Mietobjekt. Der Mieter hat das Mietobjekt vor Vertragsabschluss besichtigt und bestätigt, dass sich das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übergabe in einem einwandfreien und brauchbaren Zustand befindet. Der Mieter ist berechtigt, einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein Mobilheim (Mobilheim nur nach Absprache mit der Platzleitung) – jeweils mit Vorzelt, sowie 1 Auto – auf dem Stellplatz aufzustellen. Die zulässige Nutzung des Stellplatzes ergibt sich aus den Baubestimmungen, die mit der Geschäftsleitung abgesprochen werden müssen. Diese Baubestimmungen werden festgelegt; zu deren Einhaltung ist der Mieter verpflichtet.
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Sources: Mietvertrag
Mietobjekt. Der Mieter hat das Mietobjekt vor Vertragsabschluss besichtigt und bestätigt, dass sich das Mietobjekt zum Zeitpunkt der Übergabe in einem einwandfreien und brauchbaren Zustand befindet. Der Mieter ist berechtigt, einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein Mobilheim (Mobilheim nur nach Absprache mit der Platzleitung) – - jeweils mit Vorzelt, sowie 1 Auto – - auf dem Stellplatz aufzustellen. Die zulässige Nutzung des Stellplatzes ergibt sich aus den BaubestimmungenBaubestimmungen (feste Vorzelte am Camping Aufenfeld, die mit gültig ab 15.4.2013), welche in der Geschäftsleitung abgesprochen werden müssenRezeption der Vermieterin aufliegen. Diese Baubestimmungen werden festgelegtwurden dem Mieter zur Kenntnis gebracht; zu deren Einhaltung ist der Mieter verpflichtet.
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Sources: General Terms and Conditions