Common use of Haftung für Schäden Clause in Contracts

Haftung für Schäden. 1) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werft oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche des Kunden wegen Schäden, die beim Auf- und/oder Abslippen des Bootes oder bei dessen Transport auf dem Werftgelände entstehen sowie hinsichtlich Schäden, die infolge Diebstahls, Einbruchs, Xxxxx, Xxxxx etc. entstehen.

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Samples: www.yachtwerft-klemens.de

Haftung für Schäden. 1) . Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden Verschulden bei Vertragsabschluss Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werft oder deren gesetzlicher Vertreter gesetzliche Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen – sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzwder Werft. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche Insbesondere erfasst sind Anspruche des Kunden wegen Schäden, die beim Auf- und/oder Abslippen des Bootes oder bei dessen Transport auf dem Werftgelände entstehen entstehen, sowie hinsichtlich Schäden, die infolge Diebstahls, Einbruchs, Xxxxx, Xxxxx etcusw. entstehen.

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Samples: marina-vulkan.de

Haftung für Schäden. 1) . Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden Verschulden bei Vertragsabschluss Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werft oder deren gesetzlicher Vertreter gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungsgehilfen – sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzwder Werft. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossenDiese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) be- troffen sind. Dies gilt insbesondere für Insbesondere erfasst sind Ansprüche des Kunden wegen Schäden, die beim Auf- und/und/ oder Abslippen des Bootes oder bei dessen Transport auf dem Werftgelände entstehen entstehen, sowie hinsichtlich hin- sichtlich Schäden, die infolge Diebstahls, Einbruchs, Xxxxx, Xxxxx etcusw. entstehen.

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Samples: aw-marine.com

Haftung für Schäden. 1.) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden Verschulden bei Vertragsabschluss Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz der Schaden wurde vorsätzlich oder grober durch grobe Fahrlässigkeit der Werft verursacht oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – sowohl gegen die Werft als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossenes sind wesentliche Pflichten betroffen. Dies gilt insbesondere auch für die Erfüllungs− und Verrichtungsgehilfen, derer sich die Werft bedient. Insbesondere erfaßt sind Ansprüche des Kunden wegen Schäden, die beim Auf- Auf− und/oder Abslippen des Bootes oder bei dessen Transport auf dem Werftgelände entstehen sowie hinsichtlich Schäden, die infolge Diebstahls, Einbruchs, Xxxxx, Xxxxx etc. entstehen.

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Samples: www.kyc.de