Verwendung der englischen Sprache Musterklauseln

Verwendung der englischen Sprache. Um größtmögliche Effizienz bei der Anwendung der Bestimmungen über Handelsschutzmaßnahmen nach diesem Kapitel zu gewährleisten, verwenden die Untersuchungsbehörden der Vertragsparteien bei der Kommunikation und dem Austausch von Dokumenten zwischen den Vertragsparteien im Rahmen von Handelsschutzuntersuchungen die englische Sprache.