Common use of Kündigungsrecht Clause in Contracts

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.deutsche-im-ausland.org, mailo.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündi- gung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.harder-logistics.com, www.gdv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertrags- parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss in Schriftform zu erklären. Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässiganderen Vertragspartei spätes- tens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädi- gung zugegangen sein.

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Samples: www.haftpflichtkasse.de, ssl.askuma.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss in Schriftform zu erklären. Sie muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzuge- gangen sein.

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Samples: www.conceptif.de, www.mvk-versicherung.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss in Textform zu erklären. Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässiganderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädi- gung zugegangen sein.

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Samples: www.jugendherberge.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Dieses Kündigungsrecht gilt für jeden zwischen den Parteien bestehenden Gebäude-, Inhalts oder Ertragsausfall-/Betriebsschließungsversicherungsvertrag.

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Samples: www.ruv.at

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertrags- parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss in Schriftform zu erklären. Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässiganderen Vertragspartei spä- testens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschä- digung zugegangen sein.

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Samples: www.helvetia.com

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertrags- parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss in Textform zu erklären. Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässiganderen Vertragspartei späte- stens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädi- gung zugegangen sein.

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Samples: www.huettener-versicherungsverein.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündi- gung ist in Textform zu erklären. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.continentale.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.heb.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündi- gung ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.gefa-bank.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: axa-art.cdn.axa-contento-118412.eu

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Verhand- lungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: Maklervertrag

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss in Schriftform zu erklä- ren. Sie muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

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Samples: www.swu.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Dieses Kündigungsrecht gilt für jeden zwischen den Parteien bestehenden Gebäude-, Inhalts- oder Ertragsausfall-/Betriebsschließungsversicherungsvertrag.

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Samples: www.wupa.koeln

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

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Samples: dema-makler.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.rosa-bauleistung.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Textform zu er- klären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.fvv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf Ab- lauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.sporthaus-kohlen.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Entschädi- gung zulässig.

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Samples: www.ostangler.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Ver- handlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.xxv24.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Entschädigungsleistung zulässig.

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Samples: www.agcofinance.com

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in SchriLform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: legal.schutzklick.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzuge- gangen sein.

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Samples: Neuantrag Ersatzantrag

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Ver- handlungen über die Entschädigung zulässig.

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Samples: www.uvw.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertrags- parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Entschädi- gung zulässig.

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Samples: www.helvetia.com

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertrags- parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss in Schriftform zu erklären. Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässiganderen Vertragspartei spä- testens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Ent- schädigung zugegangen sein.

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Samples: cdn.website-editor.net