Diebstahl Musterklauseln
Diebstahl. Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)
Diebstahl. Diebstahl ist Bruch fremden Gewahrsams und Begründung eigenen Gewahrsams in der Absicht rechtswidriger Zueignung (Diebstahl)
Diebstahl. Die WBS behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.
Diebstahl. Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem an- deren eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Diebstahl. Wird der E-Scooters oder eines seiner Zubehörteile oder Komponenten während der Mietdauer gestohlen, musst du Grover umgehend schriftlich informieren. Du musst den zuständigen Behörden und den jeweiligen Versicherer einen entsprechenden Bericht vorlege, bzw. eine Anzeige erstatten. Eine Kopie der Anzeige ist innerhalb von 24 Stunden nach Aufgabe an uns zu senden.
Diebstahl a) Bei Verlust des Fahrrades durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erfolgt eine Regulierung entsprechend § 4 Nr. 1.
b) Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließ- lich des angefallenen Arbeitslohnes, höchstens jedoch den Wert des Fahrrades entsprechend § 4 Nr. 1.
c) Bei Diebstahl des Fahrrades aus einem abgestellten Kraftfahr- zeug besteht Versicherungsschutz, wenn das Kraftfahrzeug ver- bzw. abgeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl von daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad gesondert mit einem ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ § ▇▇ ▇▇. ▇ b) fest mit dem Fahrradträger verbun- den ist. Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrades oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad nicht ent- sprechend § 10 Nr. 1 b) gegen Diebstahl gesichert wurde.
Diebstahl. Schäden, die durch Spuren, Zeugen oder nach den Umständen schlüssig nachgewiesen werden können:
Diebstahl. Bei Diebstahl des überlassenen ▇▇▇▇▇▇ muss umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. Kann das Leihgerät nicht wiederbeschafft werden, so werden die Kosten für eine Anschaffung eines identischen oder gleichwertigen Ersatzgeräts den Lernenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Rechnung gestellt.
Diebstahl. Bei Diebstahl des überlassenen Leihgerätes muss umgehend eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. Kann das Gerät nicht durch den GPS Sensor geortet und durch die Polizei wiederbeschafft werden, so muss die/der ausleihende ▇▇▇▇▇▇▇/in ein identisches Ersatzgerät beschaffen.
Diebstahl. Versicherungsschutz Kein Versicherungsschutz besteht für
B 4.7 Schäden an den ausgelaufenen Flüssigkeiten selbst.
B 4.8 Schäden durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, das durch Öff- nungen am Dach bei Neubauten, Umbau- oder anderen Arbeiten ins Gebäude eingedrungen ist.
B 4.9 Schäden an der Hausfassade (Aussenmauern samt Isolation, inkl. Fenstern, Türen etc.) sowie am Dach (an der tragenden Konstruk- tion, dem Dachbelag und der Isolation) durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser.
B 4.10 Schäden beim Auffüllen oder Entleeren von Flüssigkeitsbehältern und Leitungsanlagen und bei Revisions-/Reparaturarbeiten an Lei- tungsanlagen und Flüssigkeitsbehältern und an den daran ange- schlossenen Einrichtungen und Apparaten.
B 4.11 Kosten für Auftauen und Reparaturen von Dachrinnen und Aus- senablaufrohren.
B 4.12 Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation haftbar ist.
B 4.13 Schäden an Kälteanlagen, verursacht durch künstlich erzeugten Frost.
B 4.14 Schäden durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, insbesondere infolge Missachtung von Bau- normen (SIA-Normen).
B 4.15 Schäden durch mangelhaften Gebäudeunterhalt oder Unterlassung von Abwehrmassnahmen.
B 4.16 Kosten für die Behebung der Schadenursache (ausgenommen bei Frostschäden und Freilegungs- und Lecksuchkosten) sowie Unter- halts- und Schadenverhütungskosten.
B 4.17 Schäden an Umgebungsbepflanzungen.
B 4.18 Schäden, die infolge eines Feuer- oder Elementarereignisses entstan- den sind. Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind versichert: Durch Spuren, Zeugen oder nach den Umständen schlüssig nachge- wiesene Schäden durch:
