Pflichten des Datenverantwortlichen Musterklauseln

Pflichten des Datenverantwortlichen. 3.1 Der Datenverantwortliche gewährleistet, dass die personenbezogenen Daten für legitime und objektive Zwecke verarbeitet werden und dass der Auftragsverarbeiter keine personenbezogenen Daten verarbeitet, die nicht zur Erfüllung dieser Zwecke erforderlich sind.
Pflichten des Datenverantwortlichen. Im Rahmen dieses Vertrags und durch die Nutzung der Dienstleistungen geht der Datenverantwortliche die Verpflichtung ein, sich an geltendes Recht in Bezug auf den Datenschutz und die Privatsphäre zu halten, besonders in Bezug auf die Offenlegung oder die Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Datenverarbeiter und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollen die Anweisungen des Datenverantwortlichen an den Verarbeiter von personenbezogenen Daten im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht getroffen werden. Dieser Vertrag zum Datenschutz stellt dabei die komplette und endgültige Anweisung des Datenverantwortlichen an Jotform in Bezug auf personenbezogene Daten dar und alle Anweisungen, die über den Rahmen dieses Vertrages hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Anweisungen sollen von Beginn an im Vertrag vermerkt werden und können im Anschluss von Zeit zu Zeit durch den Datenverantwortlichen durch schriftliche Anweisung (in Einzelanweisungen) angepasst, erweitert oder ersetzt werden. Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, den Datenverarbeiter ohne schuldhaftes Verzögern und im vollen Umfang über alle Fehler oder Unregelmäßigkeiten in den rechtlichen Regelungen bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu informieren.
Pflichten des Datenverantwortlichen. Die Anweisungen des Datenverantwortlichen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entspricht den Datenschutzgesetzen und -vorschriften. Der Datenverantwortliche trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der personenbezogenen Daten und die Mittel, mit denen der Datenverantwortliche die personenbezogenen Daten bezieht und sie dem Auftragsverarbeiter weitergibt.