Common use of Generell Clause in Contracts

Generell. Die Vorschriften der §§ 9 Abs. 1, Abs. 2, 10 Abs. 1, Abs. 2 sowie 12 des E-Commerce-Gesetzes werden im Verhältnis zwischen den Börsemitgliedern einerseits und dem Börseunternehmen und EXAA andererseits abbedungen, um den Erfordernissen eines raschen und effektiven Börsehandels unter Unternehmern im Sinne des KSchG entsprechen zu können.

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Sources: Gebührenordnung, Gebührenordnung