Jede Vertragspartei Musterklauseln

Jede Vertragspartei a) bemüht sich, Vorschläge zur Einführung oder Änderung von Maßnahmen mit allgemeiner Geltung in einem angemessen frühen Stadium zu veröffentlichen, auf ein entsprechendes Ersuchen hin einschließlich einer Erläuterung der Ziele des jeweiligen Vorschlags und der Gründe für den Vorschlag,
Jede Vertragspartei a) hat das souveräne Recht, SPS-Maßnahmen durchzuführen, sofern diese Maßnahmen mit dem SPS-Übereinkommen der WTO vereinbar sind,
Jede Vertragspartei a) darf vertrauliche Informationen oder Dokumente nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der anderen Vertragspartei für andere Zwecke als für die Erfüllung ihrer sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nutzen;
Jede Vertragspartei a) veröffentlicht umgehend alle Maßnahmen mit allgemeiner Geltung, die erfasste Beschaffungen betreffen, einschließlich durch Gesetze oder sonstige Vorschriften vorgegebener Standardvertragsbestimmungen, in einem amtlicherseits festgelegten Print- oder E-Medium und
Jede Vertragspartei a) arbeitet beständig und nachhaltig auf die Ratifizierung der von ihr noch nicht ratifizierten grundlegenden IAO-Übereinkommen hin,
Jede Vertragspartei a) bezeichnet eine oder mehrere Behörden zur Durchführung dieses ABKOMMENS, die unter anderem alle Tätigkeiten überwachen, die sich auf die Erhaltungssituation derjenigen wandernden Wasservogelarten auswirken können, zu deren Arealstaaten die Vertragspartei gehört;