Geistiges Eigentum. 17.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Immaterial- gütern (insbesondere Rechte an Erfindungen, Gestaltungen, Computersoftware, Texten, Plänen, Produktebezeichnun- gen) bei der Leistungserbringerin.
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Geistiges Eigentum. 17.1 18.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Immaterial- gütern (insbesondere Rechte an Erfindungen, Gestaltungen, Computersoftware, Texten, Plänen, Produktebezeichnun- gen) bei der LeistungserbringerinAEK.
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Geistiges Eigentum. 17.1 18.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Immaterial- gütern (insbesondere Rechte an Erfindungen, Gestaltungen, Computersoftware, Texten, Plänen, Produktebezeichnun- gen) bei der Leistungserbringerin.
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Geistiges Eigentum. 17.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung Vertragserfül- lung geschaffenen Immaterial- gütern Immaterialgütern (insbesondere insbeson- dere Rechte an Erfindungen, Gestaltungen, Computersoftware, Texten, Plänen, Produktebezeichnun- genPro- duktebezeichnungen) bei der Leistungserbringerinb+s.
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Geistiges Eigentum. 17.1 18.1 Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Immaterial- gütern (insbesondere Rechte an Erfindungen, Gestaltungen, Computersoftware, Texten, Plänen, Produktebezeichnun- gen) bei der LeistungserbringerinISP.
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