Mietobjekt. Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzung- und Bearbeitungsrechte (nachfolgend Rechte) an den von smARTec für den Auftraggeber geschaffenen Plänen, Konzepten, Modellen, etc. stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum von smARTec. smARTec ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, etc., einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig zu verwenden. Das Mietobjekt bleibt im Eigentum der smARTec. Die Überlassung zum Gebrauch gibt dem Auftraggeber einzig das Recht, das Mietobjekt während der Eventveranstaltung selbst zu nutzen. Er darf das Mietobjekt aber weder veräussern, verpfänden, untervermieten noch sonst wie darüber verfügen. Beanstandungen betreffend Mängel am Mietobjekt oder die Unvollständigkeit des Mietobjekts sind bei Beginn der Eventveranstaltung geltend zu machen, ansonsten das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand und vollständig übergeben gilt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Mietobjekt mehrfach eingesetzt wird und bei Beginn der Eventveranstaltung in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen ist. Kleinere Abnützun- gen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit des Mietobjekts beeinträchtigen. Retourniert der Auftraggeber das ihm von der smARTec überlassene Mietobjekt nicht rechtzeitig, hat der Auftrag- geber die zusätzliche Mietdauer zum in der Offerte festgehaltenen Preis zu vergüten und sämtliche aufgrund der verspäteten Rückgabe der smARTec entstehenden Kosten zu tragen. smARTec behält sich diesfalls das Recht vor, das Mietobjekt jederzeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftraggebers abzuholen. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Preises.
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Sources: Event & Venue Rental
Mietobjekt. Sämtliche Immaterialgüterrechte(1) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.
(2) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln.
(3) Der Mieter, deren Nutzung- und Bearbeitungsrechte (nachfolgend Rechte) an den von smARTec also die buchende Person, haftet für den Auftraggeber geschaffenen Plänenschuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, Konzepten, Modellen, etc. stehen des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im ausschliesslichen Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(4) Im Haus und uneingeschränkten Eigentum in der Wohnung bzw. im Apartment bzw. im Zimmer bzw. im Ferienhaus darf nicht geraucht werden.
(5) Das Halten von smARTecTieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet. smARTec Es ist berechtigtalso nicht gestattet, Haustiere mitzubringen. Ausnahmen bedürfen der besonderen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
(6) Die Bettwäsche darf nicht vom Mieter gewaschen werden.
(7) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Vertragserfüllung verwendeten IdeenMietzeit entstehen, Konzeptesind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form anzuzeigen.
(8) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachte Mängel und Schäden.
(9) Der Mieter haftet für durch unsachgemäßes Bewohnen verursachte außergewöhnliche Reinigungskosten, z. B. eine erforderliche Grundreinigung eines Teppichs oder besonders stark verschmutztes Inventar oder außergewöhnlich stark verschmutzte Bettwäsche, Matratzen, Fußböden, Badezimmer, Toilletten etc. oder nicht nach Gebrauch gereinigtes Geschirr. Gebrauchtes Geschirr ist zu reinigen und gereinigt und getrocknet vor der Abreise in den dafür vorgesehenen Möbeln zu verstauen.
(10) Der Mieter übergibt nach dem Aufenthalt die Ferienunterkunft in sauberem und staubsaugerreinem Zustand. Die im Mietpreis enthaltene Reinigung (sogenannte Endreinigung) bzw. die alternativ separat optional zu buchende Reinigung der Ferienunterkunft ist eine Übergabe-Säuberung der Ferienunterkunft und keine generelle Grundreinigung, einschliesslich was schon aus dem begrenzten Zeitraum von der Abreise der Mieter bis zur Anreise der folgenden Mieter deutlich wird.
(11) Im Mietobjekt wird lediglich ein kostenloser WLAN-Zugang und Festnetz- anschluss durch den Vermieter zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des erworbenen Know-howsInternetzugangs erfolgt auf eigene Verantwortung des Mieters. Es wird darauf hingewiesen, auch anderweitig zu verwendendass nur rechtlich zulässige Seiten aufgerufen werden dürfen. Das Mietobjekt bleibt im Eigentum der smARTecHerunterladen von Daten kann bereits einen Urheberrechtsverstoss bedeuten. Die Überlassung zum Gebrauch gibt dem Auftraggeber einzig das Recht, das Mietobjekt während der Eventveranstaltung selbst zu nutzen. Er darf das Mietobjekt aber weder veräussern, verpfänden, untervermieten noch sonst wie darüber verfügen. Beanstandungen betreffend Mängel am Mietobjekt oder die Unvollständigkeit des Mietobjekts sind bei Beginn der Eventveranstaltung geltend zu machen, ansonsten das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand und vollständig übergeben gilt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Mietobjekt mehrfach eingesetzt Haftung für Verstösse jedweder Art wird und bei Beginn der Eventveranstaltung in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen ist. Kleinere Abnützun- gen und Abweichungen in der Farbe oder in hiermit durch den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit des Mietobjekts beeinträchtigen. Retourniert der Auftraggeber das ihm von der smARTec überlassene Mietobjekt nicht rechtzeitig, hat der Auftrag- geber die zusätzliche Mietdauer zum in der Offerte festgehaltenen Preis zu vergüten und sämtliche aufgrund der verspäteten Rückgabe der smARTec entstehenden Kosten zu tragen. smARTec behält sich diesfalls das Recht vor, das Mietobjekt jederzeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftraggebers abzuholen. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Reduktion des vereinbarten PreisesVermieter ausgeschlossen.
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Sources: General Terms and Conditions