Konzentrationsrisiko Musterklauseln

Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlagen in bestimmte Vermögensgegenstande oder Märkte erfolgt. Dann ist der OGAW von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Je nach Anlagepolitik können sich die Anlagen auf einzelne Wirtschaftssektoren, einzelne Bereiche eines Sektors oder einzelne Regionen fokussieren, wodurch Konzentrationsrisi- ken entstehen. Konzentrationen in einem Sektor, Bereich oder einer bestimmten Region können in einem Portfolio zu grösseren Wertschwankungen des Gesamtvermögens führen als bei einem breiter diversifizierten Portfolio und das Verlustrisiko erhöhen.
Konzentrationsrisiko. Die Anlagepolitik kann Schwerpunkte vorsehen, was zu einer Konzentration der Anlagen z.B. in bestimmte Vermögensgegenstande, Länder, Märkte, oder Branchen, führen kann. Dann ist der AIF bzw. der AIF von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände, Länder, Märkte, oder Branchen besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermö- gensgegenstände oder Märkte, dann ist das Sondervermö- gen von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Die Gefahr von Verlusten bzw. die Höhe der Kursschwankungen der im Fonds enthaltenen Vermögenswerte kann erhöht sein, wenn sich die Veranlagung des Fonds auf eine bestimmte geographische Region, einen bestimmten Markt oder eine bestimmte Branche konzentriert oder beschränkt.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in einen Vermögensgegenstand oder bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der AIF von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den AIF erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Die genannten Risiken können jedoch durch die Streuung der Vermögensanlagen innerhalb der AIF, deren Anteile erworben werden, und durch die Streuung innerhalb des AIF reduziert werden. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist dem AIFM im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen des AIFM übereinstimmen. Dem AIFM wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt. Investmentvermögen, an denen der AIF Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist der AIFM daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräussern, indem er sie gegen Auszahlung des Rücknahmepreises bei dem AIFM oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in individuelle Vermögenswerte („Fokussierte Anlage“) oder bestimmte Märkte, Branchen, Regionen/Länder, Anlageklassen /-themen, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser fokussierten Anlage oder schwerpunktmässigen Kategorien, einschliesslich politischer Einflüsse, besonders stark abhängig. Bei einer fokussierten Anlage kann die für Fonds charakteristische Risikostreuung („Diversifikationseffekt“) entfallen und die Wertentwicklung des Fonds markant von der generellen Entwicklung der zugrunde liegenden Märkte abweichen. Bei Investitionen in sog. Zielfonds können diese Zielfonds ähnliche Vermögenswerte enthalten. Zudem können die häufig voneinander unabhängig und weisungsungebunden agierenden Fondsmanager vergleichbare Anlagestrategien verfolgen. Aus diesen Gründen kann sich gegebenenfalls die Risikostreuung („Diversifikation“) verringern und auch ein Konzentrationsrisiko entstehen (stark korrelierte Risiken), welches oftmals zeitnah nicht erkannt werden kann.
Konzentrationsrisiko. Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermö- gensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte be- sonders stark abhängig.
Konzentrationsrisiko. Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlage in beispielsweise bestimmte Vermögensgegenstände, Nutzungsarten, Geographien oder Baualtersklasen erfolgt. Dies kann insbesondere auch während der Anlaufphase des Sondervermögens der Fall sein. Dann ist das Sondervermögen von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig. Über den Inhalt der Anlagepolitik informiert der Jahresbericht nachträglich für das abgelaufene Berichtsjahr. Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Sondervermögens (Liquiditätsrisiko) Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die die Liquidität des Sondervermögens beeinträchtigen können. Dies kann dazu führen, dass das Sondervermögen seinen Zahlungsverpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft nicht nachkommen kann bzw. dass die Gesellschaft die Rückgabeverlangen von Anlegern vorübergehend oder dauerhaft nicht erfüllen kann. Der Anleger kann gegebenenfalls die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren und ihm kann das investierte Kapital oder Teile hiervon für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen. Durch die Verwirklichung der Liquiditätsrisiken könnten zudem der Wert des Sondervermögens und damit der Anteilwert sinken, etwa wenn die Gesellschaft gezwungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Vermögensgegenstände für das Sondervermögen unter Verkehrswert zu veräußern. Ist die Gesellschaft nicht in der Lage, die Rückgabeverlangen der Anleger zu erfüllen, kann dies außerdem zur Aussetzung der Rücknahme und im Extremfall zur anschließenden Auflösung des Sondervermögens führen. Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Ausgabe neuer Anteile Durch die Ausgabe neuer Anteile und Antei-l Rückgaben fließt dem Fondsvermögen Liquidität zu oder vom Fondsvermögen Liquidität ab. Umfangreiche Rückgabeverlangen können die Liquidität des Sondervermöegns beeinträchtigen, da die eingezahlten Gelder entsprechend den Anlagegrundsätzen überwiegend in Immobilien angelegt sind. Die Gesellschaft kann dann verpflichtet sein, die Rücknahme der Anteile befristet zu verweigern und auszusetzen (siehe auch Abschnit Anlagebedingungen), wenn bei umfangreichen Rücknahmeverlangen die Bankguthaben und der Erlös aus dem Verkauf der Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile zur Zahlungdes Rücknahmepreises und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nicht mehr ausreichen oder nicht sogleich zur Verfügung stehen. Die Zu- und Abflüsse können zudem nach Saldierung zu...