Speicherdauer Musterklauseln

Speicherdauer. Personenbezogene Daten werden bis zur Beendigung des jeweiligen Vertragszwecks (z. B. Kündigung des Liefervertrages) gespeichert. Im Anschluss findet unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbearbeitungsfrist die Löschung der Daten statt. Dabei sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. des Handels- und Steuerrechtes) von in der Regel zehn Jahren zu berücksichtigen.
Speicherdauer. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Fotografen nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
Speicherdauer. Gespeicherte personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des jeweiligen Zwecks ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Soweit die Verarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung oder aufgrund eines berechtigten Interesses der Messe Berlin erfolgt, werden die betreffenden Daten nach Erhalt des Widerrufs der Einwilligung bzw. des Wider- spruchs nicht mehr für den damit verbundenen Zweck verarbeitet und ggf. gelöscht, es sei denn es liegen gesetzliche Ausnah- metatbestände vor. Ungeachtet dessen werden die Daten, hinsichtlich derer handels- oder steuerrechtliche Aufbewahrungs- pflichten bestehen, erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht.
Speicherdauer. Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
Speicherdauer. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, deren – befristete – Weiterbearbeitung ist erforderlich zur: - Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die sich etwa aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben können. Die darin vorgegebenen Fristen betragen bis zu zehn Jahren. - Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen gesetzlicher Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
Speicherdauer. Die im Zuge des Registrierungsverfahrens bei „tim“ erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden bis zur Deaktivierung des Zugangs des Kunden bzw. bis zur Beendigung dieser Kundenvereinbarung gespeichert, sofern nicht darüber hinaus eine Speicherung der personenbezogenen Daten aufgrund ge- setzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die im Zuge der Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen erzeugten personenbezogenen Daten, insbesondere GPS-Daten, werden ab Rückgabe des Fahrzeuges für die Dauer von 6 Monaten gespeichert.
Speicherdauer. Wir speichern Ihre Daten für den Zeitraum des bestehenden Vertrages und nach Beendigung des Vertrages mit Ihnen für einen Zeit-raum bis zum Abschluss der steuerlichen Betriebsprüfung des letzten Kalenderjahres, in dem Sie unser Kunde waren.
Speicherdauer. Ihre Daten werden nach Erledigung Ihrer Anfrage oder Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Speicherdauer. Die personenbezogenen Daten werden vom Sozialministerium soweit erforderlich, für die gesamte Dauer des Förderungsverhältnisses (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur vollständigen Beendigung aller Ansprüche im Zusammenhang mit dem Förderungsvertrag) und darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus dem Bundeshaushaltsgesetz 2013, der Bundeshaushaltsverordnung 2013, den ARR 2014 oder unionsrechtlichen Vorgaben ergeben, verarbeitet.
Speicherdauer. Wir speichern Ihre Daten für den Zeitraum des Bestands des Rechtsverhältnisses und nach Beendigung bis zum Abschluss der steuerlichen Betriebsprüfung des Jahres, in dem die Rechtsbeziehung beendet worden ist.