Common use of Kündigungsrecht Clause in Contracts

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet wurde, > wir Ihren Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, oder > Ihnen eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen sein.

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Samples: www.vpv.de, www.vpv.de, www.vpv.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns • vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung Schadenersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren • der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt habenabgelehnt hat, oder > Ihnen • dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren - der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt habenabgelehnt hat, oder > Ihnen - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.reisepolice.com, www.reisepolice.com, www.reisepolice.com

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren - der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, abgelehnt hat oder > Ihnen - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns – vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet wurde, > wir Ihren – der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt habenabgelehnt hat, oder > Ihnen – dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten versi- cherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: Ver Wahrungsvertrag, www.volkswohl-bund.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 B2-2.1.2 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns ▪ vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder o- der eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet Um- weltschäden geleistet wurde, > wir Ihren Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, oder > Ihnen ▪ dem Versicherer eine Klage über einen versicherten versi- cherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat Mo- nat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung Zustel- lung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung Schadenersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren - der Versicherer den Anspruch des Versicherungs- nehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, abgelehnt hat oder > Ihnen - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns – vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren – der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, abgelehnt hat oder > Ihnen – dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.triathlondeutschland.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, oder > Ihnen - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.. 9 2

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Samples: www.wwk.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung Schadenser- satzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet wurde, > wir Ihren Umweltschä- den geleistet wurde oder - der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung Freistel- lung zu Unrecht abge- lehnt haben, abgelehnt hat oder > Ihnen - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich An- spruch gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner Vertrags- partner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung Zu- stellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.oevb.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werdenwer- den, wenn > Von uns − vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung Schadensersatzzah- lung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten Sanierungskos- ten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren − der Versicherer den Anspruch des Versiche- rungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt habenabgelehnt hat, oder > Ihnen − dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich zugestellt gerichtlich zu- gestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ableh- ung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegan- gen sein.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung Schadenersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren - der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, abgelehnt hat oder > Ihnen - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.xxv24.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet wurde, > wir Ihren − der Versicherer einen Anspruch auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abge- lehnt habenabgelehnt hat oder − der Versicherer den versicherten Personen die Weisung erteilt, oder > Ihnen eine Klage es zum Rechtsstreit über einen versicherten den Anspruch ge- richtlich zugestellt wirdkommen zu lassen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens spätes- tens einen Monat nach der Zahlung Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs oder nach der Zustellung der Klage zuge- gangen Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils zugegangen sein.

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Samples: www.gdv.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns − vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet Umwelt- schäden geleistet wurde, > wir Ihren − der Versicherer den Anspruch des Versicherungs- nehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, abgelehnt hat oder > Ihnen − dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.xxv24.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren - der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, abgelehnt hat oder > Ihnen - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.veritas-versicherungen.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung Schadens- ersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet wurde, > wir Ihren Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, geleistet wurde oder > Ihnen dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.nv-online.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns – vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet wurde, > wir Ihren Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, geleistet wurde oder > Ihnen – dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.xxv24.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns – vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung Schadenersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren – der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung Freistel- lung zu Unrecht abge- lehnt haben, abgelehnt hat oder > Ihnen – dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- richtlich gerichtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: dema-makler.de

Kündigungsrecht. 2.1.1 Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn > Von uns - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung Schadenersatzzahlung oder eine Zah- lung Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden ge- leistet geleistet wurde, > wir Ihren - der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abge- lehnt haben, abgelehnt hat oder > Ihnen - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch ge- ge-richtlich zugestellt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zuge- gangen zugegangen sein.

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Samples: www.xxv24.de