Internetzugang. a) SWFL stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten über eine funktionstüchtige Schnitt- stelle den Zugang zum Internet zur Verfügung, um dem Kunden die Übermittlung von Daten zu ermöglichen. b) Der Kunde hat sich selbst die weiter notwendige technische Ausstattung (internetfähiger PC, Browser-Programm etc.) zu be- sorgen und zu unterhalten. SWFL ist lediglich verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaf- fen bzw. die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten des Internets zu vermitteln. Der Zugang wird über einen Glasfaser-Anschluss realisiert. Alle Informationen, die der Kunde über das Internet abruft, sind – soweit nicht im Einzelfall anderweitig von SWFL ge- kennzeichnet – fremde Informationen, die von SWFL nicht geprüft werden. SWFL übernimmt für fremde Informationen keinerlei Haftung. c) Bei den produktabhängigen Angaben zur Übertragungsge- schwindigkeit im Down- und Upload (Empfangen und Senden) handelt es sich um netzinterne Geschwindigkeiten, welche die Netze von SWFL bei einem gewöhnlichen Nutzungsverhalten sämtlicher Kunden von SWFL dem einzelnen Kunden ermögli- chen. Ferner gelten die Angaben nur für die Datenübertragung innerhalb des Netzes von SWFL bis zum ersten Übergabepunkt zur nächst höheren Netzebene. d) Der Zugang zu dem Zugangsknoten und damit zum Internet so- wie die sonstige Nutzung der von SWFL angebotenen Dienste wird dem Kunden über die von SWFL zugelassenen, registrierten und bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hard- warekomponenten sowie durch persönliche Passwörter und ggf. Teilnehmer- und Mitbenutzer-Nummern gewährt. Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde muss ein Passwort wählen, das sowohl Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern enthält. Weitere Informationen zur ▇▇▇▇ eines sicheren Passwortes finden sich etwa unter https:// ▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇- ter/passwoerter_node.html. Das Passwort ist geheim zu halten und von dem Kunden zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Kunde ist insbesondere dann zu einer unverzügli- chen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis von dem Passwort erlangt haben. Sofern der Kunde WLAN-Geräte an den Internet- zugang von SWFL anbindet, hat er dieses durch ein übliches ak- tuelles Verschlüsselungssystem (etwa WAP) zu sichern und ferner nur zu seinem Haushalt gehörigen Personen hierüber Zugang zum Internet zu ermöglichen. Das Passwort für das Verschlüsselungs- system muss der Kunde in regelmäßigen Abständen ändern. e) Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung der in der Protokollfamilie TCP/IP verabschiedeten Standards übermitteln. SWFL ist nicht verpflichtet, dem Kunden IP-Adressräume dauer- haft zu überlassen. Im Regelfall vergibt SWFL eine dynamische IP-Adresse, die der Kunde benötigt, um sein Netz an das Inter- net anzuschließen. Der Bedarf an einer statischen IP-Adresse muss gerechtfertigt sein und vom Kunden schriftlich begründet werden. Falls die Begründung vom Kunden nicht stichhaltig ist, kann das für die Vergabe von IP-Adressbereichen zuständige RIPE Network Coordination Centre die Zuteilung weiterer IP-Adressen verweigern. SWFL hat in einem solchen Fall keine Möglichkeit, dem Kunden eine oder weitere statische IP-Adressen zuzuteilen. Durch CIDR (Classless Interdomain Routing) und der zugehörigen Blockorientierung kann die Größe des Adressraumes individuell den Kundenanforderungen angepasst werden. Standardmäßig sind alle Adressen Provider-Aggregate-Adressen (PA-Adressen). Des Weiteren ist SWFL vom Kunden über Änderungen am RI- PE-Handle umgehend zu informieren. f) SWFL ist nicht zur Errichtung besonderer Schutzsysteme gegen den missbräuchlichen Zugriff Dritter auf Inhalte der persönlichen Webseite verpflichtet. Die Übertragung von Daten über und der Abruf von Daten aus dem Internet birgt Gefahren für die Daten- sicherheit und -integrität sowie die angeschlossenen Endgeräte. SWFL hat hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbe- reich des Kunden, sich gegen diese Gefahren zu schützen (z. B. mittels Firewall und Router und Virenscanner). g) SWFL ist berechtigt, ohne Ankündigung den Internetzugang des Kunden einmal innerhalb von 24 Stunden kurzfristig zu un- terbrechen. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich. h) Abrechnungsvarianten. Die Abrechnung des Gesamtvolumens kann in verschiedenen Vertragsvarianten erfolgen. • Volumenabhängige Abrechnung: Die Messung der ein- und ausgehenden Bytes erfolgt am SWFL Router im POP (Point Of Presence im SWFL-Netz). Das vom Kunden genutzte Verkehrsvo- lumen wird am Monatsende zu einer Summe zusammengefasst. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen GB. • Pauschale Abrechnung: Hier wird dem Kunden eine feste mo- natliche Grundgebühr unabhängig von der tatsächlichen Nut- zung pauschal in Rechnung gestellt (Flatrate). • Bandbreitenabhängige Abrechnung nach der 95/5-Billing-Me- thode: Für die Abrechnung nach der 95/5-Billing-Methode wird alle 5 Minuten der ein- und ausgehende Bandbreitenbe- darf am SWFL-Router im POP gemessen. Am Monatsende wer- den die Daten der Größe nach sortiert und die 5% der größten Werte werden verworfen. Der Größte dann übrige Wert wird als die zu berechnende Bandbreite genommen. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen Mbit/s.
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Sources: Telecommunications, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Internetzugang. a) SWFL stellt Die Stadtwerke stellen dem Kunden im Rahmen der technischen techni- schen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten über eine funktionstüchtige Schnitt- stelle funktionstüch- tige Schnittstelle den Zugang zum Internet zur Verfügung, um dem Kunden die Übermittlung von Daten zu ermöglichen.
b) Der Kunde hat sich selbst die weiter notwendige technische Ausstattung (internetfähiger PC, Browser-Programm etc.) zu be- sorgen besorgen und zu unterhalten. SWFL ist Die Stadtwerke sind lediglich verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt Internetknoten- punkt zu verschaf- fen verschaffen bzw. die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten Nutzungsmöglich- keiten des Internets zu vermitteln. Der Zugang wird über einen Glasfaser-Anschluss Glasfaseranschluss realisiert. Alle Informationen, die der Kunde über das Internet abruft, sind – sind, soweit nicht im Einzelfall anderweitig an- derweitig von SWFL ge- kennzeichnet – den Stadtwerken gekennzeichnet, fremde InformationenInfor- mationen, die von SWFL den Stadtwerken nicht geprüft werden. SWFL übernimmt Die Stadtwerke übernehmen für fremde Informationen keinerlei Haftung.
c) Bei den produktabhängigen Angaben zur Übertragungsge- schwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit im Down- und Upload (Empfangen und Senden) handelt es sich um netzinterne Geschwindigkeiten, welche die Netze von SWFL der Stadtwerke bei einem gewöhnlichen Nutzungsverhalten Nut- zungsverhalten sämtlicher Kunden von SWFL den Stadtwerken dem einzelnen Kunden ermögli- chenermöglichen. Ferner gelten die Angaben nur für die Datenübertragung innerhalb des Netzes von SWFL der Stadtwerke bis zum ersten Übergabepunkt zur nächst höheren Netzebene.
d) Der Zugang zu dem zum Zugangsknoten und damit zum Internet so- wie die sonstige Nutzung der von SWFL angebotenen den Satdtwerken angebote- nen Dienste wird dem Kunden über die von SWFL den Stadtwerken zugelassenen, registrierten und bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hard- warekomponenten Hardwarekomponenten sowie durch persönliche Passwörter und ggf. Teilnehmer- und Mitbenutzer-Mitbenutzer- Nummern gewährt. Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde muss ein Passwort wählen, das sowohl Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern enthält. Weitere Informationen zur ▇▇▇▇ eines sicheren Passwortes Pass- wortes finden sich etwa unter https:// ▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇/ DE/▇▇Empfehlungen/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇- terPasswoerter/passwoerter_node.html. Das Passwort ist geheim zu halten und von dem Kunden zur Sicherheit Si- cherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Kunde ist insbesondere dann zu einer unverzügli- chen unverzüglichen Änderung des Passwortes Pass- wortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter Nichtbe- rechtigter könnte Kenntnis von dem Passwort erlangt haben. Sofern So- fern der Kunde WLANWireless-LAN-Geräte an den Internet- zugang von SWFL Internetzugang der Stadtwerke anbindet, hat er dieses durch ein übliches ak- tuelles aktuelles Verschlüsselungssystem (etwa WAP) zu sichern und ferner nur zu seinem Haushalt gehörigen Personen hierüber Zugang zum Internet zu ermöglichen. Das Passwort für das Verschlüsselungs- system muss der Kunde in regelmäßigen Abständen ändern.
e) Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung der in der Protokollfamilie TCP/IP verabschiedeten Standards übermitteln. SWFL ist Die Stadtwerke sind nicht verpflichtet, dem Kunden IP-Adressräume dauer- haft Adress- räume dauerhaft zu überlassen. Im Regelfall vergibt SWFL eine dynamische IP-Adresse, die der Kunde benötigt, um sein Netz an das Inter- net anzuschließen. Der Bedarf an einer statischen IP-Adresse muss gerechtfertigt sein und vom Kunden schriftlich begründet werden. Falls die Begründung vom Kunden nicht stichhaltig ist, kann das für die Vergabe von IP-Adressbereichen zuständige RIPE Network Coordination Centre die Zuteilung weiterer IP-Adressen verweigern. SWFL hat in einem solchen Fall keine Möglichkeit, dem Kunden eine oder weitere statische IP-Adressen zuzuteilen. Durch CIDR (Classless Interdomain Routing) und der zugehörigen Blockorientierung kann die Größe des Adressraumes individuell den Kundenanforderungen angepasst werden. Standardmäßig sind alle Adressen Provider-Aggregate-Adressen (PA-Adressen). Des Weiteren ist SWFL vom Kunden über Änderungen am RI- PE-Handle umgehend zu informieren.
f) SWFL ist Die Stadtwerke sind nicht zur Errichtung besonderer Schutzsysteme Schutz- systeme gegen den missbräuchlichen Zugriff Dritter auf Inhalte der persönlichen Webseite Homepage verpflichtet. Die Übertragung von Daten über und der Abruf von Daten aus dem Internet birgt Gefahren für die Daten- sicherheit Datensicherheit und -integrität sowie die angeschlossenen an- geschlossenen Endgeräte. SWFL hat Die Stadtwerke haben hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbe- reich Verantwortungsbereich des Kunden, sich gegen diese Gefahren zu schützen (wie z. B. mittels Firewall und Router und Virenscanner).
g) SWFL ist Die Stadtwerke sind berechtigt, ohne Ankündigung den Internetzugang des Kunden einmal innerhalb von 24 Stunden kurzfristig zu un- terbrechenunterbrechen. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich.
h) Abrechnungsvarianten. Die Abrechnung des Gesamtvolumens kann in verschiedenen Vertragsvarianten erfolgen. • Volumenabhängige Abrechnung: Die Messung der ein- und ausgehenden Bytes erfolgt am SWFL Router im POP (Point Of Presence im SWFL-Netz). Das vom Kunden genutzte Verkehrsvo- lumen wird am Monatsende zu einer Summe zusammengefasst. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen GB. • Pauschale Abrechnung: Hier wird dem Kunden eine feste mo- natliche Grundgebühr unabhängig von der tatsächlichen Nut- zung pauschal in Rechnung gestellt (Flatrate). • Bandbreitenabhängige Abrechnung nach der 95/5-Billing-Me- thode: Für die Abrechnung nach der 95/5-Billing-Methode wird alle 5 Minuten der ein- und ausgehende Bandbreitenbe- darf am SWFL-Router im POP gemessen. Am Monatsende wer- den die Daten der Größe nach sortiert und die 5% der größten Werte werden verworfen. Der Größte dann übrige Wert wird als die zu berechnende Bandbreite genommen. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen Mbit/s.
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Sources: Liefer Und Leistungsbedingungen Für Glasfaseranschlüsse
Internetzugang. a) SWFL stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und be- trieblichen Möglichkeiten über eine funktionstüchtige Schnitt- stelle den Zugang zum Internet zur Verfügung, um dem Kunden die Übermittlung von Daten zu ermöglichen.
b) Der Kunde hat sich selbst die weiter notwendige technische Ausstattung (internetfähiger PC, Browser-Programm etc.) zu be- sorgen und zu unterhalten. SWFL ist lediglich verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaf- fen bzw. die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten des Internets zu vermitteln. Der Zugang wird über einen Glasfaser-Anschluss Glasfaseranschluss realisiert. Alle Informationen, die der Kunde über das Internet abruft, sind – sind, soweit nicht im Einzelfall anderweitig von SWFL ge- kennzeichnet – kennzeichnet, fremde Informationen, die von SWFL nicht geprüft werden. SWFL übernimmt für fremde Informationen keinerlei Haftung.
c) Bei den produktabhängigen Angaben zur Übertragungsge- schwindigkeit im Down- und Upload (Empfangen und Senden) handelt es sich um netzinterne Geschwindigkeiten, welche die Netze von SWFL bei einem gewöhnlichen Nutzungsverhalten sämtlicher Kunden von SWFL dem einzelnen Kunden ermögli- chen. Ferner gelten die Angaben nur für die Datenübertragung innerhalb des Netzes von SWFL bis zum ersten Übergabepunkt zur nächst höheren Netzebene.
d) Der Zugang zu dem Zugangsknoten und damit zum Internet so- wie die sonstige Nutzung der von SWFL angebotenen Dienste wird dem Kunden über die von SWFL zugelassenen, registrierten und bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hard- warekomponenten sowie durch persönliche Passwörter und ggf. Teilnehmer- und Mitbenutzer-Nummern gewährt. Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde muss ein Passwort wählen, das sowohl Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern enthält. Weitere Informationen zur ▇▇▇▇ eines sicheren Passwortes finden sich etwa unter https:// ▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇/▇▇/▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇- ter/passwoerter_node.htmlwoerter_node.html. Das Passwort ist geheim zu halten und von dem Kunden zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändernän- dern. Der Kunde ist insbesondere dann zu einer unverzügli- chen unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung bestehtbe- steht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis von dem Passwort erlangt haben. Sofern der Kunde WLANWireless-LAN-Geräte an den Internet- zugang In- ternetzugang von SWFL anbindet, hat er dieses durch ein übliches ak- tuelles aktuelles Verschlüsselungssystem (etwa WAP) zu sichern und ferner fer- ner nur zu seinem Haushalt gehörigen Personen hierüber Zugang zum Internet zu ermöglichen. Das Passwort für das Verschlüsselungs- system Verschlüsse- lungssystem muss der Kunde in regelmäßigen Abständen ändern.
e) Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung der in der Protokollfamilie TCP/IP verabschiedeten Standards übermitteln. SWFL ist nicht verpflichtet, dem Kunden IP-Adressräume dauer- haft zu überlassen. Im Regelfall vergibt SWFL eine dynamische IP-Adresse, die der Kunde benötigt, um sein Netz an das Inter- net Internet anzuschließen. Der Bedarf an einer statischen IP-Adresse muss gerechtfertigt sein und vom Kunden schriftlich begründet werdenwer- den. Falls die Begründung vom Kunden nicht stichhaltig ist, kann das für die Vergabe von IP-Adressbereichen zuständige RIPE Network Coordination Centre die Zuteilung weiterer IP-Adressen verweigern. SWFL hat in einem solchen Fall keine Möglichkeit, dem Kunden eine oder weitere statische IP-Adressen zuzuteilen. Durch CIDR (Classless Interdomain Routing) und der zugehörigen Blockorientierung kann die Größe des Adressraumes individuell den Kundenanforderungen Kundenanfor- derungen angepasst werden. Standardmäßig sind alle Adressen Provider-Aggregate-Adressen (PA-Adressen). Des Weiteren ist SWFL vom Kunden über Änderungen am RI- PERIPE-Handle umgehend zu informieren.
f) SWFL ist nicht zur Errichtung besonderer Schutzsysteme gegen den missbräuchlichen Zugriff Dritter auf Inhalte der persönlichen Webseite Homepage verpflichtet. Die Übertragung von Daten über und der Abruf von Daten aus dem Internet birgt Gefahren für die Daten- sicherheit und -integrität sowie die angeschlossenen Endgeräte. SWFL hat hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbe- reich des Kunden, sich gegen diese Gefahren zu schützen (wie z. B. mittels Firewall und Router und Virenscanner).
g) SWFL ist berechtigt, ohne Ankündigung den Internetzugang des Kunden einmal innerhalb von 24 Stunden kurzfristig zu un- terbrechen. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich.
h) Abrechnungsvarianten. Die Abrechnung des Gesamtvolumens kann in verschiedenen Vertragsvarianten erfolgen. • Volumenabhängige Abrechnung: Die Messung der ein- und ausgehenden Bytes erfolgt am SWFL Router im POP (Point Of Presence im SWFL-Netz). Das vom Kunden genutzte Verkehrsvo- lumen Ver- kehrsvolumen wird am Monatsende zu einer Summe zusammengefasstzusam- mengefasst. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen GB. • Pauschale Abrechnung: Hier wird dem Kunden eine feste mo- natliche monatliche Grundgebühr unabhängig von der tatsächlichen Nut- zung tatsächli- chen Nutzung pauschal in Rechnung gestellt (Flatrate). • Bandbreitenabhängige Abrechnung nach der 95/5-BillingBil- ling-Me- thodeMethode: Für die Abrechnung nach der 95/5-BillingBil- ling-Methode wird alle 5 Minuten der ein- und ausgehende Bandbreitenbe- darf Bandbreitenbedarf am SWFL-Router im POP gemessen. Am Monatsende wer- den werden die Daten der Größe nach sortiert und die 5% der größten Werte werden verworfen. Der Größte dann übrige Wert wird als die zu berechnende Bandbreite genommen. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen Mbit/s.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Internetzugang. a) SWFL stellt dem Kunden im Rahmen der technischen und be- trieblichen betrieblichen Möglichkeiten über eine funktionstüchtige Schnitt- stelle Schnittstelle den Zugang zum Internet zur Verfügung, um dem Kunden die Übermittlung von Daten zu ermöglichen.
b) Der Kunde hat sich selbst die weiter notwendige technische Ausstattung (internetfähiger PC, Browser-Programm etc.) zu be- sorgen besorgen und zu unterhalten. SWFL ist lediglich verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaf- fen verschaffen bzw. die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten des Internets zu vermitteln. Der Zugang wird über einen Glasfaser-Anschluss Glas- faseranschluss realisiert. Alle Informationen, die der Kunde über das Internet abruft, sind – sind, soweit nicht im Einzelfall anderweitig an- derweitig von SWFL ge- kennzeichnet – gekennzeichnet, fremde Informationen, die von SWFL nicht geprüft werden. SWFL übernimmt für fremde frem- de Informationen keinerlei Haftung.
c) Bei den produktabhängigen Angaben zur Übertragungsge- schwindigkeit Übertragungs- geschwindigkeit im Down- und Upload (Empfangen und Senden) handelt es sich um netzinterne Geschwindigkeiten, welche die Netze von SWFL bei einem gewöhnlichen Nutzungsverhalten Nut- zungsverhalten sämtlicher Kunden von SWFL dem einzelnen Kunden ermögli- chenermöglichen. Ferner gelten die Angaben nur für die Datenübertragung innerhalb des Netzes von SWFL bis zum ersten Übergabepunkt zur nächst höheren Netzebene.
d) Der Zugang zu dem zum Zugangsknoten und damit zum Internet so- wie Inter- net sowie die sonstige Nutzung der von SWFL angebotenen Dienste wird dem Kunden über die von SWFL zugelassenen, registrierten und bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hard- warekomponenten Hardwarekomponenten sowie durch persönliche persönli- che Passwörter und ggf. Teilnehmer- und Mitbenutzer-Nummern Num- mern gewährt. Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde muss ein Passwort wählen, das sowohl Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern Zif- fern enthält. Weitere Informationen zur ▇▇▇▇ eines sicheren Passwortes finden sich etwa unter https:// ▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇/ BSIFB/▇▇▇▇▇DE/ Empfehlungen/▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇- terPasswoerter/passwoerter_node.html. Das Passwort ist geheim zu halten und von dem Kunden zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Der Kunde Kun- de ist insbesondere dann zu einer unverzügli- chen unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis von dem Passwort erlangt er- langt haben. Sofern der Kunde WLANWireless-LAN-Geräte an den Internet- zugang Internetzugang von SWFL anbindet, hat er dieses durch ein übliches ak- tuelles aktuelles Verschlüsselungssystem (etwa WAP) zu sichern si- chern und ferner nur zu seinem Haushalt gehörigen Personen hierüber Zugang zum Internet zu ermöglichen. Das Passwort für das Verschlüsselungs- system Verschlüsselungssystem muss der Kunde in regelmäßigen regelmä- ßigen Abständen ändern.
e) Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung der in der Protokollfamilie TCP/IP verabschiedeten Standards übermittelnüber- mitteln. SWFL ist nicht verpflichtet, dem Kunden IP-Adressräume dauer- haft Adress- räume dauerhaft zu überlassen. Im Regelfall vergibt SWFL eine dynamische IP-Adresse, die der Kunde benötigt, um sein Netz an das Inter- net anzuschließen. Der Bedarf an einer statischen IP-Adresse muss gerechtfertigt sein und vom Kunden schriftlich begründet werden. Falls die Begründung vom Kunden nicht stichhaltig ist, kann das für die Vergabe von IP-Adressbereichen zuständige RIPE Network Coordination Centre die Zuteilung weiterer IP-Adressen verweigern. SWFL hat in einem solchen Fall keine Möglichkeit, dem Kunden eine oder weitere statische IP-Adressen zuzuteilen. Durch CIDR (Classless Interdomain Routing) und der zugehörigen Blockorientierung kann die Größe des Adressraumes individuell den Kundenanforderungen angepasst werden. Standardmäßig sind alle Adressen Provider-Aggregate-Adressen (PA-Adressen). Des Weiteren ist SWFL vom Kunden über Änderungen am RI- PE-Handle umgehend zu informieren.
f) SWFL ist nicht zur Errichtung besonderer Schutzsysteme gegen den missbräuchlichen Zugriff Dritter auf Inhalte der persönlichen Webseite Homepage verpflichtet. Die Übertragung von Daten über und der Abruf von Daten aus dem Internet birgt Gefahren für die Daten- sicherheit Datensicherheit und -integrität sowie die angeschlossenen an- geschlossenen Endgeräte. SWFL hat hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbe- reich Verantwortungsbereich des Kunden, sich gegen diese Gefahren zu schützen (wie z. B. mittels Firewall und Router und Virenscanner).
g) SWFL ist berechtigt, ohne Ankündigung den Internetzugang Internetzu- gang des Kunden einmal innerhalb von 24 Stunden kurzfristig zu un- terbrechenunterbrechen. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich.
h) Abrechnungsvarianten. Die Abrechnung des Gesamtvolumens kann in verschiedenen Vertragsvarianten erfolgen. • Volumenabhängige Abrechnung: Die Messung der ein- und ausgehenden Bytes erfolgt am SWFL Router im POP (Point Of Presence im SWFL-Netz). Das vom Kunden genutzte Verkehrsvo- lumen wird am Monatsende zu einer Summe zusammengefasst. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen GB. • Pauschale Abrechnung: Hier wird dem Kunden eine feste mo- natliche Grundgebühr unabhängig von der tatsächlichen Nut- zung pauschal in Rechnung gestellt (Flatrate). • Bandbreitenabhängige Abrechnung nach der 95/5-Billing-Me- thode: Für die Abrechnung nach der 95/5-Billing-Methode wird alle 5 Minuten der ein- und ausgehende Bandbreitenbe- darf am SWFL-Router im POP gemessen. Am Monatsende wer- den die Daten der Größe nach sortiert und die 5% der größten Werte werden verworfen. Der Größte dann übrige Wert wird als die zu berechnende Bandbreite genommen. Die Abrechnung erfolgt nach angefangenen Mbit/s.
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Sources: Telecommunications