Höhe Musterklauseln
Höhe. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensi- tät der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühun- gen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutma- chung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterver- kauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
Höhe. Der Mehrjährigkeitsrabatt beträgt bei mindestens 5-jährigen Versi- cherungsverträgen für diese vereinbarte Vertragsdauer 10 % des Vor- beitragssatzes.
Höhe. Das Sterbegeld beträgt:
2.1 bei einer Betriebszugehörigkeit am Tage des Todes von mehr als ei- nem Jahr 1 Wochenlohn,
2.2 bei einer Betriebszugehörigkeit am Tage des Todes von mehr als fünf Jahren 3 Wochenlöhne,
2.3 bei einer Betriebszugehörigkeit am Tage des Todes von mehr als zehn Jahren 4 Wochenlöhne.
Höhe. Die Wartungsgebühren für Software ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
Höhe. Für jede Installation des Programms, die wegen der Missachtung der unter Ziffer IV. 1. stehenden Verpflichtungen beim Lizenz- nehmer oder Dritten vorgenommen werden konnte, bezahlt der Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des 2-fachen der vollen Lizenzzahlung laut jeweils aktueller Preisliste des Lizenzgebers für das betroffene Produkt.
Höhe. Die Höhe des Wahltarifkrankengeldes können
Höhe. Die Leistungen betragen 55 % der im jeweiligen Auszahlungszeitpunkt fälligen tariflichen Vergütung. Die Leistungen gelten als Einmalleistungen im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Höhe. Zahlungsverfahren
Höhe. 1 Der Firmenbeitrag entspricht, vorbehältlich der nachfolgenden Bestimmungen, der ausfallenden Kurzarbeitsentschädigung. unverändert
2 Der Firmenbeitrag vermindert sich um Versicherungsleistungen oder Ersatz- einkommen, mit denen der Lohnausfall ganz oder teilweise gedeckt wird oder ge- deckt werden sollte (Kürzung der Versicherungsleistungen). unverändert
3 Beim Bestehen einer Krankentaggeldversicherung kann als Ersatz des vollen o- der teilweisen Firmenbeitrags insbesondere auch die Versicherung aufgrund des ungekürzten Lohns mit unveränderter Prämienbeteiligung fortgeführt werden, soweit dadurch keine Überversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen entsteht. unverändert
Höhe. Die Höhe der geschuldeten Lizenzgebühr und der Generierungs- pauschale ergibt sich aus der jeweils aktuell gültigen Preisliste des Lizenzgebers.
