Common use of Haftung des Vermieters Clause in Contracts

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

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Samples: autovermietung.adac.de, overather-wohnmobil-vermietungs-service.de, www.campanda.com

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / zurückgelassen/vergessen werden.

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Samples: www.vandannjetzt.de, www.unnewehr.com, weissgerber-wohnmobile.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug Reisemobil abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für Sind Schäden durch Versicherungen die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei gedeckt so haften der Vermieter, seine Mitarbeiter sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausschließlich wie folgt: Bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, der Vermieter hat es wurde eine vertragswesentliche Pflichten Pflicht verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersvertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieterssonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung haftet nicht für Gegenstände und SachenSachen des Mieters, die der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenReisemobiles nicht mitnimmt.

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Samples: www.alstercamper.de, www.rentandtravel.de, bergisch-womorent.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen in Fällen des Vorsatzes oder der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungshilfen nach den gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des VermietersBestimmungen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermietersvertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges im Mietgegenstand zurückgelassen / vergessen werden.

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Samples: www.gigbus.de, www.gigbus.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte gedeck- te Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche vertragswe- sentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des VermietersVermie- ters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

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Samples: www.nitzsche-reisemobile.de, www.wohnwagen-becker.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Die Haftung des Vermieters bei und seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für Sach- und Vermögensschäden Vermögensschäden, mit Ausnahme solcher wegen Leistungsverzuges oder Nichterfüllung, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht der Schaden durch die für das Fahrzeug abgeschlossene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gedeckt ist. Haftung für Schäden an der Ladung wird grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, denn der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des VermietersSchaden vorsätzlich herbeigeführt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachenist zur Verwah- rung von Gegenständen, die der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenim Fahrzeug zurücklässt, nicht verpflichtet.

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Samples: www.daf-rostock.de, www.isuzu-rostock.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Die Haftung des Vermieters bei und seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für Sach- und Vermögensschäden Vermögensschäden, mit Ausnahme solcher wegen Leistungsverzuges oder Nichterfüllung, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, soweit nicht der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht Schaden durch die für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermietersdas Mietobjekt abgeschlossene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gedeckt ist. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachenist zur Verwahrung von Gegenständen, die der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenim Mietobjekt zurücklässt, nicht verpflichtet.

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Samples: www.shop-ebert.de, www.ebert-rental.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der die für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen die abgeschlossene Fahrzeugversicherung besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Eine darüberhinausgehende Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen, insbesondere Ersatz für vertane Urlaubszeit und sonstige immaterielle Schäden beschränkt sich sowie Folgemangelschäden. Auf jeden Fall ist die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztbeschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und SachenSchäden, die bei Rückgabe der Mieter durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen Mietobjekts erleidet, sind von der Haftung ausgeschlossen. Kann ein Mieter seine Reise wegen Ausfall des Fahrzeuges nicht oder nur verspätete antreten, wird der Mietpreis entsprechend der ausfallenden Tage dem Mieter zurückerstattet. Etwaige Schadensansprüche durch Ausfall oder Beschädigung des Mietfahrzeug, die über die Leistung des Schutzbriefes hinausgehen ( z.B. Urlaubsausfall, entgangene Urlaubsfreuden, Wartezeiten, Verschiebung und Stornierung von Terminen und alle dadurch bedingte Folgekosten des Mieters oder seine Begleiter im Urlaub ) können vom Vermieter nicht anerkannt werden.

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Samples: www.s4campers.de, www.s4campers.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Die Haftung des Vermieters bei und seiner Mitarbeiter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen für Sach- und Vermögensschäden Vermögensschäden, mit Ausnahme solcher wegen Leistungsverzuges oder Nichterfüllung, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, soweit nicht der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht Schaden durch die für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermietersdas Mietobjekt abgeschlossene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gedeckt ist. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachenist zur Verwahrung von Gegenständen, die der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenim Mietobjekt zurücklässt, nicht verpflichtet.

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Samples: miettruckcenter.de, www.miettrucks.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters Vermie- ters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / zurückgelassen/vergessen werden.

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Samples: www.camping-krings.de, www.camping-krings.de

Haftung des Vermieters. Der Vertragliche und deliktische Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter wird auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Hiernach haftet der Vermieter für eine grob fahrlässige, bzw. vorsätzliche Schadensverursachung durch seine leitenden Angestellten oder die Erfüllungsgehilfen. Folgeschäden, die der Mieter oder ein Dritter infolge der Verzögerung der Lieferung, während der Mietdauer, notwendig werdende Reparaturen der Mietobjekte oder der damit verbundenen Ausfallzeiten erleidet, übernimmt der Vermieter nicht. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Überlassung der Mietobjekte) haftet der Vermieter für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen bestehtjedes schuldhafte Verhalten. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich In diesen Fällen ist die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei dennden Ersatz des dem Mieter entstandenen vertragstypischen Schadens, der bei Vertragsschluss für den Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermietersvoraussehbar war, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenbeschränkt.

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Samples: www.kanngiesser.de

Haftung des Vermieters. 1. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Für die durch Versicherungen die Versicherung nicht gedeckte gedeckten Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, . Alle weitergehenden Ansprüche auch gegen Mitarbeiter sind ausgeschlossen. 2.Bei Ausfall des Fahrzeugs hat der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten Mieter keinen Anspruch auf Stellung eines Fahrzeugs oder Erstattung von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des VermietersAufwendungen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. 3.Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachenist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenim Fahrzeug zurücklässt.

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Samples: wohnwagen-verleih.net

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit grundsätzlich Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / zurückgelassen/vergessen werden.

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Samples: www.wohnmobile-owl.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle SchädenSchäden des Mieters, welche durch einen Mangel des Fahrzeuges entstanden sind, nach den Voraus- setzungen von Art. 259a und 259e OR, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- nicht durch eine Individualabrede anders geregelt wird. Im Übrigen wird jede vertragliche und Vermögensschäden auf Vorsatz ausservertragliche Haftung der Vermieterin gegenüber dem Mieter und grobe Fahrlässigkeitallfälligen weiteren aus dem Vertrag berechtigten Personen ausgeschlossen, es sei denn, soweit der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt den Schaden nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters absichtlich oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermietersgrobfahrlässig verur- sacht hat. Der Vermieter übernimmt keine Haftung haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Gegenstände Schaden, der durch seine Hilfspersonen verursacht wurde. Abänderungen/Ergänzungen: Abänderungen und Sachen, die bei Rückgabe Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen und des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Anwendbares Recht/Gerichtsstand:

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Samples: www.brocki.ch

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit , es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten Hauptpflichten des Vertrages verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des VermietersMitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Verschuldens unabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Verschuldens unabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / zurückgelassen/vergessen werden. Es besteht kein Ersatzanspruch bei höherer Gewalt, das heißt, falls ein Schaden beim Vormieter entsteht, so dass das Wohnmobil nicht weitervermietet werden kann, hat der Mieter kein Schadensersatzanspruch. Es wird dann dem Mieter den Mietpreise erstattet.

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Samples: www.wohnmobile-mieten-trier.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Übergabe des Fahrzeugs kündigen. Schwerwiegende Schäden am Fahrzeug, die vor Beginn der Mietperiode eintreten und nicht bis zur geplanten Übergabe behoben werden können, berechtigen den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich von dem Schadenseintritt in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle muss der Vermieter nicht für eventuelle Mehrkosten für ein Ersatzfahrzeug aufkommen. Der bereits bezahlte Mietpreis wird in voller Höhe zurückerstattet. Die Haftung des Vermieters ist in diesem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit Deckung dies im Rahmen der für das Fahrzeug Wohnmobil abgeschlossenen Versicherungen bestehtabgedeckt ist. Für Bei Schäden die durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitabgedeckt sind, es sei denn, haftet der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermietersnur, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenwenn Ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

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Samples: sb470ca952dd3294a.jimcontent.com

Haftung des Vermieters. a) Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für den Wohnwagen oder das Fahrzeug Reisemobil abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges Fahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

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Samples: www.campanda.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen Versicherung besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden Ver- mögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten zu- gunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Erfüllungs- gehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich gesetzliche vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei der Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / zurückgelassenen bzw. vergessen werdenwurden.

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Samples: www.car2rent.net

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen verschuldensunabhän- gigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

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Samples: www.campcarsschoop.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen Versicherung besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige verschuldens-unabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei der Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / zurückgelassenen bzw. vergessen werdenwurden.

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Samples: www.van-4-life.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug Reisemobil abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für Sind Schäden durch Versicherungen die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei gedeckt so haften der Vermieter, seine Mitarbeitern sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausschließlich wie folgt: Bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, der Vermieter hat es wurde eine vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersvertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieterssonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung haftet nicht für Gegenstände und SachenSachen des Mieters, die der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenReisemobiles nicht mitnimmt.

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Samples: www.bayerischewohnmobile.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen Versicherung besteht. Für durch Versicherungen Versiche- rungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztKardinalpflichten (Verpflichtungen, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er- möglichen und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraute und vertrauen durfte). Im letztgenannten Fall ist die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des VermietersMitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für sich aus dem vorgenannten Absatz ergebenden Haftungsbeschränkun- gen gelten nicht, soweit der Vermieter eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters Garantie übernommen oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermietersarg- listig einen Mangel verschwiegen hat. Der Vermieter übernimmt keine Haftung Haf- tung für Gegenstände und Sachen, die bei der Rückgabe des Mietfahrzeuges Mietfahrzeu- ges zurückgelassen / bzw. vergessen werdenwurden.

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Samples: www.camper-charly.de

Haftung des Vermieters. 12.1 Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

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Samples: quadhouse.com

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der die für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen die abgeschlossene Fahrzeugversicherung besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Eine darüberhinausgehende Haftung des Vermieters wird ausgeschlossen, insbesondere Ersatz für vertane Urlaubszeit und sonstige immaterielle Schäden beschränkt sich sowie Folgemangelschäden. Auf jeden Fall ist die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztbeschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und SachenSchäden, die bei Rückgabe der Mieter durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen Mietobjekts erleidet, sind von der Haftung ausgeschlossen. Kann ein Xxxxxx seine Reise wegen Ausfall des Fahrzeuges nicht oder nur verspätete antreten, wird der Mietpreis entsprechend der ausfallenden Tage dem Mieter zurückerstattet. Etwaige Schadensansprüche durch Ausfall oder Beschädigung des Mietfahrzeugs, die über die Leistung des Schutzbriefes hinausgehen (z.B. Urlaubsausfall, entgangene Urlaubsfreuden, Wartezeiten, Verschiebung und Stornierung von Terminen und alle dadurch bedingte Folgekosten des Mieters oder seine Begleiter im Urlaub) können vom Vermieter nicht anerkannt werden.

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Samples: cdn.rentalholidays.com

Haftung des Vermieters. Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlassigkeit beschränkt. Dies gilt auch für den Vertreter oder den Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Im übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für alle SchädenSchäden am Zugfahrzeug, soweit Deckung welche durch ein Verhalten entsthen, welches vom Mieter bzw. Nutzer des oder sonstigen Dritten während der Nutzungszeit des Mietobjektes (insbesondere des Anhängers) zu vertreten ist. Der Nachweis des Gegenteils also eines kausalen Schadeneintritts durch den Vermieter im Rahmen dessen beschränkter Haftung bleibt den Mieter unbenommen. Der Höhe nach ist der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bzw im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die oben beschränkten Haftung des Vermieters bei Sach- auf den vertragstypischen und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenvorhersehbaren Schaden begrenzt.

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Samples: clever-mieten.com

Haftung des Vermieters. a) Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder und Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

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Samples: rb-wohnmobile.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug Reisemobil abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für Sind Schäden durch Versicherungen die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei gedeckt so haften der Vermieter, seine Mitarbeiter sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausschließlich wie folgt: Bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, der Vermieter hat es wurde eine vertragswesentliche Pflichten Pflicht verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersvertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieterssonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung haftet nicht für Gegenstände und SachenSachen des Mieters, die der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenReisemobiles nicht mitnimmt. Sollte es dem Vermieter auf Grund kurzfristig entstandener Schäden vor dem Mietzweitraum nicht möglich sein das Wohnmobil an dem Mieter zu übergeben, wird eine Übernahme eventuell zusätzlich entstandener Kosten ausgeschlossen.

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Samples: www.ostseecamper.com

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte gedeck- te Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten we- sentliche Vertragspflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werden.

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Samples: autovermietung.adac.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet wegen der Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten lediglich für alle Schädenvor Satz und grobe Fahrlässigkeit, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen bestehteinschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich Der Vermieter haftet jedoch bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden dem Umfang nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern den Ersatz des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermietersvertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt, dies gilt ebenso für die zwingende Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermietersnach dem Produkthaftungsgesetz. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und SachenVerlust oder Beschädigung von Gegenständen des Mieters oder Dritter, die bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen worden sind, es sei denn, es steht nachweislich fest, dass diese im Verantwortungsbereich des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenVermieters abhandengekommen sind.

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Samples: www.lambuerger.de

Haftung des Vermieters. Der Vermieter haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe FahrlässigkeitFahrlässigkeit beschränkt. Sofern ein Schaden am Zugfahrzeug durch den Anhänger entsteht, es sei denn, haftet der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztdes Anhängers für diese Schäden nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern des VermietersFür Reifenschäden jeglicher Art, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder sowie für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei Dichtheit des Aufbaus und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Der Vermieter übernimmt Plane wird keine Haftung für Gegenstände vom Vermieter übernommen. Für Reifenschäden haftet der Mieter. Folgeschäden am Fahrzeug oder dem Ladegut werden vom Vermieter nicht übernommen und Sachensomit ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der angemietete Mietgegenstand nicht rechtzeitig vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Vermieter das Recht vor. einen Ersatz zu stellen, ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Ersatz zur Verfügung zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenBestellung rückgängig zu machen. Für diesen Fall erhält der Mieter eine etwaige Mietvorauszahlung zurück, jeder weitergehende Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

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Samples: login.boeckmann.com

Haftung des Vermieters. Der Hat der Vermieter haftet aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denneinen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Vermieter hat vertragswesentliche Pflichten verletztbeschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Bestandteile, etwa solcher, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will und auf deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von Mitarbeitern des Vermieters, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Vermieterswesentlichen Vertragspflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters oder für die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie ist auf den bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des VermietersVertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in den Fällen des Mietfahrzeuges zurückgelassen / vergessen werdenVorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

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Samples: www.ahconline.de