Inkrafttreten und Laufzeit Musterklauseln

Inkrafttreten und Laufzeit. Die Abwendungsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit der Zahlung der letzten Rate gemäß dem als Anlage 2 beigefügten Tilgungsplan.
Inkrafttreten und Laufzeit. Die vorliegende Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 10 Jahre. Ferner gilt die Vereinbarung im Hinblick auf die darin festgehaltenen Berichtspflichten bis zu deren Erfüllung fort.
Inkrafttreten und Laufzeit. Die Vereinbarung tritt mit der vollständigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. Die Laufzeit dieser Vereinbarung endet am 31. Dezember 2026.
Inkrafttreten und Laufzeit. (1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander den Abschluss der hierfür erforderlichen Verfahren notifiziert haben.
Inkrafttreten und Laufzeit. Die Abwendungsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit der Zahlung der letzten Rate gemäß der hier vereinbarten Ratenzahlungsvereinbarung.
Inkrafttreten und Laufzeit. Die Vereinbarung tritt mit der vollständigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. Soweit eine Maßnahme, die in der vorangegangenen Vereinbarung zur Initiative Bildungsket- ten vom 7. Dezember 2017 enthalten ist, für eine begrenzte Zeit über das Ende der Gel- tungsdauer dieser vorangegangenen Vereinbarung hinaus fortgesetzt werden soll, gelten die hierauf bezogenen Teile der vorangegangenen Vereinbarung bis zum Ende der betreffenden Maßnahme entsprechend weiter. Die Laufzeit dieser Vereinbarung endet am 31. Dezember 2026.
Inkrafttreten und Laufzeit. Die Vereinbarung tritt am 15. April 2011 in Kraft. Sie endet am 31. Dezember.2020, mit dem Ablauf der Gültigkeit der Klimaschutzvereinbarung.
Inkrafttreten und Laufzeit. (Artikel 57, 69 und 85 des Gesetzes vom 4. April 2014)
Inkrafttreten und Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung der Vertragsschließenden mit Wirkung vom 1.7.2012 in Kraft und gilt bis zum nahtlosen Übergang der Bundesinitiative in den Fonds gemäß § 3 Absatz 4 Satz 3 KKG, längstens jedoch bis zum 31.12.2017.
Inkrafttreten und Laufzeit. 8.1 Die Garantiedauer beträgt 5 Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt zu dem die Rosenber- ger OSI Komponenten beim Garantienehmer geliefert wurden.