Ausgangslage Musterklauseln

Ausgangslage. Der Eintritt ins digitale Zeitalter geht einher mit Unsicherheiten künftiger Mediennutzung, von denen auch die Qualitätsangebote im Hörfunk betroffen sind. Wer eine junge anspruchsvolle Zielgruppe erreichen will, muss ein an den inhaltlichen und formalen Ansprüchen sowie den Rezeptionsgewohnheiten dieser Zielgruppe orientiertes Radioformat entwickeln. Gerade die Zielgruppe der jungen Erwachsenen, die mit DRadio Wissen vorrangig angesprochen werden soll und die durch andere anspruchsvolle Angebote nicht angemessen erreicht wird, zeichnet sich durch ein großes Informationsbedürfnis aus und ist durch das Internet an hohe Aktualitätsstandards gewöhnt. Ausgehend von der Zielgruppe junger Erwachsener wird das Programmangebot von DRadio Wissen seinen Inhalten entsprechend generationsübergreifend und integrativ angelegt. Ein erfolgreiches Radioprogramm muss ein breites Interessenspektrum seiner Zielgruppe befriedigen, um Hördauer und langfristige Hörerbindung und damit Akzeptanz am Markt zu erreichen. Erfolgreiches Radio muss sich durch ein einprägsames, leicht "erlernbares" Sendeschema und kreative Programmformen auszeichnen. Der Hörfunkrat des Deutschlandradios hat am 11. September 2008 den "Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des Nationalen Hörfunks 2008-2010", (HR 5/2008) verabschiedet. Er verpflichtet das Deutschlandradio darin auf Qualitätsstandards, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbindlich sein sollten. Dies betrifft u.a. - einen hohen Anteil an Eigenproduktionen, - ein verlässliches Nachrichtenraster, - Innovationsfähigkeit und - die Eigenentwicklung von Formaten für die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Hörerschaft. Repräsentative Hörerumfragen belegen, dass die Deutschlandradio-Programme sich wegen dieser Merkmale einer hohen Akzeptanz bei der Hörerschaft erfreuen. Ein Drittel der insgesamt 4,8 Millionen Hörer der 22 gehobenen Programme in Deutschland werden allein durch die beiden Angebote des Nationalen Hörfunks Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur generiert - und dies trotz unzureichender bundesweiter Frequenzausstattung. Der hohe Anteil der Hörerschaften legt nahe, dass ein erfolgreiches, sich an den vorgegebenen Qualitätsmerkmalen orientierendes DRadio Wissen die Zahl der Hörer dieses anspruchsvollen Programmsegments insgesamt erhöhen und damit weiter zur Anerkennung öffentlich-rechtlicher Qualitätsleistungen beitragen kann. Insoweit ist das Angebot von strategischer Bedeutung für den öffentlich-rechtli...
Ausgangslage. Die schweizerische Flugsicherungsgesellschaft Skyguide übt seit Jahrzehnten in ei- nem mehrere tausend Quadratkilometer grossen Gebiet von Süddeutschland die Flugverkehrskontrolle aus, um den Flugverkehr von und nach dem Flughafen Zürich optimal organisieren zu können. Die Durchführung der Flugsicherung erfolgt auf Grund von Betriebsabsprachen zwischen der beteiligten schweizerischen und der deutschen Flugsicherung, so genannten «Letters of agreement», in denen geregelt ist, wie die Skyguide den Flugverkehr im süddeutschen Gebiet übernimmt und führt. Von der Schweiz werden – in Absprache mit Deutschland – die teilweise in deut- schem Luftraum liegenden An- und Abflugverfahren festgelegt und die dortigen Luftraumklassifizierungen vorgenommen, welche zur Durchführung von An- und Abflügen geboten sind. Der Flughafen Zürich verfügt über drei Start- und Landebahnen. Die in Nord-Süd- Richtung verlaufenden Pisten 16/34 sowie 14/32 und die west-östlich angelegte Piste 10/28. Das heutige Flugbetriebskonzept des Flughafens Zürich sieht eine Ver- teilung des An- und Abflugverkehrs vor, wonach zur Hauptsache von Norden her auf die Piste 14 und in geringerem Umfang auf Piste 16 gelandet und in Richtung Westen auf Piste 28 sowie teils auf Piste 16 gegen Süden gestartet wird (vgl. An- hang, Skizze 1). Wird der Wind von Westen zu stark, wird der ganze Betrieb, Starts und Landungen, mit gewissen Abstrichen bei der Kapazität auf Piste 28, das heisst in ost-westlicher Richtung, abgewickelt (vgl. Anhang, Skizze 2). Abends ab 21.00 Uhr bis morgens um 07.00 Uhr wird der Flughafen zur Verminde- rung der Lärmbelastung in den Gemeinden südlich und westlich des Flughafens aus- schliesslich über den Norden betrieben, das heisst, Starts gegen Norden und Lan- dungen von Norden. Dies senkt die Kapazität des Flughafens in dieser Zeit erheb- lich (vgl. Anhang, Skizze 3). Der Flughafen Zürich liegt vergleichsweise nahe zur deutsch-schweizerischen Staatsgrenze, im Bereich der deutschen Gemeinde Hohentengen lediglich in zirka 12 Kilometer Entfernung. Über Deutschland erfolgen somit praktisch alle Landean- flüge, fast immer auf Piste 14, gelegentlich auf Piste 16. Dies gilt auch für Flüge, die von Süden, beispielsweise von Südeuropa oder von Afrika, nach Zürich kommen. Die Grenze wird in ca. 800 Meter Höhe über Grund überflogen. Alle drei für den Nordanflug erforderlichen Warteräume liegen ganz oder teilweise über deutschem Territorium.
Ausgangslage. Beinahe sechs Prozent der Schülerinnen und Xxxxxxx eines Jahrgangs verlassen in Deutsch- land die Schule ohne Abschluss. Besonders hoch ist das Risiko eines Schulabbruchs bei jun- gen Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch die jungen Menschen mit Schulab- schluss schaffen nicht immer unmittelbar im Anschluss an die Schule den Übergang in eine Ausbildung oder ein Studium. Die Zahl der jungen Menschen im sogenannten Übergangsbe- reich ist immer noch auf einem relativ hohen Niveau: 2019 begannen insgesamt 255.282 jun- ge Menschen eine entsprechende Maßnahme.2 Die Nachfrage von jungen Menschen nach Ausbildungsstellen und die Zahl der von Betrie- ben angebotenen Ausbildungsplätze sind 2019 leicht zurückgegangen. Auch wurden etwas weniger Ausbildungsverträge neu abgeschlossen als im Vorjahr (2018: 531.413; 2019: 525.081)3. Die Anzahl der vorzeitigen Vertragslösungen im Bereich der beruflichen Bildung ist weiterhin hoch. Zwar geht nicht zwingend mit jeder vorzeitigen Vertragslösung ein Aus- bildungsabbruch einher, da in vielen Fällen der Ausbildungsbetrieb oder der Ausbildungsbe- ruf gewechselt wird, sodass der junge Mensch in Ausbildung verbleibt. Anlass zur Sorge gibt dabei aber dennoch die Tatsache, dass die Vertragslösungsquote umso höher ausfällt, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss ist. Unterschiede zeigten sich auch bei Aus- zubildenden mit deutscher und mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Von den Ausbil- dungsverträgen der ausländischen Auszubildenden wurden 2018 im Durchschnitt 35,3 Prozent vorzeitig gelöst, von den Verträgen der Auszubildenden mit deutscher Xxxxxx- angehörigkeit 25,5 Prozent.4 In einigen Branchen besteht in Deutschland bereits ein Mangel an Fachkräften mit Berufs- ausbildung, der sich durch den demografischen Wandel in den nächsten Jahren voraussicht- lich verstärken wird. Statt eines Ausbildungsstellenmangels herrscht in einigen Regionen derzeit ein Ausbildungsstellenüberhang, und viele Betriebe haben mittlerweile Schwierigkei- ten, Auszubildende zu finden: Im Jahr 2019 blieben 53.137 Ausbildungsstellen unbesetzt.5 Der Anteil der unbesetzten Stellen am betrieblichen Gesamtangebot ist über die vergange- nen Jahre immer weiter gestiegen. Seit einigen Jahren ist die aktuelle Ausbildungsmarktsituation durch zwei scheinbar wider- sprüchliche Entwicklungen gekennzeichnet. Auf der einen Seite haben Betriebe zunehmend Schwierigkeiten, ihre angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen. Auf der anderen Seite 2 Berufsbildung...
Ausgangslage. Der Fusionsvertrag zwischen der Schützengesellschaft Obervaz-Lenzerheide und dem Schützenverein Lenz sowie die Vereinbarung zwischen dem fusionierten Verein „Vereinigte Schützengesellschaft Lenz“ (VSG Lenz) und den Gemeinden Alvaschein, Lantsch/Lenz und Vaz/Obervaz regelt u. a. die Fusion der erwähnten Schützenvereine und den Einkaufs- bzw. Baubeitrag von Fr. 100‘000.00 zulasten der Gemeinde Vaz/Obervaz. Dieser Vertrag bzw. die Vereinbarung wurde am 15. Februar 1994 für die Dauer von 60 Jahren abgeschlossen. Gestützt darauf galt als offizielle Schiessanlage aller drei beteiligten Gemeinden der Schiessstand in Lantsch/Lenz. Mit Schreiben vom 8. Xxxx 2011 teilte die VSG Lenz mit, dass auf dem Stand in Lantsch/Lenz die Voraussetzungen für die Gewährleistung des Schiessbetriebs nicht mehr gegeben seien. Deshalb wurde vorgeschlagen, dem Angebot der Zweckgemeinschaft regionale Schiessanlage Albula (ZRSA) für einen Anschluss an die ZRSA mit Beteiligung an der Schiessanlage Crappa Naira zuzustimmen. Der Aufnahmebeitrag belief sich für alle drei Gemeinden zusammen auf Fr. 70‘000.00. Der Beitritt der drei Gemeinden zur ZSRA erfolgte per 1. Januar 2012. Vertraglich wurden der Beitritt dieser Gemeinden in die ZSRA, wie auch weitere seit der Gründung der ZSRA in den 70-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts eingetretene Veränderungen, nie vollzogen. Näheres dazu kann im Detail den Vorbemerkungen zum beiliegenden Vertrag entnommen werden.
Ausgangslage. Nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ratifikationsverfahren in allen Bundesländern ist der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung durch diesen Staatsvertrag war die Ausweitung des Sperrsystems zu einem länderübergreifenden anbieter- und spielformübergreifenden Spielersperrsystem, welches grundsätzlich alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen zu nutzen haben (vgl. §§ 8 bis 8d GlüStV 2021). Damit erfolgte erstmals bundesweit eine Einbeziehung des stationär angebotenen gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen und Gaststätten, die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen, in das anbieter- und spielformübergreifende Spielersperrsystem (vgl. § 2 Absatz 3 und 4 i.V.m. § 8). Seit Inkrafttreten des Staatsvertrages sind die Bundesländer demnach verpflichtet, etwaige bereits vorhandene Datensätze aus womöglich schon bestehenden landeseigenen Sperrdateien (etwa für Spielhallen) in das neue zentrale Spielersperrsystem zu überführen und den Anschluss aller nach dem GlüStV 2021 hierzu verpflichteten Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele an dieses anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem sicherzustellen. Die technische Infrastruktur für den Betrieb der Sperrdatei und die zentrale Organisationsstruktur für den erforderlichen Anschluss der ab dem 1. Juli 2021 Verpflichteten, deren Zahl bei etwa 60.000 liegt, hat das Land Hessen in Wahrnehmung seiner Übergangszuständigkeit nach § 27p Absatz 4 Nr. 1 GlüStV 2021 weiterentwickelt bzw. geschaffen. Nach der aktuellen Fassung des § 27f Absatz 4 Nr. 1 des GlüStV 2021 ist nach der übergangsweisen Zuständigkeit des Landes Hessen die langfristige Zuständigkeit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen. Die Umsetzung dieses Zuständigkeitsübergangs auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder würde dazu führen, dass diese ebenfalls die in Hessen erst kürzlich geschaffene und vorhandene technische und personelle Infrastruktur und Organisationsstruktur aufbauen müsste. Dies lässt sich nur schwer mit den Grundsätzen verwaltungsökonomischen Handelns in Einklang bringen. Daneben wäre das in Hessen zwischenzeitlich erworbene Fachwissen allenfalls eingeschränkt auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übertragbar. Zudem könnten technische und andere Schwierigkeiten im Rahmen der Umstellung dazu führen, dass das Spielersperrsystem ze...
Ausgangslage. 1.1 Kantonale Normalarbeitsverträge für „Arbeitnehmer im Hausdienst“
Ausgangslage. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren in Deutschland knapp 3 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet. Ein Drittel davon war länger als 12 Monate arbeitslos und gilt damit als langzeitarbeitslos. Bei Arbeitslosigkeit spielen wirtschaftliche, arbeitsmarktliche und individuelle Fakto- ren eine Rolle. Diese Empfehlung konzentriert sich auf die Verbesserung der indivi- duellen Voraussetzungen für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Gesundheit, um Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und Beschäftigung wieder zu erlangen. Rah- men dieser Empfehlung sind die geltenden Regelungen der Sozialgesetzbücher II, Ill und V. Neben weiteren Ursachen wie mangelnder Qualifikation ist eine bedeutsame Ursache für das Scheitern von Integrationsbemühungen und den Verbleib der Menschen in den sozialen Sicherungssystemen die gesundheitliche Leistungsfähigkeit von Arbeits- losen, wobei hier ein sich selbst verstärkender Zusammenhang besteht: Anhaltende Arbeitslosigkeit ist ein erheblicher gesundheitlicher Risikofaktor, gleichzeitig ist ein beruflicher Wiedereinstieg für gesundheitlich eingeschränkte Erwerbslose erheblich erschwert. Ein nennenswerter Anteil der Arbeitslosen ist betroffen: Aktuellen wissen- schaftlichen Untersuchungen zufolge weisen z.B. ca. 35 % der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesundheitliche Einschränkungen auf. Geringere Nutzung von Präventionsmaßnahmen, häufigere Krankenhausaufenthalte und stationäre Behandlungstage, zahlreiche Verordnungen von Psychopharmaka, ungünstigere gesundheitsrelevante Verhaltensweisen sowie ein signifikant erhöhtes Risiko für vorzeitige Sterblichkeit kennzeichnen die gesundheitliche Lage betroff e- ner Erwerbsloser. Besondere Bedeutung kommt dabei psychosozialen Belastungen mit erheblichen Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl sowie Depressivität und Angstsymptomen zu. Die Erkrankungsgefahr steigt mit der Dauer der Arbeitslosig- keit, dem Alter und mit sinkendem sozialökonomischen Status an. Die sozialen Leistungssysteme sind aufgrund dieses Sachverhaltes mit überdurch- schnittlichen Leistungsausgaben konfrontiert; bei den beitragsfinanzierten Sozialver- sicherungsträgern geht damit auch ein Rückgang an Beitragseinnahmen einher. Bei den Trägern der Grundsicherung erhöhen sich die Kosten für Leistungen zur Siche- rung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit. Somit wird erkennbar, dass die GKV und die BA ein gleichgerichtetes Interesse daran haben, dass Arbeitslose gesund und beschäftigungsfähig ...
Ausgangslage. Die Vertragspartner planen, die öffentlichen Parkplätze im Gebiet Kellen zu bewirtschaften. Dazu gehören sowohl die Parkplätze für die regionalen Sport- und Erholungsanlagen als auch jene für den Begegnungsplatz. Zusätzlich zu den bestehenden Parkplätzen sollen weitere Parkplätze gebaut bzw. markiert werden. Sämtliche betroffenen Parkplätze im Gebiet Kellen befinden sich auf öffentlichem Grund (Verwaltungsvermögen). Damit unterliegt die Bewirtschaftung dem öffentlichen Recht. Sowohl die Gemeinde Goldach als auch die Gemeinde Tübach verfügen über ein Reglement, das die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze zulässt (Reglemente über Ruhe, Ordnung und Sicherheit). Die Bewirtschaftung der Parkplätze soll mit Parkuhren erfolgen. Überdies ist die Aufnahme der Parkplätze in Parkingpay vorgesehen, um das bargeldlose Bezahlen zu ermöglichen. Die Vertragspartner streben an, die Überwachung des ruhenden Verkehrs für alle Parkplätze im Gebiet Kellen grenzübergreifend einheitlich zu organisieren. Die jeweiligen Reglemente über Ruhe, Ordnung und Sicherheit ermächtigen beide Gemeinden, die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben gemäss Art. 13 des Polizeigesetzes an einen privaten Sicherheitsdienst zu übertragen. Die Beauftragung einer anderen Gemeinde ist in den Reglementen allerdings nicht vorgesehen. Diese Vereinbarung soll die einheitliche, gemeindeübergreifende Bewirtschaftung der Parkplätze im Gebiet Kellen umfassend regeln, insbesondere:
Ausgangslage. Mit der Drucksache 17/3032 „E-Government – Chancen für Hamburg nutzen“ hat der Senat im Juni 2003 den zweiten E-Government-Aktionsfahrplan verabschiedet und der Bürgerschaft zugeleitet. Ei- nes der wichtigsten strategischen Ziele beim E-Government ist der flexible Zugang für Bürger und Unternehmen zu Hamburgs Verwaltung. Zur Umsetzung dieses Ziels soll (vgl. Ziff. 3.2 des E- Government-Fahrplans) ein behördenübergreifender telefonischer HamburgService aufgebaut wer- den, um die telefonische Erreichbarkeit und Servicequalität der Verwaltung zu verbessern. Am 15. Juli 2003 hat der Senat auf dieser Grundlage beschlossen, die Finanzbehörde (federführend), das Senatsamt für Bezirksangelegenheiten und die Fachbehörden zu beauftragen, bis zum Xxxxxx 2004 die erste Ausbaustufe eines telefonischen „HamburgService“ auf Grundlage des erarbeiteten fachlichen Sollkonzepts und des abgestimmten Finanzierungskonzepts aufzubauen. Um diesen Auftrag zu realisieren, wird das Projekt „telefonischer HamburgService“ eingesetzt.
Ausgangslage. Welche Forschungsthemen sind langfristig wichtig? Welche Themen können in Deutschland adäquat vorangetrieben werden, weil sie an die Kompetenzen der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft anknüpfen? Welche Gebiete in For- schung und Technologie haben ein ausreichendes Maß an Synergie- und Aus- strahleffekten, so dass sie Impulsgeber für andere Bereiche sein können? Wel- che Zukunftsfelder gehen über Disziplinen hinaus, versprechen einen herausra- genden und bahnbrechenden Erkenntnisgewinn in Wissenschaft und Techno- logie und tragen deshalb maßgeblich zur Lebensqualität der Menschen und zur nachhaltigen Ressourcenschonung bei? Diese Fragen standen am Anfang des BMBF-Foresight-Prozesses, der im Xxxxxx 2007 startete.