Formelle Bestimmungen Musterklauseln

Formelle Bestimmungen. Folgende gastgewerbliche Aus- und Weiterbildungslehrgänge werden durch die Übernahme von Kurs- und Prüfungskosten sowie die Gewährung von Lohnersatz unterstützt: – Fide-Sprachkurs Gastronomie/Hotellerie – Progresso – berufsbegleitende Abschlüsse der beruflichen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA) – berufsbegleitende Abschlüsse der beruflichen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) – eidgenössische Berufsprüfungen – eidgenössische Höhere Fachprüfungen – höhere Fachschulen NDS Mehr Informationen dazu finden Sie unter xxx.x-xxx.xx. Die vertragsschliessenden Verbände streben eine deutliche Erhöhung der Teilnehmenden an einer durch den L-GAV unterstützten Aus- und Weiterbildung in Richtung einer jährlichen Ziel- grösse von 1% der Beschäftigten der Branche an.
Formelle Bestimmungen. 4 Ändern die Sozialversicherungsabzüge, so passen die vertragsschliessenden Verbände die Prozentzahlen in Art. 23 (Krankengeldversicherung, Schwan- gerschaft), Art. 25 (Unfallversicherung) und Art. 28 (Militär- und Zivildienst, Zivilschutz) entsprechend an. Anhang‌ zu Art. 15 Ziff. 1 L-GAV Arbeitszeit/Überstunden I Kleinbetriebe Als Kleinbetriebe gelten Betriebe, die ausser dem Arbeitgeber nicht mehr als 4 Mitarbeiter (inkl. Familienmitglieder) ständig beschäftigen.
Formelle Bestimmungen. 30 31 Klagen auf Verlangen eines vertragsschliessenden Verbandes erfolgen auf begründeten Verdacht hin. Gerügte Punkte sind konkret zu benen- nen und zu begründen.
Formelle Bestimmungen. 2 Über Ziffer 1 hinausgehende Änderungen des Vertrages sind erst ab 2011, mit Wirkung ab 2013, verhandelbar. Die Verbände verpflichten sich, innert 3 Monaten nach Zustellung von Revisionsvorschlägen Verhandlun- gen aufzunehmen. Führen diese Verhandlungen nicht zu einer Einigung, ist die Anrufung des Schiedsgerichts nicht möglich.
Formelle Bestimmungen. Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Kontrollergebnis («Streitigkeiten aus einzelnen Ver- tragsverhältnissen») sind innert 30 Tagen seit Zustellung des Ergebnisses der «Klage» gemäss Art. 35 lit. b) Ziffer 1 dem Ausschuss der Aufsichtskommission zur Beurteilung vorzulegen. Der Ausschuss wird nur auf explizite «Klage» hin tätig. Die gerügten Punkte (nur Rechtsfragen) sind konkret zu benennen und zu begründen. Der Entscheid des Ausschusses kann innert 30 Tagen an die Plenarversammlung der Aufsichtskommission weitergezogen werden; diese entscheidet unter Vorbehalt einer Wiedererwägung i.S.v. Art. 35 lit. c) Abs. 1 endgültig. In allen Fällen handelt es sich bei den Fristen um Verwirkungsfristen, die nicht erstreckt werden können. Das bedeutet u.a., dass Rechtsfragen nur im Zusammenhang mit dem Kontrollbericht aus der erstmaligen Kontrolle gerügt werden können. Unterbleibt die Überprüfung von Rechts- fragen nach Vorliegen des ersten Kontrollberichtes, so können diese nicht (erst oder wieder) bei Vorliegen des zweiten Kontrollberichtes gerügt werden. Dasselbe gilt für sachliche und rechtli- che Rügen auf den Entscheid des Ausschusses der Aufsichtskommission hin. Nachkontrolle Gegen die tatsächlichen Feststellungen des Nachkontrollergebnisses kann innert 14 Tage seit Zustellung des Kontrollergebnisses «Einsprache» bei der Kontrollstelle erhoben werden, an- sonsten der im Kontrollergebnis festgehaltene Sachverhalt als verbindlich und endgültig gilt. Der Verfasser des Kontrollergebnisses entscheidet endgültig den Sachverhalt betreffend. Rekurs gegen den Sanktionsbeschluss des Ausschusses Der Sanktionsentscheid des Ausschusses kann einzig betreffend die Bemessung der Konven- tionalstrafe an die Plenarversammlung der Aufsichtskommission weitergezogen werden. Diese prüft den angefochtenen Entscheid ausschliesslich auf Willkür. Andere Tat- oder Rechtsfragen können nicht mehr überprüft werden (s. dazu Ziffer 1 oben).
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.