Common use of Implosion Clause in Contracts

Implosion. Versichert sind Schäden durch Implosion. Definition: Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.

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Sources: Haushaltsversicherung Premium, Haushaltsversicherung