die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die jeweils gültige Umsatzsteuer, ggf. die Energiesteuer sowie die Kosten der Abrechnung. Dem Kunden wurde ausführlich erläutert, dass Energiepreise bekanntlich ständigen Veränderungen unterliegen. Erfolgt die erste Belieferung später als sechs Wochen nach Abschluss dieses Vertrages, kann daher jede Partei verlangen, dass eine angemessene Anpassung der Preise – insbeson- dere mit Blick auf die in Satz 1 genannten Preisbestandteile – vereinbart wird. Das gleiche Recht steht den Parteien bei Verträgen über eine wiederkehrende Belieferung mit Flüssiggas und bei PROGAS plus- und PROGAS exakt-Verträgen nach Ablauf einer Periode von sechs Wochen nach Abschluss des Vertrages zu; dies gilt also insbesondere für alle Folgelieferungen. Das Vorstehende gilt auch, soweit künftig neue Steuern, gesetzliche Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewin- nung, Herstellung, Speicherung oder den Verbrauch von Flüssiggas betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden, es sei denn, die Weitergabe dieser Kostenbestandteile an den Kunden ist gesetzlich geregelt. In diesem Fall gelten dann die Preise gesetzlichen Bestim- mungen zu einer solchen Kostenweitergabe. Abweichend von den vorstehenden Regelungen werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung an den Kunden weitergegeben. Unsere Flüssiggaslieferungen sind sofort nach Erhalt unserer Rechnung und ohne Abzug zu bezahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, ihr Gegenwert erst nach Einlösung gutgeschrieben. Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung ent- gegengenommen. Kontoinhaber, die ein SEPA-Basislastschriftmandat oder ein SEPA- Firmenlastschriftmandat erteilt haben, erhalten – bei wiederkehrenden Lastschriften vor dem ersten Einzug – eine Information über die bevor- stehende SEPA-Lastschrift (Pre-Notification) in der gesetzlich zulässigen Form und mit den entsprechenden Inhalten spätestens einen Tag vor Fälligkeit der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestunden, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird). Auslösungen und besondere Reisekosten werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnet. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuereinzuziehenden Beträge. Die zum Zeitpunkt Einräumung eines Zahlungsziels bedarf der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- besonderen schriftlichen Vereinbarung. Hinsichtlich der Voraussetzungen und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedruckt. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es Rechtsfolgen des Zahlungs- verzugs gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Bestimmungen. Bei Zahlungsschwie- rigkeiten oder unsicherer Vermögenslage des Kunden können wir Vorauszahlung der jeweiligen Lieferung verlangen. Sofern wir dem Kunden eine Flüssiggasversorgungsanlage (die Folgen „Ver- sorgungsanlage“) mietweise oder sonst zur Nutzung überlassen, die in unserem Eigentum steht, gilt Folgendes: Die sich im Eigentum von PROGAS befindliche komplette Versor- gungsanlage (vom Behälter inkl. Behälterinhalt über Rohrleitungen bis einschließlich Gaszähler) wird lediglich vorübergehend und zum Zwecke der Energieversorgung des ZahlungsverzugsKunden mit dem Grundstück verbunden. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zuSie wird nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Jede Erweiterung oder Veränderung der Versorgungsanlage ist nicht statthaft, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltsofern sie nicht mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von PROGAS erfolgt. Der Kunde darf keine Einwirkung auf die oder Veränderung an der Versorgungsanlage vornehmen oder vornehmen lassen. Hierzu zählen insbesondere die Demontage der Leitung vom Flüssiggasbehälter zum Haus des Kunden oder die Veränderung der Lage des Flüssiggasbe- hälters vom ursprünglichen Standort. Jede Beschädigung der Versor- gungsanlage, unbestritten insbesondere undichte Absperreinrichtungen oder Druck- regelgeräte sowie das Fehlen von uns anerkannt sindPlomben, sind PROGAS vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Außerdem Reparaturen an der Versorgungsanlage, die durch Eingriffe des Kunden oder nicht von PROGAS beauftragter Drit- ter in die Versorgungsanlage verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugtstrikten Beachtung der Betriebsvorschriften von PROGAS verpflichtet. PROGAS verpflichtet sich, als sein Gegenanspruch die Versorgungsanlage den sicherheitstech- nischen Vorschriften entsprechend instand zu halten und zu warten. Der Kunde räumt PROGAS das Recht ein, auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruhtGrundstück, auf dem die PROGAS GmbH & Co KG • Hausanschrift: Xxxxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxx • Postanschrift: Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxxxx Telefon: (02 31) 54 98 - 0 • Telefax: (02 31) 54 98 - 1 61 • Internet: xxx.xxxxxx.xx • E-Mail: xxxx@xxxxxx.xx Versorgungsanlage von PROGAS befindlich ist, unentgeltlich alle für die Zwecke der Aufrechterhaltung der Energieversorgung erforderlichen Maßnahmen, wie die Verlegung von Rohrleitungen, den Einbau von Verteilungsanlagen, zu treffen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. 4. Kosten Ist der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten Kunde nicht Eigentümer des Auftragnehmers in dessen FirmaGrund- stücks, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und Preisenwird er PROGAS die dahingehende schriftliche Gestattung des Grundstückseigentümers beibringen.

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Samples: progas.de

Preise, Zahlungsbedingungen. Es gelten die Die Details zu den kostenpflichtigen Angeboten, insbesondere deren Umfang und Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestundenfinden sich auf den jeweiligen „spotresearch“ Angebotsseiten. Alle dort aufgeführten Preise sind bindend. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisangaben eingeschlossen, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird). Auslösungen und besondere Reisekosten werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnet. Arbeitszeit sondern wird in Zeiteinheiten gesetzlicher Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde kann je nach gewünschtem Nutzungsumfang zwischen den verschiedenen Preis- und Vertragsmodellen wählen. Promotion-Codes, Guthaben, bei der Registrierung gutgeschriebene Beträge und Gutscheine beziehen sich ausschließlich auf kostenpflichtige Leistungen und Downloads des Produkts „spotreserach“ und nicht auf andere Angebote der XADspoteffects GmbH. Das Guthaben gilt pro Unternehmen und muss innerhalb eines Zeitraums von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Erhalts eingelöst werden. Sollte es bis zum Ende dieses Zeitraums nur teilweise oder gar nicht eingelöst worden sein, verfällt es ersatzlos. Sollte der tatsächliche Rechnungsbetrag gekaufter Leistungen den Betrag des Guthabens übersteigen, erfolgt die Rechnungsstellung nur in voller Höhe berechnet)des Betrages, der das Guthaben übersteigt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher UmsatzsteuerDas Guthaben ist nicht übertragbar. Guthaben oder nicht genutzte Teile des Gutscheins können nicht in bar eingelöst werden. Die zum Zeitpunkt Beiträge für die kostenpflichtigen Angebote sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Vertragslaufzeit sofort fällig. Die Zahlung erfolgt durch die bei der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- Anmeldung angebotenen Debit-Verfahren, Lastschrift und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedrucktper Überweisung. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibtKönnen Beiträge nicht eingezogen werden, ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) innerhalb Nutzer zur Übernahme aller daraus entstehenden Kosten verpflichtet. Diese Kosten umfassen insbesondere Bankgebühren, die bei der Rückgabe von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligLastschriften entstehen und bankähnliche Gebühren in dem Ausmaß, die das Kosten verursachende Ereignis zu vertreten hat. Es gelten Den Nutzern der kostenpflichtigen Angebote werden die gesetzlichen Regeln betreffend Rechnungen und weitere Zahlungsaufforderungen per E-Mail übersandt und können bis zu einem Zeitraum von 12 Monaten nach Rechnungsstellung als Dokument über die Folgen Einstellungen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht. 4. Kosten der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und PreisenNutzer-Accounts heruntergeladen werden.

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Samples: xadspoteffects.com

Preise, Zahlungsbedingungen. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- Preisangaben je Produkt verstehen sich in Euro ohne Lieferkosten einschließlich Mehrwertsteuer ohne Aufbau, Dekoration und WartestundenLeuchtmittel, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird)abweichend angegeben. Auslösungen und besondere Reisekosten Für die Anlieferung werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen die angegebenen Lieferkosten berechnet. Arbeitszeit wird Zur besseren Vergleichbarkeit der Preise werden die Grundpreise gemäß Preisangabenverordnung in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher UmsatzsteuerKlammern angegeben. Die zum Zeitpunkt Preise in Katalogen und Prospekten gelten innerhalb der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedrucktKataloglaufzeit. Es gilt die jeweils neueste Fassung Produkte ohne Preisangabe sind von der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen BeauftragungBestellung nach Katalog ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller Kunde nur zuberechtigt, wenn seine die Gegenansprüche, mit denen aufgerechnet werden sollen, Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis betreffen, rechtskräftig festgestellt, unbestritten von BAUHAUS anerkannt oder von uns anerkannt unstrittig sind. Außerdem ist er Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte des Kunden. Inhaber der BAUHAUS PLUS CARD erhalten auf die Umsätze im BAUHAUS Online-Shop den vereinbarten Bonus gemäß PLUS CARD-Vertrag. Hierüber wird je Buchung eine Einzelrechnung erstellt. Eine Bonifizierung der Online- Umsätze setzt die einmalige Registrierung der PLUS CARD in Ihrem Benutzerkonto voraus. Bei Zahlung per Bankeinzug (SEPA-Basislastschrift), ermächtigt der Kunde die BAHAG AG (Gläubiger-ID DE03ZZZ00000163554), Zahlungen von der angegebenen IBAN mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die Abbuchung erfolgt nach dem Versenden der Produkte. Die Vorabinformation zum Einzug der SEPA-Lastschrift sowie die Mandatsreferenz wird dem Kunden mindestens einen Tag vor Fälligkeit per E-Mail an die von ihm beim Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Falls eine Abbuchung vom Konto des Kunden per SEPA- Basislastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder falsch angegebener Bankdaten nicht möglich sein sollte, belastet BAUHAUS dem Kunden die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren; sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Bei Zahlung per Ratenkauf (Zahlungsart „Ratepay“) arbeitet BAUHAUS mit der Ratepay GmbH, Xxxxxxxxxxx. 00- 00, 00000 Xxxxxx (Gläubiger-ID DE39RPY00000568463) zusammen. Kommt bei Nutzung einer Ratepay- Zahlungsart ein wirksamer Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der BAUHAUS E-Business GmbH & Co. KG zustande, wird die gegen den Kunden bestehende Zahlungsforderung an die Ratepay GmbH abgetreten. Zahlungen können in diesem Fall mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an Ratepay geleistet werden. Durch Auswahl einer Ratepay-Zahlungsart willigt der Kunde in die Weitergabe seiner persönlichen Daten und der Bestelldaten an die Ratepay GmbH zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung sowie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugtVertragsabwicklung ein. Alle Einzelheiten zur Zahlungsabwicklung sind in den Ratepay- Zahlungsbedingungen und den Ratepay-Datenschutzbestimmungen zu finden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht. 4. Kosten der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firmaimmer dann Anwendung finden, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und Preisenwenn eine Ratepay-Zahlungsart gewählt wird.

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Samples: media.cdn.bauhaus

Preise, Zahlungsbedingungen. Es Die Abrechnung / Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Erbringung der Leistung und / oder Auslieferung der Ware. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise (Lastschrift / Kreditkarte / Ueberweisung-Rechnung). Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage Netto. Als maßgebend gelten die Preise Zahlungseingangstage. Schecks gelten erst nach Gutschrift/Wertstellung bei uns als eingegengen. Bei Zahlungszielüberschreitung sind wir zur Berechnung banküblicher Zinsen berechtigt. Bei Zahlungsverzug werden sofort alle noch offenen Rechnungen fällig. Bei Zweifeln an der jeweils aktuellen Preisliste Zahlungsfähigkeit des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestunden, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten Käufers können wir Vorauszahlungen verlangen. Ist der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird). Auslösungen und besondere Reisekosten werden Käufer mit seinen Verpflichtungen im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnet. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher UmsatzsteuerRückstand, so sind wir vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur Liefereinstellung / Sperrung des Accounts berechtigt. Die zum Zeitpunkt dadurch entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend machen. In unseren Leistungen ist ein Email- oder Telefonsupport enthalten, der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedrucktsich ausschließlich auf die Wartung des Accounts / Servers beschränkt. Es gilt Kostenlos mitgelieferte Skripte (Gästebücher, ..), Programme, Programmerweiterungen (Frontpageextentions,..) werden zwar auf den Serversystemen zur Verfügung gestellt, können aber von uns nicht supportet werden. Nach Absprache kann Support über Mehrwerttelefonnummern oder Verrechnung nach Zeiteinheiten (€ 1,99 netto je Minute) vorgeschrieben werden. Mit dem Einverständnis einer Abbuchung mittels SEPA Lastschrift stimmt der Kunde den SEPA [Firmen]Lastschrift Bedingungen ausdrücklich zu, die jeweils neueste Fassung der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragungwie folgt gelten: Ich/Wir ermächtige(n) die Aktualisierer Internet GMBH, Zahlungen von meinem/unseren Konto mittels SEPA Lastschriften einzuziehen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibtZugleich weise ich mein, ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Aktualisierer Internet GMBH auf mein/unser Konto gezogenen SEPA Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligacht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die gesetzlichen Regeln betreffend mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich/Wir ermächtige(n) die Folgen des ZahlungsverzugsAktualisierer Internet GMBH, Zahlungen von meinem/unseren Konto mittels SEPA Firmenlastschriften einzuziehen. Aufrechnungsrechte stehen Zugleich weise ich mein, weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Aktualisierer Internet GMBH auf mein/unser Konto gezogenen SEPA Firmenlastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses SEPA-Firmenlastschrift-Mandat dient nur dem Besteller nur zuEinzug von SEPA Firmenlastschriften, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder die auf Konten von uns anerkannt Unternehmen gezogen sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugtIch bin (wir sind) nicht berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruhtnach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. 4Ich bin (Wir sind) berechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, SEPA Firmenlastschriften nicht einzulösen. Kosten Für den Fall der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend Rückbuchung einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,-- neben den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und Preisenentstehenden Bankspesen behoben.

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Samples: www.aktualisierer.de

Preise, Zahlungsbedingungen. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestunden, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird). Auslösungen und besondere Reisekosten werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnet. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet). Alle 2.1 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuerin Schweizer Franken, ohne Verpackung, netto, ab Lieferwerk («EXW»), ohne Montage und ohne Anpassung an kantonale-, lokale- und Haus- Vorschriften des Käufers. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen in Textform. 2.2 Die Zahlung hat grundsätzlich zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen (-fristen) und in der vereinbarten Währung, ohne Abzüge, zu erfolgen. 2.3 Zahlungen des Käufers haben nur befreiende Wirkung, wenn diese auf das Konto des Verkäufers geleistet werden. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind zum Zeitpunkt Inkasso nicht berechtigt und dürfen keine Zahlungen entgegennehmen. 2.4 Der Kaufspreis oder entsprechende Raten sind bei Fälligkeit zu bezahlen; eine Verrechnung irgendwelcher Ansprüche seitens des Käufers ohne entsprechende Vereinbarung in Textform ist ausgeschlossen. Pendente Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- Zahlungspflicht gemäss Vertrag. 2.5 Ist der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann der Verkäufer die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen aufschieben, bis zur Begleichung des Ausstandes. 2.6 Der Käufer befindet sich ab vereinbartem Fälligkeitsdatum auch ohne Mahnung in Verzug und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedrucktschuldet einen Verzugszins von mind. Es gilt die jeweils neueste Fassung 6 % pro Jahr. 2.7 Befindet sich der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, Käufer in Verzug und ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) Besitz am Liefergegenstand noch nicht auf ihn übergangen, so kann der Verkäufer durch Mitteilung in Textform vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt: - 100 % des vereinbarten Kaufpreises, wenn der Liefer- gegenstand für den Käufer neu entwickelt oder in Einzel- anfertigung hergestellt oder für den Käufer speziell bestellt oder ausgerüstet wurde. Vorbehalten bleibt eine Rückerstattung in Höhe von 2/3 des Erlöses aus einem etwaigen Wiederverkauf durch den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig12 Monaten nach Lossagung von der Vertragserfüllung. Es gelten - 30 % des vereinbarten Verkaufspreises für alle anderen Arten von Liefergegenständen. - Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Schadens bleibt vorbehalten. 2.8 Ist der Liefergegenstand bereits in den Besitz des Käufers gelangt und befindet sich der Käufer in Verzug, so hat der Verkäufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die gesetzlichen Regeln betreffend sofortige Bezahlung des ganzen Restbetrages zu verlangen. Tritt der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück, so hat der Käufer den Liefergegenstand sofort franko Domizil des Verkäufers oder nach Xxxx des Verkäufers, nach dem Domizil des Herstellers zu senden. Der Käufer ist überdies verpflichtet, dem Verkäufer eine Entschädigung für Wertminderung jeder Art und eine Miete zu bezahlen. Die Entschädigung für die Folgen Wertminderung beträgt für das erste angebrochene Jahr des ZahlungsverzugsBesitzes des Käufers 30 % des Kaufpreises und weitere 15 % für jedes weitere angebrochene Jahr. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zuDie Miete beträgt zusätzlich 11/2 % des Kaufpreises pro angebrochenen Monat auf die Dauer des Besitzes des Käufers gerechnet. Zusätzlich werden die Kosten für Montage, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltDemontage, unbestritten oder Hin- und Rückfahrt, Camionnage, Versicherung und eventuelle weitere Spesen in Rechnung gestellt. Bei Einzelanfertigungen gilt Ziffer 2.7. 2.9 Der Käufer anerkennt ausdrücklich die Angemessenheit dieser Berechnungsgrundsätze (Ziffer 2.7, 2.8), wobei die Geltendmachung von uns anerkannt sindEntschädigungen für nachweisbar höhere Abnützung und Beschädigung vorbehalten bleibt. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruhtBereits geleistete Zahlungen an den Verkäufer werden angerechnet. 4. Kosten der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und Preisen.3

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Samples: 3dinnotec.ch

Preise, Zahlungsbedingungen. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestunden, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird). Auslösungen und besondere Reisekosten werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnet. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedruckt. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, Bei Lieferverträgen ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) in der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag innerhalb von 14 20 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fälligfällig (Zahlungsfrist). Es gelten Der Abzug von Skonto bedarf ebenso wie die gesetzlichen Regeln betreffend Entgegennahme von Wechseln einer gesonderten Vereinbarung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Kunde Verzugszinsen gem. § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt neben Verzugszinsen eine Mahnpauschale von 10,00 € zu erheben. Im Falle des wiederholten Mahnverfahrens behalten wir uns vor, die Folgen Bestellungen nur noch gegen Vorauskasse auszuliefern. Bei Werkleistungen hat die Zahlung gem. § 16 VOB/B zu erfolgen. Für eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile haben wir Anspruch auf Abschlagszahlungen in Höhe des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zuWertes, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltwir dem Kunden das Eigentum hieran übertragen. Das alternative Wahlrecht des Kunden auf Sicherheitsleistung gem. § 16 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/B ist ausgeschlossen. Falls nach Auftragsbestätigung Preis- oder Lohnerhöhung oder sonstige verteuernde Umstände eintreten, unbestritten sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Die Preiserhöhung ist zulässig, wenn sie auf Veränderung von preisbildenden Faktoren beruht, die unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind; die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Vertragspartner in angemessener Frist angezeigt werden. Bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse unseres Kunden sind wir berechtigt, alle uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen sofort fällig zu stellen und Bezahlung zu verlangen. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen bzw. der Fristen für die Erstellung von Werkleistungen tritt ein, wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung oder behördliche Maßnahmen oder durch die Verspätung oder das Ausbleiben von uns anerkannt sindZulieferungen die Lieferung bzw. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht. 4. Kosten die Herstellung der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und PreisenWerkleistung verzögert wird.

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Samples: www.m-s-datentechnik.de

Preise, Zahlungsbedingungen. Es gelten Die Xxxx des Zahlungsmittels bestimmt der Vermieter. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden ausschließlich Überweisung und PayPal (zuzüglich 2%) akzeptiert. Der Mietpreis richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste von TripNuts Campervans bzw. nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% ist enthalten. Mietpreise berechnen sich nach Miettagen. Ein Miettag hat 24 Stunden, wobei angebrochene Tage ab 12 Stunden als ganze Tage abgerechnet werden. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz-, Fährgebühren sowie auch Bußgelder hat der Mieter zu tragen. Durch den Mietpreis sind die Preise Erstbefüllung der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers für Arbeits- und Wartestunden, Reisestunden, Mehrarbeits- und Nachtstunden, Arbeits- Warte- und Reisestunden an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten Gasflasche und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen Kosten des Versicherungsschutzes sowie für Wartung und berechnet wird)Verschleißreparaturen abgegolten. Auslösungen Darüber hinaus bietet TripNuts eine Reihe von Zusatzausstattungen an. Diese können je nach Bedarf und besondere Reisekosten werden im Einzelfall vereinbart oder nach branchenüblichen Sätzen berechnetVerfügbarkeit vom Mieter zusätzlich angemietet werden. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- und Montagebedingungen geltende Preisliste Grundlage hierfür ist umseitig abgedruckt. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen Beauftragungaktuelle Preisliste. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) Entstandene Mehrkosten sind durch den Mieter innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Kommt der Mieter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Zahlungsverzug, so beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz. Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt erforderlich, so hat der Mieter innerhalb der rechtlichen Vorgaben auch die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, den/die Mieter von weiteren Anmietungen auszuschließen. Der vertraglich festgelegte Mietzeitraum gilt von der Übergabe des Fahrzeugs am vereinbarten Ort bis zum Wiedererhalt zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort. Wird diese Zeit überschritten, wird dies dem Kunden je angefangener Stunde mit 10 € in Rechnung gestellt. Außerdem wird eine Zahlung i.H.v. 50 € fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestelltdie Zeitüberschreitung nicht vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt telefonisch angekündigt und eine neue Zeit vereinbart wurde. Wird dadurch eine anschließend geplante Vermietung verhindert oder verzögert, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht. 4. hat der Kunde zudem die hieraus entstehenden Kosten der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und Preisenzu tragen.

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Samples: www.campanda.fr

Preise, Zahlungsbedingungen. Es 1. Unseren Preisen liegen die heutigen Lohntarife und Material- preise zugrunde. Falls Tarif- und/oder Materialpreiserhöhungen im Zuge der Auftragsabwicklung eintreten, sind wir berechtigt, den Mehrpreis in Anrechnung zu bringen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ohne Verpackung, Verladung, Transport, Versicherung, Abladen, Aufstellen, Montage und Inbetriebnahme, und zwar in € für die Lieferung ab Werk oder Lager, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in der jeweils jeweiligen Höhe. Verpackung, Fracht, vom Besteller aus- drücklich gewünschte Versicherungen usw. werden nach den zur Zeit des tatsächlichen Anfalls geltenden Sätzen berechnet. Auch die Demontage alter Elemente wird, falls sie im Angebot nicht pauschaliert wurde, unter Ansatz unseres aktuellen Preisliste des Auftragnehmers Stunden- satzes plus Montagespesen zusätzlich berechnet. Gleiches gilt für Arbeits- anfallende Entsorgungskosten bei Abtransport und WartestundenEnt- sorgung demontierter Bauteile. Gipser-, ReisestundenElektro-, Mehrarbeits- Maurer- und NachtstundenFundamentarbeiten gehören nicht zum angebotenen bzw. be- stätigten Auftragsumfang. Verzögern sich Aufstellung, Arbeits- Warte- Montage, Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so sind auch die durch die Verzögerung entstande- nen Kosten, insbesondere W artezeiten, zusätzliche Fahrten, etc. vom Auftraggeber zu erstatten. Alle Vorbereitungen für die reibungslose Montage an der Bau- stelle sind vom Besteller auf dessen Kosten bauseits zu ver- anlassen, insbesondere sind Hilfskräfte und Reisestunden -stoffe wie Hebe- zeuge, Strom, Wasser, usw. zu stellen, Stemm- und Maurer- arbeiten, Auf- und Abbau von Gerüsten, Installationsarbeiten usw. zu übernehmen. Ohne ausdrückliche abweichende Verein- barung kann der Besteller hierfür weder bei Fremdarbeit noch bei Eigenleistung eine Vergütung verlangen oder Abzüge an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen, Kosten der Arbeitsvorbereitung, Reisekosten und die Materialpauschale (soweit nicht ein höherer Materialverbrauch nachgewiesen und berechnet wird)Vergütung vornehmen. Auslösungen und besondere Reisekosten werden Werden diese Arbeiten im Einzelfall vereinbart oder von uns übernommen, sind sie gesondert zu vergüten. Diese Arbeiten müssen nach branchenüblichen Sätzen berechnetunseren Angaben vor Montagebeginn fertig gestellt sein, damit unsere Monteure nach Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Arbeiten beginnen können. Arbeitszeit wird in Zeiteinheiten Für Arbeiten, die im Zeitnachweis ausgeführt werden gilt grund- sätzlich: der Besteller vergütet gesondert die anfallende Arbeits- zeit einschl. der Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feier- tagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung und Überwachung; Vorbereitungs-, Lauf-, Reise-, Rückmeldungs- und von 30 Minuten (halbe Stunden) abgerechnet (angefangene halbe Stunden werden in voller Höhe berechnet). Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteueruns nicht zu vertretende W artezeiten gelten als Arbeitszeit. Die zum Zeitpunkt Kosten für eine evtl. erforderliche Statik (z.B. zur Vorlage bei der Drucklegung dieser Allgemeinen Reparatur- und Montagebedingungen geltende Preisliste ist umseitig abgedrucktBaurechtsbehörde zur Erlangung einer Baugenehmigung) sind in der vorliegenden Kalkulation nicht enthalten. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Preisliste zum Zeitpunkt der verbindlichen BeauftragungDie angegebenen Preise gelten nur für den jeweiligen Einzel- auftrag. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Leistungspreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Auftragsverhältnis beruht. 4. Kosten der Arbeitsvorbereitung Arbeitsvorbereitung beinhaltet sämtliche Vorbereitungs- und Abwicklungsarbeiten des Auftragnehmers in dessen Firma, Niederlassung, Stationierungsort oder bei Lieferanten und Zulieferern, nicht jedoch Zeiten während Montage oder An- oder Abfahrt. Zeitaufwand für Arbeitsvorbereitung berechnet der Auftragnehmer nach Anfall entsprechend den für Arbeitsstunden geltenden Grundsätzen und PreisenFestpreisvereinbarungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

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Samples: www.a-maiergmbh.de