Hausanschlusskosten Musterklauseln

Hausanschlusskosten. Der Kunde erstattet dem FVU die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Änderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden. Als Änderung gilt auch die Stilllegung der Kundenanlage.
Hausanschlusskosten. Die Hausanschlusskosten regeln sich nach § 10 AVBFernwärmeV. Die Hausanschlusskosten beinhalten die Verbindung der Übergabestation mit dem Verteilnetz zwischen Grundstücksgrenze und Übergabestation im Privatgrund einschließlich Erdarbeiten inkl. Verfüllen und Verdichten (ohne die Wiederherstellung von Oberflächen), Durchbruch der Kelleraußenwand und wasserdichtem Wiederverschließen, sowie alle nötigen Wanddurchbrüche. Für die Herstellung der Rohrleitungstrassen wird je nach Trassenlänge außen bzw. Verrohrung innen metergenau abgerechnet.
Hausanschlusskosten. Die Hausanschlusskosten regeln sich nach § 10 AVBFernwärmeV und beinhalten die Erstellung bzw. Änderung/ Erweiterung des Hausanschlusses als Verbindung des Verteilnetzes mit der Kundenanlage bis 35 kW Wärmeleistung. Hausanschlüsse mit einer Wärmeleistung > 35 kW sind gesondert anzufragen. Start 2.650,00 € netto (3.153,50 € brutto) Basis 2.650,00 € netto (3.153,50 € brutto) Basis Plus 5.150,00 € netto (6.128,50 € brutto) Spar 7.650,00 € netto (9.103,50 € brutto) Für die Herstellung der Rohrleitungstrasse wird je nach Trassenlänge außen bzw. Verrohrung innen (in Summe) für die ersten 10 Meter fällig: 100,00 €/m netto (119,00 €/m brutto). Für Hausanschlüsse mit einer Trassenlänge größer als 10 Meter (in Summe außen und innen) werden für jeden weiteren Trassenmeter (ohne die Wiederherstellung von Oberflächen) bzw. für jeden Meter innen zu verlegende Verrohrung veranschlagt: 270,00 €/m netto (321,30 €/m brutto). Die Hausanschlusskosten beinhalten die Verbindung der Übergabestation mit dem Verteilnetz zwischen Grundstücksgrenze und Übergabestation im Privatgrund einschließlich Erdarbeiten inkl. Verfüllen und Verdichten (ohne die Wiederherstellung von Oberflächen), Durchbruch der Kelleraußenwand und wasserdichtem Wiederverschließen, sowie alle nötigen Wanddurchbrüche.
Hausanschlusskosten. (§ 10 AVBWasserV)
Hausanschlusskosten. Der Anschlussnehmer/Kunde erstattet dem FVU die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Änderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer/Kunden veranlasst wer- den. Als Änderung gilt auch die Stilllegung der Kundenanlage.
Hausanschlusskosten. 2.1 Der Anschlussnehmer erstattet Mainova die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses, d.h. der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage, beginnend an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endend an der Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes.
Hausanschlusskosten. 7.1 Der Eigentümer hat die Kosten für die Herstellung des Hausanschlusses einschließlich aller erforderlichen Einrichtung selbst zu tragen.
Hausanschlusskosten. Der Anschlussnehmer erstattet der SWE die bei wirt- schaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Änderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage er- forderlich oder aus anderen Gründen vom Anschluss- nehmer/Kunden veranlasst werden. Als Änderung gilt auch die Stilllegung der Kundenanlage.
Hausanschlusskosten. 2.1. Der Anschlussnehmer erstattet der GWO die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Änderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Anschlussnehmer veranlasst werden.
Hausanschlusskosten. Hausanschlusskosten Hauseinführung inkl. Abdichtung und Spleißbox bis einer Leitungslänge von 6 m im privaten Bereich = 0.000 € pauschal. Bei einer Anschlusslänge > 6 m kommen folgende Mehrkosten auf Sie als Eigentümer zu: Bei Ausführung der Arbeiten durch Sie als Bauherr wird die Verlegung der Leerrohre mit einer Gutschrift in Höhe von 700 € gewährt. Die Preise beinhalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19% Die Kosten für den Tiefbau können bei schwieriger Bodenbeschaffenheit wie z.B. Bodenklasse 7 (schwer lösbarer Fels) oder kontaminiertem Boden deutlich über den Richtwerden liegen. Aus Qualitätssicherungsgründen wird die Hauseinführung/ Spleißbox durch die Stadt Tengen ausgeführt. Eine Kostenreduzierung ist hier nicht möglich. Der Eigentümer hat für die Errichtung des Hausanschlusses, die für seinen Hausanschluss tatsächlich entstehenden Baukosten, zu tragen. Die annähernde Höhe, der zu erwartenden Baukosten, kann anhand der folgenden Richtwerte abgeleitet werden. je Meter unbefestigt 60 € je Meter Pflaster 131 € je Meter Asphalt 161 € Der Anspruch der Kommune auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Hausan- schlusskosten entsteht mit Fertigstellung des Hausanschlusses. Diese Kosten sind vom Eigen- tümer unverzüglich an die Kommune zu entrichten.