Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. 2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1. 3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet. 4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird. 5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt. 6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt. 7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen. 8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 5.1 Der Vertragsgegenstand bleibt bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, auch künftiger Forderungen, die gelieferte Ware uns gegen unseren Kunden zustehen, unser Eigentum. Dies gilt auch bei Zahlungen besonders bezeichneter Forderungen bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos.
5.2 Die Vorbehaltsgegenstände sind auf Kosten unseres Kunden sachgemäß und von den übrigen Gegenständen getrennt zu lagern, auf unser Verlangen hin besonders zu kennzeichnen und gegen Beschädigung, Untergang und Abhandenkommen zu versichern. Der Käufer entsprechende Abschluss ist bis dahin nicht uns von unserem Kunden auf Verlangen vorzulegen. Unser Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus in Höhe des Wertes des Vorbehaltseigentums an uns ab und willigt in die Auszahlung an uns ein. Wir sind berechtigt, das Vorbehaltseigentum zurückzunehmen und dazu gegebenenfalls den Betrieb und die Ware Räume unseres Kunden durch von uns Beauftragte betreten zu lassen.
5.3 Unser Kunde ist stets widerruflich und solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vereinbarungsgemäß nachkommt, berechtigt, unser Vorbehaltseigentum im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Fall oder bei Auslieferung des Vorbehaltseigentums an Dritte zu verpfänden einen Dritten, gleich in welchem Wert oder Zustand, oder bei Einbau tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Sicherheit zu übereignenvölligen Tilgung aller unserer Forderungen aus diesen Lieferungen die ihm aus der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten einschließlich der ihm hieraus gegebenenfalls entstehenden Schadensersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes unserer Lieferungen, an uns ab. Der Käufer verwahrt Wir nehmen die Vorbehaltsware unentgeltlich Abtretung hiermit an. Unser Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Namen und die Ladungsfähigen Anschriften der Drittschuldner, die Beträge der Forderungen, deren Datum und Fälligkeit usw. anzugeben.
5.4 Wird unser Vorbehaltseigentum be- oder verarbeitet oder vermischt oder umgebildet, wird die Be- oder Verarbeitung bzw. die Vermischung oder Umbildung für uns.
2, jedoch ohne Gewähr, vorgenommen. Bei VerarbeitungVerarbeitung mit anderen, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren nicht uns gehörenden Gegenständen durch den Käufer erlangen wir Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes unseres Vorbehaltseigentums zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitVerarbeitung. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne Wird unser Vorbehaltseigentum mit anderen Gegenständen vermischt oder vermengt, so erwerben wir Miteigentum in Höhe des Verhältnisses des Wertes, den das Vorbehaltseigentum zum Zeitpunkt der Ziff. 1Verbindung hat.
35.5 Im Falle eines Abtretungsverbotes bei der Weiterveräußerung, bei dem Einbau oder bei Zahlungsverzug ist unser Kunde verpflichtet, die Vorausabtretung seinem Drittkäufer bekannt zu geben. Werden die von uns gelieferten Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Gegenständen an einen Dritten veräußert, so ist unser Kunde verpflichtet, insoweit die Rechnungsposten zu trennen. Soweit eine getrennte Rechnung nicht erfolgt ist, ist der Teil der Gesamtpreisforderung an uns abgetreten, die dem Rechnungswert unserer Lieferung entspricht. Der Käufer ist vorstehende Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn Einzelforderungen unseres Kunden gegen seinen Drittkäufer in eine laufende Rechnung aufgenommen werden. In diesem Falle tritt unser Kunde schon jetzt den zu seinen Gunsten bestehenden Saldo an uns ab. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetabgetretene Forderung beim Drittschuldner direkt einzuziehen.
45.6 Unzulässig sind außergewöhnliche Verfügungen durch unseren Kunden wie Verpfändung, Sicherungsabtretung und Übereignung unseres Vorbehaltseigentums. Der Käufer tritt an Unser Kunde ist verpflichtet, uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Gegenstände und Forderungen wie z. B. Pfändungen und jede andere Art einer Beeinträchtigung unseres Eigentums erfolgen. Der Käufer Er hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, einer Interventionsklage zu tragen, wenn der Zugriff von ihm zu vertreten ist.
5.7 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Gesamtsicherung aus der Geschäftsverbindung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Die Auswahl der rück zu übertragenden Sicherheiten erfolgt durch uns.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 6.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung – bei Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie durch Scheck bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Einlösung und Freiheit von Regressforderungen – sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware mit dem Kunden zustehender Forderungen unser EigentumEigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtDies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenund auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsDieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.
26.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 6.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir Kunden steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Die hiernach entstehenden Erlischt das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der von Ziff. 16.1.
3. 6.3 Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware Produkte im ordnungsgemäßen Verkaufsgang ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, wenn solange er sich nicht mit der Kaufpreiszahlung im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetVerzug ist. Zu außergewöhnlichen Verfügungen wie Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an Dritte ist er nicht befugt.
4. Der Käufer 6.4 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt an uns der Kunde bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seien Kunden entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrentkredit sicherheitshalber mit allen Nebenrechten an uns ab.
6.5 Der Kunde ist bis auf jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir werden von der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachseneigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auchDie Einziehungsermächtigung erlischt automatisch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Warender Kunde seine Zahlungen einstellt, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdInsolvenz beantragt oder eröffnet oder abgewiesen wird oder bei einem Wechsel- oder Scheckprotest.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung 6.6 In diesen Fällen können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass der Kunde uns der Käufer zur Offenlegung die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner dem Drittschuldner die Abtretung offen legtmitteilt.
66.7 Dem Kunden ist es untersagt, über die Weiterverkaufsforderung ohne unsere schriftliche Zustimmung durch Sicherungs- oder Forderungsabtretung, auch im Wege des Forderungskaufs, zu verfügen, es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns angezeigt wird und bei welcher der Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt.
6.8 Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
6.9 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit Kunden die Sicherungen zurück zu übertragen oder freizugeben, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherung die Höhe unserer Forderung insgesamt um mehr als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 2020 % oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: General Terms and Conditions (Agb), General Terms and Conditions, General Terms and Conditions (Agb)
Eigentumsvorbehalt. 16.1. Bis Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus Bezah- lung der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware betreffenden Rechnung unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
26.2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so bleiben alle von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Ziff. 1gesamten Geschäftsver- bindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum.
36.3. Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Käufer Für den Fall der Weiterveräußerung tritt an uns der Kunde bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprü- che gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenan uns ab. Wird Wir nehmen diese Abtretung des Kunden schon jetzt an.
6.4. Wir sind auf Verlangen des Kunden zur Zurückübertragung bzw. Frei- gabe der Sicherheiten verpflichtet, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die Höhe unserer Forderungen um insgesamt mehr als 20 % übersteigt.
6.5. Der Kunde ist zum pfleglichen Umgang mit der unter Eigentums- vorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Wir haben das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nach vorheriger Ankündigung jeder- zeit in Augenschein zu nehmen. Der Kunde verpflichtet sich bei der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur Durchführung regelmäßiger Inspektions- und Wartungsarbeiten und der Übernahme der damit ver- bundenen Kosten.
6.6. Von Zwangsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt in die Abtretung im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Forderung aus Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdfür eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
56.7. Der Käufer Kunde ist auch verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit des Eigen- tumsvorbehalts auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten und uns diese auf Verlangen nachzuweisen.
6.8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden im Umgang mit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sowie bei Zahlungsverzug ist der Kunde auf Anforderung zur Herausgabe der Ware nach der Abtretung Mahnung verpflichtet. Unser Herausgabeverlangen stellt dabei keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
6.9. Wir ermächtigen den Kunden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenFor- derungsstelle.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 14.1. Alle Verkaufsgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher An- sprüche gegenüber dem Käufer aus dem jeweiligen Kaufvertrag. Der Eigentumsvor- behalt bleibt auch bestehen für alle Forde- rungen, die wir gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Er- satzteillieferungen sowie sonstiger Leis- tungen nachträglich erwerben. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur oder die Er- satzteillieferung unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenErfül- lung unserer Ansprüche dürfen die Gegen- stände nicht weiterveräußert, sowie bis zur Zahlung aller übrigen vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung und alle sonst möglichen Verfügungen untersagt. Ist der Käufer Händler, insbesondere Wie- derverkäufer, so ist ihm die Weiterveräu- ßerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Drit- ten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des Rechnungswertes bereits jetzt an uns abgetreten werden. Während der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumDauer des Eigentumsvorbe- haltes ist der Käufer zum Besitz und Ge- brauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nachkommt und sich ins- besondere nicht in Zahlungsverzug befin- det. Befindet sich der Käufer in Zahlungs- verzug oder kommt er sonst seinen Ver- pflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Kauf- gegenstand vom Käufer herausverlangen und ihn nach Androhung mit angemesse- ner Frist unter Verrechnung auf den Kauf- preis durch freihändigen Verkauf best- möglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, ins- besondere bei Pfändung des Kaufgegen- standes oder bei Ausübung eines Werkun- ternehmerpfandrechts hat der Käufer uns sofort schriftlich zu informieren und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigen- tumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtträgt alle Kosten, die Ware an Dritte zur Aufhebung des Zugriffs und zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitungeiner Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet wer- den müssen, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich soweit sie nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren Dritten eingezogen werden können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten Pflicht, den Kaufgegenstand wäh- rend der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe DritterDauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbei- ten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von uns ausführen zu lassen. Wir verpflichten uns insoweit, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesseuns zu- stehenden Sicherheiten insoweit freizuge- ben, als ihr Wert die zu tragensichernden Forde- rungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie (a) Die Ware bleibt bis zur Zahlung aller übrigen endgültigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Ist der Käufer Unternehmer, gilt dies bis zur Bezahlung sämtlicher gegen den Käufer gerichteten Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt gegenseitigen Geschäftsbeziehung.
(b) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unser Eigentummit üblicher Sorgfalt kostenlos zu verwahren. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigthat die Verkäuferin von Pfändungsmaßnahmen Dritter oder von sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. Maßnahmen zur Sicherung zu treffen.
(c) Ist der Käufer Unternehmer, darf er die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu Geschäftsverkehr weiter veräußern, wenn solange er sich nicht im Zahlungsverzug seinen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Sofern mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4dem Abnehmer des Käufers ein Abtretungsverbot vereinbart wird, ist die Veräußerung unzulässig, außer in den Fällen des § 354a HGB. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung Veräußerung erwachsenen Forderungen und Rechte an die Verkäuferin ab. Nimmt der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertKäufer diese Forderung in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt ist die Abtretung Kontokorrentforderung in der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Bruttorechnungsbetrages abgetreten; nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der Vorbehaltsware. Dies gilt auchanerkannte Saldo, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die der ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert abgetreten wird.
5. Der (d) Ist der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtUnternehmer, ermächtigt die Verkäuferin den Käufer - vorbehaltlich eines Widerrufs - die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb einzuziehen. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken Verkäuferin verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen der Verkäuferin gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und aus wichtigem Grundkein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können kann die Verkäuferin verlangen, dass uns der Käufer ihr eine Aufstellung über die ihm noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware zur Verfügung stellt, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern die Abtretung offen legtmitteilt. Außerdem ist die Verkäuferin in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
6(e) Wird die Kaufsache mit anderen Waren Dritter vermischt oder vermengt, steht das Eigentum oder der Miteigentumsanteil an dem neuen Erzeugnis der Verkäuferin zu, und zwar im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Kaufsache zu dem der anderen Waren. Wir verpflichten unsBei Vermischung oder Vermengung mit Waren des Käufers steht der Verkäuferin Miteigentum in Höhe des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen der Käufer für die Verkäuferin verwahrt, im Verhältnis zu dem Bruttorechnungswert der Waren des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7zu. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.Ziffer 11 (a) bis
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung Das rechtliche Eigentum an allen gelieferten Waren verbleibt bei Mondi, bis der Kunde alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Beträge an Mondi bezahlt hat und alle sonstigen Verpflichtungen des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Kunden gegenüber Mondi aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumoder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag erfüllt sind. Der Käufer Kunde ist bis dahin nicht verpflichtet, die noch im Eigentum von Mondi stehende Ware gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Einbruchdiebstahl oder Wasserschäden auf eigene Kosten angemessen zu versichern, sie pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware stets so zu lagern, dass ihre Identifizierung sowohl allgemein als auch anhand von Rechnungen über sie möglich ist. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs zu veräußern. Die aus einer solchen Veräußerung entstehenden Forderungen tritt er hiermit im Voraus an Dritte Mondi ab und verpflichtet sich, alle für die Durchsetzbarkeit einer solchen Abtretung erforderlichen Publizitätserfordernisse, wie z.B. die Eintragung in die Buchhaltung und die Mitteilung der Abtretung und des Eigentumsvorbehalts an den Erwerber, zu verpfänden erfüllen. Veräußert der Kunde Waren, an denen Mondi Miteigentum hat, so erstreckt sich die Abtretung auf die eingehenden Beträge im gleichen Umfang wie dieses Miteigentum. Mondi ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Eine etwaige Be- oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren Ware durch den Käufer erlangen wir Kunden erfolgt für Mondi, ohne dass für Mondi daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Ware mit anderen, Mondi nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Mondi das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit gelieferten Ware zu den anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdverarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Eigentumsvorbehalt. 111.1. Bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Produkten vor.
11.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet wer-den. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zu-griffe Dritter auf die uns gehörenden Produkte erfolgen.
11.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenKäufers, sowie bis insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück-zutreten und das Produkt auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumgesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
11.4. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtauf Widerruf befugt, die Ware an Dritte unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verpfänden veräußern und/oder zur Sicherheit zu übereignenverarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
11.4.1. Der Käufer verwahrt Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und unserer Produkte entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung der Vorbehaltsware oder Verbindung mit anderen Waren durch den Käufer erlangen Produkten Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitRechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt.
11.4.2. Die hiernach aus dem Weiterverkauf des Produkts oder des Erzeugnisses entstehenden Miteigentumsrechte Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehender Ziffer 11.4.1 zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 11.2 genannten Pflichten des Käufers gelten als Vorbehaltsware im Sinne auch in Ansehung der Ziff. 1abgetretenen Forderungen.
311.4.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Die Einzugsermächtigung Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 11.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer uns die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offen legtmitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu widerrufen.
611.4.4. Wir verpflichten unsÜbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtfreigeben.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 17.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus vollen Bezahlung der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware Vergütung unser Eigentum.
7.2. Der Käufer Auftraggeber ist bis dahin verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbe- haltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläu- biger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsüber- eignen.
27.3. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Ge- schäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsge- mäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräuße- rung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehalts- gegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Ei- gentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentums- vorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.
7.4. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grund- stücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
7.5. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grund- stück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergü- tung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung Vermi- schung der Vorbehaltsware Vorbehaltsgegenstände mit anderen Waren Gegenständen durch den Käufer erlangen wir Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis Verhält- nis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne Vorbehaltsgegenstände zum Wert der Ziff. 1übrigen Gegenstände.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 5.1 Jede von uns gelieferte ▇▇▇▇ bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsKaufpreises.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung 5.2 Ist der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertKunde Unternehmer, so gilt die Abtretung der Forderung zusätzlich: Wir behalten uns aus der Weiterveräußerung nur Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an der gelieferten Ware in einfacher, verlängerter und erweiterter Form bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen WarenErfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die ebenfalls nicht uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bzw. bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus dem Verkäufer gehörenjeweiligen Vertrag, weiterveräußert wird.
5vor. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Käufer Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist auch nach ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Ist das nicht (mehr) der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung Fall, können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer Kunde die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazugehörigen Unterlagen an uns aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offen legt.
6mitteilt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir verpflichten unssind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns nach ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen wir dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnisunterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns mit gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen hiermit diese Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenan.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Nebenforderungen, sowie Zahlungen (bei Lastschriftverfahren bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Unwiderruflichkeit) aus der Geschäftsverbindung bleibt mit dem Besteller vor. Soweit wir mit dem Kunden die gelieferte Ware unser EigentumBezahlung des Kaufpreises aufgrund des Scheck- Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Der Käufer ist bis dahin nicht Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware an Dritte Kaufsache zurückzuneh- men. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt jedoch stets ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenderen Verwertung befugt. Der Käufer verwahrt Verwertungserlös ist auf die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungs- kosten anzurechnen. Bei Verarbeitunglaufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung aus der Geschäftsbeziehung. Der Besteller ist berechtigt, Verbindung die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und Vermischung zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese antizipierte Forderungsabtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Vorbehaltsware Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Er handelt jedoch dabei treuhänderisch. Sollte er das eingezogene Vermögen nicht gesondert verwalten und seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund Insolvenz nicht nachkom- men, führt dies auch zur persönlichen Haftung der Organmitglieder. Zur Einziehung der antizipiert abgetretenen Forderung sind wir jedoch auch stets selbst befugt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstel- lung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht; hierzu gehört auch die Aushändigung der diese Angaben dokumen- tierenden Unterlagen und Urkunden. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen Waren durch den Käufer erlangen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur SachgesamtheitZeit der Verarbeitung. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten als Vorbehaltsware dieselben Regelungen wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Sinne Verhältnis des Wertes der ZiffKaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. 1.
3Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigen- tum für uns. Der Käufer Kunde tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm aus durch die Verbindung der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware Kaufsache mit einem Grundstück gegen Dritte einen Dritten erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers Bestellers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen um 20mehr als 20 % oder mehr übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises 7.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forde- rungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen, der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzei- tig oder später abgeschlossenen Vertragen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat sowie bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.
7.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie erforderliche und übli- che Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Der Kunde darf die Vor- behaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes weder verpfänden noch zur Sicherheit übereig- nen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme, sowie Be- schädigungen oder die Vernichtung sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.3 Wenn der Kunde eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, sich insbesondere im Ver- zug mit der Zahlung aller übrigen von Forderungen befindet, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer ange- messenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Wir sind dann zudem berechtigt, vom Kunden Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
a) Der Kunde ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, wozu nicht das so genannte Scheck-Wechsel-Verfahren zahlt, ermächtigt und berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Kommt der Kunde mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung bleibt mit uns in Verzug, können wir die gelieferte Weiterveräußerung untersagen. Stundet der Kunde den Kaufpreis gegenüber seinem Abnehmer, so ist er zur Weiterveräußerung nur ermächtigt, wenn er sich ebenfalls gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum an der veräußerten Ware unser Eigentumvorbehält.
b) Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft gegen seinen Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Vergütungsanspruche einschließ- lich aller Nebenrechte an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Käufer Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann be- rechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen, insbesonde- re kein Abtretungsverbot im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer besteht.
c) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung nur in Hohe des Rechnungswertes der jeweils ver- äußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer 7.5 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Hohe des Wertes dieses Miteigentumsanteils. Wird die abgetre- tene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt ein der Hohe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos - einschließlich des entsprechenden Teiles des Schlusssal- dos - aus dem Kontokorrent an uns ab. Werden Zwischensalden gezogen und deren Vortrag vereinbart, so ist die uns nach der vorstehenden Regelung an sich aus dem Zwischensaldo zustehende Forderung für den nächsten Saldo wie an uns abgetreten zu behandeln.
d) Der Kunde ist bis dahin nicht zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt und solange uns keine Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Vo- raussetzungen für die Ausübung des Widerrufrechts vor, so können wir verlangen, dass der Kunde uns etwai- ge Herausgabeansprüche gegen seine Abnehmer abtritt oder uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazu gehöri- gen Unterlagen an uns aushändigt und den Schuldnern die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an die Schuldner berechtigt.
7.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten, solan- ge er nicht im Zahlungsverzug ist. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete oder umgebildete Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die gilt als Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2im Sinne von Ziffer 7.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren anderen, uns nicht gehören- den Sachen durch den Käufer erlangen Kunden erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne zu der Ziff. 1.
3. Der Käufer Summe der Werte der anderen verwendeten Sachen; maßgeblich ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen der Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenVerarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen vermischt, vermengt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so übertragt uns der Kunde bereits jetzt die ihm zu- stehenden Eigentumsrechte an dem vermischten bzw. vermengten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der Summe der Werte der anderen vermischten bzw. vermeng- ten oder verbundenen Sachen; maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem das Ereignis eintritt. Der Kunde verwahrt auch die gemäß den vorstehen-den Regelungen in unserem Miteigentum stehenden Sachen unentgeltlich für uns. Auf die nach Verarbeitungdieser Ziffer 7.5 entstandenen Miteigentumsanteile finden die für Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen der gesamten Ziffer 7. entsprechende Anwendung.
7.6 Der Kunde hat uns auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Weiterveräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen.
7.7 Unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß Ziff. 7 gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. Burgschaften oder Akzepte), Verbindung die wir im Interesse oder Vermischung veräußertauf Verlangen des Kun- den eingegangen sind.
7.8 Sollte der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach dem Recht des Landes, in welchem sich die Vorbehaltsware befindet, nicht rechtswirksam sein, so gilt die Abtretung statt seiner diejenige Sicherheit als vereinbart, welche ihm nach dem Recht dieses Landes am nächsten kommt. Sind in diesem Zusammen- hang irgendwelche Handlungen des Kunden erforderlich, ist der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis Kunde auf unser Verlangen zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdVornahme dieser Handlungen verpflichtet.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Internationale Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 7.1 Verkaufte Ware bleibt bis zur Zahlung aller übrigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
7.2 Der Besteller darf bis zum vollständigen Ausgleich der gesicherten Forderungen nur über die gelieferte Ware unser EigentumVorbehaltsware verfügen, wenn wir der Verfügung zuvor zugestimmt haben. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtBesteller hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, die Ware an wenn und soweit Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt es unternehmen, auf die Vorbehaltsware unentgeltlich für unszuzugreifen.
27.3 Wird Vorbehaltsware vom Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertmit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, so gilt der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller verwendeten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
7.4 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller mit einer ihm gehörenden Hauptsache verbunden oder vermischt, überträgt der Besteller uns schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit der Hauptsache eines Dritten, tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab; wir nehmen die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdan.
57.5 Der Besteller ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller seinerseits Vorbehaltsware, ohne den vollständigen Kaufpreis zu erhalten, wird er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, der den ihn bindenden Verpflichtungen entspricht. Der Käufer Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Er ist auch nach der auf unser Verlangen verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir Forderungen aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit dem Weiterverkauf trotz der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befindenermächtigt, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmensolange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Die Ware bleibt bis zur Zahlung aller übrigen vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumGeschäftsbeziehung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen, künftig entstehenden Forderungen und Einlösung von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden verarbeiten und zu veräußern, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen,
(1) Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet, unbeschadet des jederzeit zulässigen Widerrufs des Verkäufers, mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder zur Sicherheit zu übereignen. Der dann, wenn der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsüber sein Vermögen Eigeninsolvenzantrag stellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
(2) Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware, bzw. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
(3) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erwirbt der Käufer, der die Ware für den Verkäufer verwahrt, nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer erlangen wir für den Verkäufer vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Käufer gehörenden oder unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt gem. § 448 BGB gekauften Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das alleinige Eigentum an dem Verarbeitungsprodukt. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt, also unter Ausschluss der Rechtsfolgen des § 950 BGB, gelieferten Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
(4) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitan den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware ides Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im Sinne anderen Fall, d.h. beim Zusammentreffen der Ziff. 1Vorauszession an mehrere Lieferanten, steht dem Verkäufer eine Regelung gemäß Absatz (3) entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu.
3(5) Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Verkäufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekanntzugeben und dem Verkäufer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen. Er ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernForderungen solange selbst einzuziehen, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4wie ihm der Verkäufer keine andere Weisung gibt. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abbevollmächtigt den Verkäufer, sobald der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird Abnehmer von dieser Abtretung zu unterrichten und die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Verkäufer kann in diesem Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns er ihm die Überprüfung des Bestandes der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtdurch seinen Beauftragten anhand der Buchhaltung des Käufers gestattet.
(6. Wir verpflichten uns) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
(7) Wenn die uns nach durch den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung verpflichtet.
7(8) Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.
(9) Der Käufer ist verpflichtet, sobald er Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, dem Verkäufer eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschriften zu übersenden.
(10) Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert aufzuheben.
(11) Nimmt der Verkäufer aufgrund seines Eigentumsvorbehaltes die gelieferte ▇▇▇▇ zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Verkäufer wird für zurückgenommene Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der Verwertung erzielt.
(12) Wenn nicht zu ermitteln ist, ob in der von dem Käufer hergestellten Ware Garne des Verkäufers enthalten sind, gilt der Identitätsnachweis als erbracht, wenn der Verkäufer und die anderen Garnlieferanten ihre Forderungen und Eigentumsvorbehalte an einen Treuhänder zur Geltendmachung übertragen haben.
(13) Die Vorbehaltsware ist vom Käufer gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnistritt hiermit seine Entschädigungsansprüche gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichteten, dass die von uns mit ihm aus Schäden der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befindenSatz 1 genannten Art zustehen, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8an den Verkäufer in Höhe dessen Forderungen ab. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat Verkäufer nimmt die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenAbtretung an.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1Diese Bedingungen sind Teil eines bedingten Verkaufs. Bis zur Damit bleibt das Eigentum an der an den Käufer verkauften und gelieferten Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung (insbesondere auf alle Forderungen aus dem aktuellen Kontensaldo) bei ROSEN. Bei nicht vollständiger oder nicht termingerechter Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungengibt der Käufer die betreffende Ware ohne weitere Aufforderung oder Rechtsschritte an ROSEN zurück. ROSEN behält die Eigentumsrechte an der gelieferten Ware, sowie dem Material und sämtlichen Teillieferungen, bis zur Zahlung aller übrigen sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt Geschäftsbeziehung erfüllt sind, einschließlich der künftigen Forderungen aus zeitgleich geschlossenen oder später zu schließenden Verträgen. ▇▇▇▇▇ verpflichtet sich, die gelieferte ROSEN zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Ferner gilt diese Regelung in dem Fall, dass sämtliche Forderungen von ROSEN in einem Kontokorrent erfasst werden und dessen Saldo festgestellt und bestätigt wird. Sofern die Vorbehaltsware mit Ware unser Eigentumdes Käufers verarbeitet, vermengt oder vermischt wird, erwirbt ROSEN Anspruch auf Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Ware. Wird das Miteigentum von ROSEN infolge der Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung mit anderen Waren hinfällig, überträgt der Käufer unverzüglich die Eigentumsrechte an der neuen Sache oder der verarbeiteten, vermischten oder vermengten Sache auf ROSEN, die dem Wert der Vorbehaltsware von ROSEN entspricht. Der Käufer sichert die Rechte für ROSEN auf seine Kosten. Der Käufer ist bis dahin nicht nur zu Weiterverkauf, Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Sachen oder anderweitiger Verwendung von Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang berechtigt, solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug ist. Dem Käufer ist jegliche sonstige Verwendung der Vorbehaltsware von ROSEN untersagt. ROSEN ist bei Verpfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte umgehend zu informieren. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern sie nicht von Dritten zu tragen sind. Räumt der Käufer seinen Kunden zusätzliche Fristen für die Zahlung des Kaufpreises ein, gelten für den Käufer hinsichtlich der weiterverkauften Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignendie gleichen Regelungen bezüglich des Eigentumsvorbehalts wie für Vorbehaltsware von ROSEN bei der Lieferung dieser Ware mit Eigentumsvorbehalt. Jeder andere Weiterverkauf ist dem Käufer untersagt. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2tritt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der ursprünglich mit Eigentumsvorbehalt von ROSEN verkauften ▇▇▇▇ mit sofortiger Wirkung an ROSEN ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung Diese dienen der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an Sicherung des Gegenwerts der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur zum Weiterverkauf der Ware berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5Einnahmen daraus für ROSEN entstehen. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Behält sich ▇▇▇▇▇ auf Verlangen das Eigentumsrecht vor, gilt das nur als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von ▇▇▇▇▇ ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Das Recht des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung zur Verarbeitung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befindenwird hinfällig, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenwenn der Käufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes ▇▇▇▇▇ der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 17.1. Bis Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungenoder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund – auch aus vorangegangenen Geschäften - vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
7.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über den gekauften Gegenstand an einen Dritten unzulässig.
7.3. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumKunde unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer Kunde ist bis dahin nicht berechtigtverpflichtet, die Ware an Dritte Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen und dergleichen, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unstragen.
27.4. Bei VerarbeitungAlle durch – entgegen Vertragspunkt 7.2. durchgeführten – Barverkäufe von Waren, Verbindung und Vermischung an denen uns Eigentumsrechte zustehen, in Empfang genommene Beträge übereignet der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns Kunde bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur jetzt bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auchbei uns bis zu diesem Zeitpunkt aus der Lieferung dieser Ware gegen ihn zustehenden Forderung an uns; der Kunde ist verpflichtet, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirddiese Beträge abgesondert von sonstigem Bargeld zu verwahren und für uns innezuhaben.
57.5. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand entgegen Vertragspunkt 7.2. nicht in bar, so tritt er schon jetzt seine Forderungen gegen seine Abnehmer an uns bis zur Höhe unserer Forderung gegen ihn im Voraus ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer Kunde ist auch nach verpflichtet, uns unverzüglich Name und Anschrift seiner Abnehmer, den Bestand und die Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben sowie seinem jeweiligen Abnehmer die Forderungsabtretung mitzuteilen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, in seinen Geschäftsbüchern die Abtretung zur Einziehung der dieser Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufenan uns in geeigneter Weise ersichtlich zu machen. Wir können verlangensind jederzeit berechtigt, dass uns den Abnehmer des Kunden von der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtZession zu verständigen. Allfällige Zessionsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
67.6. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Wir verpflichten unssind in diesem Falle berechtigt, sofort die uns nach Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen, entweder den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten ▇▇▇▇▇ abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes für die angelieferten Produkte eine Miete zum üblichen Mietpreis zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtberechnen.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1.) Die Liefergegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware), auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
2.) Der Käufer tritt für den Fall der -im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen- Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware dem Verkäufer schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen des Verkäufers die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seine Kunden sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung erstreckt sich auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Käufers mit seinen Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Käufer dem Verkäufer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil des Gesamtpreises bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem vom Lieferer in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur vollständigen Zahlung Einziehung der abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung oder Vermietung befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenVerkäufers hat der Käufer die Abtretung dem Kunden bekanntgegeben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, sowie bis z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Käufer. Erhält der Käufer aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Zahlung aller übrigen Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt Weiterveräußerung Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf den Verkäufer über. Die Übergabe der Wechsel wird durch Vereinbarung ersetzt, dass der Käufer sie für den Verkäufer in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich und indossiert an den Verkäufer abliefert. Für den Fall, dass der Gegenwert der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen in Schecks bei dem Käufer oder bei einem Geldinstitut des Käufers eingehen sollte, ist dieser zur unverzüglichen Meldung der Eingänge und zur Abführung verpflichtet. Das Eigentum an den Schecks geht mit dem verbrieften Recht auf den Verkäufer über, sobald sie der Käufer erhält. Die Übergabe der Papiere wird durch die gelieferte Ware unser EigentumVereinbarung ersetzt, dass der Käufer sie für den Verkäufer in Verwahrung nimmt, um so sodann unverzüglich und indossiert an den Verkäufer abzuliefern. Der Verarbeitet der Käufer ist bis dahin die Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verbindet er sie mit anderen Gegenständen, so erfolgt die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung für den Verkäufer. Dieser wird unmittelbarer Eigentümer der durch die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung hergestellten Sache. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht berechtigtmöglich sein, die Ware an Dritte zu verpfänden so sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Verkäufer in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder zur Sicherheit zu übereignenVerbindung Eigentümer der neuen Sache wird. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich neue Sache für uns.
2den Verkäufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Die durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung und Vermischung entstandene Sache gilt als Vorbehaltsware. Für den Fall der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an Veräußerung oder Vermietung der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes tritt der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitKäufer hiermit dem Verkäufer seinen Anspruch aus der Veräußerung oder Vermietung gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware im Sinne entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil hat den Vorrang vor der Ziff. 1übrigen Forderung.
3.) Kommt der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung oder der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, so ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände sofort an sich zu nehmen; ebenso kann er die weitere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers. Der Käufer gewährt dem Verkäufer oder dessen Beauftragten während der Geschäftsstunden Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen. Das Verlangen der Herausgabe oder die Inbesitznahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang unter der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu veräußern, wenn er verwerten und sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetunter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.
4. Der .) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertlaufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20 %, so gilt die Abtretung ist der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe Verkäufer auf Verlangen des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auchKäufers verpflichtet, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch ihm zustehende Sicherungen nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer seiner ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen5.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung ) Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte Verfügungen von Dritten hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. a) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenBezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer, sowie bis zur Zahlung aller übrigen insbesondere der Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt Geschäftsbindung, bleiben die gelieferte Ware gelieferten Waren unser Eigentum. Der Sie sind vom Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte gegen Feuer und Diebstahl auf seine Kosten zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsversichern.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Der Verkäufer gilt als Hersteller im Sinne § 950 f. BGB. Sollte durch Verarbeitung zu unseren Gunsten Miteigentum an einer Sache entstehen, ist der Wert unseres Miteigentumsanteils, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.anhand des dafür zu zahlenden Kaufpreises ermittelt werden kann, durch einen von der Industrie- und Handelskammer zu benennenden Sachverständigen verbindlich für beide Teile festzustellen. Unser Eigentum bzw. Miteigentum infolge der Verarbeitung gilt als Vorbehaltseigentum
4. Der c) Für den Fall der Weiterveräußerung unseres Vorbehaltseigentums tritt der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenzustehenden Forderungen an uns ab. Wird die Vorbehaltsware nach VerarbeitungSoweit wir nur Miteigentümer sind, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt erfolgt die Abtretung im Verhältnis unseres Miteigentums. Bei gleichzeitiger Veräußerung mit Sachen Dritter zu einem einheitlichen Kaufpreis wird der Forderung aus Teil der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe Kaufpreisforderung abgetreten, der dem Verhältniswertes unseres Vorbehaltseigentums zu dem Wert des mitverkauften Eigentums Dritter entspricht. Der Wert wird dabei, soweit eine Verarbeitung noch nicht stattgefunden hat, nach dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes dafür zu zuzahlenden Kaufpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) bemessen; im übrigen gilt auch insoweit der Vorbehaltswareletzte Satz von ▇▇▇▇. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdb) entsprechend.
5. d) Der Käufer ist auch nach der Abtretung nur zur Einziehung der Forderung ermächtigtVerarbeitung oder zur Weiterveräußerung unseres Vorbehaltseigentums berechtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangenWenn feststeht, dass wir die in Ziff. b) und c) vorgesehenen Sicherheiten erhalten; insbesondere, dass seine Ansprüche gegen seinen Vertragspartner in der vorgesehenen Weise auf uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtübergehen.
6. Wir verpflichten unse) Der Käufer verpflichtet, uns alle Ereignisse anzugeben, aus denen sich eine Gefährdung unseres Vorbehaltseigentums oder unserer Ansprüche ergeben könnte.
f) Sollte der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Käufer um mehr als 20 % überschreiten, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden darüber hinausgehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase
Eigentumsvorbehalt. 18.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung bleibt zustehenden Ansprüche, einschließlich der aus Kontokorrent sowie Zinsen, Kosten sowie eventueller Schadensersatzansprüche vor ("Vorbehaltsware"). Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unser Eigentumherauszuverlangen.
8.2. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsverkehr zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.
48.3. Der Käufer tritt Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5Sicherheit abgetreten. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung neben uns ermächtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere über sein Vermögen noch kein Insolvenzverfahren eröffnet oder seine Eröffnung mangels Masse abgelehnt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Einzugsermächtigung In den vorgenannten Fällen können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass der Besteller uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offen legtmitteilt.
68.4. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
8.5. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren ist erst nach vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen zulässig. Pfändungen in die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers Bestellers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen um mehr als 20% oder mehr übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
78.6. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisDie Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehenden Sachen gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.
8.7. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura- Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns. Der Besteller tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der gelieferten Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
8.8. Vom Besteller verschuldete Rücklieferungen unter einem Warenwert von € 25,- können von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmennicht akzeptiert werden.
88.9. Der Käufer hat Besteller räumt uns, soweit er uns von jeder BeschlagnahmeMaterial überlassen hat, Zwangsvollstreckung am Material oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich an dessen Stelle tretenden Ansprüche ein Pfandrecht zur Sicherung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit ihm ein. Gerät der Besteller in Zahlungverzug oder Kreditverfall, sind wir berechtigt, das Pfandmaterial zum durchschnittlichen deutschen Marktpreis am Tage des Zahlungs- verzugs oder des Kreditverfalls beliebig zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenverwerten.
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Sources: Vertragsbestimmungen Für Den Web Shop Und Verkaufs Und Lieferbedingungen, Vertragsbestimmungen Für Den Web Shop Und Verkaufs Und Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis Die vom Verkäufer gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung sämtlicher gesicherter Forderungen des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Verkäufers aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses im Eigentum (Vorbehaltsware) des Verkäufers. Bei Her- gabe von Wechseln oder Schecks gilt Satz 1 bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt zu deren Einlösung entsprechend. Der Käufer ver- wahrt die gelieferte Ware unser EigentumVorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer. Der Käufer ist bis dahin verpflichtet, solange das Ei- gentum noch nicht berechtigtauf ihn übergegangen ist, die Ware Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen bzw. die Vorbehaltsware nicht vollständig bezahlt ist, darf der Käufer die Vorbehaltsware weder an Dritte zu verpfänden oder noch an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit die uns gehörende Vor- behaltsware gepfändet, beschlagnahmt oder in sonstiger Weise Zugriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist zur Weiter- veräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Ab- nehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Wir nehmen die Ab- tretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2ohne oder nach Verarbei- tung weiterverkauft worden ist. Bei VerarbeitungDer Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtre- tung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir wer- den jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be- und Verar- beitung, Vermischung, Verbindung und Vermischung oder Umbildung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. Das vorhandene Anwartschaftsrecht des Käufers bleibt bestehen. So- fern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes objektiven Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitals Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware Wird im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigtZusammenhang mit einem Liefergeschäft vereinbart, dass nach Zahlung des Kaufpreises (in bar oder durch Scheck) unter Einbe- ziehung des Verkäufers ein Wechselausgestellt wird (Scheck- oder Wechselverfahren), erlöschen die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernvorgenannten Sicherungsrechte des Verkäufers erst dann, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufenallen Haftungsrisiken des- nachgeschalteten Wechselgeschäftes entlassen ist. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten unssind verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ Sicher- heiten insoweit auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer diese zur Sicherung unserer Forderungen vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert die unserer zu sichernde Forderung sichernden und noch nicht getilgten Forderungen um mehr als 20% oder mehr übersteigt.
7übersteigen. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisWir sind berechtigt, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um bei vertrags- widrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug - vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu sich zu nehmenverlangen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie (a) Die Ware bleibt bis zur Zahlung aller übrigen endgültigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Ist der Käufer Unternehmer, gilt dies bis zur Bezahlung sämtlicher gegen den Käufer gerichteten Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt gegenseitigen Geschäftsbeziehung.
(b) Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unser Eigentummit üblicher Sorgfalt kostenlos zu verwahren. Der Käufer hat die Verkäuferin von Pfändungsmaßnahmen Dritter oder von sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. Maßnahmen zur Sicherung zu treffen.
(c) Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Weiter ist bis dahin nicht die Verkäuferin in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an Dritte heraus zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsverlangen.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware (d) Wird die Ware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir Dritter vermischt, steht das Miteigentum Eigentum oder der Miteigentumsanteil an der neuen Sache Ware der Verkäuferin zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzu dem der anderen Waren. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Bei Vermischung mit Waren des Käufers steht der Verkäuferin Miteigentum in Höhe der Vorbehaltsware im Sinne zu, die der Ziff. 1Käufer für die Verkäuferin verwahrt.
3. Der (e) Ist der Käufer ist berechtigtUnternehmer, darf der Käufer die Vorbehaltsware Ware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu Geschäftsverkehr weiter veräußern, wenn solange er sich nicht im Zahlungsverzug seinen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die Veräußerung ist außer in den Fällen des § 354a HGB unzulässig, sofern mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4dem Abnehmer des Käufers ein Abtretungsverbot vereinbart wird. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung Veräußerung erwachsenen Forderungen und Rechte an die Verkäuferin ab. Nimmt der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertKäufer diese Forderung in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt ist die Abtretung Kontokorrentforderung in der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Bruttorechnungsbetrages abgetreten; nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der Vorbehaltsware. Dies gilt auchanerkannte Saldo, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die der ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert abgetreten wird.
5. Der (f) Ist der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und Unternehmer, ermächtigt die Verkäuferin den Käufer vorbehaltlich des Widerrufs aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufendie abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb einzuziehen. Wir können Der Käufer hat eingegangene Beträge sofort an die Verkäuferin weiterzuleiten. Die Verkäuferin kann verlangen, dass uns der Käufer ihr die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern die Abtretung offen legtmitteilt.
6. Wir verpflichten uns(g) Soweit der Wert der Sicherheiten die Gesamtforderungen der Verkäuferin um mehr als 10% übersteigt, wird die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Verkäuferin die entsprechenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer freigeben. Für die Bewertung der Sicherheiten ist der realisierbare Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmender Nominalwert der Forderung maßgebend.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Vereinbarung Über Den Ziel Bezug Von Waren, Vereinbarung Über Den Ziel Bezug Von Waren
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Der VERKÄUFER behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung der Rechnungsbeträge vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom KÄUFER bezeichnete Warenlie- ferungen bezahlt ist, weil das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für den gesamten Forderungssaldo des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenVERKÄUFERs dient. Wird die im Eigentum des VERKÄUFERs stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus vermengt oder verbunden, so tritt der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumKÄUFER schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentums- rechte an dem neuen Gegenstand an den VERKÄUFER ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für den VERKÄU- FER. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, KÄUFER darf die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis Eigentum des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware VERKÄUFERs stehende Ware nur im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu regelmä- ßigen Geschäftsverkehr veräußern, wenn sofern er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Er tritt schon jetzt seine Kaufpreisanforderungen aus der Weiterveräußerung gegenüber seinen Kunden an den VERKÄUFER ab und wird den zur Wirksamkeit erforderlichen Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anbringen und alle nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Schritte setzen, damit eine solche Abtretung wirksam wird. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abVERKÄU- FER ist im Falle einer Zession ferner jederzeit zur Verständigung der Kunden des KÄUFERs berechtigt. Die Zustimmung zur Weiterveräuße- rung, Verarbeitung oder Vereinigung erlischt ohne weiteres, sobald über das Vermögen des KÄUFERs ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der VERKÄUFER verpflichtet sich, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers KÄUFERs insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer der reali- sierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr dem VER- KÄUFER zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft der VERKÄUFER.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Sales Contracts, Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenKaufpreiszahlung und solange vor, sowie bis zur Zahlung aller übrigen unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Ware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiter zu veräußern, wenn solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an uns bereits ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt oder verbunden oder fest eingebaut ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt, verbunden oder fest eingebaut ist, steht uns aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenzu. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung vom Käufer zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung tritt der Käufer hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Käufer diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderungen aus dem Käufer vom Verkäufer Kontokorrentverhältnis hiermit in Rechnung gestellten Wertes Höhe des Fakturenwertes der VorbehaltswareVorbehaltsware an uns ab. Dies gilt auch, wenn Wir nehmen die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5obigen Abtretungen hiermit an. Der Käufer ist auch nach der Abtretung bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der Forderung ermächtigtan uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einzugsermächtigung können Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung durch den Käufer erfolgt. In diesem Fall sind wir aus berechtigtem Interesse einschränken vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und aus wichtigem Grunddie Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, insbesondere uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns die Geltendmachung der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und deren Schuldner bekannt gibtUnterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 10 %, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7zur Freigabe verpflichtet. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu sich zu nehmen.
8versichern. Der Käufer hat tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigenin Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer hat ist berechtigt, diejenige Ware, für die Kosten besondere Gütevorschriften bedungen sind oder die in das Ausland geliefert wird, im Lieferwerk oder unserem Lager sofort nach Meldung der Maßnahmen Versandbereitschaft abzunehmen. Die sachlichen Abnahmekosten tragen wir. Spätere Reklamationen sind dann rechtlich unwirksam. Wenn der Käufer die Ware im vorbezeichneten Sinne abgenommen hat, ist die Lieferung mit ihrer Absendung in jeder Hinsicht vertragsgemäß erbracht. Nimmt der Käufer in diesen Fällen unter Hinweis auf die Folgen nicht vor Auslieferung ab, so gilt die Abnahme als erteilt und die Leistung mit Auslieferung als vertragsgemäß erbracht. Lieferverzögerungen, die durch eine verspätete oder unterlassene Abnahme des Käufers im vorgenannten Sinne entstehen, verlängern die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist. Daneben haben wir das Recht, bei fehlender Abnahme für eine Lieferung ins Ausland auf die Abnahme gemäß diesen Bedingungen zu bestehen und die Lieferung bis zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenerfolgten Abnahme zurückzuhalten.
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Sources: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 1Diese Bedingungen sind Teil eines bedingten Verkaufs. Bis zur Damit bleibt das Eigentum an der an den Käufer verkauften und gelieferten Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung (insbesondere auf alle Forderungen aus dem aktuellen Kontensaldo) bei ROSEN. Bei nicht vollständiger oder nicht termingerechter Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungengibt der Käufer die betreffende Ware ohne weitere Aufforderung oder Rechtsschritte an ROSEN zurück. ROSEN behält die Eigentumsrechte an der gelieferten Ware, sowie dem Material und sämtlichen Teillieferungen, bis zur Zahlung aller übrigen sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt Geschäftsbeziehung erfüllt sind, einschließlich der künftigen Forderungen aus zeitgleich geschlossenen oder später zu schließenden Verträgen. ▇▇▇▇▇ verpflichtet sich, die gelieferte ROSEN zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Ferner gilt diese Regelung in dem Fall, dass sämtliche Forderungen von ROSEN in einem Kontokorrent erfasst werden und dessen Saldo festgestellt und bestätigt wird. Sofern die Vorbehaltsware mit Ware unser Eigentumdes Käufers verarbeitet, vermengt oder vermischt wird, erwirbt ROSEN Anspruch auf Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Ware. Wird das Miteigentum von ROSEN infolge der Verarbeitung, Vermengung oder Vermischung mit anderen Waren hinfällig, überträgt der Käufer unverzüglich die Eigentumsrechte an der neuen Sache oder der verarbeiteten, vermisc hten oder vermengten Sache auf ROSEN, die dem Wert der Vorbehaltsware von ROSEN entspricht. Der Käufer sichert die Rechte für ROSEN auf seine Kosten. Der Käufer ist bis dahin nicht nur zu Weiterverkauf, Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Sachen oder anderweitiger Verwendung von Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang berechtigt, solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug ist. Dem Käufer ist jegliche sonstige Verwendung der Vorbehaltsware von ROSEN untersagt. ROSEN ist bei Verpfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte umgehend zu informieren. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern sie nicht von Dritten zu tragen sind. Räumt der Käufer seinen Kunden zusätzliche Fristen für die Zahlung des Kaufpreises ein, gelten für den Käufer hinsichtlich der weiterverkauften Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignendie gleichen Regelungen bezüglich des Eigentumsvorbehalts wie für Vorbehaltsware von ROSEN bei der Lieferung dieser Ware mit Eigentumsvorbehalt. Jeder andere Weiterverkauf ist dem Käufer untersagt. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2tritt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der ursprünglich mit Eigentumsvorbehalt von ROSEN verkauften ▇▇▇▇ mit sofortiger Wirkung an ROSEN ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung Diese dienen der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an Sicherung des Gegenwerts der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3Vorbehaltsware. Der Käufer ist nur zum Weiterverkauf der Ware berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5Einnahmen daraus für ROSEN entstehen. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Behält sich ▇▇▇▇▇ auf Verlangen das Eigentumsrecht vor, gilt das nur als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies von ▇▇▇▇▇ ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Das Recht des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung zur Verarbeitung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befindenwird hinfällig, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenwenn der Käufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
Appears in 2 contracts
Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Bezahlung aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware mit dem Kunden laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend auch: „gesicherte Forderungen“ genannt) behalten wir uns das Eigentum an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsden verkauften Waren (nachfolgend „Vorbehaltsware„ genannt) vor.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch Die von uns an den Käufer erlangen wir das Miteigentum an gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, hat der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Käufer die Ware treuhänderisch für uns zu halten und getrennt von seinem Eigentum und dem Eigentum Dritter aufzubewahren, die Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1ordnungsgemäß zu lagern und zu sichern.
3. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.
4.1 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, wenn er sich nicht so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder -wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware- das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetVerhältnis des ▇▇▇▇▇ der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum- im oben genannten Verhältnis, Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus 4.2 Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen Dritte erwachsenden Erwerber – und soweit wir Miteigentum an der Vorbehaltsware haben anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil- an uns ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so Gleiches gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Warenfür sonstige Forderungen, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehörenan die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, weiterveräußert wirdwie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur 4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Die Einzugsermächtigung Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer uns die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibtbekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offen legtmitteilt.
6. Wir verpflichten uns4.4 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtfreigeben.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
85. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Der Käufer hat Greifen Dritte auf die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe DritterVorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die etwaiger Interventionsprozesse, Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu tragenermöglichen.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Bezahlung aller Nebenforderungenunserer Rechnungen und unserer sonstigen Forderungen, sowie bei Schecks und Wechsel bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware zu deren Einlösung, unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Ver- pfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an den Lieferanten ab; der Lieferant nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes der Lieferanten ist der Besteller zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Liefe- ranten nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen des Lieferanten hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen dem Lieferanten zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
3. Ist der Liefergegenstand ein wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes geworden, dürfen wir, berechtigt und auf Kosten des Kunden, im Falle einer Zahlungsverzögerung, die Gegenstände demontieren ohne dass dadurch der Baukörper wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach vorheriger Mahnung berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Falle eines Insolvenzverfahrens dürfen wir vom Vertrag zurücktreten und die Rückgabe des Liefergegenstandes fordern.
5. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für den Lieferanten vor, ohne dass für letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware Vor- behaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum anderen, nicht dem Lieferanten gehörenden Waren, steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde dem Liefe- ranten hiermit im Sinne Verhältnis des Wertes oder verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vor- behaltsware Miteigentum an der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenneuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferanten verwahrt. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Vereinbarung, Ver- bindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehörenoben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
56. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem GrundLieferant verpflichtet sich, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten Sicherungen nach unserer seiner ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer der Wert die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen um 2020 % oder mehr übersteigtüber- steigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware im voraus abgetretenen Forderun- gen hat der Kunde den Lieferanten unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu sich zu nehmenunterrichten.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Zahlung Bezahlung aller übrigen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumeinschließlich solcher aus Schecks, Wechseln oder einem Kontokorrentverhältnis vor; im letzteren Fall bezieht sich der Vorbehalt auf den anerkannten Saldo.
2. Der Käufer ist bis dahin nicht verpflichtet, den Liefergegenstand sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er schon jetzt an uns ab. Der Verkäufer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, wenn der Käufer die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Versicherung nicht nachweislich selbst abgeschlossen hat.
3. Der Käufer ist berechtigtdarf den Liefergegenstand vor Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag beim Verkäufer weder verpfän- den noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Verkäufer unverzüglich davon zu benachrichtigen und dem Verkäufer alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn damit er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetDrittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben oder Aussonderungsrechte bzw. abgesonderte Befriedigung geltend machen kann.
4. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; dies gilt nicht, wenn sein Abnehmer auf einem Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung besteht. Beim Weiterverkauf hat er den Eigentumsübergang von der vollständigen Bezahlung des Liefergegenstandes abhängig zu machen. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechseln und Schecks zu Deckung aller dem Verkäufer aus der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenGeschäftsverbindung entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Wird die Vorbehaltsware Kaufsache mit anderer Ware oder nach Verarbeitung, Verbindung Weiterverarbeitung in vermischtem oder Vermischung verbundenem Zustand veräußert, so gilt beschränkt sich die Abtretung auf den Rechnungswert (einschließlich MwSt.) des Liefergegenstandes, im Fall eines Kontokorrentverhältnisses mit dem Abnehmer auf den anerkannten Saldo bzw. in dessen Insolvenz auf den kausalen Saldo. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt, darf sie jedoch weder abtreten noch verpfänden. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuzie- hen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und aus wichtigem Grundinsbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können erlischt die Ermächtigung zum Forde- rungseinzug und kann der Verkäufer verlangen, dass uns der Käufer dem Verkäufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern die Abtretung offen legt.
65. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe DritterKäufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenPfändung des Liefergegenstandes durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 6.1 Verkaufte Ware bleibt bis zur Zahlung aller übrigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
6.2 Der Kunde darf bis zum vollständigen Ausgleich der gesicherten Forderungen nur über die gelieferte Ware unser EigentumVorbehaltsware verfügen, wenn wir der Verfügung zuvor zugestimmt haben. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtKunde hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, die Ware an wenn und soweit Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt es unternehmen, auf die Vorbehaltsware unentgeltlich für unszuzugreifen.
26.3 Wird Vorbehaltsware vom Kunden be‐ oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertmit fremden Sachen durch den Kunden erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, so gilt der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Kunden verwendeten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
6.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit einer ihm gehörenden Hauptsache verbunden oder vermischt, überträgt der Kunde uns schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware entgeltlich mit der Hauptsache eines Dritten, tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab; wir nehmen die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdan.
56.5 Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Kunde seinerseits Vorbehaltsware, ohne den vollständigen Kaufpreis zu erhalten, wird er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, der den ihn bindenden Verpflichtungen entspricht.
6.6 Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszu‐ händigen. Der Käufer Kunde ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
6.7 Für einige Leistungen (z.B. Breitbandanschlüsse und Verbindungen) ist es notwendig, dass Telemark Einrichtungen mit fremdem Grund und Boden verbindet. Die Einzugsermächtigung Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Aus diesem Grund verbleiben die Sachen und Einrichtungen im Eigentum der Telemark und können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall nach Beendigung des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtVertrags‐ verhältnisses auch wieder entfernt werde.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Auftrags Und Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 17.1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Erfüllung aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung bleibt mit dem Käufer bleiben die gelieferte Ware gelieferten Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist
7.2. Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Käufer ist bis dahin für uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht berechtigtgehörenden Sachen, die Ware an Dritte zu verpfänden oder überträgt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir Sicherung unserer Forderungen auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Ziff. 1Maßgabe, dass der Käufer die neue Sache für uns verwahrt.
37.3. Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Verkaufsgang ordentlichen Geschäftsgang zu veräußernverfügen, wenn solange er sich nicht seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.
7.4. Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, . Verbindet oder vermischt der Käufer die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertgelieferte ▇▇▇▇ entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Rechnungswertes der Vorbehaltswaregelieferten Ware zur Sicherung an uns ab. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdWir nehmen diese Abtretungen an.
57.5. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
7.6. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtverpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Die Einzugsermächtigung können wir Er tritt seine Ansprüche aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufenVersicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns ab. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die nehmen diese Abtretung offen legtan.
67.7. Wir verpflichten unsÜbersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 v.H., die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen freigeben.
7.8. Das Recht des Käufers insoweit freizugebenzur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Erzeugnisse sowie zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen erlischt, als ihr realisierbarer Wert sobald er die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein, sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige einstweilige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverlangen.
77.9. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisSoweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befindengelieferte Ware befindet, betreten oder befahren könnennicht wirksam sein sollte, um die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu sich zu nehmenbestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofortige Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen verlangen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen(inklusive Umsatzsteuer, sowie Verzugszinsen und Kosten) unser Eigentum.
7.2 Darüber hinaus bleibt uns das Eigentum an sämtlichen dem Käufer von uns übergebenen Waren bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche – auch an Zinsen, Spesen und Kosten – vorbehalten.
7.3 Solange der Geschäftsverbindung bleibt Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermittlung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes nicht zulässig. Für den Fall unserer Zustimmung zu diesen Verfügungen gilt die gelieferte Ware unser EigentumKaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit berechtigt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigthat die Pflicht, die Ware an Dritte während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unshalten.
27.4 Die Zurücknahme der Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei VerarbeitungUnsere sämtlichen Rechte aus dem Rechtsgeschäft einschließlich des Rechtes, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleiben bestehen.
3. 7.5 Der Käufer ist berechtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist, die Vorbehaltsware im unter Vorbehalt gelieferte ▇▇▇▇ in seinem ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur zustehenden Forderungen in Höhe des zwischen dem Käufer vom Verkäufer und uns vereinbarten jeweiligen Rechnungsbetrages an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer, solange er nicht in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auchZahlungsverzug geraten ist, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5berechtigt. Der Käufer ist auch nach jedoch verpflichtet, uns alle Unterlagen herauszugeben, und die Namen seiner Abnehmer bekannt zu geben, damit wir in der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtLage sind, die Forderungen selbst einzuziehen. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem GrundDer Käufer ist verpflichtet, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner seinen Abnehmern die Abtretung offen legtzu legen.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 9.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Zahlung aller übrigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
9.3 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von
9.4 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt Weiterveräußerung gemäß den folgenden Ziffer
9.5 Die Forderungen des Käufers aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, worunter auch die gelieferte Ware unser EigentumErfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages fällt, werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtWir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer 9.3 haben, gilt die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsAbtretung der Forderungen in Höhe dieser Miteigentumsanteile.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. 9.6 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun- und uns die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdEinziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
5. 9.7 Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und erkannt ist.
9.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstands nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
9.9 Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.
9.10 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, unser Miteigentum oder in die uns abgetretene Forderungen oder sonstigen Sicherheiten, hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Das gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Klage, etwa nach § 771 ZPO oder § 805 ZPO o.ä., zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
9.11 Zahlt der Käufer unsere Rechnung trotz eingetretenen Verzuges und einer weiteren Zahlungsaufforderungen nicht oder nur teilweise, oder treten Vermögensverschlechterungen des Käufers ein, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
9.12 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverpflichtet.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 3.1 Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Honeywell bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumgänzlichen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages samt Nebenkosten. Teilzahlungen werden zunächst auf Service-, Montage- und sonstige Neben- kosten angerechnet.
3.2 Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt Besteller darf die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsverkehr veräußern. Die aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt an Honeywell zu veräußernderen Sicherung ab, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetund zwar gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen. Der Besteller ist zur für jedermann ersicht- lichen Kennzeichnung dieser Abtretung in seinen Büchern verpflichtet.
43.3 Wenn die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit fremden, Honeywell nicht gehörenden Waren veräußert wird, so gelten die Forderungen nur in der Höhe eines dem Rechnungswert der verwendeten Vorbehaltsware entsprech- enden Teilbetrages als abgetreten. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abBesteller ist ermächtigt, die ihm aus abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber Honeywell vertragsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von Honeywell hat er ihr die Schuldner der Weiterveräußerung abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Honeywell kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Übersteigt der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertWert der Honeywell gemäß dem vorhergesagten gewährten Sicherungen den Wert der Forderung von Honeywell um mehr als 25 %, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ Honeywell auf Verlangen des Käufers Bestellers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtzur Freigabe verpflichtet.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis3.4 Werden die Vorbehaltswaren in eine solche Verbindung mit Grund und Boden gebracht, dass zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes gegenüber dritten Personen gemäß § 297 a des ABGB die von uns mit Anmerkung des fremden Eigentums im Grundbuch erforderlich ist, so ist der Abtretung Besteller auf seine Kosten verpflichtet, diese Anmerkung im Grundbuch vor Übergabe der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück Maschinen bzw. Einrichtungen durchzuführen bzw. die erforderlichen einverleibungsfähigen Urkunden auszustellen. Bis zum Nachweis der Erfüllung dieser Bedingungen kann Honeywell die betreffenden Liefergegenstände zurückbehalten. Honeywell behält sich das Gebäude auf oder in dem sich Recht vor, auch nach erfolgter Lieferung die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware grundbücherliche Eintragung zu sich zu nehmenverlangen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung aller übrigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Dies gilt in vollem Umfang auch für evtl. erstellte Designskizzen und Werkzeuge zur Produktion der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumWare.
2. Im Falle einer Verbindung, Vermengung oder Verarbeitung der Vorbehalts- ware im Sinne der §§ 947, 948 und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehören- den Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes einschließlich Umsatzsteuer der von uns gelieferten Sache zum Wert der übrigen damit verbundenen oder zur Sicherheit zu übereignenverarbeiteten Sache. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware Sache unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu veräußernanderen Verfügungen, wenn insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetberechtigt.
4. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer) - einschl. der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrech- ten an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle ab. Das gleiche gilt für seine Forderungen abaus dem Weiterverkauf von Waren, die ihm aus an denen uns Miteigentumsanteile gemäß Absatz 2 zustehen. Die Abtretung erstreckt sich in diesem Falle auf den Teil des Weiterverkaufs- preises der Weiterveräußerung betreffenden Waren einschließlich Umsatzsteuer, der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenunserem Miteigentumsanteil gemäß Absatz 2 entspricht. Wird Für den Fall, dass die Vorbehaltsware nach Verarbeitungvom Käufer zusammen mit anderen, Verbindung oder Vermischung veräußertuns nicht gehörenden Waren, so gilt zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn für die mitveräußerte Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdeinschließlich Umsatzsteuer berechnet haben.
5. Der Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer ist hiermit bereits auch nach der Abtretung zur Einziehung der seine Forderung ermächtigtaus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall Abtretung erfolgt in Höhe des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns Weiterverkaufspreises der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtVorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer.
6. Wir verpflichten unsDer Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forde- rungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen, die aus der Vereinba- rung des Eigentumsvorbehaltes resultieren, nicht nach, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichti- gen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel zu übertragen. Zu diesem Zweck hat der Käufer uns ggfs. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.
7. Bei Vorliegen der in Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten erfolgtem Rücktritt an uns herauszugeben.
8. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtfreigeben.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
89. Der Käufer hat uns von den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder BeschlagnahmeWeise bei der Intervention zu unterstützen.
10. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer.
11. Im Falle eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers haben wir das Recht, Zwangsvollstreckung oder sonstigen durch schriftliche Erklärung vom Vertrage zurückzutreten, sofern unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenForderungen noch nicht beglichen sind.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 7.1 Alle gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum von m + r bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtjeweiligen Saldoforderungen, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenm + r, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Auftraggeber zustehen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsDies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung 7.2 Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware mit anderen die Gesamtforderung von m + r um mehr als 20%, so gibt m + r nach ihrer ▇▇▇▇ Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis übersteigenden Wert auf Antrag des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware Auftraggebers frei.
7.3 Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im Sinne der Ziff. 1.regelmäßigen Geschäftsverkehr und solange er m + r gegenüber nicht in Verzug ist, nur dann weiterveräußern,
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, 7.3.1 wenn er sich nicht idem Abnehmer über das Vorbehaltseigentum der Firma m Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.+ r Mitteilung macht oder einen Eigentumsvorbehalt unter gleichen Bedingungen vereinbart, und
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm 7.3.2 wenn sein Abnehmer der Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung zustimmt oder sie nicht ausgeschlossen hat.
7.4 Für den Fall der Vorbehaltsware Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber hiermit schon jetzt zur Sicherung aller Ansprüche von m + r seine gesamten Forderungen gegen Dritte erwachsenden Abnehmer aus der Weiterveräußerung und den im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen an m + r ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung vom Auftraggeber zusammen mit anderen nicht von m + r gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe der in den Rechnungen des Verkäufers genannten Rechnungswerte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Die Abtretungserklärung des Auftraggebers wird schon hiermit von m+ r angenommen.
7.5 Der Auftraggeber hat m + r von jeder bevorstehenden oder vollzogenen Pfändung oder sonstigen rechtlichen oder tatsächlichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des Vorbehaltsgutes, insbesondere auch von Globalzessionen oder Vermieterpfandrechten unverzüglich zu benachrichtigen und jederzeit alle zur Geltendmachung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu geben. Die Kosten der Rechtsverfolgung aus dem Eigentum oder der Abtretung gegen Dritte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seine Zahlungspflicht gegenüber m + r erfüllt. Zur Abtretung der Forderungen an Dritte ist der Auftraggeber in keinem Fall befugt. Auf Verlangen von m + r ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an m + r zu unterrichten und m + r die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Auftraggeber hat alle Beträge unverzüglich an m + r abzuführen, soweit deren Forderungen fällig sind. Die eingezogenen Beträge stehen m + r zu und sind bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdWeiterleitung an sie gesondert zu verwahren.
57.7 Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch m+ r gilt nicht als Ausübung des Rücktritts vom Vertrag. Der Käufer ist auch Tritt m + r jedoch gleichzeitig vom Vertrag zurück, so hat ihr der Auftraggeber für Verschlechterung, Untergang oder Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware nach § 347 BGB Ersatz zu leisten.
7.8 Verstößt der Abtretung Auftraggeber gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen oder erscheint die Erfüllung seiner Verpflichtungen m + r gefährdet, so kann diese die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verlangen oder die Ermächtigung zur Weiterveräußerung oder zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, abgetretenen Forderungen widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten unsm + r ist berechtigt, die uns Ware in Besitz zu nehmen und sie nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer eigener ▇▇▇▇ auf Verlangen freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Kosten des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die Transports und der Veräußerung gehen zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtLasten des Auftraggebers. In Höhe des erzielten ▇▇▇▇▇▇▇ wird dem Auftraggeber Gutschrift erteilt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. (1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie ) Die Ware bleibt bis zur Zahlung aller übrigen endgültigen Bezahlung sämtlicher gegen den Käufer gerichteten Forderungen einschließlich künftig entstehender Forderungen aus den gegenseitigen Geschäftsverbindungen mit der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumVerkäuferin Eigentum derselben (Vorbehaltsware). Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtverpflichtet, die Ware an Dritte ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsversichern.
(2. Bei Verarbeitung, Verbindung ) Der Verkäufer darf die gelieferte Ware und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu Geschäftsverkehr veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Er tritt schon mit Abschluss dieses Kaufes, wenn er sich nicht also im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abVorwege, die ihm aus der Weiterveräußerung Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund erwachsenen Forderungen und Rechte an die Verkäuferin ab. Auf jederzeit zulässiges Verlangen der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt Verkäuferin hat der Käufer die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis Verkäuferin die zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5Geltendmachung ihrer gegen den Drittschuldner zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten unsbefugt, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugebengelieferte Ware zu be- und verarbeiten, jedoch nur als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisBeauftragter der Verkäuferin, so dass die Verkäuferin als Herstellerin das Eigentum an der neuen Sache erwirbt; dem Käufer stehen jedoch keinerlei Rechte oder Ansprüche aus diesem Auftragsverhältnis gegen die Verkäuferin zu. Wird die von uns mit der Abtretung Verkäuferin gelieferte Ware vermischt, steht das Eigentum, gegebenenfalls der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befindenMiteigentumsanteil an der neuen Ware, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigender Verkäuferin zu. Der Käufer hat die Kosten Miteigentümerrechte der Verkäuferin mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für diese wahrzunehmen. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer, die der Verkäuferin abgetretenen Forderungen für sie einzuziehen, solange die Verkäuferin diese Ermächtigung nicht widerruft. Der Käufer hat die eingegangenen Beträge sofort an die Verkäuferin weiterzuleiten, soweit deren Forderung bereits fällig ist, andernfalls aber diese Beträge gesondert für die Verkäuferin in Verwahrung zu nehmen. Der Käufer hat die Verkäuferin von Pfändungsmaßnahmen Dritter oder von sonstigen Beeinträchtigungen ihres Eigentums, Miteigentums oder der ihr abgetretenen Forderungen und Rechte unverzüglich zu benachrichtigen und alle keinen Aufschub duldenden Maßnahmen zur Beseitigung Sicherung der Eingriffe DritterForderung der Verkäuferin und ihrer Rechte einstweilen zu treffen.
(3) Die Verkäuferin ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorgenannten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenWare herauszuverlangen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 10.1 Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung bleibt zustehender Forderungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die gelieferte Ware unser Eigentumuns gegen den Käufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
10.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereig- nung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
10.3 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unver- züglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
10.4 Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtverpflichtet, die Ware an Dritte Kaufsache pfleglich zu verpfänden oder zur Sicherheit behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu übereignenversichern. Der Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsdiese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
2. 10.5 Bei VerarbeitungPflichtverletzungen des Käufers, Verbindung insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und Vermischung zur Rücknahme berechtigt; der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an ist zur Herausgabe verpflichtet.
10.6 Hat der neuen Sache Käufer die Kaufsache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigtordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn so tritt er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung Abtre- tung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer uns die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offen legtmitteilt.
610.7 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wir verpflichten unsWird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
10.8 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nach nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatz- steuer) zu den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers insoweit freizugebenals Hauptsache anzusehen ist, so gilt als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck verwahrt das Grundstück bzw. das Gebäude auf so entstandene Alleineigentum oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenMiteigentum für uns.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Alle vom Verkäufer gelieferten Waren bleiben, auch im Falle der Weiterveräu- ßerung, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt sein Eigentum, auch soweit Forderungen erst nach Lieferung entstehen oder wenn Zahlungen für be- stimmte Lieferungen erfolgen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die gelieferte Ware unser Eigentumdem Ver- käufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käu- fers einen entsprechenden Teil der Siche- rungsrechte freigeben.
2. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtverpflichtet, die Ware an Dritte gelieferte ▇▇▇▇ bis zur Bezahlung sämtlicher Forde- rungen aus der Geschäftsverbindung von anderen Beständen getrennt zu verpfänden oder zur Sicherheit halten und als Eigentum des Verkäufers zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2kennzeich- nen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Ware hat er die gleiche Verpflichtung sei- nem Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1aufzuerlegen.
3. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag nach Frist- setzung zurücktreten. Hat der Verkäufer da- rüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufge- genstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme anrechnet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rück- nahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, der von der zuständigen Handwerkskammer zu benennen ist, den gewöhnlichen Verkaufs- wert ermitteln. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernträgt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungs- kosten betragen ohne Nachweis 5 % des ge- wöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetder Ver- käufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware des Ver- käufers nicht berechtigt. Etwaige Pfändun- gen des Eigentums des Verkäufers durch Dritte sind ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdunverzüglich anzuzeigen.
5. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er dem Verkäufer gegen- über nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten. Er ist auch nach zur Weiterveräußerung nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der Abtretung Weiterveräußerung nebst Neben- rechten in dem sich aus den folgenden Absätzen ergebenden Umfang auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügun- gen ist er nicht berechtigt. Der Weiterver- äußerung steht der Einbau in Grundstücke oder Baulichkeiten oder die Verwendung von Vorbehaltsware zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtgleich.
6. Wir verpflichten unsDie Be- und Verarbeitung der Vorbe- haltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne ihn zu verpflichten. Bei Verbindung mit anderen ihm nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswer- tes seiner verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Wird die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen Ware des Verkäu- fers mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch das Eigentum des Verkäufers an der Vorbe- haltsware (§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf den Verkäufer übergeht und dass der Käu- fer diese Güter für den Verkäufer unentgelt- lich verwahrt. Die aus der Verarbeitung und durch die zu sichernde Forderung um 20% Verbindung oder mehr übersteigtVermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
7. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer abgetreten. Wird die Vorbe- haltsware nach Verbindung oder Vermi- schung oder Verarbeitung mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Wa- ren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe seines Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnisist zur Einziehung der dem Verkäufer abgetretenen Forderung bis auf Widerruf oder solange er dem Verkäufer gegenüber nicht in Verzug gerät, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenermäch- tigt.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahmeverpflichtet sich, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäu- fers erforderlichen Auskünfte zu benachrichtigen. Der Käufer hat erteilen und die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenhierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
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Eigentumsvorbehalt. 1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der Verkäuferin aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Verkäuferin (Vorbehaltsware). Bis zur vollständigen Zahlung Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, welche die Verkäuferin gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, welche die Verkäuferin aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen an den Käufer hat. Auf Verlangen des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenKäufers ist die Verkäuferin zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, sowie bis zur Zahlung aller wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumlaufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht. Der Käufer ist bis dahin muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Einbruchdiebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht berechtigtzu erstatten vermag, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenhaftet hierfür der Käufer. Der Käufer verwahrt trägt alle Kosten, die Vorbehaltsware unentgeltlich für unszur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
2) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Bei VerarbeitungKommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, Verbindung so kann die Verkäuferin nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und Vermischung zurücknehmen. Verlangt die Verkäuferin Herausgabe des Kaufgegenstandes, so ist der Vorbehaltsware Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten, soweit sie nicht auf demselben Kaufvertrag beruhen, verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an die Verkäuferin herauszugeben. Wird in den Fällen des Zahlungsverzuges oder Verletzung des Eigentumsvorbehaltes der Verkäuferin die Maschine zurückgenommen, so wird für deren Benutzung eine Wertminderung in folgender Höhe berechnet: Rex-Royal Kaffeemaschinen GmbH I ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇ ▇▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Tel. +49 (▇)▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇-▇ I Fax +49 (▇)▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇-▇▇ I ▇▇▇▇@▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ I ▇▇▇.▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ WEEE-Reg.-Nr. DE 55933132 HRB Nr. 410477 Amtsgericht Freiburg Sparkasse Rheinfelden Deutsche Bank Rheinfelden Mitteilung gem. § 26 BDSG: Geschäftsführer: ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ Kto. 2 123 412 (BLZ 683 500 48) Kto. 1403930 (BLZ 683 700 24) Ihre Daten werden von uns EDV-mäßig gespeichert UST-Nr.: 1109036444 IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇ IBAN: ▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ 30% des Kaufpreises innerhalb des ersten Vierteljahres 40% des Kaufpreises innerhalb des ersten Halbjahres 50% des Kaufpreises nach einem Jahr. 60% des Kaufpreises nach zwei Jahren. 70% des Kaufpreises nach drei Jahren. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Verkäuferin einen höheren oder der Käufer gegebenenfalls einen niedrigeren Schaden nachweist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an vorheriger schriftlicher Zustimmung der neuen Sache im Verhältnis Verkäuferin eine Veräußerung, Versendung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der Verkäuferin beeinträchtigende Überlassung des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Kaufgegenstandes oder seine Veränderung zulässig.
3. ) Der Käufer ist berechtigthat die Pflicht, die Vorbehaltsware den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Zustand zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug halten und alle in der Betriebsanleitung vorgesehenen Wartungsarbeiten ordnungsgemäß durchführen zu lassen. Hierüber ist ein gesonderter Wartungsvertrag mit unseren Kaufpreisforderungen befindetder Verkäuferin abzuschließen.
4) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Versicherung des Kaufgegenstandes Pflicht und Sache des Käufers. Er haftet gegenüber dem Verkäufer in vollem Umfang für Verlust oder Beschädigung (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus) des Kaufgegenstandes. Der Käufer tritt hiermit eventuelle Ansprüche an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Versicherung / an Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe der bei Eintritt des Schadensfalles noch offenen Restforderung an die Rex - Royal Kaffeemaschinen GmbH ab, und zwar mit dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtRang vor Ersatzleistungen für andere Inventarstücke. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Verkäuferin nimmt diese Abtretung offen legtan.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 18.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Grund, beglichen sind. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumEigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. Der Käufer ist bis dahin nicht Wir sind berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenbei einem Zahlungsverzug des Bestellers zurückzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit den tatsächlichen Erlösen nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahme- kosten. Der Käufer verwahrt Besteller ist verpflichtet, das Eigentum gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsVersicherung werden mit Vertragsschluss an uns abgetreten. Weist der Besteller auf Aufforderung nicht nach, dass eine ausreichende Versicherung abgeschlos- sen ist, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. 8.2 Der Käufer Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware Liefergegenstände im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsgang weiter zu verarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verwertungsbefugnis des Bestellers erlischt, wenn er sich seine Zahlungsverpflichtungen nicht ein- hält, in sonstiger grober Weise gegen geschlossene Verträge verstößt oder in Vermögensverfall ge- rät. Als Vermögensverfall in diesem Sinne gelten Zahlungseinstellung, Überschuldung, Beantragung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhält- nisse des Bestellers, die zu einer Gefährdung der Sicherheiten führen kann.
8.3 Die Verarbeitung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen (§ 950 BGB). Bei gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Eigentum entsprechend § 947 f. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Besteller die gelieferte Sache mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Besteller uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Der Miteigentumsanteil bleibt im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetBesitz des Bestellers, der die Sache für uns verwahrt.
48.4 Der Besteller tritt uns hiermit die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Neben- rechte entsprechend unserem Eigentumsanteil ab. Er ist nicht berechtigt, ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Erfolgt die Veräußerung nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, tritt der Besteller bereits jetzt den unserem Eigentumsanteil an der veräußerten Sache entsprechenden Teil der aus der Wei- terveräußerung erwachsenden Forderung ab, wenn durch die Verarbeitung, Verbindung oder Vermi- schung Miteigentum entstanden ist. Erfolgt die Veräußerung zusammen mit den im Eigentum Dritter stehenden Gegenständen, ohne dass ersichtlich ist, welcher Teil der Forderung aus der Weiterveräußerung auf die Eigentumsvorbe- haltsware des Lieferanten entfällt, tritt der Besteller uns bereits jetzt einen Teil der aus der Weiterver- äußerung erwachsenden Forderung ab, wie er dem Verhältnis des ▇▇▇▇▇ der Eigentumsvorbehaltsware des Lieferanten zu dem Wert im Eigentum Dritter stehender Gegenstände entspricht. Bei teilweiser Zahlung des Kunden des Bestellers gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt.
8.5 Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in 8 Abs. 2 bezeichneten Fällen. Der Käufer Besteller ist dann zur Mitwirkung beim Einzug der Forderungen verpflichtet.
8.6 Der Besteller tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle jetzt die Forderungen ab, die ihm aus dem Verkauf der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte abgetretenen Forderungen an ein Factoring-Unternehmen erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt Unbeschadet der sachenrechtlichen Wirk- samkeit der vorstehenden Abtretung ist dem Besteller die Abtretung der im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehalts an den Lieferanten abgetretenen Forderungen nur im Rahmen eines echten Factoring erlaubt (d.h. wenn der Factorer das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auchübernimmt).
8.7 Der Besteller tritt uns bereits jetzt Entschädigungsforderungen gegen Kreditversicherer ab, wenn und soweit Versicherungsschutz für die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass an uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns abgetretene oder nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Bestimmun- gen abzutretende Forderung besteht.
8.8 Haben wir gegen einen Scheck des Bestellers einen von diesem angenommenen Wechsel als Aus- steller unterzeichnet, gilt als Zahlung erst die Einlösung des Wechsels durch den Besteller.
8.9 Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung Gesamtforderung um 20mehr als 20 % oder mehr übersteigt. Bei mehreren Sicherheiten steht uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten frei.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit 8.10 Von allen Pfändungen und sonstigen Inanspruchnahmen der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen unserem Eigentum stehenden Ware durch Dritte unverzüglich hat der Besteller den Lieferanten sofort in Kenntnis zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragensetzen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 5.1 Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung völligen Bezahlung des Kauf- preises sowie aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumgesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art. Das Eigentum geht erst dann über, wenn alle Forderungen ein- schließlich aller Nebenforderungen beglichen sind. Der Käufer Kunde ist bis dahin nicht berechtigtberech- tigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit Sicherung zu übereignen. Der Käufer verwahrt .
5.2 Für den Fall, dass der Kunde mit einem erheblichen Teilbetrag von Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung in Zahlungsverzug gerät, sind wir be- rechtigt, die Vorbehaltsware unentgeltlich herauszuverlangen. In dem Herausgabeverlangen liegt ein Rücktritt von dem Vertrag. Das Setzen einer Leistungsfrist ist in diesen Fällen entbehrlich. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt auch bei Rücktritt vorbehalten.
5.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Ware nur im ordnungsgemäßen Ge- schäftsgang und unter der Bedingung berechtigt, dass der Kunde den Vorbehalt macht, dass das Eigentum an dessen Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen in Ansehung der Vorbehaltsware vollständig erfüllt hat. Die im Zuge der Weiterveräußerung der Ware entstehende Forderung tritt der Kunde in Höhe unseres Rechnungsendbetrages mit MwSt. bereits jetzt an uns ab und verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen und Adressen der Drittschuldner sowie die Beträge der Forderungen mitzuteilen. Die Forderung aus Weiterver- äußerung unserer Ware darf an Dritte, auch an Banken nicht abgetreten werden.
5.4 Zur Einziehung abgetretener Forderungen ist der Kunde ermächtigt. Die Ein- ziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Abnehmer des Kunden von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen hat der Kunde die notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Insbesondere hat er uns auf Ver- langen eine genaue Aufstellung der ihm entstehenden Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Ware mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum etc. auszuhändigen sowie zur Überprüfung den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gestatten.
5.5 Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zu einer neuen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für uns.
2, ohne dass wir hieraus ver- pflichtet werden. Bei VerarbeitungDurch die Verbindung, Verbindung Vermischung und Vermischung Verarbeitung erwirbt der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen Kunde nicht das Alleineigentum gem. §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache. Vielmehr erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturawertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, uns im Verhältnis Falle seiner Zahlungseinstellung, einer we- sentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sowie von Pfändun- gen unverzüglich Anzeige zu machen. Pfändungsgläubiger sind unter Angabe der Adresse namhaft zu machen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Auf- hebung des Rechnungswertes Zugriffs von Pfändungsgläubigern auf unsere Ware und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Ware aufgewendet werden müssen.
3. 5.7 Der Käufer Kunde ist berechtigtverpflichtet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer bezahlte ▇▇▇▇ auf Verlangen gegen ▇▇▇▇▇▇▇, insbesondere Vandalismus, Diebstahl, Transportschäden, Feuer, Wasser und Bruch zu versi- chern. Der Kunde verpflichtet sich, uns den jeweiligen Schadensversicherer zu benennen und tritt hiermit seinen Anspruch gegen den jeweiligen Versicherer für nicht bezahlte Ware an uns aufschiebend bedingt durch den Eintritt des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtVersicherungsfalles erfüllungshalber ab.
7. 5.8 Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um Kunde verwahrt die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenfür uns unentgeltlich; zur Begründung eines Lagerhalterpfandrechts ist er nicht berechtigt.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme5.9 Sollte bei Exportlieferungen die vorstehende Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Importlandes nicht wirksam sein oder zu seiner Wirksam- keit ergänzungsbedürftig und/oder zu registrieren sein, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat so ist der Kunde ver- pflichtet, wir berechtigt, den Abschluss einer Sicherungsvereinbarung nach dem Recht des Importlandes, die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritterdem wirtschaftlichen Zweck unserer Kaufpreissiche- rung möglichst nahe kommt, insbesondere und die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenerforderliche Registrierung vorzunehmen.
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Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Die gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenBezahlung sämtlicher, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen auch künftig entstehender Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Geschäftsbeziehung (einschließlich Zinsen und Kosten) in unserem Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtverpflichtet, die Ware an Dritte während Beste- hens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenbehandeln.
2. Der Käufer verwahrt darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist veräußern, ist aber nicht zu deren Sicherungsübereignung oder Verpfändung berechtigt. Im Falle der Veräußerung tritt der Vorbehaltskäufer bereits jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen in der Höhe des ▇▇▇▇▇ der noch ausstehenden Kaufpreisforderung an uns ab. Er verpflichtet sich weiters, seinen Vertragspartner bei Vertragsabschluss über die Vorbehaltsware unentgeltlich erfolgte Abtretung in Kenntnis zu setzen und in seinen Handelsbüchern einen entsprechenden Buchvermerk zu setzen. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware gegen Barzahlung übereignet der Vorbehaltskäufer schon jetzt den vom Drittkäufer zu empfangenden Betrag in Höhe des Wertes der uns zustehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Der Vorbehalts- käufer verpflichtet sich, diese Erzeugnisse nicht für uns.
2sich, sondern für uns als Hersteller zu erstellen. Bei Verarbeitung, Verbindung und oder Vermischung der Vorbehaltsware unserer Ware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen dem Material Dritter erwerben wir das Miteigentum an den daraus entstehenden Erzeugnissen nach Maßgabe der Wertschöpfungsanteile. Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Produkte tritt der Vorbehaltsware Verkäufer schon jetzt anteilig an uns ab. Der Vorbehaltskäufer ist daher verpflichtet, uns alle erforderlichen Namen und Daten zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Geltendmachung dieser (anteiligen) Forderungen bekannt zu geben.
3. Der Käufer ist berechtigt, Wird die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernvom Käufer zur Erfüllung eines Werklieferungsvertrages verwendet, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetso wird die Forderung aus dem Werklie- ferungsvertrag in dem gleichen Umfang an uns abgetreten, wie es für die Kaufpreisforderung bestimmt ist.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abist jedoch, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ermächtigt, die ihm uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer von der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird Abtretung an uns zu unterrich- ten und uns die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdEinziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Er ist ver- pflichtet, die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibtKosten von Maßnahmen zur Beseitigung solcher Eingriffe, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machtinsbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtzu tragen, sofern sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können.
6. Wir verpflichten unsÜbersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden so sind wir auf Verlan- gen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverpflichtet.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 13.1. Bis Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Bezahlung aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen von DARBO aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware dem Kaufvertrag unser Eigentum.
3.2. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Dritte Kunden zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenveräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Käufer verwahrt tritt die Vorbehaltsware unentgeltlich Forderungen gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergeben, an DARBO ab. DARBO nimmt die Abtretung an. DARBO ermächtigt widerruflich den Käufer, die an DARBO abgetretenen Forderungen für unsunsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Das Recht von DARBO, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. DARBO wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Verhält sich der Käufer gegenüber DARBO vertragswidrig, insbesondere wenn er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt, kann DARBO vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und DARBO alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die DARBO zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
23.3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware Werden die Waren mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum von DARBO stehen, erwirbt DARBO Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware Waren zu den anderen verarbeiteten Sachen im Sinne Zeitpunkt der ZiffVerarbeitung. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, Sofern die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus Verarbeitung in der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangenWeise erfolgt, dass uns die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6DARBO anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇▇ nimmt diese Übertragung an. Der Käufer wird das so entstandene Miteigentum an der Sache für DARBO verwahren, ohne dass für DARBO hieraus weitere Verpflichtungen entstehen.
3.4. DARBO verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer der realisierbare Wert die zu sichernde Forderung den Wert der offenen Forderungen gegen den Käufer um 2010 % oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. 9.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus Bezahlung verbleibt der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Liefergegenstand in unse- rem Eigentum. .
9.2 Der Käufer ist bis dahin nicht verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behan- deln, insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich wer- den, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
9.3 Der Käufer ist berechtigt, die Ware an Dritte den Liefergegenstand im ordentlichen Ge- schäftsgang weiter zu verkaufen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf den Liefergegenstand jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit zu siche- rungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf des Liefergegenstandes so- wie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich des Liefergegen- standes, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar ein- schließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab, unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung an.
9.4 Der Käufer verwahrt darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rech- nung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächti- gung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuzie- hen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsForderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht wider- rufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsge- mäß nachkommt. Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Ver- zug gekommen ist –, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner be- kannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Gel- tendmachung der Forderungen benötigen.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren 9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Käufer erlangen wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes des Lie- fergegenstandes (Faktura- Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitVerarbeitung. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Sinne der Ziff. 1Übrigen das Gleiche, wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand.
39.6 Bei Pfändungen des Liefergegenstandes durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Käufer ist berechtigtSofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtli- chen Kosten nicht zu erstatten vermag, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindethaftet hierfür der Käufer.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. 9.7 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen um 20mehr als 10% oder mehr übersteigtüber- steigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie a) Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung aller übrigen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen – gleich aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware welchem Grund, insbesondere auch aus vorangegangenen beiderseitigen Geschäften – unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtBei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Das Bestimmungsrecht darüber, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsauf welche Teile der Gesamtverbindlichkeiten a-conto-Zahlungen des Käufers anzurechnen sind, steht uns zu.
2. Bei Verarbeitungb) Wird die gelieferte ▇▇▇▇ mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, Verbindung und Vermischung dass sie als wesentlicher Bestandteil einer neuen Sache anzusehen ist, so überträgt der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das uns schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3Sache. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn übt den Besitz an der neuen Sache für uns aus.
c) Der Käufer kann unseren Liefergegenstand – sofern er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen der Zahlung des Kaufpreises in Verzug befindet – in ordnungsmäßigem Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt gegen Bar- oder Wechselzahlung weiterveräußern. Solange sich die Vorbehaltsware beim Käufer befindet, hat dieser sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren.
4. Der d) Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle er hiermit die Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenin voller Höhe, im Fall vorheriger Be- oder Verarbeitung bzw. Wird die Vermischung mit uns nicht gehörender Ware in Höhe des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertab. Erfolgt ein solcher Verkauf zu einem Gesamtpreis, so gilt die Abtretung tritt der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Käufer uns hiermit seine Kaufpreisforderung in Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehörenGegenstand dieses Kaufvertrages ist, weiterveräußert wirdab.
5. e) Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grundverpflichtet, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner auf unser Verlangen dem Drittschuldner die Abtretung offen legt.
6an uns unter Angabe der Höhe unserer Forderung anzuzeigen. Wir verpflichten unsEr hat uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben. Übersteigt der Wert der an uns abgetretenen Ansprüche unsere noch offene Gesamtforderung gegen den Käufer um mehr als 20 %, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtRückübertragung des überschießenden Teils verpflichtet.
f) Verpfändung, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung unserer Vorbehaltsware sowie der uns zustehenden Rechte und andere unsere Rechte beeinträchtigende Verfügungen durch den Käufer sind unzulässig. Einwirkungen Dritter – sei es auf die Vorbehaltsware, die uns abgetretenen Forderungen oder die nach den vorstehenden Absätzen begründeten Rechte – hat der Käufer uns sofort unter Übersendung aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Sämtliche Kosten einer Intervention durch uns trägt der Käufer.
g) Bei Zahlungsverzug haben wir das Wahlrecht, ob die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes unter Vertragsrücktritt oder unter Aufrechterhaltung des Vertrages ausgeübt wird. Sofern die Geltendmachung nicht ausdrücklich unter Rücktritt vom Vertrag erfolgt, gilt sie nicht als Vertragsrücktritt.
h) Wir haben das Recht, nach Ausübung der Rücknahmeklausel gemäß Punkt 7. Der dieses Vertrages den Kaufgegenstand freihändig unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung zu veräußern. In diesem Fall hat der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnisdas Recht, dass mögliche Interessenten namhaft zu machen. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, vor Abschluss des Kaufvertrages mit einem Dritte, dies unter Angabe des Kaufpreises, dem Käufer bekannt zu geben und hat dieser die von Möglichkeit, binnen sieben Tagen einen besseren Interessenten namhaft zu machen, wobei uns mit noch innerhalb der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen Frist ein verbindliches Angebot zugehen muss. Ein Verkauf hat an den Bestbieter zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenerfolgen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 16.1. Bis Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungenvor. Bei Waren, sowie die der Käufer im Rahmen seiner freiberuflichen, oder gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis zur Zahlung aller übrigen unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumGeschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen – auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen – beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen.
6.2. Der Käufer hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Nr. 6.3. bis dahin 6.4. auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt, .
6.3. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange der Sicherung wie die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenVorbehaltsware. Der Käufer verwahrt Wird die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitungvom Käufer zusammen mit anderen, Verbindung und Vermischung nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.
36.4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachseneinzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung in den in Abschnitt 5.7. Wird genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten, sofern wir das nicht selbst tun. Ferner ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Zur weiteren Abtretung der Forderung aus Forderungen ist der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe Käufer in keinem Fall berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes nur unter der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangenVoraussetzung gestattet, dass uns dies unter Bekanntgabe der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen Factoring-Bank und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und seinem Schuldner die Abtretung offen legtder Factoring-Erlös den Wert unserer gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring- Erlöses wird unsere Forderung sofort fällig.
66.5. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um 20mehr als 20 % oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen) Die von uns gelieferte ▇▇▇▇ bleibt unser Eigentum, sowie bis zur Zahlung aller übrigen der Käufer unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden (auch Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie aus Refinanzierungs- oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsUmkehrwechseln) beglichen hat.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. ) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Kaufsache im ordnungsgemäßen Verkaufsgang ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4verkaufen. Der Dabei tritt der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Endbetrages (also einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer uns die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern (also den Dritten) die Abtretung offen legtmitteilt.
63) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Brutto- Endbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Brutto-Endbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
4) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen um 20mehr als 20 % oder mehr übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Der 5) Bei Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnisverpflichtet, dass die von auf unser Eigentum hinzuweisen und uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Die Kosten einer Intervention trägt der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenKäufer.
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Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtjeweiligen Saldoforderungen, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenuns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich Dies gilt auch für unskünftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptantenwechseln, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitund verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der ZiffNr. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Verkaufsgang gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, wenn seinen normalen Geschäftsbedingungen und so lange er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetVerzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Nrn. 4-6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Die Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenwerden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitungvom Käufer zusammen mit anderen, Verbindung oder Vermischung nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt wird uns die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe im Verhältnis des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Rechnungswerts der VorbehaltswareVorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Bei der Veräußerung von Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehörenan denen wir Miteigentumsanteile gemäß Nr. 2 haben, weiterveräußert wirdwird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
5. Der Käufer ist auch berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtzu geben.
6. Wir verpflichten unsVon einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die uns zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
7. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck ggfs. den Betrieb des Käufers zu betreten. Wir können die Weiterveräußerung und das Wegschafen der gelieferten Waren untersagen. Gleiches gilt, wenn nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Die Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
8. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen, Kosten o.ä.) insgesamt um mehr als 50 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverpflichtet.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentummit dem Käufer vor. Der Falls der Käufer ist aufgrund Vereinbarung mit dem Verkäufer durch Scheck oder Wechsel zahlt, bleiben diese Rechte des Verkäufers bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden zur vollständigen und endgültigen Bezahlung des Schecks oder zur Sicherheit zu übereignendes Wechsels bestehen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung Die Ver- oder Bearbeitung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsbetrieb ist dem Käufer gestattet. Das Eigentum an den neuen Sachen in ihrem jeweiligen Be- oder Verarbeitungszustand steht dem Verkäufer zu. Wird seine Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir anderen, ihm nicht gehörenden Waren, verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder verbunden, so steht ihm das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes Rechnungspreises der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzum Rechnungspreis der anderen Waren. Die hiernach entstehenden Der Käufer übereignet mit Annahme der ▇▇▇▇ seine sich in den Fällen des vorstehenden Satzes ergebenden Miteigentumsrechte gelten als im Voraus auf den Verkäufer. Der Verkäufer nimmt die Übereignung an. Der Käufer darf die im Allein- oder Miteigentum des Verkäufers stehende Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer üblichen Geschäftsverkehr veräußern; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich ihm nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4gestattet. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle dem Verkäufer mit Annahme der Ware im Voraus sämtliche Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach oder der durch Verarbeitung, Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Verbindung entstandenen Ware zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis veräußert wird. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Hat ein Dritter aufgrund gesetzlicher Vorschrift infolge Verarbeitung, Bearbeitung, Vermengung, Vermischung oder Vermischung veräußertVerbindung Eigentums- oder Miteigentumsrechte und/oder Forderungen an der Ware erlangt, so gilt tritt der Käufer dem Verkäufer die Abtretung ihm gegenüber dem Dritten erwachsenen Ansprüche ebenfalls mit Annahme der Forderung aus Ware im Voraus ab. Abtretungen und Übereignungen im Sinne der Weiterveräußerung vorstehenden Absätze erfolgen stets nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Rechnungspreises der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung abgetretenen Forderungen, jederzeit durch den Verkäufer widerruflich, ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken Der Käufer hat jedoch die hierauf eingezogenen Beträge bis zur Höhe des Rechnungspreises der Vorbehaltsware auf ein im Haben oder innerhalb der Kreditlinie geführtes und aus wichtigem Grundungepfändetes Geschäftskonto einzuziehen und unverzüglich an den Verkäufer zur Tilgung der Rechnung der Vorbehaltsware weiterzuleiten. Der Verkäufer verpflichtet sich, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer seiner ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung besichernden Forderungen um 20mehr als 10% übersteigt. Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des Käufers, etwa bei Registrierungen, die nach dem Recht des Käuferlandes erforderlich sind, so hat der Käufer derartige Handlungen vorzunehmen. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so kann ihm der Verkäufer die Verfügung über die Vorbehaltsware vollständig oder mehr übersteigtnach ▇▇▇▇ des Verkäufers auch teilweise, z.B. nur die Veräußerung oder Weiterverarbeitung etc.
7, untersagen. In diesem Fall ist der Verkäufer ferner berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder mit anderen Waren verbunden, ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe an einen Treuhänder zu verlangen; der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer sämtliche Miteigentümer an der Vorbehaltsware mit ihrer Firma bzw. Namen, Anschrift und Miteigentumsanteil aufzugeben. Liegen beim Käufer die objektiven Voraussetzungen für die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, vor, so hat der Käufer - ohne dass es einer entsprechenden Aufforderung bedarf - jede Verfügung über die Vorbehaltsware, gleich welcher Art, zu unterlassen. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnisist verpflichtet, dass dem Verkäufer unverzüglich den Bestand an Vorbehaltsware zu melden. In diesem Fall ist der Verkäufer ferner berechtigt, die von uns mit der Abtretung Herausgabe der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück verlangen. Wurde die Vorbehaltsware verarbeitet, bearbeitet, vermengt, vermischt oder mit anderen Waren verbunden, ist der Verkäufer berechtigt, die Herausgabe an einen Treuhänder zu verlangen; der Käufer ist verpflichtet, sämtliche Miteigentümer an der Vorbehaltsware mit ihrer Firma bzw. das Gebäude auf oder Namen, Anschrift und Miteigentumsanteil mitzuteilen. Gleiches gilt sinngemäß für Forderungen, die nach den vorstehenden Absätzen an den Verkäufer abgetreten sind; zusätzlich hat der Käufer unaufgefordert die Namen und Anschriften aller Schuldner sowie die die Forderungen gegen sie belegenden Dokumente an den Verkäufer in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware Kopie zu sich zu nehmenübermitteln.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. a. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer Kunde ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. b. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer Kunden erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffvon Abs. 1.a.
3. c. Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. d. Der Käufer Kunde tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer Kunden von uns in Rechnung gestellten Wertes ▇▇▇▇▇ der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. e. Der Käufer Kunde ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer Kunde die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. f. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. g. Der Käufer Kunde erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. h. Der Käufer Kunde hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer Kunde hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung aller Forderungen, die den Lieferer gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Abschluss dieses Vertrages entstehen oder die künftig entstehen werden, im Eigentum des Kaufpreises Lieferers. Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich aller NebenforderungenZahlungsverzug, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus ist der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumLieferer berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist bis dahin Eigentumsvorbehalt schließt nicht berechtigtdas Recht des Kunden aus, die Ware an Dritte den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verpfänden veräußern und zu verarbeiten, solange er mit seinen Zahlungen nicht in Verzug ist. Verpfändung oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsSicherungsübereignung sind dem Kunden nicht gestattet.
2. Bei VerarbeitungFür den Fall der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes, Verbindung gleichgültig ob dieser zulässig ist oder nicht, tritt der Kunde schon jetzt alle ihm aus dieser Weiterveräußerung zustehende Forderungen und Vermischung Rechte gegen seine Abnehmer in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes an den Lieferer ab. Der Lieferer nimmt diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch abgetretenen Forderungen berechtigt, solange ihm der Lieferer nicht dieses Recht entzieht. In jedem Falle hat der Kunde die eingezogenen Beträge sofort an den Käufer erlangen wir das Lieferer abzuführen, soweit die Ansprüche des Lieferers fällig sind. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, damit der Lieferer die Abtretung dem Schuldner anzeigen und Leistung an sich verlangen kann.
3. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung des Liefergegenstandes zu einer neuen Sache nimmt der Kunde für den Lieferer vor, ohne dass daraus für den Letzteren Verpflichtungen entstehen. Der Kunde räumt dem Lieferer schon jetzt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang neuen Sache zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetdem Wert des Liefergegenstandes ein.
4. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung des Liefergegenstandes mit anderen, nicht dem Lieferer gehörenden Waren, steht dem Lieferer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
5. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abKunde verpflichtet sich, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenSache unentgeltlich für den Lieferer zu verwahren.
6. Wird die Vorbehaltsware der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung Verbindung, Vermischung oder Vermischung Vermengung, weiter veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung in Ziffer 2 dieser Klausel vereinbarte Vorausabtretung nur bis zur in Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes des Liefergegenstandes, der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit den anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert Waren weiter veräußert wird.
57. Wert des Liefergegenstandes im Sinne vorstehender Bestimmung ist der von dem Kunden an den Lieferer zu zahlende Kaufpreis zzgl. 20 % Aufschlag.
8. Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung des vorbehaltenen Eigentums sowie von Pfändungen der abgetretenen Forderung ist der Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer ist auch Kunde hat alle für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Interventionskosten gehen in jedem Fall zu seinen Lasten.
9. Der Lieferer verpflichtet sich, die ihm nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen Bestimmung zustehenden Sicherheiten nach unserer seiner ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer deren Wert die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen um 2020 % oder mehr übersteigt.
710. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisKunde ist verpflichtet, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um Wunsch des Lieferers die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen die üblichen Risiken versichern zu sich zu nehmenlassen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenBezahlung sämtlicher Forderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen die uns, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware zustehen, gilt:
1. Gelieferte Waren gleich welcher Art bleiben unser Eigentum. Der Eigentum (Vorbehaltsware) der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt hat die Vorbehaltsware unentgeltlich für unspfleglich zu behandeln und angemessen und auf seine Kosten angemessen zu versichern.
2. Wir erwerben Eigentum an beweglichen Sachen, die durch Be- und Verarbeitung (§ 950 BGB) von Vorbehaltsware entstehen. Die Verarbeitung erfolgt in unserem Auf- trag unentgeltlich für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung und oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren des Käufers oder Drit- ter durch den Käufer erlangen wir Käufer, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte Miteigentumswerte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. von Ziffer 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware tritt uns schon jetzt im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht voraus im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt Umfang unseres Eigentumsanteiles an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle der Vorbehaltsware sämtliche Forderungen sowie gesetzlichen Ansprüche aus allen Nebenrechten und Sicherheiten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verwendung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen WarenSachen zu einem Gesamtpreis verkauft oder verwendet, so beschränkt sich die Abtretung auf den Rechnungswert der Vorbehaltsware (einschließlich Mehrwertsteuer).
4. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen wegen Verlusten oder Schäden an Vorbehaltsware erwirbt, werden uns hiermit im voraus abgetreten, ebenfalls im Umfang unseres Eigentumsanteils an der Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen und deren Schuldner bekannt gibtum insgesamt mehr als 20 %, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten so sind wir auf schriftliches Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicher- heiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen verpflichtet.
5. Dem Käufer ist es untersagt, Vorbehaltsware zur Sicherheit zu übereignen oder zu belasten, insbesondere zu verpfänden. Zur Veräußerung von Vorbehaltsware ist der Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur mit der Auflage berechtigt, daß er mit seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt im Sinne dieser Bedingun- gen vereinbart.
6. Der Käufer hat uns sofort schriftlich anzuzeigen, wenn unsere Sicherheiten Schaden erleiden oder durch Maßnahmen Dritter (z.B. Pfändung) beeinträchtigt werden. Bei einer Pfändung hat der Käufer den pfändenden Gläubiger sofort schriftlich von unseren Sicherheitsrechten zu unterrichten. Uns sind eine Abschrift des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die Pfändungs- protokolls sowie alle sonstigen für eine Drittwiderspruchsklage erforderlichen Un- terlagen zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtübersenden. Die Kosten einer Drittwiderspruchsklage trägt der Käufer.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass wird uns auf Verlangen alle gewünschten Auskünfte über unsere Sicher- heiten geben und uns bankübliche Abtretungserklärungen für die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenabgetretenen Forderungen erteilen.
8. Der Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Käufer hat uns ermächtigt.
9. Die Berechtigung des Käufers zur Veräußerung, Verwendung, Verarbeitung und Verbindung von jeder BeschlagnahmeVorbehaltsware sowie zum Einzug von zur Sicherheit abgetretener Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb entfällt, Zwangsvollstreckung wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten seine Verpflichtungen aus der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe DritterGeschäftsverbindung, insbesondere die in Ziffer VI. dieser Bedingungen geregelten Pflichten, trotz Mahnung nicht ordnungsgemäß erfüllt. Darüber hinaus können wir die vorgenann- ten Berechtigungen des Käufers widerrufen, wenn ernstliche Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit entstehen oder sich verstärken. 10.Nach Wegfall der Berechtigung des Käufers sind wir, unbeschadet weitergehender Rechte, berechtigt: • Die Ware zurückzunehmen. Nach Rücknahme haben wir innerhalb angemessener Frist dem Käufer gegenüber zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. • Vorbehaltsware nach billigem Ermessen, auch durch freihändigen Verkauf nach entsprechender Ankündigung auch ohne vorherige in Besitznahme oder im Namen des Käufers zu verwerten, • an uns abgetretene Forderungen selbst einzuziehen. Der Erlös aus Verwertung bzw. Einzug der Sicherheiten (einschließlich Mehrwertsteuer) wird nach Abzug der Kosten und etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenMehrwertsteuerverbindlichkeiten mit den Verbindlichkeiten des Käufers nach unserer ▇▇▇▇ verrechnet. Ein etwaiger Übererlös verbleibt dem Käufer.
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Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 8.1 Wir behalten uns das Eigentum an unserer Ware vor bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenBezahlung sämtlicher, sowie bis zur Zahlung aller übrigen auch zukünftiger Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung bleibt einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung hereingegebener Wechsel und Schecks. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsSaldoforderung.
28.2 Be- und Verarbeitung erfolgt in unserem Auftrag, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware oder Vermengung unserer Ware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen erwerben wir das Miteigentum an der entstehenden neuen Sache Ware im Verhältnis des Rechnungswertes Rechnungswerts unserer Ware zu den anderen Warum zum Zeitpunkt der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitVerarbeitung, Verbindung oder Vermengung. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten danach entstehende Miteigentumsware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Absatz 1. Erlischt unser Eigentum durch Ver- bindung oder Vermengung, überträgt der Ziff. Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrecht an der neuen Ware im Umfang des Rechnungswerts unserer Ware und verwahrt diese unentgeltlich für uns; hiernach entstehendes Miteigentum gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Absatz 1.
38.3 Wird in unserem Eigentum stehende Ware wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks, das im Eigentum eines Dritten steht, tritt der Besteller schon jetzt, gegebenenfalls in Höhe unseres Miteigentumsanteils, alle Forderungen samt Nebenrechten aus dem Einbau an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.
8.4 Dem Besteller ist die Weiterveräußerung in unserem Eigentum oder Miteigentum stehender Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet. Der Käufer ist Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung an uns ab; soweit uns lediglich Miteigentum an der veräußerten Ware zusteht, tritt der Besteller die Forderung entspre- chend unseren Miteigentumsquoten ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Besteller bleibt zur Einziehung an uns abgetretener Forderungen ermächtigt.
8.5 Außergewöhnliche Verfügungen, wie Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder auf eine an uns abgetretene Forderung, insbeson- dere Pfändungen, sind uns vom Besteller unverzüglich anzuzeigen. Kosten erforderlicher Interventionen gehen zu Lasten des Bestellers.
8.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, können wir Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware verlangen; wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware iWare selbst an uns zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet uns der Besteller unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erlischt die Ermächtigung zur Weiterveräußerung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Auf Verlangen hat der Besteller uns unver- züglich eine Aufstellung über die an uns abgetretenen Forderungen zu übersenden unter Angabe der Anschrift des Abnehmers sowie der Forderungshöhe. Im ordnungsgemäßen Verkaufsgang übrigen ist der Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetgeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben bzw. notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. 8.7 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ Eigentumsvorbehaltsware sowie abgetretene Forderungen auf Verlangen des Käufers Bestellers unter Vorbehalt der Auswahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% der Sicherungswert der Eigentumsvorbehaltsware oder mehr übersteigt.
7der abgetretenen Forderungen unsere Kaufpreisforderung über- steigt. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit Sicherungswert entspricht der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück Höhe des Kaufpreises abzüglich 20 % für Wiederverwer- tungsverluste und - kosten. Die Freigabe erfolgt durch Übereignung bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenRückabtretung.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1) Zur Sicherung der Kaufpreisforderung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bis zur vollständigen Zahlung Bei vertragswidrigem Verhalten des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenKäufers, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware an Dritte Kaufsache nach vor- heriger Setzung einer angemessenen Frist zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenderen Verwertung befugt. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsVerwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist mit den Verbindlichkeiten des Käufers zu verrechnen.
2. Bei Verarbeitung) Ist der Käufer ▇▇▇▇▇▇▇▇ und gehört der Kaufvertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes oder ist der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen behalten wir uns darüber hinaus das Miteigentum Eigentum an der neuen Sache gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits im Verhältnis Zeitpunkt des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen sowie aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen vor.
3. ) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Vorbehaltswaren selbst zu verwenden, zu verbrauchen oder im ordnungsgemäßen Verkaufsgang ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten, umzubilden oder zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wir können die Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug der Käufer mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abbezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, die ihm er aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. aus Versicherungen, unerlaubten Handlungen) gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsenerwirbt (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, an uns sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wird Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen im eigenen Namen und für dessen Rechnung ermächtigt, solange wir die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der VorbehaltswareErmächtigung dazu nicht widerrufen. Dies gilt auchDie Einzugsermächtigung erlischt, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Warender Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehörenin Zahlungsschwierigkeiten gerät, weiterveräußert ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
5. ) Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtverpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall Im Falle des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen auf unser Eigentum hinzuweisen, uns unverzüg- lich zu unterrichten und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach bei der Geltendmachung unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die Rechte zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritterunterstützen, insbesondere seinerseits die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragennotwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte einzulegen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Die von uns gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Der Käufer ist Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis dahin nicht berechtigtzur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der uns aus irgendei- nem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unszustehen.
2. Bei VerarbeitungDer Käufer verpflichtet sich, Verbindung die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und Vermischung solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräuße- rung der Vorbehaltsware nur mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Weiterveräußerung gemäß nachfolgend Ziff. 13. - 5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
3. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetunserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
4. Der Auf unser Verlangen ist der Käufer tritt verpflichtet - sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten - dem Abnehmer die Abtretung an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, unverzüglich bekannt zu geben und uns die ihm aus Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirddieser Benachrichtigung zu über senden.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung ermächtigtmehr als 20 % übersteigt. Die Einzugsermächtigung können Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behalten wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtvor.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnisist verpflichtet, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung einer Pfändung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich unverzüg- lich zu benachrichtigen. Der Hält der Käufer hat einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertrag- liche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritterdes Käufers auf uns zu verlangen oder, insbesondere falls die etwaiger InterventionsprozesseWare bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu tragenverlangen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. (1. Bis ) Ist der Besteller Verbraucher, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich vor. Ist der Besteller Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentummit dem Besteller vor. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsSicherung unserer Saldoforderung.
(2) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei VerarbeitungErfolgt eine Verarbeitung mit anderen, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Kaufpreises zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Produkte. Seine durch Verbindung unserer Produkte mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt uns der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitBesteller schon jetzt. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten Der Besteller wird die in unserem Allein- oder Miteigentum stehenden Produkte (Vorbehaltsprodukte) als Vorbehaltsware Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Schließt er Versicherungen für die Vorbehaltsprodukte ab, so tritt er seine Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag schon jetzt im Sinne der Ziff. 1Verhältnis unseres (Mit)Eigentumsanteils zu allen (Mit)Eigentumsanteilen an dem betreffenden Vorbehaltsprodukt an uns ab.
(3. Der Käufer ) Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist berechtigt, die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die Andere unser Eigentum gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden, Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenBesteller schon jetzt als Sicherheit an uns ab. Wird Veräußert er die Vorbehaltsware Vorbehaltsprodukte nach Verarbeitung, Verbindung Vermischung oder Vermischung veräußertVermengung mit anderen Produkten, oder zusammen mit anderen Produkten, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung Forderungsabtretung nur bis zur in Höhe des Teils als vereinbart, der dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltswarezwischen dem Besteller und uns vereinbarten Kaufpreis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 20% dieses Preises entspricht. Dies gilt auchjedoch höchstens in der Höhe, wenn in der die Vorbehaltsware zusammen mit Abtretung nicht den Anteil am Veräußerungserlös übersteigt, den unser Produkt im Verhältnis zu den anderen Warenan der Veräußerung beteiligten Produkten ausmacht; die Anteile bestimmen sich nach dem zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Kaufpreis zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Produkte. Der Besteller ist ermächtigt, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufenan uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir können verlangendiese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte widerrufen, dass wenn der Besteller seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt.
(4) Der Besteller wird uns jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an uns abgetreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen Besteller sofort und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige unter Übergabe der notwendigen Unterlagen aushändigt anzuzeigen. Er wird zugleich den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und seinem Schuldner die Abtretung offen legtAnsprüche trägt der Besteller.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere gesamten Forderungen nachhaltig um mehr als 20%, so ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
(6. Wir verpflichten uns) Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug, so können wir, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die Vorbehaltsprodukte zurücknehmen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. In diesem Fall wird der Besteller uns nach oder unseren Beauftragten sofort Zugang zu den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangen des Käufers insoweit freizugebenwir Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtRücktritt vom Vertrag, außer wir erklären dies ausdrücklich.
(7) Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsprodukte auf Kosten des Bestellers bis zum vollen Übergang des Eigentums auf den Besteller angemessen zu versichern.
(8) Liefern wir in Rechtsordnungen, in denen der hier vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, so wird der Besteller alles tun, um uns unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisBesteller wird an allen Maßnahmen mitwirken, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig oder in dem sich die Gegenstände befindenförderlich sind, betreten oder befahren könnenwie Registrierung, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenPublikation und ähnliches.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 5.1 Im Verhältnis zu Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie vor. Im Verhältnis zu Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller übrigen vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Lieferver- trag vor.
5.2 Der Verkäufer ist berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn sich der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Käufer nach Mahnung durch den Verkäufer in Zahlungsverzug befindet und darüber hinaus eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos geblieben ist oder über das Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
5.3 Der Käufer ist bis dahin verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
5.4 Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr be- rechtigt. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis Die Forderung des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm Abnehmers aus der Weiterveräußerung tritt der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Unternehmer schon jetzt an den Ver- käufer in Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer ist Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus berechtigtem Interesse einschränken den einbehaltenen Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und aus wichtigem Grundinsbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Der Unternehmer verpflichtet sich auf Verlangen der Verkäufers zur Bekanntgabe der Abtretung gegenüber seinem Abnehmer und zur Herausgabe aller erforderlichen Unterlagen, insbesondere für welche zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Fall des ZahlungsverzugesAbnehmer durch uns benötigt werden.
5.5 Der Verkäufer verpflichtet sich, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugebenfreizuge- ben, als soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. a) Bis zur vollständigen Zahlung Erfüllung aller Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftiger und bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer ▇▇▇▇ freigegeben werden.
b) Die von uns gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware Nebenforderungen unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtVerarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenjedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum bzw. Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum bzw. uns übergeht. Der Käufer Verkäufer verwahrt die unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich. Ware, an der uns das Eigentum bzw. Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware unentgeltlich für unsbezeichnet.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, wenn so lange er sich nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindeteigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Diesbezügliche Kosten trägt der Käufer.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abd) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die ihm aus Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Weiterveräußerung Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung liegt nur bis zur Höhe des dem Käufer dann ein Rücktritt vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auchVertrag vor, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
5. Der Käufer ist auch nach e) Übersteigt der Abtretung Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 von 100, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverpflichtet.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: General Terms and Conditions
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich STÜKEN behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumdem Liefervertrag vor. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden oder noch zur Sicherheit zu Sicherung übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er STÜKEN unverzüglich davon zu benachrichtigen. Bei Verarbeitungvertragswidrigem Verhalten des Bestellers, Verbindung insbesondere bei Zahlungsverzug, ist STÜKEN zur Rücknahme berechtigt und Vermischung der Vorbehaltsware Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch STÜKEN gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Eine Verarbeitung unter Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für STÜKEN vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir STÜKEN nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt STÜKEN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist die neue Sache als Hauptsache anzusehen, ist der Besteller verpflichtet, STÜKEN anteilig Miteigentum zu übertragen, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware - auch weiterverarbeitet - im gewöhnlichen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verkaufen. Er hat sich jedoch bis zur vollständigen Erfüllung seines Kaufpreisanspruchs das Eigentum vorzubehalten. Unabhängig davon tritt der Besteller hiermit bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an STÜKEN ab. Im Falles des Weiterverkaufs nach Verarbeitung gilt die Abtretung als in der Höhe des Verkaufswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3STÜKENs erfolgt. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernabgetretenen Forderungen beim Drittkäufer einzuziehen, wenn er hat diese aber unverzüglich an STÜKEN abzuführen. STÜKEN behält sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abdas Recht vor, die Forderung auch unmittelbar beim Drittkäufer einzuziehen, der zu diesem Zweck namhaft zu machen ist. STÜKEN wird die von ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers gehaltenen Sicherungen insoweit freizugebenfreigeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen um 20mehr als insgesamt 20 % oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie vor. Wir behalten uns darüberhinaus das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen vollen Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte zustehender Ansprüche vor. Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, deren Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen fremdem Material erwerben wir das Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzum Wert der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten Für die Bewertung ist sowohl für den Wert der Vorbehaltsware als Vorbehaltsware im Sinne auch für den Wert der ZiffVerarbeitung der Zeitpunkt der Verarbeitung maßgeblich. 1.
3Der Käufer wird bei der Verarbeitung für uns tätig, ohne irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen uns zu erwerben. Der Käufer ist berechtigtverpflichtet, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang für uns sorgfältig zu veräußernverwahren. Erwerben wir bei Verbindung mehrerer Sachen kein Miteigentum, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4überträgt der Käufer uns bereits jetzt den nach Abschnitt 6 Ziffer 2 Satz 1 und 2 bestimmten Miteigentumsanteil. Bei Weiterveräußerung des neuen Produktes durch den Käufer tritt sicherungshalber an Stelle des Produktes die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehende Kaufpreisforderung anteilig gemäß Abschnitt 6 Ziffer 2 Satz 1 und 2. Der Käufer tritt diese anteilige Kaufpreisforderung bereits jetzt schon an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertgekaufte Ware vom Käufer unverarbeitet weiterverkauft, so gilt tritt der Käufer schon jetzt die Abtretung der Forderung ihn aus der Weiterveräußerung nur solchen Veräußerungen zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns bis zur Höhe des von deren Forderung ab. Die eingezogenen Gelder sind bei uns jeweils auf ein separates Konto einzuzahlen. Übersteigen die Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir verpflichtet, den übersteigenden Teil der uns zustehenden Sicherheiten dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit dessen Aufforderung hin freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahmesofort schriftlich Bescheid zu geben, Zwangsvollstreckung wenn Vorbehaltsware oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen in unserem Miteigentum stehende Ware sowie durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigenVorausabtretung an uns übertragene Forderung vollstreckt wird. Der Käufer hat dem Vollstreckungsorgan und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitzuteilen, daß die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere Ware noch im Vorbehaltseigentum oder in unserem Miteigentum steht bzw. daß die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenForderung an uns abgetreten ist.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt unser Eigentum solange der Abnehmer nicht sämtliche Forderungen aus sämtlichen Geschäftsbeziehungen erfüllt hat. Bei mehreren Forderungen gilt der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für sämtliche Forderungen, ungeachtet dessen, ob einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Soweit der Wert der gelieferten Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtden Wert der Summe der gesicherten Forderungen um mehr als 110% übersteigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sind wir zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsquotalen Freigabe von Teilen der Sicherungen auf Anforderung des Abnehmers verpflichtet.
2. Der Abnehmer ist zur Verarbeitung und Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder anderweitige außergewöhnliche Verfügungen sind ihm jedoch nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
3. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt dieser schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Abnehmer zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen hat uns der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
4. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne dass für uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Abnehmer uns im Sinne Verhältnis des Wertes der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigtverarbeiteten, die verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenverwahrt. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehörenoben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiterveräußert wird.
5. Der Käufer Abnehmer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grundverpflichtet, die Waren im Rahmen des Üblichen, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufengegen Feuer- und Einbruchsgefahren angemessen zu versichern und sie pfleglich zu behandelt. Wir können verlangen, dass Der Versicherungsabschluss ist uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtauf Verlangen nachzuweisen.
6. Wir verpflichten uns, Unter den Voraussetzungen von Abschnitt IV. Abs. 7 können wir die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Weder das Herausgabeverlangen noch die anschließende Entgegennahme der Ware gilt als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7Rücktritt vom Vertrage. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass Abnehmer haftet für die von uns mit nach Verwertung der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenzurückgegebenen Ware verbleibende Ausfallforderung.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung Zur Sicherung der Kaufpreisforderung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware gem. §§ 449, 158 BGB bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenKäufers, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware an Dritte Kaufsache nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenderen Verwertung befugt. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsVerwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten ist mit den Verbindlichkeiten des Käufers zu verrechnen.
2. Bei VerarbeitungIst der Käufer Kaufmann und gehört der Kaufvertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes oder ist der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen behalten wir uns darüber hinaus das Miteigentum Eigentum an der neuen Sache gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits im Verhältnis Zeitpunkt des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen sowie aller Forderungen aus Anschlussaufträgen und Nachbestellungen vor.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Vorbehaltswaren selbst zu verwenden, zu verbrauchen oder im ordnungsgemäßen Verkaufsgang ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten, umzubilden oder zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wir können die Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis widerrufen, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug der Käufer mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abbezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, die ihm er aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. aus Versicherungen, unerlaubten Handlungen) gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsenerwirbt (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, an uns sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wird Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Der Käufer ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen im eigenen Namen und für dessen Rechnung ermächtigt, solange wir die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der VorbehaltswareErmächtigung dazu nicht widerrufen. Dies gilt auchDie Einzugsermächtigung erlischt, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Warender Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehörenin Zahlungsschwierigkeiten gerät, weiterveräußert ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtverpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall Im Falle des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen, uns unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtnotwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte einzulegen.
6. Wir verpflichten unsDer Käufer ist verpflichtet, die uns Vorbehaltsware nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu sichernde Forderung um 20% versichern. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenan uns ab.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 5.1 Jede von uns gelieferte ▇▇▇▇ bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenKaufpreises.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer, sowie so gilt zusätzlich: Wir behalten uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an der gelieferten Ware in einfacher, verlängerter und erweiterter Form bis zur Zahlung Erfüllung aller übrigen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen , bzw. bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag, vor. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Geschäftsverbindung bleibt Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die gelieferte Ware unser EigentumStelle der Ware. Der Käufer Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist bis dahin nicht ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Ware Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheituns ab. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können Ware beim Kunden sind wir aus berechtigtem Interesse einschränken sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangeneiner eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass uns es sich bei der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung gepfändeten Ware um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Abtretung Wert der Vorbehaltsware beauftragten Personen Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich verlangen, als die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenÜberschreitung vorliegt.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur Gelieferte Ware bleibt Eigentum von WSW bis zum vollständigen Zahlung des Kaufpreises Ausgleich aller, aus welchem Rechtsgrund auch immer entstandenen, einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumerst künftig fällig werdenden Haupt- und Nebenforderungen von WSW gegen den Kunden. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für unsden jeweiligen Saldo.
2. Bei VerarbeitungWährend des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde den Mitarbeitern von WSW zu den üblichen Geschäftszeiten jederzeit Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gewähren. Der Kunde ist verpflichtet, Verbindung die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Diebstahl, Beschädigung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis Zerstörung zu versichern sowie auf Anforderung von WSW die Ware auf eigene Kosten getrennt zu lagern oder geeignet abzugrenzen, deutlich sichtbar als Eigentum von WSW zu kennzeichnen und alle Maßnahmen zu treffen, die zu einer umfassenden Sicherstellung des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitEigentumsvorbehalts geboten sind. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne gegen die Versicherungen erwachsenden Ansprüche tritt der Ziff. 1Kunde hiermit sicherungshalber, in voller Höhe und unwiderruflich an WSW ab; WSW nimmt die Abtretung an.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernWährend des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes wird der Kunde WSW umgehend schriftlich in Kenntnis setzen, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug ein Dritter Ansprüche auf oder Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware bzw. an den nach den Regelungen zum Eigentumsvorbehalt an WSW abgetretenen Forderungen geltend machen sollte, und WSW unentgeltlich bei der Verfolgung seiner Interessen unterstützen. Erwirbt ein Dritter während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, werden die Ansprüche des Kunden gegen den Dritten mit unseren Kaufpreisforderungen befindetallen Rechten hiermit unwiderruflich sicherungshalber an WSW abgetreten; WSW nimmt die Abtretung an.
4. Der Käufer Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung und nur unter der Voraussetzung veräußern, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und die Zahlung des Abnehmers an den Kunden nicht vor dem Termin fällig wird, zu dem der Kunde den Preis an WSW zu zahlen hat. Zu anderen Verfügungen (z.B. Sicherungsübereignung, Verpfändung usw.) ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung Veräußerung der Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zustehenden Ansprüche gegen Dritte erwachsenseine Abnehmer mit allen Nebenrechten hiermit sicherungshalber, in voller Höhe und unwiderruflich an WSW ab. Wird Nimmt der Kunde die Vorbehaltsware Forderungen aus einer Veräußerung in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, tritt er die sich nach Verarbeitungder Saldierung ergebenden Kontokorrentforderungen hiermit sicherungshalber, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt in voller Höhe und unwiderruflich an WSW ab. WSW nimmt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdAbtretungen an.
5. Der Käufer Kunde bleibt ermächtigt, an WSW abgetretene Forderungen treuhänderisch für WSW einzuziehen, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde ist auch nach nicht berechtigt, die Forderungen an Dritte abzutreten. Der Kunde hat eingehende Zahlungen gesondert zu führen und ungeachtet weitergehender von WSW eingeräumter Zahlungsziele unverzüglich an WSW weiterzuleiten, bis die gesicherten Forderungen von WSW vollständig ausgeglichen sind. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung an das Kreditinstitut des Kunden, tritt der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer Kunde hiermit unwiderruflich die ihm abgetretenen hierdurch gegen sein Kreditinstitut zustehenden Forderungen und deren Schuldner bekannt gibtan WSW ab. Erhält der Kunde Wechsel zur Begleichung der Forderungen gegen Dritte, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner tritt er hiermit unwiderruflich die Abtretung offen legtihm im Falle der Diskontierung des Wechsels gegen das Kreditinstitut zustehenden Forderungen an WSW ab. WSW nimmt die Abtretungen an.
6. Wir verpflichten unsDie Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt für WSW als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass für WSW hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer von WSW gelieferte ▇▇▇▇ mit anderen Gegenständen in der Weise vermischt, vermengt oder verbunden, dass das Eigentum von WSW kraft Gesetzes erlischt, so überträgt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtWSW und verwahrt ihn unentgeltlich und treuhänderisch für WSW.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisKunde wird im Bedarfsfalle nachfragen, dass in welchem Umfang die Ware noch einem Eigentumsvorbehalt untersteht. WSW ist nicht verpflichtet, auf Zahlungen hin unaufgefordert den Umfang des Eigentumsvorbehaltes zu quantifizieren. Befindet sich noch nicht vollständig bezahlte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Gewahrsam des Kunden, wird WSW auf Verlangen des Kunden Ware freigeben, soweit der Rechnungswert der Ware die Summe der offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt und an der Ware keine Absonderungsrechte zugunsten von uns mit WSW bestehen. Entsprechendes gilt, soweit an die Stelle der Abtretung unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware Ansprüche gegen Dritte getreten sind und diese von WSW im eigenen Namen geltend gemacht werden. Im Übrigen wird WSW auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freigeben, soweit der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich Marktpreis der Sicherheiten die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, Summe der gesicherten Forderungen um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenmehr als 50 % zuzüglich der bei der Verwertung anfallenden Umsatzsteuer übersteigt.
8. Der Käufer hat uns von jeder BeschlagnahmeWenn noch nicht vollständig bezahlte, Zwangsvollstreckung unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sich im Gewahrsam des Kunden befindet und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich der Kunde ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes seinen WSW oder Dritten gegenüber fälligen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann WSW dem Kunden das Recht zum Besitz entziehen und die Ware ohne Vertragsrücktritt herausverlangen. WSW ist nicht berechtigt, die Herausgabe zu benachrichtigenverlangen, soweit der Insolvenzverwalter sich für die Erfüllung des Vertrages entscheidet und der Preis bezahlt ist.
9. Im Falle des Vertragsrücktrittes, insbesondere wegen Zahlungsverzuges des Kunden, ist WSW berechtigt, die Ware freihändig zu veräußern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Der Käufer hat Kunde ist ungeachtet sonstiger WSW zustehender Rechte verpflichtet, an WSW die Aufwendungen des Vertragsabschlusses, der bisherigen Vertragsabwicklung und der Vertragsauflösung sowie die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung Rückholung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, Ware zu tragenersetzen und für jeden angefangenen Monat seit Gefahrübergang ein Nutzungsentgelt in Höhe von 15 % des Warenwertes zu zahlen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung bei Übernahme bleiben alle Kaufgegenstände bis zur Zahlung aller übrigen völligen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Käufers, einschließlich Prozess-, Exekutions-, Einstell-, und Versicherungskosten im Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle Forderungen aus Ersatzteillieferungen, beschränkt auf die gelieferten Ersatzteile.
2. Der Eigentumsvorbehalt kann im Typenschein bzw. in der Geschäftsverbindung bleibt Einzelgenehmigung und am Fahrzeug vermerkt werden. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, wird der Typenschein bzw. die gelieferte Ware unser EigentumEinzelgenehmigung bei uns verwahrt.
3. Sofern von dritter Seite auf das Fahrzeug gegriffen werden sollte, hat der Kunde dem Verkäufer sofort mit eingeschriebenem Brief hiervon zu verständigen. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware ohne unsere schriftliche Zustimmung den Kaufgegenstand Dritten zu überlassen, ihn zu veräußern oder zu belasten. Von einem Wohnort- oder Standortwechsel und von einer Pfändung des Kaufgegenstandes hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Entstehen durch vertragswidrige Handlungen des Käufers, etwa durch Verfügung über unser Eigentum, Ansprüche des Käufers gegen Dritte, so werden diese Ansprüche schon jetzt an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetuns abgetreten.
4. Der Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf den vollen Wert gegen alle Forderungen ab, Risiken zu versichern und die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe Versicherungspolizze zugunsten des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdVerkäufers zu vinkulieren.
5. Der Käufer ist auch nach hat die Pflicht, während der Abtretung zur Einziehung Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen und Servicearbeiten in der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem GrundReparaturwerkstätte des Verkäufers, insbesondere für den Fall beziehungsweise durch Monteure des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtVerkäufers ausführen zu lassen.
6. Wir verpflichten unsWird der Kaufgegenstand mit Zustimmung des Verkäufers vor Bezahlung weiterveräußert, die uns nach so tritt der Käufer schon jetzt seine Forderungen aus diesem Verkauf gegenüber dem Drittschuldner an den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, Verkäufer ab. Von dieser Abtretung sind sowohl der Drittschuldner als ihr realisierbarer Wert die auch der Verkäufer zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtbenachrichtigen.
7. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Besteller sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend zu machen. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisBesteller ermächtigt uns insbesondere zur Wegnahme des Liefergegenstandes und anerkennt, dass die von uns mit in der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzwWegnahme kein Rücktritt vom Vertrag, sondern lediglich eine Sicherstellung des Liefergegenstandes liegt, es sei denn, dass wir etwas Gegenteiliges erklären. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenAus einer solchen Wegnahme entstehen für den Besteller keinerlei Schadenersatzansprüche gegen uns.
8. Der Käufer hat Bei einer Rücknahme des Liefergegenstandes erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass der Zeitwert des Fahrzeuges durch einen von uns von jeder Beschlagnahmezu bestimmenden gerichtlich beeideten Sachverständigen aus dem Kraftfahrzeugwesen ermittelt wird und dass der durch diesen Sachverständigen ermittelte Schätzwert dem Besteller auf unsere noch bestehenden Ansprüche abzüglich etwaiger entstandener Kosten wie z.B. Provisionen, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigenSchätzgebühren, Reparaturen usw. gutgebracht wird. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenBesteller verzichtet hiermit ausdrücklich auf eine anderweitige Verwertung des zurückgenommenen Liefergegenstandes und auf weitergehende Ansprüche.
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Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsvor.
2. Bei Verarbeitungvertragswidrigem Verhalten des Bestellers, Verbindung insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware Besteller zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Herausgabe verpflichtet.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder diese ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
4. Der Käufer Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware Liefergegenstände im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, wenn er sich die dem Besteller aus der Weiter- veräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4ist. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abIst dies jedoch der Fall, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer Besteller die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern (Dritten) die Abtretung offen legtmitteilt.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefer- gegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
7. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereigenen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungs- beamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
8. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ insoweit auf Verlangen des Käufers insoweit Bestellers freizugeben, als der Wert ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um 20mehr als 20 % oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenKaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt besteht auch für alle Forderungen, die der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie bis zur Zahlung aller sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die sonstigen Forderungen, die der Verkäufer aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer hat. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht.
2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsabtretung, Vermietung oder anderweitige, die gelieferte Ware unser EigentumSicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtverpflichtet, die Ware an Dritte bei der Zulassungsstelle schriftlich zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitungbeantragen, Verbindung und Vermischung dass der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetFahrzeugbrief dem Verkäufer ausgehändigt wird.
4. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts oder des Vermieterpfandrechts, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt trägt alle Forderungen abKosten, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitungzur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls soweit sie nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdvon Dritten einbezogen werden können.
5. Der Soweit bei Vertragsabschluß vereinbart, hat der Käufer ist auch nach unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehalts eine Vollkaskoversicherung mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit der Abtretung zur Einziehung Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mahnung des Verkäufers nicht nach, kann der Verkäufer selbst die Vollkaskoversicherung auf Kosten des Käufers abschließen, die Prämienbeträge verauslagen und als Teile der Forderung ermächtigtaus dem Kaufpreis einbeziehen. Die Einzugsermächtigung können wir Leistungen aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grundder Vollkaskoversicherung sind – soweit nicht anderes vereinbart ist - in vollem Umfang für die Wiederinstandsetzung des Kaufgegenstandes zu verwenden. Verzichtet bei schweren Schäden der Verkäufer auf eine Instandsetzung, insbesondere so wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Kaufpreises, der Preise für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtNebenleistungen sowie für vom Verkäufer verauslagte Kosten verwendet.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten Pflicht, den Kaufgegenstand während der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe DritterDauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, insbesondere alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderliche Instandsetzungen unverzüglich - abgesehen von Notfällen - vom Verkäufer oder von einer für die etwaiger Interventionsprozesse, Betreuung des Kaufgegenstandes geeigneten Werkstatt ausführen zu tragenlassen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 7.1 Perlon behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Sicherung aller NebenforderungenAnsprüche vor, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen die Perlon aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumgegen den Käufer zustehen. Der Käufer Bei vertragswid- rigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist bis dahin nicht ▇▇▇▇▇▇ berechtigt, die Ware an Dritte zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Ware durch ▇▇▇▇▇▇ bedeutet einen Rücktritt vom Vertrag. Perlon ist nach der Rücknahme der Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenderen Verwertung befugt. Der Käufer verwahrt Verwertungserlös ist auf die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsVerbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
27.2 Das Eigentum von Perlon erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für Perlon als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung und oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Perlon nicht gehörenden Sachen, erwirbt Perlon Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware von Perlon zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
7.3 Alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltswaren tritt der Käufer einschließlich Wechsel und Schecks zur SachgesamtheitSicherung der jeweiligen Ansprüche nach Ziffer 7.1 schon jetzt an Perlon ab. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware ▇▇▇▇▇▇ nimmt die Abtretung schon jetzt an. Bei Veräußerung von Waren, an denen Perlon Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil von Perlon entspricht.
7.4 Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen Perlon gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen, darf er über die im Sinne der ZiffEigentum bzw. 1.
3Miteigentum von Per- lon stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an Perlon abgetrete- nen Forderungen selbst einziehen. Der Käufer ist berechtigt▇▇▇▇▇▇ verpflichtet sich, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernForderung nicht einzuzie- hen, wenn er sich solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im in Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus Ist dies der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertFall, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können kann ▇▇▇▇▇▇ verlangen, dass uns der Käufer ▇▇▇▇▇▇ die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazu- gehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern die Abtretung offen legtmitteilt.
6. Wir verpflichten uns7.5 Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen, auch im Wege des Forderungsverkaufs, darf der Käufer nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Perlon vornehmen.
7.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, wird auf Verlangen des Käufers Perlon insoweit Sicherheiten nach unserer eigener ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtfreigeben.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen restlosen Begleichung seiner Gesamtforderungen, auch aus anderen mit dem Käufer geschlossenen Kontrakten, aus der laufenden Geschäftsverbindung bleibt mit dem Käufer vor (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne Warenlieferungen bezahlt ist, weil der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die gelieferte Ware unser Eigentumlaufende offene Saldoforderung des Verkäufers dient (Kontokorrentvorbehalt). Der Käufer ist bis dahin Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, solange der Verkäufer aus einer im Interesse des Käufers eingegangenen Wechselhaftung nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsbefreit ist.
2. Bei VerarbeitungTritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, Verbindung hat der Käufer die mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Sache unverzüglich zurückzugeben. Der Verkäufer darf in diesem Fall die Räume betreten, in denen die Vorbehaltsware eingelagert ist und Vermischung sie in Besitz nehmen. Die Kosten der Rücknahme trägt der Käufer.
3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware gilt als für den Verkäufer als Hersteller und in seinem Auftrag erfolgt, ohne dass für diesen Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Dem Verkäufer steht das Eigentum an den durch Verarbeitung oder Umbildung entstehenden neuen Sachen zu. Bei Verarbeitung mit anderen anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer erlangen wir steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitneuen Sache zur Zeit der Verarbeitung. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Als Wert der Vorbehaltsware im Sinne gilt der Ziffdem Käufer vom Verkäufer hierfür berechnete Kaufpreis. 1.
3. Der Für den Fall, dass der Käufer ist berechtigtdennoch (Mit-) Eigentum an der neuen Sache erwirbt, überträgt er dem Verkäufer bereits mit Abschluss dieses Vertrages sein (Mit-)Eigentum für den Zeitpunkt des Erwerbs und verwahrt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetSache für den Verkäufer.
4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, sie jedoch nicht verpfänden, nicht zur Sicherheit übereignen oder ähnlichen Verfügungen unterwerfen. Darüber hinaus gilt:
a) Alle ihm aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Nebenrechte) tritt der Käufer bis zur Höhe der jeweils offenen Gesamtforderung des Verkäufers zu deren Sicherung an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen den Verkäufer ab. Beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit anderen Waren („en bloc”-Verkauf usw.) zu einem Gesamtpreis erfolgt die Abtretung entsprechend dem Rechnungswert des Verkäufers für die mitverkauften Vorbehaltswaren.
b) Für den Fall, dass die ihm weiterveräußerte Vorbehaltsware gemäß Nr. 3. nur im Miteigentum des Verkäufers steht, erfolgt die hiermit vollzogene Abtretung zumindest hinsichtlich des Teiles der Forderung aus dem Weiterverkauf, der dem Wert der betroffenen ursprünglichen Vorbehaltsware entspricht.
c) Falls der Käufer aus der Weiterveräußerung von seinen Kunden/Käufern Wechsel oder Schecks erhält, tritt er hiermit an den Verkäufer die gegen seine Abnehmer/Käufer bestehenden entsprechenden Wechsel- oder Scheckforderungen ab, und zwar in Höhe der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsendem Verkäufer gemäß lit. Wird a) und b) abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung. Das Eigentum an den Wechsel- oder Scheckurkunden wird hiermit vom Käufer auf den Verkäufer übertragen; der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt Urkunden für den Verkäufer. Bei Teilzahlung(en) bleibt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe vollständigen Bezahlung durch den Abnehmer des dem Käufers/seinen Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdbestehen.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtverpflichtet, die zu liefernde ▇▇▇▇ gegen ▇▇▇▇▇▇▇ zu versichern und den Versicherungsabschluss auf Verlangen dem Verkäufer nachzuweisen. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für einem Schadensfall entstehende Forderung gegen den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns Versicherer tritt der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibtim Voraus an den Verkäufer zur Sicherung seiner Ansprüche bis zur Höhe der Verkäuferforderungen ab, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner der Verkäufer nimmt die Abtretung offen legtbereits jetzt an.
6. Wir verpflichten unsSolange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er bis auf Widerruf ermächtigt, die uns nach auf den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen Verkäufer sicherungshalber übergegangenen Forderungen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung ist dahingehend eingeschränkt, dass eine Verfügung über diese Forderungen nur Zug um Zug gegen Auszahlung des Erlöses an den Verkäufer zulässig ist, und zwar bei der Fälligkeit dieses Erlöses. Der auszuzahlende Erlös hat mindestens dem Betrag zu entsprechen, der dem Verkäufer aus der einzelnen an ihn sicherungshalber abgetretenen Forderung gebührt, wobei im Falle einer vorzeitigen oder verspäteten Befriedigung des Verkäufers der entsprechende Zinsausgleich zu berücksichtigen ist. Der Verkäufer wird die Einzugsermächtigung nur widerrufen, wenn erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers insoweit freizugebenauftreten oder dieser in Zahlungsverzug gerät; bei Zahlungseinstellung des Käufers erlischt die Einzugsermächtigung, als ihr realisierbarer Wert ohne dass es eines Widerrufs bedarf. Bei Widerruf oder Erlöschen der Einzugsermächtigung hat der Käufer umgehend den Forderungsübergang den Drittkäufern zur Zahlung an den Verkäufer bekannt zu geben, dem Verkäufer alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen sowie diesbezügliche Kundenwechsel oder Schecks dem Verkäufer zu übergeben. Der Verkäufer kann den Schuldnern die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtAbtretung anzeigen.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude hat dem Verkäufer den erfolgten oder unmittelbar drohenden Zugriff Dritter auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware oder auf die an den Verkäufer ganz oder teilweise abgetretenen Forderungen sofort fernschriftlich mitzuteilen und derartigen Maßnahmen Dritter, z. B. der Zwangsvollstreckung in die Vorbehaltsware, unverzüglich zu sich widersprechen. Der Käufer ist im Übrigen verpflichtet, dem Verkäufer auf dessen Verlangen unverzüglich alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu nehmenübergeben, damit der Verkäufer seine Rechte aus Miteigentum gemäß Ziffern 3. und 4., gegenüber Dritten geltend machen kann, insbesondere bei Zahlungseinstellung des Käufers.
8. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit vollständiger Erfüllung seiner jeweils offenen Gesamtforderung gegenüber dem Käufer das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne Weiteres auf den Käufer übergeht. Auf Wunsch des Käufers gibt der Verkäufer ihm zustehende Sicherungen nach seiner ▇▇▇▇ frei, soweit ihr Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung um 10 % übersteigt.
9. Ab Zahlungseinstellung des Käufers oder bei Beantragung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ist der Käufer zur Veräußerung, Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren/Sachen nicht mehr befugt und hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung der Vorbehaltsware unverzüglich zu benachrichtigenbesorgen. Ferner hat der Käufer die aus an den Verkäufer abgetretenen Forderungen eingehenden Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen, bzw. gesondert zu verwahren.
10. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen gegenüber dem Käufer hat mit allen Forderungen aufzurechnen, die Kosten dem Käufer gegenüber dem Verkäufer oder mit dem Verkäufer verbundenen Gesellschaften zustehen Dies gilt auch dann, wenn die Fälligkeiten der Maßnahmen zur Beseitigung gegenseitigen Ansprüche verschieden sind oder auf der Eingriffe Drittereinen Seite Barzahlung, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenvon der anderen Seite Zahlung in Akzepten oder Kundenwechsel vereinbart worden ist.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezah- lung des Kaufpreises vor. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Erfüllung aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt laufenden Ge- schäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferte Ware gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forde- rungen in laufende Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und aner- kannt ist. Kaufpreisforderungen gelten trotz Zahlung solange als nicht berechtigterloschen, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsals eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene wechselmäßige Haftung – wie zum Beispiel im Rahmen eines Scheck-Wechsel-Verfahrens – fortbesteht.
2. Bei VerarbeitungEine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Käufer für uns vor, Verbindung und ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, überträgt der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir schon jetzt zur Si- cherung unserer Forderungen auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Ver- Maßgabe, dass der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Käufer die neue Sache für uns verwahrt.
3. Der Käufer ist berechtigt, über die Vorbehaltsware Erzeugnisse im ordnungsgemäßen Verkaufsgang ordentlichen Geschäftsgang zu veräußernverfügen, wenn solange er sich nicht im Zahlungsverzug seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit unseren Kaufpreisforderungen befindetuns rechtzeitig nachkommt.
4. Der Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer tritt schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, . Verbindet oder vermischt der Käufer die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertgelieferte ▇▇▇▇ entgeltlich mit einer Haupt- sache Dritter, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Rechnungswertes der Vorbehaltswaregelieferten Ware zur Sicherung an uns ab. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdWir nehmen diese Abtretungen an.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die ihm abgetretenen an uns abgetrete- nen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibtzu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die sowie seine Abnehmer von der Abtretung offen legtin Kenntnis zu setzen.
6. Wir verpflichten unsDer Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine An- sprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden ab. Wir neh- men diese Abtretung an.
7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 v.H., so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen frei- geben.
8. Das Recht des Käufers insoweit freizugebenzur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Erzeugnisse sowie zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen er- lischt, als ihr realisierbarer Wert sobald er die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten die- se Voraussetzungen ein, sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehal- tungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige einst- weilige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverlangen.
79. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisSoweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befindengelie- ferte Ware befindet, betreten oder befahren könnennicht wirksam sein sollte, um die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu sich zu nehmenbestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofortige Bezahlung sämt- licher offenen Rechnungen verlangen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen restlosen Begleichung seiner Gesamtforderungen, auch aus anderen mit dem Käufer geschlossenen Kontrakten, aus der laufenden Geschäftsverbindung bleibt mit dem Käufer vor (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne Warenlieferungen bezahlt ist, weil der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unslaufend offene Saldoforderung des Verkäufers dient.
2. Bei VerarbeitungTritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, Verbindung hat der Käufer die mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Sache unverzüglich zurückzugeben. Der Verkäufer darf in diesem Fall die Räume betreten, in denen die Vorbehaltsware eingelagert ist und Vermischung sie in Besitz nehmen. Die Kosten der Rücknahme trägt der Käufer.
3. Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gilt als im Auftrag des Verkäufers erfolgt, ohne dass für diesen Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Dem Verkäufer steht das Eigentum an der durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu. Bei Verarbeitung mit anderen anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer erlangen wir steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitneuen Sache zur Zeit der Verarbeitung. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten Als Wert der Vorbehaltsware gilt der dem Käufer vom Verkäufer hierfür berechnete Kaufpreis. Falls die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren vermischt oder verbunden wird, steht dem Verkäufer auch dann, wenn eine der anderen Waren als im Eigentum des Käufers stehende Hauptsache anzusehen ist, sowie in sonstigen Fällen – soweit gesetzlich möglich – das Miteigentum an dem vermischten Bestand, der verbundenen Ware oder evtl. neuen Sache entsprechend dem Rechnungswert des Verkäufers für die beteiligte Vorbehaltsware zu. Außerdem tritt der Käufer seine ihm aus Verarbeitung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen dritte Auftraggeber bis zum Rechnungswert des Verkäufers für die verarbeitete Vorbehaltsware zur Sicherung der jeweils offenen Gesamtforderung des Verkäufers an diesen ab. Soweit der Verkäufer an vermischter, verbundener oder verarbeiteter Ware oder neuer Sache das Eigentum bzw. Miteigentum erwirbt, gilt diese ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3dieser Bestimmungen. Der Käufer ist berechtigt, verwahrt sie unentgeltlich für den Verkäufer. Er hält die Vorbehaltsware stets ausreichend auf seine Kosten versichert und tritt seinen Anspruch auf etwaige Versicherungsleistungen an den Verkäufer im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetUmfang des Wertes von dessen Eigentum bzw. Miteigentum hiermit ab.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abdarf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, die sie jedoch nicht verpfänden, nicht zur Sicherheit übereignen oder ähnlichen Verfügungen unterwerfen. Darüber hinaus gilt:
a) Alle ihm aus der jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Nebenrechte) tritt der Forderung aus der Weiterveräußerung nur Käufer bis zur Höhe der jeweils offenen Gesamtforderung des dem Käufer vom Verkäufers zu deren Sicherung an den Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes ab. Beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdWaren („en bloc”-Verkauf usw.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner ) zu einem Gesamtpreis erfolgt die Abtretung offen legtentsprechend dem Rechnungswert des Verkäufers für die mitverkauften Vorbehaltswaren.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis ▪ Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehalts- ware) bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungenvor. Bei Waren, sowie die der Käufer im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vom Verkäufer bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis zur Zahlung aller übrigen seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später geschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo anerkannt ist. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware unser Eigentumnach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt ▪ Wird die Vorbehaltsware unentgeltlich zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns.
2den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung Verarbeitung der Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur SachgesamtheitZeit der Verarbeitung. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffvorstehenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. 1.
3▪ Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer an den Verkäufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist berechtigt, Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernMiteigentum des Verkäufers, wenn er so erstreckt sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. ▪ Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitungvom Käufer als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Verbindung Schiff, Schiffsbauwerk oder Vermischung veräußertLuftfahrzeug eines Dritten eingebaut, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns tritt der Käufer an den Verkäufer schon jetzt die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibtgegen den Dritten oder to safeguard any claims for defects. Article 377 of the German Commercial Code (HGB) remains unaffected in the case of reciprocal trading transactions. ▪ The seller may, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machtwithin the framework of subsequent fulfilment, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtchoose to remedy the defect or deliver a flawless item. ▪ The seller is only liable for the deficiency of assured characteristics insofar as the assurance is designed to cover the buyer precisely against consequential damages arising from the absence of such characteristics. Exclusive reference to DIN or EN standards does not make the content an assured characteristic. The fact that a specific quality is agreed or the seller assures specific characteristics shall not guarantee that the goods are suitable for a use that has been agreed between the buyer and his customers. ▪ Claims for defects are time-barred after 12 months following the transfer of risk: this does not apply insofar as the law stipulates no deviations from article 438, clause 1, no. 2 of the German Civil Code (BGB) (buildings and items for buildings), article 479, clause 1 of the German Civil Code (claim for recourse) and article 634, clause 1, no. 2 of the German Civil Code (building defects). ▪ Article VII of the GTC applies to the limitation of claims for damages.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenKaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen des das Geschäft vermittelnden Vertreters des Verkäufers aus der Vorlage oder Finanzierung des Kaufpreises. Soweit derartige Forderungen des Vertreters bestehen, sowie ist der Verkäufer nach Befriedigung seiner eigenen Forderungen berechtigt, den Kaufgegenstand dem Vertreter zu übereignen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zur Zahlung aller übrigen zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des COC Dokuments bzw. des Einzelgenehmigungsbescheides dem Verkäufer zu. Kauft ein Aufbauhersteller ein oder mehrere Fahrgestelle, tritt er seine Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumdem Weiterverkauf schon jetzt an den Verkäufer jeweils in Höhe des Kaufpreisanspruchs des Verkäufers für das Fahrgestell ab. Der Käufer ist bis dahin nicht auf Widerruf zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, den Kunden des Käufers mittels Drittschuldnerverständigung über die Ware an Dritte Abtretung zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereigneninformieren. Der Käufer verwahrt ist verpflichtet die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsAbtretung der Forderung durch Setzung des Zessionsvermerkes in seinen Büchern darzustellen. Stellt der Käufer seine Zahlungen ein, erlischt die Einziehungsermächtigung auch ohne ausdrücklichen Widerruf. Der Verkäufer ist im Umfang der jeweiligen unanfechtbaren Kaufpreistilgung zur Rückabtretung verpflichtet.
2. Bei VerarbeitungZahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Nimmt der Verkäufer den Kaufgegenstand wieder an sich, Verbindung so wird dem Käufer jener Betrag zurückerstattet, den dieser aufgrund des Kaufvertrags bereits geleistet hat, unter Anrechnung einer entsprechenden Nutzungsgebühr für den Kaufgegenstand und Vermischung unter Anrechnung des Wertverlustes des Kaufgegenstandes, der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den die Nutzung bzw. Innehabung des Käufers entstanden ist. Zur Feststellung des ▇▇▇▇▇ des Kaufgegenstandes bei der Rückgabe kann vom Verkäufer ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt werden. Der Käufer erlangen wir das Miteigentum an trägt sämtliche Kosten der neuen Sache im Verhältnis Rücknahme und der Verwertung des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitKaufgegenstandes. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des gewöhnlichen Verkaufswerts. Sie sind höher anzusetzen, wenn der Ziff. 1Verkäufer höhere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, verpflichtet sich der Käufer den Vertragsgegenstand weder zu belasten oder zu veräußern noch Dritten daran Nutzungsrechte einzuräumen. Weiters verpflichtet sich der Käufer solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Kaufgegenstand gegen Beschädigungen und Untergang zu versichern (Vollkasko) und über Anfrage durch den Verkäufer die ausreichende und aufrechte Versicherungsdeckung nachzuweisen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang verpflichtet sich weiters – über Wunsch des Verkäufers – den Anspruch auf Versicherungsleistung aus oben angeführter Versicherung an den Verkäufer zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetübertragen.
4. Lässt das Land, in dessen Bereich sich der Kaufgegenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere Rechte am Kaufgegenstand vorzubehalten, so kann der Verkäufer alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist verpflichtet, auf seine Kosten alle Forderungen abMaßnahmen zu ergreifen, die ihm aus erforderlich sind, um den Eigentumsvorbehalt oder an dessen Stelle ein anderes Recht am Kaufgegenstand wirksam werden zu lassen und aufrechtzuerhalten.
1. Ansprüche wegen Sachmängeln von Omnibussen verjähren in einem Jahr. Ansprüche auf die Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der Weiterveräußerung dazu erforderlichen Arbeits- und Materialkosten für die in einem Omnibus eingebauten Aggregate Motor, Getriebe, Gelenkwelle(n) und Antriebsachse(n) in zwei Jahren jeweils ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, nach Ablauf des ersten Jahres jedoch längstens bis zu einer Fahrleistung von 200000 km. Die Vermutung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenMangelhaftigkeit nach § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Wird Der Käufer hat daher nachzuweisen, dass etwaige Mängel bereits bei Übergabe der Sache vorhanden waren. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie für die Vorbehaltsware Beschaffenheit. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Aktualisierung von im Kaufgegenstand enthaltenen digitalen Elementen gemäß § 7 VGG wird hiermit ausgeschlossen.
2. Sofern der Verkäufer aufgrund einer vertraglich übernommenen Verpflichtung Gewähr zu leisten hat, gilt für die Abwicklung der Mängelbeseitigung Folgendes: - Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach VerarbeitungAbnahme, Verbindung versteckte Mängel innerhalb von 7 Tagen ab Hervorkommen vom Käufer schriftlich bei sonstigem Gewährleistungsausschluss zu rügen. - Bei berechtigter Mängelrüge kann der Verkäufer nach seiner ▇▇▇▇ mangelhafte Teile ersetzen oder Vermischung veräußertnachbessern. - Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, so gilt die Abtretung auf Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien zurückzuführen sind. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen sind von der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der VorbehaltswareGewährleistung jedenfalls ausgenommen. Dies gilt auch- Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn durch nicht berechtigte Vertragspartner ohne Zustimmung des Verkäufers Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen WarenGewährleistungsfrist nicht verlängert.
3. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer direkt beim Verkäufer oder bei einem eigenen Betrieb der EvoBus Austria GmbH oder bei einem autorisierten Vertragspartner der EvoBus Austria GmbH geltend machen; in den letztgenannten Fällen hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber hat in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehörenDurchführung einer Mängelbeseitigung des Verkäufers handelt und dass die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Käufer ist verpflichtet, weiterveräußert wirddarauf hinzuwirken, dass die Kosten für die Mängelbeseitigung möglichst niedrig gehalten werden.
4. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung Für die zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle bis zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtAblauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewährleistungsansprüche aufgrund des Kaufvertrags geltend machen.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtDurch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenDie Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Der Käufer hat uns von jeder BeschlagnahmeFür Ansprüche auf Schadensersatz gilt Abschnitt IX. Haftung, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigenAbschnitt VIII. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenGewährleistung gilt für diese Ansprüche nicht.
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Sources: Sales Contract
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Alle gelieferten Waren bleiben das Eigentum von GFG (Vorbehaltsware) bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtErfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch offener Saldoforderungen, die Ware an Dritte GFG, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer zustehen. Dies gilt unabhängig von Widmungen der Zahlungen. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für GFG als Hersteller, ohne GFG zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenverpflichten. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2Die verarbeitete ▇▇▇▇ bleibt im Vorbehaltseigentum von GFG. Bei Verarbeitung, Verbindung und oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir steht GFG das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware Erlischt das Eigentum von GFG durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer GFG bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe Umfang des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auchVerfügungen, wenn die diesen Bedingungen nicht entsprechen, darf GFG über die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, nicht treffen oder zulassen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten einschließlich der Aufrechnungsmöglichkeiten die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken gesicherten Forderungen nachhaltig und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ mehr als 10% gibt GFG auf Verlangen des Käufers insoweit freizugebenSicherheiten nach der ▇▇▇▇ von GFG frei. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Sicherheitssachen oder –rechten von GFG zu Gunsten Dritter sind ohne Zustimmung von GFG unzulässig und ungültig. Bei Pfändungen durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, als ihr realisierbarer Wert dies unverzüglich GFG mittels eingeschriebenen Briefs anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung von Waren, die im Eigentum von GFG Vorbehalt stehen, verpflichtet sich der Käufer GFG auf Aufforderung jederzeit und unverzüglich Auskunft über seinen Abnehmer und über den von ihm erzielten Kaufpreis zu sichernde Forderung um 20% geben. Im Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt davon GFG auf die Sache oder mehr übersteigt.
7das Recht, welches der Käufer für die Vorgehaltsware erhält. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass übernimmt die neue Sache oder das neue Recht als direkter Stellvertreter von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8GFG und ist verpflichtet eine neue Sache gesondert und für GFG unentgeltlich aufzubewahren. Der Käufer hat uns tritt hiermit GFG alle ihm aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware oder der neuen Sache oder des neuen Rechtes zustehenden Ansprüche gegen Dritte zur Sicherung aller von jeder BeschlagnahmeGFG gegen ihn zustehenden Ansprüche ab. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber GFG nicht oder nicht in vollem Umfang nach, Zwangsvollstreckung muss er auf Verlangen jederzeit die Ware an GFG herausgeben, ohne dass GFG vom Vertrag zurücktritt. GFG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug etc. Vorbehaltsware oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich sonstige der Sicherung dienende Sachen eigenmächtig der Gewahrsame des Käufers zu benachrichtigenentziehen. Der Käufer hat genießt in diesem Fall keinen Besitzschutz und erteilt im Voraus die Kosten Zustimmung zum Abtransport ohne faktische oder rechtliche Behinderung. Die Abholung gilt als sachenrechtliche Übergabe. GFG ist berechtigt zurückgenommene Vorbehaltsware oder sonstige der Maßnahmen zur Beseitigung Sicherung dienende Sachen oder Rechte freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Zur Auftragsausführung benötigte Produktionsmittel (Modelle, Formen, Hilfsvorrichtungen) bleiben auch bei Kostenbeteiligung des Käufers das Eigentum von GFG und werden für 2 Jahre ab der Eingriffe Dritterletzten Lieferung aufbewahrt. Vom Käufer beigestellte Hilfsmittel behandelt GFG mit üblicher Sorgfalt und bewahrt sie nach Vereinbarung längstens für 2 Jahre nach der letzten Lieferung auf. GFG übernimmt keine Gewähr und Haftung für Zustand, insbesondere die etwaiger InterventionsprozesseAbnützung, Beschädigung oder Verlust dieser Sachen. Von GFG gegebene oder beigestellte Herstellungs- oder Anwendungshilfsmittel (Muster, Modelle, Formen, Vorrichtungen, Konstruktionen, Zeichnungen, Rezepturen, Verfahrensanleitungen und dgl.) bleiben ohne jede Einschränkung das Eigentum von GFG, sind zu tragentreuen Händen sorgfältig und pfleglich zu behandeln und aufzubewahren und GFG baldmöglichst, ohne ausdrückliche Aufforderung und kostenlos in unverändertem Zustand wie übernommen, außer der vereinbarten Abnützung, an den GFG Standort Trofaiach oder an einen anderen von GFG bestimmten Ort zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dies vereinbarter Bestandteil eines Verkaufsgegenstandes und aus dafür gelegten Rechnung ist. Sie dürfen keinesfalls anders als zum auftragsgegenständlichen Zweck verwendet oder Unbefugten oder Dritten zugänglich gemacht oder an diese weitergegeben werden.
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Eigentumsvorbehalt. 1II. Bis a. Die verkaufte ▇▇▇▇ bleibt im Eigentum von N&M bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung von N&M.
II. b. N&M behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller N&M aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Soweit nichts anderes individuell vereinbart worden ist, ist dem Käufer eine Veräußerung der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen an N&M nicht gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus der Geschäftsverbindung bleibt Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an N&M ab, unabhängig davon, ob der Käufer die gelieferte Ware unser EigentumKaufsache im gewöhnlichen Geschäftsgang aufgrund einer individuellen Vereinbarung vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises weiterveräußern darf oder die Kaufsache unter Verstoß gegen das Veräußerungsverbot vor voll- ständiger Zahlung des Kaufpreises verkauft. Die Abtretung nimmt N&M hiermit an. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer ist bis dahin nicht zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt, solange N&M diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Auf Verlangen von N&M hat der Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung veräußert hat und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle welche Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt Veräußerung zustehen sowie N&M auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung aus auszustellen. Zu anderen Verfügungen über die im Vorbehaltseigentum von N&M stehenden Gegenständen oder über die an N&M abgetretenen Forderungen ist der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der VorbehaltswareN&M ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände bzw. Dies gilt auchForderungen hat der Käufer N&M unverzüglich mitzuteilen. N&M ist jederzeit berechtigt, die Herausgabe der N&M gehörenden Waren zu verlangen, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Macht N&M von diesem Recht Gebrauch, so liegt - unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen - nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn N&M dies ausdrücklich erklärt. Übersteigt der Wert der bestellten Sicherheiten die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibtForderung von N&M insgesamt um mehr als 10%, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner so wird N&M auf Verlangen des Käufers die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns über 10% hinausgehenden Sicherungen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtvon N&M freigeben.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zum Eingang aller Nebenforderungen, Zahlungen aus dem Liefer- vertrag sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen aus der Geschäftsverbindung bleibt Eigentum der Verkäuferin. Soweit mit dem Käufer die gelieferte Ware unser EigentumBezahlung der Kaufpreis- schuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbart ist, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des Wechsels durch die Verkäuferin und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks. Der Eigentumsvorbe- halt gilt auch für künftig entstehende Forderungen der Verkäuferin gegenüber dem Käufer ist bis dahin nicht berechtigtund bleibt bestehen, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unswenn einzelne Forderungen der Verkäuferin im Kontokorrent aufgenommen, der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware Kaufsache im ordnungsgemäßen Verkaufsgang ordentlichen Geschäftsgang wei- terzuverkaufen oder weiter zu veräußern, wenn vermieten; er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt jedoch bereits jetzt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Ver- käuferin alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer und eines Sicherungszuschlags von 10% ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung Zur Einzie- hung dieser Forderung bleibt der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem GrundBefugnis der Verkäuferin, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzugesdie Forderung selbst einzuziehen, widerrufenbleibt hier- von unberührt. Wir können Die Verkäuferin verpflichtet sich, die Forderung nicht einzu- ziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ist dies nicht der Fall, kann die Verkäuferin verlangen, dass uns der Käufer die ihm seine abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner Schuldnern die Abtretung offen legt.
6mitteilt. Wir verpflichten unsDer Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Beschlagnahme oder Verfü- gungen Dritter ist der Käufer verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ Verkäuferin sofort zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware und die Bestände, mit denen er sie vermischt, oder die Gegenstände, mit denen sie verbunden wurden, sowie die gegebenenfalls aus ihr hergestellten neuen Sachen mit kaufmännischer Sorgfalt für die Verkäuferin zu verwahren. Die Verkäuferin ist berechtigt, auf Kosten des Käufers eine Versicherung hierfür gegen Gefahren, Brand, Wert- minderung und Verlust abzuschließen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass er selbst eine Versicherung in dem von der Verkäuferin vorgesehenen Umfang abgeschlossen und seine Ansprüche aus dieser Versicherung an die Verkäuferin abgetreten hat. Alle Verfügungen über die Vorbehaltswaren, mit Ausnahme der vorgenannten, der mit ihr vermischten Bestände, verbundenen Gegenstände oder hergestellten neuen Sachen, sind dem Käufer untersagt. Von jeder Beeinträchtigung der Rechte der Verkäuferin durch Dritte muß der Käufer die Verkäuferin unverzüglich unterrichten, und zwar unter Angabe aller Einzelheiten, die es der Verkäuferin ermöglichen, gegen die Beeinträchtigung ihrer Rechte Einspruch zu erheben. Übersteigt der Wert der der Verkäuferin gegebenen Sicherheit deren Forderungen, um mehr als 20%, so ist die Ver- käuferin auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7zur Freigabe der überschüssi- gen Sicherheit verpflichtet. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisDie Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes setzt nicht voraus, dass die von uns mit Verkäuferin zunächst gemäß § 449 Abs. 2 BGB vom Vertrag zurücktritt. Die Verkäuferin ist vielmehr berechtigt, die gelieferten Gegenstände bei Zahlungsverzug des Käufers zur Sicherung ihrer Forderun- gen wieder in unmittelbaren Besitz nehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch die Verkäuferin liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn die Verkäuferin diesen Rücktritt er- klärt. Nach dem Rücktritt ist die Verkäuferin zur Weiterveräußerung des Liefer- gegenstandes berechtigt, wenn sie diese Weiterveräußerung 1 Woche vorher angedroht hat. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Käufer.
3. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder nach dem Recht, in dem des- sen Bereich sich die Gegenstände befindenWare befindet, betreten nicht wirksam, so gilt die dem Eigentums- vorbehalt oder befahren könnendie Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Käufers erforderlich, um so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die Vorbehaltsware zu zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte er- forderlich sind. Die vom Käufer im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich zu nehmenauf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Käufers auf den dann vorhandenen Saldo bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Westfalia behält sich das Eigentum gegen den Besteller bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenBezahlung seiner sämtlichen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte Warenlieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsSaldoforderung des Lieferers.
2. Bei VerarbeitungWestfalia ist berechtigt, Verbindung solange eine Forderung ihrerseits besteht, vom Besteller jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch im Besitz des Bestellers ist und Vermischung wo sie sich befindet. Westfalia ist berechtigt, die in ihrem Eigentum stehende Ware jederzeit an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen. Macht Westfalia ihren Herausgabeanspruch geltend, so gestattet der Besteller Westfalia hiermit bereits, die Ware auch ohne Inanspruchnahme des Gerichts an sich zu nehmen und zu diesem Zweck den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet.
3. Der Besteller trägt die Gefahr für die von Westfalia unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren. Er ist verpflichtet, die Waren sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Auf Verlangen hat er Westfalia diese Versicherung nachzuweisen. Kommt der Besteller seiner Nachweisfrist nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist durch Westfalia nach, so ist Westfalia berechtigt, die entsprechenden Versicherungen auf Kosten des Bestellers selbst abzuschließen. Der Besteller tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit an Westfalia ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kauf- preises der von Westfalia in ihrem Eigentum stehenden gelieferten Ware. Das gilt auch, wenn die Versicherung den gesamten Schaden nicht in voller Höhe deckt, so dass Westfalia in einem solchen Falle nicht auf eine anteilige Entschädigung verwiesen werden kann.
4. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte ▇▇▇▇ im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, jedoch seinerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterlieferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an Westfalia abgetre- ten. Auf Verlangen von Westfalia ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Dritterwerbern be- kanntzugeben und Westfalia die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegenüber Dritterwerbern erforder- lichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Verpfändungen oder Sicherungsübertra- gungen sind dem Besteller untersagt. Von einer Pfändung oder einer anderen Waren Beeinträchtigung der Rechte von Westfalia durch Dritte hat der Besteller Westfalia unverzüglich zu benachrichtigen.
5. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbei- tung erfolgt durch den Käufer erlangen wir Besteller für Westfalia, ohne dass Westfalia hieraus Verbindlichkeiten erwach- sen. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung von Westfalia nur in Höhe des Wertes der Vorbehalts- waren. Bei Verarbeitung mit einer anderen nicht Westfalia gehörigen Ware durch den Besteller steht Westfalia das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit den anderen verarbeiteten Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten unsSoweit der Westfalia zustehende Sicherungswert die Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10 % übersteigt, die uns gibt Westfalia auf Antrag des Bestellers einen Teil der übersteigenden Sicherun- gen nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer eigener ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugebenfrei. Westfalia ist zur Rückabtretung verpflichtet, als ihr realisierbarer Wert wenn die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtAnsprüche gegen den Besteller erloschen sind.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die 6.1 An den Kunden gelieferte Ware unser Eigentum(Vorbehaltsware) bleibt Eigentum von PFINDER bis alle Forderungen erfüllt sind, die PFINDER gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
6.2 Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug geraten ist –, hat PFINDER das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem PFINDER eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Nimmt PFINDER die Vorbehaltsware zurück, stellt dies für sich noch keinen Rücktritt vom Vertrag dar; PFINDER ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ zurückgenommene Vorbehaltsware darf PFINDER verwerten. Der Käufer Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde PFINDER schuldet, nachdem PFINDER einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.
6.3 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er hat sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
6.4 Der Kunde ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit zu sicherungshalber übereignen. Der Käufer verwahrt Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsaus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde PFINDER bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. PFINDER nimmt diese Abtretung an.
26.5 Der Kunde darf diese an PFINDER abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für PFINDER einziehen, solange PFINDER diese Ermächtigung nicht widerruft. Bei VerarbeitungDas Recht von PFINDER, Verbindung diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird PFINDER die Forderungen nicht selbst geltend machen und Vermischung die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann PFINDER vom Käufer verlangen, dass dieser PFINDER die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und PFINDER alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die PFINDER zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
6.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für PFINDER vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Sachen verarbeitet, die PFINDER nicht gehören, so erwirbt PFINDER Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Sinne Zeitpunkt der ZiffVerarbeitung. 1Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
3. Der Käufer ist berechtigt, 6.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen PFINDER nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt PFINDER Miteigentum an der neuen Sache im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu veräußern, wenn er sich nicht den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenVerbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitungin der Weise verbunden oder vermischt, Verbindung dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, sind sich die Parteien bereits jetzt einig, dass der Kunde PFINDER anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. PFINDER nimmt diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Vermischung veräußertMiteigentum an einer Sache wird der Kunde für PFINDER verwahren.
6.8 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von PFINDER hinweisen und muss PFINDER unverzüglich schriftlich benachrichtigen, so gilt damit PFINDER seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die Abtretung PFINDER in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Forderung aus Kunde.
6.9 Wenn der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auchKunde dies verlangt, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Warenist PFINDER verpflichtet, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen PFINDER zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen von PFINDER gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. PFINDER ist berechtigt, die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtfreizugebenden Sicherheiten auswählen.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Alle Lieferungen unserer Produkte erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die verkaufte ▇▇▇▇ bleibt des- halb bis zur Zahlung aller übrigen vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware mit dem Käufer unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für die bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenliefe- rung bezahlt ist. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an Dritte (Vorbehalts- ware) in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenveräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinen Ab- nehmern einen Eigentumsvorbehalt vereinbart, und dass die Forderung aus der Weiterveräußerung ge- mäß Ziffer 4 auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt darf die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsweder verpfänden noch sicherungs- übereignen.
2. Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware er- folgt für uns im Sinne von § 950 BGB, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Die verarbei- tete Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Zif- fer 1.
3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir steht uns das Miteigentum an der dieser neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzum Rech- nungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zu- stehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Er verwahrt sie mit der im kauf- männischen Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt un- entgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte Mitei- gentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. Ziffer 1.
3. Der Käufer ist berechtigtauf unser Verlangen hin verpflichtet, die den Erwerber der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetoder der neu hergestellten Sachen auf unsere Eigentums- rechte hinzuweisen.
4. Der Zur Sicherung sämtlicher, auch künftig entstehen- der Forderungen tritt der Käufer tritt mit sofortiger Wir- kung alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten, die für ihn durch die Weiterveräußerung entstehen, an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird und zwar ohne Rücksicht darauf, ob er die Vorbehaltsware nach Verarbeitungunverarbeitet, Verbindung be- oder Vermischung verarbeitet oder zusammen mit anderen Sachen veräußert. Er- folgt die Veräußerung zusammen mit nicht uns gehö- render Ware, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur in Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdder sich nach unseren Verkaufspreisen bemisst.
5. Der Käufer ist auch nach ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Unsere Einziehungsbe- fugnis wird dadurch nicht berührt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, werden wir die Forderung nicht selbst geltend machen. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen be- kanntzugeben und ihnen die Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtanzuzeigen. Unser Recht, die Abtretung den Drittschuldnern selbst mitzuteilen, wird dadurch nicht berührt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere Kosten für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass solche Mitteilungen hat uns der Käufer zu ersetzen. Der Käufer verpflichtet sich, die ihm abgetretenen Forderungen Forderung gegen Drittschuldner nicht an Dritte abzutreten, sich auf Einwendungen aus einem etwa bestehenden Ab- tretungsverbot uns gegenüber nicht zu berufen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtmit dem Drittschuldner kein Abtretungsverbot zu ver- einbaren.
6. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Siche- rungsrechte durch Dritte unverzüglich zu benachrich- tigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendi- gen Unterlagen zu übergeben und die uns zur Last fal- lenden Interventionskosten zu tragen.
7. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden bestehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert Marktwert die zu sichernde Forderung um 2020 % oder mehr übersteigtüber- steigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. (1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie ) Die Liefergegenstände bleiben bis zur vorbehaltlosen Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware durch den Besteller unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtDieser Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Ware an Dritte zu verpfänden wir gegen den Besteller im Zusammenhang mit dem gesamten Vertrag und aus weiteren Geschäften haben, auch aufgrund von Ersatzteillieferungen oder zur Sicherheit zu übereignensonstigen Leistungen.
(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht darf der Besteller die Liefergegenstände lediglich im normalen Geschäftsbetrieb veräußern, und zwar seinerseits wiederum nur unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer verwahrt Besteller tritt zugleich schon jetzt seine Zahlungsforderungen oder sonstigen Entgeltsrechte einschließlich seiner eigenen Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt gegen seine Abnehmer an uns zur Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung nebst Nebenforderungen ab. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Für den Fall, dass die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab, und zwar in Höhe des von uns für die weiterveräußerte Vorbehaltsware unentgeltlich für unsberechneten Betrages einschließlich Umsatzsteuer. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.
2. Bei Verarbeitung(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Verbindung und Vermischung darf der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache Besteller im Verhältnis Rahmen des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als normalen Geschäftsbetriebes die Vorbehaltsware im Sinne der Ziff§§ 947 und 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeiten bzw. 1verbinden. Uns steht dann ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Bestellern berechneten Preises für die Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer zu. Der Besteller verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Veräußert der Besteller die miteinander verbundenen oder neu hergestellten Sachen, so gilt der vorstehende Absatz sinngemäß.
3(4) Das Recht des Bestellers, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren weiter zu veräußern oder mit anderen Sachen zu verarbeiten/verbinden bzw. diese weiter zu veräußern erlischt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt oder uns gegenüber in Zahlungsrückstand gerät. In diesem Falle kann der Besteller über die Waren bzw. die neuen Sachen nur noch auf ausdrückliche Weisung von uns hin verfügen. Wir können in diesem Fall auch vom Vertrag zurücktreten und Herausgabe der Waren verlangen; zu diesem Zweck dürfen wir die Räumlichkeiten des Bestellers bzw. des Empfängers jederzeit betreten.
(5) Der Käufer Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände nach außen hin als solche zu kennzeichnen und sie von anderen Waren getrennt zu halten. Ferner muss er sie gegen jegliche Beschädigungsmöglichkeiten versichern mit der Maßgabe, dass die Rechte aus der Versicherung uns zustehen bzw. dass vom Besteller die Ansprüche gegen den Versicherer schon jetzt an uns hiermit abgetreten werden, wobei wir diese Abtretung bereits jetzt annehmen.
(6) Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Werden die Liefergegenstände beim Besteller gepfändet oder beschlagnahmt, so hat er uns hiervon sofort schriftlich zu benachrichtigen und uns in jeder Weise bei einer Intervention zu unterstützen.
(7) Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns zulässig. Sollten beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, so hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller hat ferner uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie ggf. Zutritt zu den Unterlagen zu gewähren. Außerdem ermächtigt der Besteller uns hiermit, die Forderungen unmittelbar bei Dritten im ordnungsgemäßen Verkaufsgang eigenen Namen geltend zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetmachen.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt (8) Die Kosten für die Erfüllung aller vorgenannten Pflichten, für die Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie für alle Forderungen ab, die ihm aus zwecks Erhaltung und Lagerung der Weiterveräußerung Liefergegenstände gemachten Verwendungen trägt der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdBesteller.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. (9) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers Bestellers die zur Sicherung abgetretenen Forderungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20deren Summe 110 % der Summe aller unbezahlten Rechnungen oder mehr sonstiger Forderungen unsererseits gegen den Besteller übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 6.1 Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (Vorbehaltsware) das Eigentum bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumzum Eingang sämtlicher vom Kunden geschuldeten Zahlungen vor. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten und in unserem Eigentum stehenden Waren sind wir als Hersteller anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware - bei Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber seine Kaufpreisforderung gegen Dritte erwachsenden Erwerber in voller Höhe an uns ab. Wird Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.2 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat unser Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Die Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten unseres Kunden.
6.3 Wir werden die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugebenfreigeben, als soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung Höhe der gesicherten Forderungen um 20mehr als 50% übersteigt. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug oder mehr übersteigtstellt sich eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage heraus, die die Erfüllung unserer Ansprüche gefährdet, können wir nach entsprechendem Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware herausverlangen.
76.4 Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Listenpreisen. Der Käufer erklärt Für den Fall einer zwischenzeitlichen Preisreduzierung erfolgt die Rücknahme zu dem am Tag der Rücknahme gültigen Listenpreis. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben uns vorbehalten. Falls eine Vorbehaltsware bereits jetzt sein Einverständnisin Gebrauch war, dass die kann eine Rücknahme höchstens zu dem von uns mit festgestellten Restwert erfolgen. Falls der Abtretung Vertragspartner den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzwRestwertfeststellung eines neutralen Sachverständigen. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8Diese Feststellung ist für beide Seiten verbindlich. Der Käufer Die Kosten für den Sachverständigen hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, unser Vertragspartner zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 7.1 Die Ware bleibt bis zur Zahlung aller übrigen völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumgesamten Geschäftsbeziehung, auch künftiger Forderungen, im Eigentum der Verkäuferin. Dies gilt auch bei Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos.
7.2 Der Käufer ist bis dahin nicht solange er seinen Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin vereinbarungsgemäß nachkommt, berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache Vorbehaltseigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der In diesem Fall tritt der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen abder Verkäuferin aus der gesamten Geschäftsbeziehung, die ihm aus der Weiterveräußerung Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware Lieferungen der Verkäuferin zur Sicherung an diese ab. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen der Verkäuferin ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin sämtliche Auskünfte zu erteilen und Belege zur Verfügung zu stellen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung durch die Verkäuferin benötigt werden.
7.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Verkäuferin unverzüglich darüber zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die der Verkäuferin gehörenden Gegenstände und Forderungen, wie z. B. Pfändungen oder jede andere Art einer Beeinträchtigung des Eigentums erfolgen.
7.4 Übersteigt der Wert der Verkäuferin gegebenen Gesamtsicherung aus der Geschäftsbedingung ihrer Forderungen um mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers verpflichtet, insoweit Rückübertragungen vorzunehmen. Die Auswahl der rückzuübertragenden Sicherheiten erfolgt durch die Verkäuferin.
7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. Dies gilt nicht, soweit der Käufer bereits ein Insolvenzverfahren beantragt hat oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, aufgrund dessen eine sofortige Rücknahme der gelieferten Gegenstände durch uns nicht gestattet ist. Der Rücktritt vom Vertrag schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte erwachsenden Käufer nicht aus. Nach Rücknahme der gelieferten Sache sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Verwertungsregelungen der InsO (Insolvenzordnung) bleiben unberührt.
7.6 Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
7.7 Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertLiefersache ins Ausland verbracht, so gilt die Abtretung folgendes: Wurde der Forderung Liefergegenstand vor Zahlung aller vom Käufer aus der Weiterveräußerung nur dem Vertrag geschuldeten Beträge geliefert, so bleibt er bis zur Höhe des vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit das nach dem Käufer vom Verkäufer Recht, in Rechnung gestellten Wertes dessen Bereich sich der VorbehaltswareLiefergegenstand befindet, zulässig ist. Dies gilt auchLäßt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Warengestattet es uns aber, die ebenfalls nicht sich andere Rechte an dem Verkäufer gehörenLiefergegenstand vorzubehalten, weiterveräußert wird.
5so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grundverpflichtet, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten unsbei unseren Maßnahmen mitzuwirken, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen wir zum Schutz unseres Eigentumsrechtes oder des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtan dessen Stelle tretenden Rechtes am Liefergegenstand treffen werden.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungensamt allen Nebenforderungen Eigentum der ME HWS. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung der Geschäftsverbindung bleibt Ware unzulässig. Sofern von dritter Seite auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unser Eigentum▇▇▇▇ gegriffen werden sollte, hat der Käufer/die Käuferin die ME HWS unverzüglich schriftlich darüber zu verständigen. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtFür den Fall, dass der Käufer/die Käuferin ungeachtet des Eigentumsvorbehalts die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitungweiterveräußern sollte, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn tritt er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der seine Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur in Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltswareausstehenden Forderung der ME HWS einschließlich Nebengebühren an zahlungshalber an die ME HWS ab und nimmt die ME HWS diese Abtretung an. Dies gilt auchBefindet sich der Käufer/die Käuferin im Zahlungsverzug, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Warenso verpflichtet er sich, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5im Eigentum der ME HWS stehende Ware über erste Aufforderung an einen von der ME HWS bestimmten Ort zur Sicherung des Eigentums der ME HWS zu hinterlegen oder an eine von der ME HWS zu bestimmende Anschrift zu übersenden. Der Käufer ist Käufer/die Käuferin erteilt ME HWS die unwiderrufliche Erlaubnis, seine Grundstücke, Gebäude und sonstige Räumlichkeiten, wo sich die Ware befindet oder befinden könnte, zu betreten und im Falle der Versperrung öffnen zu lassen. Der Käufer/die Käuferin erklärt ausdrücklich, daraus keinerlei Rechtsfolgen welcher Art auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtimmer abzuleiten und verzichtet insbesondere auf die Einbringung von Besitzstörungsklagen. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall im Falle des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns Verzuges mit der Abtretung Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts verbundenen Kosten und Barauslagen (z.B. Aufenthaltsermittlung, Transport, Aufsperrung usw.) trägt der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich Käufer/die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenKäuferin.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 15.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen vor, bis sämtliche Forderungen getilgt sind, die ihm aus dem Vertrag zustehen. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Der Eigentumsvorbehalt besteht darüber hinaus bis zur Zahlung Erfüllung aller übrigen Forderungen aus gegenüber dem Käufer bereits bestehenden Ansprüche, es sei denn, bei dem Käufer handelt es sich um einen Verbraucher. Eine Be- oder Verarbeitung nimmt der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für ihn hieraus Verpflichtungen entstehen. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware unser Eigentummit anderen Sachen, etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Käufer schon jetzt auf den Verkäufer. Der Käufer wird die Sachen als Verwahrer für den Verkäufer mit kaufmännischer Sorgfalt entgeltlos besitzen und – soweit dies nicht aufgrund der Verbindung, Vermengung oder Vermischung der Sachen unmöglich ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. – getrennt lagern.
5.2 Der Käufer verwahrt darf die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Liefergegenstände und die aus ihrer Verarbeitung, Verbindung ihrer Verbindung, Vermengung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache entstehenden Sachen nur im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitüblichen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigtSicherungsübereignung, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich Verpfändung und andere unsere Rechte gefährdenden Verfügungen sind nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4gestattet. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abdie Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung unseres Sicherungs-(Mit-)Eigentums oder aus seiner Verbindung mit Grund und Boden Dritter auch künftig erwachsen, schon jetzt sicherungshalber an den Verkäufer ab.
5.3 Erwirbt der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Käufer unter Verbindung oder Vermischung veräußertdes Sicherungseigentums mit Grund und Boden Dritter einen Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek, so gilt die Abtretung tritt der Forderung aus Käufer den vorrangigen Teil dieses Anspruchs bereits jetzt in Höhe der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdsicherungshalber zustehenden Forderung gegen den/die Abnehmer des Käufers an diesen ab.
5. 5.4 Der Käufer ist auch nach zum Einzug der Abtretung zur Einziehung der Forderung Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr bis auf Widerruf des Verkäufers ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns Auf Verlangen hat der Käufer die ihm abgetretenen Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und dem Verkäufer über den Abnehmer Auskunft zu erteilen. Übersteigt der Wert der Sicherung die Forderungen und um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, insoweit deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtFreigabe zu verlangen.
65.5 Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Wir verpflichten unsSofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer.
5.6 Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück, ist er berechtigt, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware heraus zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverlangen.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 6.1 Bei dem Verkauf von Waren behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungenvor. Bei Waren, sowie die der Kunde im Rahmen seiner freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis zur Zahlung aller übrigen alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der Geschäftsverbindung erfüllt sind.
6.2 Der Kunde hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäfts- verkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingun- gen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Ziffern 6.3 bis 6.4 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer Vorbehaltsware ist bis dahin er nicht berechtigt, .
6.3 Die Forderungen des Kunden aus der Weiter- veräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange der Sicherung wie die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenVorbehaltsware. Der Käufer verwahrt Wird die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitungvom Kunden zusammen mit anderen, Verbindung und Vermischung nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache Weiterver- äußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.
3. 6.4 Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachseneinzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Ein- zugsermächtigung in den in Ziffer 6.5 genannten Fall. Wird Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, sei- ne Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung aus Forderungen ist der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer Kunde in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdkeinem Falle berechtigt.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere für bei Verzug mit der Zahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den Fall gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu- rückzutreten und/oder die Ware auf Grund des ZahlungsverzugesEigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, widerrufen. Wir können verlangen, dass lediglich die Ware herauszuverlangen und uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtden Rücktritt vorzubehalten.
6. 6.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers Si- cherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnissichernden Forderungen, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren könnensoweit diese noch nicht beglichen sind, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenmehr als 10 % über- steigt.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
Appears in 1 contract
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen7.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt solange vorbehalten, sowie bis zur Zahlung aller übrigen unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung bleibt einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die gelieferte Ware unser Eigentum. mitzunehmen.
7.4 Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers, abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
7.5 Der Käufer Besteller ist bis dahin nicht verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
7.6 Der Besteller ist berechtigt, die Ware an Dritte Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verpfänden veräußern oder zur Sicherheit zu übereignenverarbeiten. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich Etwaige Verarbeitungen nimmt er für uns.
2uns vor, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung und oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung oder Vermischung im Sinne Verhältnis des Wertes der Ziff. 1Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.
3. 7.7 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer Besteller tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen einen Abnehmer oder gegen einen sonstigen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist 7.8 Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch werden wir aus berechtigtem Interesse einschränken von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufensonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass Auf Verlangen hat uns der Käufer Besteller die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibtmitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machtzu machen, dazugehörige die zugehörigen Unterlagen aushändigt auszuhändigen und seinem die Schuldner die von der Abtretung offen legtzu unterrichten.
67.9 Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (zum Beispiel Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen.
7.10 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können.
7.11 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers und nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung sichernden Forderungen um 20mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt.
77.12 Wird unsererseits Vertragsrücktritt erklärt und die Ware zurückgenommen, sind wir berechtigt, vom Besteller Schadensersatz für aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn sowie eine angemessene Vertreterprovision in Höhe von 15% zu verlangen. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisDem Besteller bleibt es jedoch freigestellt, den Nachweis zu erbringen, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf ein Schaden nicht oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmeneinem wesentlich niedrigerem Umfang entstanden ist.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 113.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Von BC gelieferte Sachen bleiben bis zur Zahlung Erfüllung aller übrigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum von BC (Vorbehaltsware). Dies gilt, wenn der Kunde Kaufmann ist, auch für künftig entstehende oder bedingte Forderungen; bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldoforderung von BC.
13.2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt Weiterveräußerung gemäß den nachstehenden Bestimmungen auf BC übergehen. Zu anderen Verfügungen über die gelieferte Ware unser EigentumVorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, Weiterveräußerung steht der Einbau der Vorbehaltsware in Grundstücke oder Baulichkeiten oder die Ware Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Kunden gleich.
13.3. Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits im Voraus an Dritte zu verpfänden oder BC abgetreten. BC nimmt die Abtretung an. Sie dienen BC im selben Umfang zur Sicherheit zu übereignenSicherung ihrer Gesamtforderung wie Vorbehaltsware. Der Käufer verwahrt Wird die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von BC verkauften Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an veräußert, so tritt der neuen Sache Kunde BC die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitVorbehaltswaren zum Rechnungswert der anderen Waren ab. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne BC nimmt die Abtretung an. Bei der ZiffVeräußerung von Waren, an denen BC Miteigentumsanteile hat, tritt der Kunde BC einen ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil seiner Forderung ab. 1BC nimmt die Abtretung an.
313.4. Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, BC widerruft die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen von BC ist der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an BC zu unterrichten, und BC die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben- Zur weiteren Abtretung der Forderung aus ist der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer Kunde in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltswarekeinem Fall berechtigt. Dies gilt auchauch bei Factoring-Geschäften, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Warenes sei denn, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdBC hat zuvor schriftlich zugestimmt.
513.5. Der Käufer Übersteigt der Wert der für BC bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 % ist auch nach der Abtretung BC auf Verlangen des Kunden insoweit zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Freigabe von Sicherheiten nach unserer eigener ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverpflichtet.
713.6. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe DritterBei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BC auch ohne Fristsetzung berechtigt, die etwaiger InterventionsprozesseHerausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung von BC, zu tragenes sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Verkaufsgeschäfte
Eigentumsvorbehalt. 14.1. Alle Verkaufsgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher An- sprüche gegenüber dem Käufer aus dem jeweiligen Kaufvertrag. Der Eigentumsvor- behalt bleibt auch bestehen für alle Forde- rungen, die wir gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatz- teillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwerben. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur oder die Ersatzteilliefe- rung unzumutbar verzögert wird oder fehl- geschlagen ist. Bis zur vollständigen Zahlung Erfüllung unserer An- sprüche dürfen die Gegenstände nicht wei- terveräußert, vermietet, verliehen bzw. ver- schenkt und auch nicht bei Dritten in Repa- ratur gegeben werden. Ebenso sind Siche- rungsübereignung und Verpfändung und al- le sonst möglichen Verfügungen untersagt. Ist der Käufer Händler, insbesondere Wie- derverkäufer, so ist ihm die Weiterveräuße- rung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die For- derungen aus dem Weiterverkauf gegen- über seinen Abnehmern oder Dritten ein- schließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenRechnungswertes bereits jetzt an uns abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbe- haltes ist der Käufer zum Besitz und Ge- brauch des Kaufgegenstandes berechtigt, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen solange er seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nachkommt und sich insbeson- dere nicht in Zahlungsverzug befindet. Be- findet sich der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumKäufer in Zahlungsverzug o- der kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag er- klärt, können wir den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und ihn nach An- drohung mit angemessener Frist unter Ver- rechnung auf den Kaufpreis durch freihän- digen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbeson- dere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung eines Werkunterneh- merpfandrechts hat der Käufer uns sofort schriftlich zu informieren und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbe- halt hinzuweisen. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtträgt alle Kos- ten, die Ware an Dritte zur Aufhebung des Zugriffs und zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitungeiner Wiederbeschaffung des Kaufgegen- standes aufgewendet werden müssen, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch so- weit sie nicht von Dritten eingezogen wer- den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten Pflicht, den Kaufgegenstand während der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe DritterDauer des Ei- gentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen In- standsetzungen unverzüglich von uns aus- führen zu lassen. Wir verpflichten uns inso- weit, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesseuns zustehenden Sicherheiten in- soweit freizugeben, als ihr Wert die zu tragensi- chernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 9.1 Die gelieferte ▇▇▇▇ bleibt bis zur vollständigen Zahlung völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich und aller Nebenforderungensonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen die uns aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware gegen den Käufer zustehen, unser Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Käufer in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
9.2 Der Käufer darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist bis dahin nicht jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen gelieferten Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang Geschäftsgang weiter zu veräußernverkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, wenn er sich nicht soweit der Käufer den aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner - jeweils wirksam - im Zahlungsverzug Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit unseren Kaufpreisforderungen befindetihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat.
4. 9.3 Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt zur Sicherung der Erfüllung aller unserer in Ziffer 9.1 genannten Ansprüche schon jetzt alle - auch künftig entstehenden und bedingten - Forderungen aus einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
9.4 Solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Käufer und den Erwerbern unserer Vorbehaltsware, bezieht sich die ihm aus im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Weiterveräußerung Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo.
9.5 Auf unser Verlangen hat der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird Käufer seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen Schuldnern die Vorbehaltsware nach Verarbeitungerfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Käufer an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach Käufers von der Abtretung zur Einziehung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch machen, wie der Forderung ermächtigtKäufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Käufers nicht gestellt wurde und der Käufer seine Zahlungen nicht einstellt. Die Einzugsermächtigung Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer uns die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtaushändigt.
6. 9.6 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
9.7 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10 % übersteigt; die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtAuswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis9.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, dass insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % des Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, sind wir - unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns mit gelieferten Waren zurückzuverlangen. Wir sind nach Rücknahme der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen von uns gelieferten Waren zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8deren Verwertung befugt. Der Käufer hat Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenbestehenden Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 112.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenDas Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Kunden über, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus wenn er seine im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung bleibt Lieferung bestehenden Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt hat. Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt. Wird die von uns gelieferte Ware unser Eigentum▇▇▇▇ mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware Miteigentumsrechte an Dritte zu verpfänden dem vermischten Bestand oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer dem neuen Gegenstand ab und verwahrt die Vorbehaltsware diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte ▇▇▇▇ nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen u. Ä. muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung 12.2 Der Kunde tritt uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen abSicherheiten, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der Weiterveräußerung von uns für die Veräußerung gelieferten Ware zuzüglich 20%. In gleicher Weise abgetreten werden sämtliche Forderungen des Kunden, die ihm aus Dienst- oder Werkleistungen im Zusammenhang mit der Vorbehaltsware Verarbeitung bzw. dem Einbau der ihm gelieferten Ware entstehen sowie Forderungen, die dem Kunden durch die Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück gegen Dritte einen Dritten erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertvom Kunden als wesent- licher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so gilt die Abtretung tritt der Forderung Kunde schon jetzt den aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe Veräußerung des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigtGrundstückes zu erlangenden Erlös zuzüglich 35% an uns ab. Die Einzugsermächtigung können Vorausabtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen. Übersteigt der Wert der überlassenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 35%, so verpflichten wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit entsprechende Sicherheiten freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
712.3 Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte, insbesondere die Namen und Anschriften von Schuldnern und Baustellen, zu erteilen. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein EinverständnisAuch sind wir berechtigt, dass die den Abnehmer unseres Kunden von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß erfüllt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns jederzeit widerrufen werden. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage, Einbau in ein Grundstück oder sonstige Verwertung. Bei Zahlungs- verzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden behalten wir uns die Rücknahme und Abholung der in unserem Eigentum stehenden Ware vor. Die Abholung der Vorbehaltsware durch uns gilt als Erklärung unseres Rücktritts vom Vertrag bezüglich der abgeholten Ware. Der Kunde räumt uns das Recht zum Betreten seines Geländes zur Kenn- zeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenKunde.
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Sources: Sales Contracts
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Bezahlung - auch zukünftiger - Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentumvor. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtEigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unswenn einzelne Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo bezogen und anerkannt wird.
2. Wird Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Lieferer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Lieferers. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware oder Vermengung mit anderen Waren durch den Käufer erlangen nicht uns gehörender Ware erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware zu normalem Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmung berechtigt:
a) Der Besteller tritt bereits jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) seine Forderungen gegenüber seinem Abnehmer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
b) Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe unseres Rechnungsbetrages Miteigentum erlangt, steht uns die abgetretene Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer Rechte an der Ware zu. Erwirbt der Besteller aus der Verarbeitung der Vorbehaltsware Wertlohnansprüche gegen Dritte, so tritt er schon jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab.
c) Hat der Besteller seine Forderungen im Verhältnis des Rechnungswertes Rahmen eines echten Factoring verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Vorbehaltsware zur SachgesamtheitBesteller tritt die an ihre Stelle tretende Forderungen gegen den Faktor an uns ab und leitet den Verkaufserlös unverzüglich an uns weiter.
d) Die Abtretungen werden durch uns ausdrücklich angenommen.
e) Der Besteller ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens bei Zahlungsverzug des Bestellers oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse, insbesondere bei Beantragung des Insolvenzverfahrens.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an f) Übersteigt der Wert der für uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle bestehenden Sicherheiten unsere sämtlichen Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertum mehr als 20 %, so gilt sind wir auf Verlangen des Bestellers oder eines durch die Abtretung Übersicherung beeinträchtigen Dritten zur Freigabe der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten übersteigenden Sicherungen nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverpflichtet.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung g) Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter.
h) Wir sind berechtigt, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, uns aus zurückgenommener Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf zu tragenbefriedigen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie 3.1 Die gelieferten Sachen (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) bleiben Eigentum von INRADIOS bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Erfüllung sämtlicher, INRADIOS ge- gen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bleibt zustehender, Forderungen und Ansprüche (einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent), soweit dies nach dem Recht des Landes, in dessen Geltungsbereich sich die gelieferte Ware unser EigentumVorbehaltsware vertragsgemäß befin - det, zulässig ist. Lässt dieses Recht den Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware nicht zu, gestattet jedoch den Vorbehalt ähnlicher Rechte, so ist INRADIOS berechtigt, diese Rechte geltend zu machen. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtKunde verpflichtet sich, die Ware alle Maßnahmen zum Schutz des Ei - gentums oder der Sicherheitsinteressen an Dritte der Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsunterstützen.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung 3.2 Soweit das Eigentum von INRADIOS an der Vorbehaltsware durch Verbindung mit einer anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum Sache erlischt, erwirbt INRADIOS Mit - eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der verbundenen Vorbehalts ware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatz- steuer) zu den anderen verbundenen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind INRADIOS und der Kunde sich bereits jetzt einig, dass der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache an INRADIOS überträgt. INRADIOS nimmt diese Übertragung an. Et waige Kosten, die INRADIOS in Zu- sammenhang mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche als Miteigentümer entstehen, trägt der Kunde.
3.3 Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die INRADIOS nach dieser Nr. 3 zustehen, die Höhe aller gesicherten Forderungen und Ansprü - che um mehr als zehn Prozent (10 %) übersteigt, wird INRADIOS auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungs- rechte an der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als freigeben; INRADIOS darf jedoch die freizugebende Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1auswählen.
3. 3.4 Der Käufer Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Käufer Kunde tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm jetzt seine For - derungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsenentstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kon- tokorrent in Höhe der INRADIOS zustehenden Forderungen und Ansprüche an INRADIOS ab. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt INRADIOS nimmt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdan.
5. 3.5 Der Käufer Kunde ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigtberechtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber INRADIOS erfüllt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem GrundBei Zahlungsverzug des Kunden ist INRADIOS berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen. Der Kunde darf diese Forderungen jedoch nicht abtreten, um sie im Wege des Factoring einziehen zu lassen, es sei denn, er verpflichtet den Factor unwider - ruflich dazu, die Gegenleistung solange unmittelbar an INRADIOS zu bewirken, als noch Forderungen von INRADIOS gegen den Käufer bestehen.
3.6 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde INRADIOS unverzüglich zu be- nachrichtigen. Sofern der Dritte die INRADIOS in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.
3.7 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzugesbei Zahlungsverzug, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns ist INRADIOS zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtKunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
63.8 Soweit die Lieferungen und/oder Leistungen aus Software bestehen, erlangt der Kunde kein Eigentum, sondern lediglich die in Nr. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt9 nie- dergelegten Rechte.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 16.1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenWir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, sowie bis zur Zahlung aller übrigen alle Forderungen – auch zukünftig noch entstehende – gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumGeschäftsbeziehung beglichen sind. Der Käufer ist bis dahin nicht Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo. In der Rücknahme der ▇▇▇▇ liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenbei einem Zahlungsverzug des Kunden zurückzunehmen. Die Ware wird mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Verwertungs- und Rücknahmekosten gutgeschrieben. Der Käufer verwahrt Kunde ist verpflichtet, unser Eigentum gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu sichern. Die Ansprüche gegen die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsVersicherung sind an uns abgetreten.
26.2. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeiten oder unter Vereinbarung eines verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts weiter veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Die Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Bestellers erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht einhält, in sonstiger grober Weise gegen die mit uns geschlossenen Verträge verstößt oder in Vermögensverfall gerät. Als Vermögensverfall gilt Zahlungseinstellung, Überschuldung, Anmeldung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Veränderung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die zu einer Gefährdung unserer Sicherheiten führen können.
6.3. Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen (§ 950 BGB). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir gemeinsamer Verarbeitung für mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend § 947 f. BGB zu. Verbindet oder vermischt der Kunde unsere Sachen mit einer Sache, die in seinem Eigentum steht, in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so übereignet der Kunde uns bereits jetzt einen Miteigentumsanteil an der neuen Hauptsache in dem Verhältnis, in dem der Wert unserer Sache zum Wert der Hauptsache steht. Unser Miteigentumsanteil bleibt im Verhältnis Besitz des Rechnungswertes Kunden, der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1die Sache für uns verwahrt.
36.4. Der Käufer Kunde tritt uns die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Nebenrechte entsprechend unserem Eigentumsanteil ab. Er ist berechtigt, die Vorbehaltsware ein Abtretungsverbot zu vereinbaren. Teilweise Zahlungen eines Schuldners des Kunden an den Kunden gelten als zunächst auf andere Forderungen des Kunden angerechnet und erst nach deren vollständiger Tilgung als auf unsere Forderung angerechnet. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetGeschäftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den §2 bezeichneten Fällen. Der Kunde ist dann zur Mitwirkung beim Einzug der Forderung verpflichtet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
66.5. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung Gesamtforderung um mehr als 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtjeweiligen Saldoforderungen, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenuns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen (Saldovorbehalt). Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich Dies gilt auch für unskünftig entstehende und bedingte Forderungen, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Händler im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Die hiernach entstehenden Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der ZiffNr. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Verkaufsgang gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, wenn vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Nrn. 4 bis 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetberechtigt.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Die Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenwerden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitungvom Käufer zusammen mit anderen, Verbindung oder Vermischung nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt wird uns die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe im Verhältnis des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Rechnungswertes der VorbehaltswareVorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren abgetreten. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Bei der Veräußerung von Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehörenan denen wir Miteigentumsanteile gem. Nr. 2 haben, weiterveräußert wirdwird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.
5. Der Käufer ist auch berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige erforderlicher Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtzu geben.
6. Wir verpflichten unsVon einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die uns zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.
7. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, zu diesem Zweck gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten und die Vorbehaltsware unter Anrechnung auf den Kaufpreis bestmöglich zu veräußern. Gleiches gilt, wenn nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
8. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (Zinsen; Kosten o.ä.) insgesamt um mehr als 50 v.H. sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverpflichtet.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Zahlung aller übrigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware mit dem Besteller unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei VerarbeitungDer Besteller ist bis zum Eigentumsübergang verpflichtet, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1Liefergegenstand pfleglich zu behandeln.
3. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte ▇▇▇▇ nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung herauszuverlangen; die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. In der Rücknahme des Liefergegenstands bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts wegen Zahlungsverzugs liegt ein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. Wir können in gleicher Weise die Herausgabe des Liefergegenstands verlangen, wenn der Besteller unser Eigentum unsachgemäß behandelt oder sonst vertragswidrig handelt. In diesem Fall stellt unser Herausgabeverlangen keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
4. Bei Rücknahme des Liefergegenstandes gemäß vorstehender Ziff. 3 werden etwaige Rückzahlungen von bereits geleisteten Zahlungen des Bestellers auf die Ware nur in Höhe des Zeitwertes, abzüglich unseres Schadens, der Wertminderung, einer Nutzungsentschädigung für die Zeit des Gebrauchs des Liefergegenstands durch den Besteller, der Rücknahmekosten, z.B. Transportkosten, und unseres Gewinnausfalls geleistet.
5. Der Käufer Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware durch uns gelieferten Produkte unter Beachtung aller im ordnungsgemäßen Verkaufsgang konkreten Fall zu veräußern, wenn er sich nicht beachtenden Sicherheitsvorkehrungen und Unfallverhütungsvorschriften im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Käufer Er tritt an uns jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt jetzt alle Forderungen in Höhe des Factura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist Besteller auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass der Besteller uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige uns die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner den Schuldnern die Abtretung offen legtmitteilt.
6. Wir verpflichten unsBe- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns im Sinne von § 950 BGB, die ohne uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer zu verpflichten. Die verarbeitete ▇▇▇▇ auf Verlangen gilt als Vorbehaltsgut im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Käufers insoweit freizugebenRechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstandenen Fällen: Natürliche Abnutzung des Liefergegenstandes/Werkes, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% ungeeignete oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnisunsachgemäße Verwendung des Liefergegenstandes/Werkes, dass die fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Besteller oder durch Dritte, sofern sie nicht von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf verantworten ist, fehlerhafte oder in nachlässige Behandlung des Liefergegenstandes/Werkes, Mängel infolge solcher thermischer, chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder sonstiger besonderer äußerer Einflüsse nach Gefahrübergang, die nach dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenVertrag nicht vorausgesetzt sind.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung Die Übergabe des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Kaufgegenstandes erfolgt unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Erfül- lung sämtlicher Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag. Während der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser EigentumDauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch Verkäufer kann den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußernKaufgegenstand heraus- verlangen, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug unter Einhaltung der gesetzli- chen Voraussetzungen wegen Zahlungsverzuges des Käufers vom Kaufvertrag zurückgetreten ist. Bei Abschluss eines Ratenzahlungsvertrages als Teil des Kaufvertrages kann der Verkäufer den Ra- tenzahlungsvertrag sowie den Kaufvertrag wegen Zahlungsverzuges nur dann kündigen und den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Käufer mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4mindestens zwei aufeinander folgenden Teil- zahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10 %, bei einer Laufzeit der Teilzahlungen von mehr als drei Jahren mindestens 5 %, des Teilzahlungspreises be- trägt, und der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Rest- schuld verlange. Der Käufer tritt Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegen- stand wieder an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertsich, so gilt die Abtretung sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des Verkäufer dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegen- standes zum Zeitpunkt der VorbehaltswareRücknahme vergütet. Dies gilt auchAuf Wunsch des Käufers, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Warender nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch wird nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers ein öf- fentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Soweit gesetzlich zulässig, trägt der Käufer sämtli- che Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten be- tragen ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kos- ten nachweist. Die so ermittelte Vergütung ist auf die Restschuld des Käufers sowie die Kosten der Rücknahme, der Schätzung und der Verwertung zu verrechnen und nur insoweit freizugebenan den Käufer auszuzahlen, als ihr realisierbarer Wert soweit die Vergütung die Restschuld übersteigt Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäu- fers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereig- nung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäu- fers beeinträchtigende Überlassung oder Verände- rung des Kaufgegenstandes zulässig. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfän- dungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich die schrift- liche Mitteilung zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude machen sowie den Dritten un- verzüglich auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigenden Eigentumsvorbehalt des Verkäu- fers hinzuweisen. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vom Hersteller/Importeur vorgesehenen Wartungsarbei- ten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüg- lich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer o- der von einer für die Betreuung des Kaufgegenstan- des anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen. Wurde der Abschluss eines Vollkasko-Versiche- rung vereinbart, hat der Käufer diese unverzüglich für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes mit einer angemessenen Selbstbeteiligung abzuschließen mit der Maßgabe, dass die Rechte aus dem Versiche- rungsvertrag dem Verkäufer zustehen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, für sich einen Siche- rungsschein über die Fahrzeugvollversicherung zu beantragen und Auskunft über das vorgenannte Versicherungsverhältnis einzuholen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz schriftlicher Mah- nung des Verkäufers nicht nach, kann der Verkäu- fer selbst die Vollkasko-Versicherung auf Kosten des Käufers abschließen, die Versicherungsprämien verauslagen und als Teil der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragenForderung aus dem Kaufvertrag einziehen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Gebrauchten Kraftfahrzeugen Und Anhängern
Eigentumsvorbehalt. 1Alle Lieferungen von WABNITZ erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung bleibt laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über. Vor dem Übergang des Eigentums ist die gelieferte Verpfändung oder Sicherungsübereig- nung der Ware unser Eigentumuntersagt. Der Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2WABNITZ ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Waren, steht dem Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware Waren des Verkäufers zu diesen anderen Waren zur Sachgesamtheit. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne Zeit der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußertzu. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungs- fähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltswareist er nicht mehr berechtigt, über Ware zu verfügen. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇▇▇▇ auf Verlangen kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers insoweit freizugebengegenüber dem Warenempfänger widerrufen. ▇▇▇▇▇▇▇ ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die WABNITZ nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 2025 % übersteigt, wird WABNITZ auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. ▇▇▇▇▇▇▇ behält sich zusätzlich an dauerhaft überlassenen Gegenständen wie Datenträgern, Benutzerhandbüchern und Sonstigem bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentumsvorbehalt vor; bei Bezahlung durch Scheck oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit Wechsel bis zum Ablauf der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück Scheck- bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenWechselwiderrufsfrist.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung 11.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung bleibt einschließlich der künftig einstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
11.2 Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die gelieferte Ware unser Eigentum. diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.
11.3 Der Käufer Kunde ist bis dahin nicht berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenveräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer verwahrt auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Vorbehaltsware unentgeltlich für unsForderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
211.4 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum , nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes Wertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzu der übrigen verarbeitenden Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Sinne Verhältnis des Wertes der Ziffverarbeiteten bzw. 1verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
3. 11.5 Der Käufer Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der Vorbehaltswareauf uns übergeht. Dies gilt auch, wenn Zu anderen Vergütungen über die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren(z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung) ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist er auf unser Verlangen verpflichtet, die ebenfalls nicht Abtretung dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdDrittbesteller zur Zahlung an uns bekanntzugeben sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen offenzulegen.
5. Der Käufer ist auch nach 11.6 An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Abtretung Übergabe zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können wir Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen des Lieferanten aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall Warenlieferungen ein Pfandrecht zugunsten des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legtLieferanten bestellt.
6. Wir verpflichten uns11.7 Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtzur Freigabe verpflichtet.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis 5.1 Jede von uns gelieferte ▇▇▇▇ bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller NebenforderungenKaufpreises.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer, sowie so gilt zusätzlich: Wir behalten uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an der gelieferten Ware in einfacher, verlängerter und erweiterter Form bis zur Zahlung Erfüllung aller übrigen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bzw. bis zur restlosen Erfüllung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag, vor. Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Ei- gentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Geschäftsverbindung bleibt Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die gelieferte Ware unser EigentumStelle der Ware. Der Käufer Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist bis dahin nicht ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Ei- gentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditin- stitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Ware Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Ab- nehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kun- de hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns.
2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheituns ab. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziff. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindet.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten. Im Falle einer Pfändung der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wird.
5. Der Käufer ist auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Einzugsermächtigung können Ware beim Kunden sind wir aus berechtigtem Interesse einschränken sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen. Wir können verlangeneiner eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass uns es sich bei der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung gepfändeten Ware um 20% oder mehr übersteigt.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit gelieferte und unter Eigentumsvor- behalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Abtretung Wert der Vorbehaltsware beauftragten Personen Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20%, ist der Kunde berechtigt, von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich verlangen, als die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmenÜberschreitung vorliegt.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt. 1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, sowie Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Zahlung aller übrigen Forderungen aus Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigtjeweiligen Saldoforderungen, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignenuns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen (Saldovorbehalt). Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich Dies gilt auch für unskünftig entstehende und bedingte Forderungen, z.B. aus Akzeptantenwechseln und auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldovorbehalt erfassten Forderungen.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete ▇▇▇▇ gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Nummer 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer erlangen wir steht uns das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur Sachgesamtheitzum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Die hiernach entstehenden Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der ZiffNr. 1.
3. Der Käufer ist berechtigt, darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Verkaufsgang gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht mit Zahlungen an uns im Verzug ist, veräußern, wenn vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Nrn. 4 bis 6 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er sich nicht im Zahlungsverzug mit unseren Kaufpreisforderungen befindetberechtigt.
4. Der Käufer tritt an uns bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Die Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwachsenwerden zusammen mit sämtlichen Sicherheiten, die der Käufer für die Forderung erwirbt, bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitungvom Käufer zusammen mit anderen, Verbindung oder Vermischung nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt wird uns die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur bis zur Höhe im Verhältnis des dem Käufer vom Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware zusammen mit zum Rechnungswert der anderen Waren, die ebenfalls nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert wirdverkauften Waren abgetreten.
5. Der Käufer ist auch berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung erlischt im Falle unseres Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung der Forderung ermächtigterforderlichen Unterlagen zu übergeben. Die Einzugsermächtigung können wir aus berechtigtem Interesse einschränken und aus wichtigem Grund, insbesondere für den Fall des Zahlungsverzuges, widerrufen6. Wir können verlangen, dass Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Dritte hat uns der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer trägt alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, dazugehörige Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung offen legt.
6. Wir verpflichten unsKosten, die uns zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden. 7. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzunehmen, zu diesem Zweck den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Betrieb des Käufers zu betreten und die Vorbehaltsware unter Anrechnung auf den Kaufpreis bestmöglich zu veräußern. Gleiches gilt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Vorschriften der Insolvenzordnung bleiben unberührt. 8. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 50 v.H., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer ▇▇▇▇ auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigtverpflichtet.
7. Der Käufer erklärt bereits jetzt sein Einverständnis, dass die von uns mit der Abtretung der Vorbehaltsware beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. das Gebäude auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können, um die Vorbehaltsware zu sich zu nehmen.
8. Der Käufer hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung der Eingriffe Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse, zu tragen.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale