Common use of Haftung des Vermieters Clause in Contracts

Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

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Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der gesetzlichen Bestimmungen für Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schädenwesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

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Samples: www.horsepower2rent.com, www.schadenerfassung.ch, www.dc-rent.de

Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet nach Maßgabe dem Mieter und seiner Crew nur für Schäden, welche infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vermieters entstehen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter Vertreters oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte SchädenErfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

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Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrläs- sigkeit eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe den ge- setzlichen Bestimmungen. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit und für bei Vertragsabschluss bereits vorhandene Mängel haftet der gesetzlichen Bestimmungen für Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schädenwesentlichen Vertragspflich- ten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

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Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet nach Maßgabe der für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Bestimmungen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie für die Verletzung von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schädenwesentlichen Vertragspflichten und den Fall zu vertretender Unmöglicher unerheblicher Pflichtverletzung.

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Haftung des Vermieters. (1. ) Der Vermieter haftet dem Mieter bei Mängeln und Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für von dem Vermieter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte SchädenBestimmungen, sofern in diesem Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

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