Common use of Liability Clause in Contracts

Liability. 11.1 The Seller shall make good the loss suffered by the Buyer if the Buyer proves that such loss has been caused through gross negligence of the Seller; Seller shall not be liable for slight negligence. 11.2 The Seller shall make good damage to supplied goods, at the Seller’s option, either by repair or replacement, or by financial compensation, provided that the amount of damages shall in any case be limited to the value of the goods concerned. 11.3 Die Lieferung der Waren erfolgt ausschließlich auf Risiko und Gefahr des Käufers. Der Ver- käufer haftet in keinem Fall für den möglichen Schaden, den der Käufer – in welcher Form auch immer – durch einen Ausfall, eine Verzö- gerung oder eine abgeänderte Form von Liefe- rungen erleidet. 11.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für reine Vermögensschäden, Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Geschäftsentgang, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schaden. 11.5 Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insb. im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. 11.6 Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Mängeln an Lieferungen und/oder Leistungen müssen – sollte der Mangel durch den Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls die Ansprüche erlöschen.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Liability. 11.1 The Seller 14.1. tectos haftet nur für ▇▇▇▇▇▇▇ an der gelieferten Ware selbst, dies aber nur bei Vorsatz, krasser grober Fahrlässigkeit oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nicht jedoch für Schäden, die auf leicht fahrlässiges Verhalten von tectos oder ihren Gehilfen zurückzuführen sind. Sonstige und weitergehende Ansprüche 14.1. tectos shall make good the loss suffered by the Buyer if the Buyer proves that such loss has been caused through gross negligence of the Seller; Seller shall not only be liable for slight negligence. 11.2 The Seller shall make good damage to supplied goods, at the Seller’s option, either by repair or replacement, or by financial compensation, provided that the amount of damages shall in any case be limited to the value delivered goods themselves, but only in case of intent, blatant gross negligence or culpable breach of essential contractual obligations, but not for damages caused by slightly negligent behaviour of tectos or its vicarious agents. Other and further claims of the goods concerned. 11.3 Die Lieferung der Waren erfolgt ausschließlich auf Risiko und Gefahr Contractual Partner, in particular for loss of des Käufers. Der Ver- käufer haftet in keinem Fall Vertragspartners, insbesondere für den möglichen Schaden, den der Käufer – in welcher Form auch immer – durch einen Ausfall, eine Verzö- gerung oder eine abgeänderte Form von Liefe- rungen erleidet. 11.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für reine Vermögensschäden, Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfallentgangene Einsparungen, GeschäftsentgangFolgeschäden, Vermögensschäden, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schadenauch aus dem Titel der Produkthaftung gegen tectos sind in jedem Fall ausgeschlossen; diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Konsumenten. 11.5 14.2. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, Schadenersatz ist der Höhe nach mit dem dreifachen Auftragswert (maximal aber EUR 10.000,00) beschränkt. Auftragswert ist das Entgelt für die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften Lieferung des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insb. im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kannVertragsgegenstandes. 11.6 Sämtliche 14.3. Die Haftung für Personenschäden und die gesetzliche Produkthaftung bleibt von der vorstehenden Haftungsregelung unberührt. 14.4. Soweit die Haftung beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von tectos. 14.5. Die Schadenersatzansprüche aus verjähren 6 Monate ab der Kenntnis von ▇▇▇▇▇▇▇ und Schädiger. In Fällen vorsätzlicher Verletzung oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen von Mängeln an Lieferungen und/oder Leistungen müssen – sollte der Mangel durch den Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls ebenso wie Schadenersatzansprüchen nach dem PHG gelten die Ansprüche erlöschengesetzlichen Verjährungsvorschriften.

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Sources: General Terms and Conditions

Liability. 11.1 The Seller shall make good I.10.1 In the loss suffered by the Buyer if the Buyer proves that such loss has been caused through event of intent or gross negligence and in the absence of the Seller; Seller a warranted characteristic, tecRacer shall not be liable without limitation for all damages attributable thereto. I.10.2 In the event of slight negligence, tecRacer shall only be liable if tecRacer is in default with its performance as a result thereof, if its performance has become impossible or if tecRacer has breached a material contractual obligation. In such cases, tecRacer für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung in der Höhe jedoch nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben, wie der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe der vertraglichen Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. 11.2 The Seller shall make good damage to supplied goodsI.10.3 Für den Verlust von Daten und deren Wiederbeschaffung haftet tecRacer nur dann, at the Seller’s option, either by repair or replacement, or by financial compensation, provided that the amount of damages shall in any case be limited to the value of the goods concernedwenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherung des Auftraggebers gemäß I.4.3 nicht vermeidbar gewesen wäre. Entsprechendes gilt auch für die Zerstörung und Beeinträchtigung von Daten durch Viren. 11.3 I.10.4 Die Lieferung der Waren erfolgt ausschließlich auf Risiko und Gefahr Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Käufers. Der Ver- käufer haftet in keinem Fall für den möglichen Schaden, den der Käufer – in welcher Form auch immer – durch einen Ausfall, eine Verzö- gerung oder eine abgeänderte Form von Liefe- rungen erleidetProdukthaftungsgesetzes unberührt bleibt. 11.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht I.10.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten für reine Vermögensschädendie Haftung der tecRacer sowie für die eigene Haftung ihrer Mitarbeiter, Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Geschäftsentgang, Schäden Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – gleich aus Ansprüchen Dritter oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schadenwelchem Rechtsgrund. 11.5 Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insb. im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. 11.6 Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Mängeln an Lieferungen und/oder Leistungen müssen – sollte der Mangel durch den Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls die Ansprüche erlöschen.

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Sources: Service Agreement

Liability. 11.1 The Seller shall make good the loss suffered 7.1 Items left behind by the Buyer if the Buyer proves that such loss has been caused through gross negligence of the Seller; Seller shall not tenant in TGM’s premises will only be liable for slight negligence. 11.2 The Seller shall make good damage to supplied goodsforwarded upon request, at the Sellertenant’s optionrisk and expense. TGM is obligated to store such items for four weeks. After this period, either by repair or replacementif the items have apparent value, or by financial compensation, provided that the amount of damages shall in any case they will be limited handed over to the value of local lost-and-found office. In all other cases, they will be given to the goods concernedfinder against a receipt. 11.3 Die Lieferung 7.2 Soweit dem Mieter ein Stellplatz in der Waren erfolgt ausschließlich Tiefgarage (auch gegen Entgelt) zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschudigung auf Risiko und Gefahr des Käufersdem Grundstück bzw. Der Ver- käufer in der Tiefgarage abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet in keinem Fall für den möglichen Schaden, den die TGM nicht. Eine Überwachungspflicht der Käufer – in welcher Form auch immer – durch einen Ausfall, eine Verzö- gerung oder eine abgeänderte Form von Liefe- rungen erleidetTGM besteht nicht. Etwaiger Schuden sind der TGM unverzüglich anzuzeigen. Ziffer 8.6 gilt entsprechend. 11.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber 7.3 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 7.1 bis 7.2 ist die Haftung der TGM für Schuden gleich welcher Art (vertraglich oder deliktisch) ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht - für reine VermögensschädenSchuden, Produktionsstillstanddie das LI vorsutzlich oder grob fahrlussig herbeigeführt hat; - in Fullen leichter Fahrlussigkeit für Schuden, entgangenen Gewinndie auf einer Verletzung von Leben, NutzungsausfallKörper oder Gesundheit, Geschäftsentgangsowie – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 8.5 und 8.6 – für ▇▇▇▇▇▇▇, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schadendie auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die TGM beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemuße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht. 11.5 Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit7.4 In den Fullen fahrlussiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der TGM – mit Ausnahme von Schuden an Leben, Körper oder Gesundheit – jedoch auf den vertragstypischen, für die TGM bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung der TGM für Schuden ausgeschlossen, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften ausschließlich dem Risikobereich des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insb. im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kannMieters zuzurechnen sind. 11.6 Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Mängeln an Lieferungen und/oder Leistungen müssen – sollte der Mangel durch den Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls die Ansprüche erlöschen.

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Sources: General Terms and Conditions