Common use of Kündigungsrecht Clause in Contracts

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 26 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.mannheimer.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 20 contracts

Samples: degenia.de, online-protokoll.de, Wohngebäudeantrag

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 15 contracts

Samples: www.continentale.info, www.ruv.de, media.barmenia.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 12 contracts

Samples: www.qualitypool.de, degenia.de, degenia.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 9 contracts

Samples: www.qualitypool.de, www.lvm.de, degenia.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 8 contracts

Samples: www.vpv.de, www.itzehoer.de, www.tierversicherungen-schewe.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 8 contracts

Samples: www.eventassec.de, www.garantiemax.de, www.gefa-bank.de

Kündigungsrecht. 1.1. Für die Sachversicherung gilt: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 7 contracts

Samples: makler.keinesorgen.de, makler.keinesorgen.de, makler.keinesorgen.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertragspar- teien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schrift- form zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 6 contracts

Samples: Gesamt Jahresbeitrag, sv-makler.de, sv-makler.de

Kündigungsrecht. B 2.2.1.1 Für die Sach-, Maschinen- und Elektronikversicherung sowie Betriebsunterbrechungsversicherungen gilt: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 5 contracts

Samples: www.xxv24.de, e-bikeschutz.de, www.xxv24.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässiganderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Versicherungsleistung per E-Mail zugegangen sein.

Appears in 4 contracts

Samples: partner.easy.eu, partner.easy.eu, Leasing Rahmenvertrag

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform∗ zu erklären. Die Kündigung Kündi- gung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 4 contracts

Samples: www.ostangler.de, www.ostangler.de, www.gdv.de

Kündigungsrecht. B2-2.1.1 Für die Sachversicherung gilt: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 4 contracts

Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de

Kündigungsrecht. B2-2.1.1 Für die Sachversicherung gilt: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 4 contracts

Samples: www.policenwerk.de, www.xxv24.de, www.xxv24.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 3 contracts

Samples: www.juergen-link.de, feger-finanz.de, feger-finanz.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertragspartei- en den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform (hier auch Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Briefzulässig) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.janitos.de, www.janitos.de, www.janitos.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertrags- parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung Kündi- gung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.lbn.de, www.lbn.de, www.lbn.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertragspartei- en den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.janitos.de, www.janitos.de, www.janitos.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.oevb.de, www.oevb.de, www.oevb.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Entschä- digung zulässig.

Appears in 3 contracts

Samples: www.subal.com, www.fotofairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Ver- handlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: rhion.digital, besserberater.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.uvw.de, www.uvw.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vwfs.de, www.gothaer.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertrags- parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Text- form zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.alte-leipziger.de, www.alte-leipziger.de

Kündigungsrecht. Nach Der Versicherungsvertrag kann nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigendes Versicherungsfalls gekündigt werden. Die Kündigung ist muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss spätestens einen Monat nach der Verhandlungen über die Entschädigung zulässigZahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.

Appears in 2 contracts

Samples: panda-tierversicherung.com, www.panda-tierversicherung.com

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertrags- parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schrift- form zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.janitos.de, www.janitos.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässigzuläs- sig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung Kündi- gung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Verhandlun- gen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: jessenlenz.eu, www.mactrade.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertragspartei- en den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform (hier auch Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zulässig) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.janitos.de, www.janitos.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien Vertrags- parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung Kündi- gung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: verbraucherforum-info.de, www.vergleichen-und-sparen.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist muss dem Vertrags- partner in Textform (z. B. E-MailE­Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss spätestens einen Monat nach der Verhandlungen über die Entschädigung zulässigZahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.

Appears in 2 contracts

Samples: degenia.de, degenia.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt die Leistungspflicht des Versicherers voraus. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gothaer.de, besserberater.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: makler.keinesorgen.de, makler.keinesorgen.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 2 contracts

Samples: www.diebayerische.de, www.diebayerische.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: makler.continentale.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Ent- schädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: lsh-versicherung.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertragspar- teien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Text- form zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässigzuläs- sig.

Appears in 1 contract

Samples: sv-makler.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigenkündi- gen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Entschädi- gung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.interlloyd.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.mecklenburgische.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Abweichend hiervon steht dem Versicherer bei einem Versicherungsfall, der ausschließlich einen Hagelschaden be- trifft, kein Kündigungsrecht zu.

Appears in 1 contract

Samples: www.allianzagrar.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines des Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertragspartei den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhand- lungen über die Entschädigung zulässig. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis Abweichende Regelungen zum Ablauf eines Monats seit Kündigungsrecht ergeben sich, sofern vorhanden, aus dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässigTeil B Produktbezogene Bedingungen zum rechtlich selbstständigen Vertrag.

Appears in 1 contract

Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigenkündi> gen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Entschädi> gung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.interlloyd.de

Kündigungsrecht. B2-2.2.1 Für die Sachversicherung gilt: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Entschädi- gung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: cdn2.hubspot.net

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats Mo- nats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Ent- schädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.gup-makler.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsf2alles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Tele- fax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Entschädi- gung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.oesa.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Verhand- lungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: makler.continentale.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklärenerfolgen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Dieses Kündigungsrecht gilt für jeden zwischen den Parteien bestehenden Gebäude-, Inhalts- oder Ertragsausfall-/Betriebsschließungsversicherungsvertrag.

Appears in 1 contract

Samples: www.wifo-marketingportal.com

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Ent- schädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.heb.de

Kündigungsrecht. A2-2.1.1 Für die Sach- und Elektronikversicherung gilt: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.interlloyd.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Fax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Ver- handlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.inpunkto-tier.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit Sie muss dem Abschluss Vertragspartner spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ableh- nung der Verhandlungen über die Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Ab- schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.ostangler.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die eine Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.fv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigenkündi- gen. Die Kündigung ist in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Verhand- lungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.wwk.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.conceptif.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklärenerfolgen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Dieses Kündigungsrecht gilt für jeden zwischen den Parteien bestehenden Gebäude- und Inhaltsversicherungsvertrag.

Appears in 1 contract

Samples: www.ruv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätes- tens einen Monat nach Auszahlung oder Ableh- nung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die ande­ ren Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszah­ lung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: www.gev-versicherung.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung Kündi- gung ist in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklärenerklä- ren. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.eisbaumtabelle.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässiganderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Versicherungs- leistung per E-Mail zugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: www.frankfurter-volksbank.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. z.B. E-MailBrief, Telefax Fax oder BriefE­Mail) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässiganderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschä­ digung zugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: www.wgv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Entschädi- gung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.helvetia.com

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist vom Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-MailTextform, Telefax oder Brief) vom Versicherer in Schriftform zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die ande- ren Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszah- lung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: www.lvd-online.de

Kündigungsrecht. 9.1.1 Für die Sachversicherung gilt: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien Ver- tragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung Kündi- gung ist in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklärenerklä- ren. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.mystorage.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien Vertrags­ parteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-MailBrief, Telefax Fax oder BriefE­Mail) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Verhandlun­ gen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.wgv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: dema-makler.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Tele- fax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Ent- schädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.fv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die ande- ren Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszah- lung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: www.walslebe.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist durch den Versicherer muss in Schriftform, durch den Versicherungsnehmer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklärenerfolgen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Dieses Kündigungsrecht gilt für jeden zwischen den Parteien bestehenden Gebäude-, Inhalts- oder Ertragsausfall-/Einzel-Betriebsschließungsversicherungsvertrag.

Appears in 1 contract

Samples: citrix-online.ruv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung Kündi- gung ist in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.policenwerk.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Telef ax oder Brief) zu erklärener- klären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines ei- nes Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Verhandlun- gen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.oevb.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: degenia.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail) spätestens einen Monat nach der Zahlung, Telefax der Ablehnung oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässigZustel- lung der Klage zugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: www.diebayerische.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Naturalersatz oder dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schriftform∗ zu erklären. Die Kündigung Kündi- ∗ hier auch Textform zulässig gung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede je- de der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszah- lung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: www.volkswohl-bund.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.euromaster.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss Sie muss der Verhandlungen über die ande­ ren Vertragspartei spätestens einen Monat nach Aus­ zahlung oder Ablehnung der Entschädigung zulässigzugegangen sein.

Appears in 1 contract

Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässigzuläs- sig.

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles Versicherungsfalls kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen Ver- handlungen über die Entschädigung zulässig.

Appears in 1 contract

Samples: www.helvetia.com

Kündigungsrecht. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien Vertragspar- teien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Schrift- form zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässigzuläs- sig.

Appears in 1 contract

Samples: sv-makler.de