Mobilfunk Musterklauseln

Mobilfunk a. Unangemessene Nutzung findet statt, wenn die Gamma SIM-Karte überwiegend im Aus- land genutzt wird. Um festzustellen ob eine unangemessene Nutzung vorliegt, behält sich Gamma vor, die Nutzung der SIM-Karte in einem Zeitraum von mindestens vier Monaten zu beobachten. Sollte die Nutzung innerhalb des Beobachtungszeitraums nicht überwie- gend innerhalb des Inlands erfolgen, wird Gamma nach einer einmaligen Aufforderung zur Beendigung der unangemessenen Nutzung zusätzliche Gebühren für die weitere Auslandsnutzung erheben, wenn sich das Nutzungsverhalten nach Aufforderung nicht ändert. Gegebenenfalls kann Gamma auch einen Nachweis über eine stabile Bindung zur Bundesrepublik Deutschland verlangen, um Fälle unangemessener Nutzung auszuschlie- ßen. b. Die erhobenen Entgelte bei einer nicht angemessenen Nutzung von internationalen Roaming Verbindungen richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste der Gamma für Verbindungsentgelte innerhalb Deutschlands zzgl. des maximalen Aufschlags für Verbin- dungsentgelte der Bundesnetzagentur im Rahmen der EU-Roaming Fair-Use Regelung. Die entsprechenden Höchstgrenzen für Aufschläge wegen unangemessener Nutzung, entsprechend den Vorgaben der Bundesnetzagentur in der jeweils aktuell gültigen Fas- sung, haben Gültigkeit. c. Die Mobilfunkdienstleistungen werden in dem von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (im Folgenden „Telefónica Germany“ genannt) betriebenen GSM-Mobilfunknetz er- bracht und stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von Telefónica Germany in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt Telefónica Germany die Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes („Natio- nal Roaming“), soweit Telefónica Germany dies technisch ermöglicht und mit dem Netz- betreiber des D1-Mobilfunknetzes vereinbart hat. d. Der Kunde kann Mobilfunkleistungen, sofern dies zwischen o2 Service und ihm verein- bart ist, Mobilfunk-Dienstleistungen von Betreibern ausländischer Mobilfunknetze im Ausland in Anspruch nehmen, soweit o2 Germany dies technisch ermöglicht und mit den betreffenden Betreibern entsprechende Vereinbarungen geschlossen hat („International Roaming“). e. Die Erbringung sowie die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen können aus technischen oder betrieblichen Gründen, insbesondere durch funktechnische, atmosphärische oder geographische Umstände zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt sein. f. Der Kunde ist verpflichtet, den Verlust oder ein sonsti...
Mobilfunk. Unser Ziel ist ein Niedersachsen ohne Funklöcher, deshalb wollen wir die verbleibenden Funklöcher möglichst rasch schließen. Wir wollen mit den Mobilfunkbetreibern regionales Roaming umsetzen. In Niedersachsen wollen wir gemeinsam mit dem Bund schneller dafür sorgen, dass alle Menschen überall ohne Unterbrechung telefonieren und Daten austauschen können, und schnellstmöglich einen verlässlichen Mobilfunkstandard sicherstellen, überall wo sie leben, arbeiten oder unterwegs sind.
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  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

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  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.