Payment. 8.1 All payments shall be made in accordance with the terms of payment agreed. Unless otherwise agreed, the purchase price shall be paid with one third upon receipt of the order confirmation and one third when half of the delivery period has lapsed. Final payment shall be made before dispatch of goods. 8.2 Setting-off of counterclaims of the Buyer against claims of the Seller shall not be permitted. The Buyer shall not be entitled to retain payments because of any warranty claims or other counterclaims it may have. 8.3 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so kann der Verkäufer entweder a) auf Erfüllung des Vertrages bestehen und - die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtun- gen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen auf- schieben, - eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, - den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, - sofern auf Seiten des Käufers kein Entlas- tungsgrund im Sinne des Art. 12.2 vor- liegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Ba- siszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnen, oder b) unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklä- ren. 8.4 Nach erfolglosem Ablauf der dem Käufer gemäß Art. 8.3 b) gesetzten Frist hat der Käu- fer über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustel- len und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Waren zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstat- ten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen. 8.5 Der Käufer hat dem Verkäufer etwaige Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.
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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen
Payment. 8.1 All payments shall be made in accordance with the 5.1. Unless special terms of payment agreed. Unless otherwise agreedhave been agreed in writing, the purchase price shall be paid with one third due for pay- ment upon delivery/collection.
5.2. In the case of partial settlements, the corresponding partial payments shall be due upon receipt of the order confirmation and one third when half of the delivery period has lapsedrespective invoice. Final payment This shall be made before dispatch of goodsalso apply to offsetting auch für die Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlie- ferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüng- liche Abschlusssumme entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
8.2 Setting-off of counterclaims of the Buyer against claims of the Seller shall not be permitted5.3. The Buyer shall not be entitled to retain payments because of any warranty claims or other counterclaims it may haveZahlungen sind ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung zu leisten.
8.3 Ist 5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleis- tungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zah- lungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
5.5. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über sie frei verfügen können.
5.6. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders lautenden Anweisungen des Kunden auf ältere unbezahlte Lieferungen anzurechnen. Skontoabzüge setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderun- gen beglichen sind.
5.7. Zahlungen sind bei Erhalt der Käufer mit einer vereinbarten Rechnung zu leisten.
5.8. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen entspre- chend § 456 UGB idgF als vereinbart.
5.9. Wir können unbeschadet unserer sonstigen Rechte die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Be- wirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistungen im Verzug, so kann der Verkäufer entweder
a) auf Erfüllung des Vertrages bestehen und - die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtun- gen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen Leistung aufschie- ben oder sonstigen Leistungen auf- schieben, - eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen. In jedem Fall sind wir berechtigt, - den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellenvor- prozessuale Kosten, - sofern auf Seiten des Käufers kein Entlas- tungsgrund im Sinne des Artinsbesondere Mahn- und Inkas- sospesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stel- len. 12.2 vor- liegtFür Mahnungen verrechnen wir EUR 10,90, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Ba- siszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnen, oder
b) unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklä- ren.
8.4 Nach erfolglosem Ablauf der dem Käufer gemäß Art. 8.3 b) gesetzten Frist hat der Käu- fer über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustel- len und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Waren zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstat- ten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangenEvidenzhaltung EUR 3,63 pro Halbjahr.
8.5 Der Käufer hat dem Verkäufer etwaige Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.
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Sources: General Terms and Conditions
Payment. 8.1 All payments shall be made in accordance with the 8.1. Unless terms of payment agreed. Unless otherwise were agreed, the purchase price shall be paid with one third upon receipt of the order confirmation and one third when half of the delivery period has lapsed. Final payment shall be made before dispatch as follows:
a) 40% payable upon order placement - within 14 days of goodsthe invoice date
b) 40% payable upon ready-for-shipping notification – prior to delivery
c) 20% payable upon completion of commissioning but no later than 30 days after the date of invoice, presentation of the transport documents and delivery of our installations. Irrespective of that, the value-added tax stated in the invoice is payable within 30 days of the invoice date in any case.
8.2 Setting-off of counterclaims of the Buyer against claims of the Seller shall not be permitted8.2. The Buyer shall not be entitled to retain payments because of any warranty claims or other counterclaims it may haveBei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
8.3 8.3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug, insbesondere ohne Skontoabzug, frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten. Die ▇▇▇▇ der Währung (EURO (EUR), US- Dollar (USD) oder Schweizer Franken (CHF)) obliegt dem Verkäufer. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Käufers.
8.4. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung oder gesetzliche Verpflichtung werden Haftrücklässe nicht anerkannt und gelten als Zahlungsrückstand. Der Käufer ist sohin nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
8.5. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann.
8.6. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann der Verkäufer entwederunbeschadet seiner sonstigen Rechte,
a) auf Erfüllung des Vertrages bestehen und - die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtun- gen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistungen auf- schieben, - Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, - den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, - sofern auf Seiten des Käufers kein Entlas- tungsgrund im Sinne des Art. 12.2 vor- liegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Ba- siszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnen, oder,
b) unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklä- ren.
8.4 Nach erfolglosem Ablauf der dem Käufer gemäß Art. 8.3 b) gesetzten Frist hat der Käu- fer über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustel- len und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Waren zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstat- ten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen.
8.5 Der Käufer hat dem Verkäufer etwaige Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig
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Sources: General Delivery Conditions