PFLICHTEN DER PARTEIEN Musterklauseln

PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 8
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 6 [Beschreibung der Verarbeitung] Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt. Klausel 7 [Pflichten der Parteien] Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Artikel 12
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 6 Beschreibung der Verarbeitung Klausel 7 Pflichten der Parteien
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 6: Beschreibung der Verarbeitung
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Klausel 8 Datenschutzgarantien
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Jede Partei nimmt die sich aus anwendbarem Datenschutzrecht, insbesondere der DSGVO, ergebenen Pflichten, insbesondere auch die Informationspflichten gegenüber den Gästen nach Art. 13 und 14 DSGVO, im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit wahr. Jede Partei ist verpflichtet, Gästen und anderen Betroffenen auf Anfrage diesen Teil B der Vereinbarung zugänglich zu machen.
PFLICHTEN DER PARTEIEN. Durch die Unterzeichnung dieses Praktikumsvertrags gehen der Auszubildende, der Praktikumsgeber und die Bildungseinrichtung Verpflichtungen ein. Diese Rechte und Pflichten sind teilweise in diesem Dokument beschrieben und teilweise in anderen Dokumenten, auf die hier verwiesen wird.
PFLICHTEN DER PARTEIEN. 8.1. Verpflichtungen seitens DIS