Gleichstellung Musterklauseln

Gleichstellung. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Gleichstellung. Dem Besitz einer zurückerlangten Xxxxx steht es gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Gleichstellung. Frauenanteil bei Professuren Frauenanteil in den technischen Studiengängen Studienanfängerinnen
Gleichstellung. 1 Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und fördert die Chancengleichheit.
Gleichstellung. Dem Besitz einer zurückerlangten Xxxxx steht es gleich, wenn der Versicherungs- nehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.
Gleichstellung. Die Universität sieht Gleichstellung und Familienfreundlichkeit als Ziele von strategi- scher Bedeutung an. Sie ist bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Frauenanteil auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsebenen zu steigern, die tatsächliche Durch- setzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern sowie die Ver- einbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie zu erreichen. Seit dem Beschluss des Gleichstellungskonzepts für das wissenschaftliche Personal 2011, das auf den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft basiert, hat die Universität Passau große Anstrengungen im Gleichstellungsbereich unternommen und wesentliche Fortschritte erzielt. Die erfolg- reichen Bemühungen der Universität Passau im Bereich Gleichstellung führten dazu, dass auf Basis des Abschlussberichts im Rahmen der Forschungsorientierten Gleich- stellungsstandards der DFG die Universität Passau dem Stadium 2 (einige erfolgsver- sprechende Maßnahmen sind bereits etabliert, weitere befinden sich noch in Planung) zugeordnet wurde und sich damit im Vergleich zu 2011 um eine Position verbessert hat. Diese Entwicklung wird bestätigt durch das quantitativ ausgerichtete Hochschul- ranking nach Gleichstellungsaspekten des Kompetenzzentrums Frauen in Wissen- schaft und Forschung (CEWS). In diesem Ranking befand sich die Universität Passau 2011 in der Ranggruppe 11 (von 11) und schaffte 2013 den Sprung in die Ranggruppe 9 (von 12). So erhöhte sich zwischen 2009 und 2012 der Professorinnenanteil von 9 % auf 18 %. Dieser soll bis zum Ende des Zielvereinbarungszeitraums auf 20 % erhöht werden. Auf struktureller Ebene wird das Frauenbüro der Universität Passau seit dem 01.01.2012 erstmals hauptamtlich durch die neu geschaffene Position einer Referen- tin für Gleichstellung geleitet, die in Personalunion das zum 01.04.2012 neu eingerich- tete Referat Gleichstellung innehat. Das Referat Gleichstellung bzw. das Frauenbüro werden im Zielvereinbarungszeitraum dauerhaft eingerichtet und hauptamtlich gelei- tet. Für Maßnahmen zur Frauenförderung und Familienfreundlichkeit steht der Univer- sitätsfrauenbeauftragten seit 2012 ein neu eingerichteter Gleichstellungsfonds zur Verfügung. Im Rahmen der Zielvereinbarung setzt die Universität Passau einen Schwerpunkt auf die Förderung von weiblichen Studierenden in den MINT-Fächern an der Universi- tät. Seit dem WS 2008/09 hat sich der Anteil der Studentinnen an der Fakultät für In- formatik und Mathem...
Gleichstellung. 1Die Arbeitgeberin achtet die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. 2Sie sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie insbesondere Geschlecht, Herkunft, Sprache, Gesundheits- zustand, Zivilstand, familiäre Situation oder Schwangerschaft direkt oder indirekt benachteiligt werden. 3Das Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Stellenausschreibung, Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 4Die Arbeitgeberin trifft Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstel- lung sowie zur Verhinderung von Diskriminierungen. Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.
Gleichstellung. Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) ist sinngemäß anzuwenden. Dies gilt insbesondere für die Bestellung einer oder eines Gleichstellungsbeauftragten, für die Erstellung eines Gleichstellungsplans sowie für Stellenbesetzungsverfahren.
Gleichstellung. Alle Arbeitnehmenden sind in allen Bereichen und Funktionen rechtlich gleichgestellt. Sie erhalten gleiche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten und haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
Gleichstellung. Dem Besitz einer zurückerlangten Xxxxx steht es gleich, wenn der Versiche- rungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.