Common use of Durchführung Clause in Contracts

Durchführung. Die in § 1 genannten Maßnahmen sind bis zum  , jedoch nicht vor  , zu beginnen und bis zum   zu beenden. Hinweis: Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist zu beachten. Der Bauherr wird vor Beginn der Bauarbeiten die nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die erforderliche Baugenehmigung, einholen. Die derzeit geltenden Bestimmungen zur Vergabe öffentlich geförderter Bauvorhaben sind zu beachten. (Die Verdingungsordnung für Bauleistungen – VOB – ist einzuhalten.) Der Gemeinde sind die Submissionsunterlagen vorzulegen. Hinweis: Bei Weiterreichung nach ANBest-P gelten die letzten beiden Sätze nicht, wenn der Gesamtbetrag der öffentlichen Zuwendung weniger als 50 TEuro beträgt, es sei denn, der Zuwendungsempfänger ist aus anderen Gründen dazu verpflichtet. Der Bauherr wird vor Beginn der Bauarbeiten eine ausreichende Gebäudefeuerversicherung abschließen. Der Bauherr trägt die Kosten der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Gemeinde beteiligt sich an den Ausgaben der Maßnahme nach § 1 (1) durch Gewährung eines - Zuschusses zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro - Darlehens zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro zu einem Zinssatz von   v. H. zu tilgen  . Grundlage für die nach § 4 (2) zu gewährenden Fördermittel ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 2 unter folgenden Bedingungen: - Finanzierungsart: (gemäß Festlegung im Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde) Hinweise: Weitere Festlegungen im Zuwendungsbescheid, wie z. B. Förderobergrenze, Verfahrensweise bei Ausgabenreduzierung, sind zu übernehmen. Die endgültige Förderhöhe wird nach Prüfung des VN durch den ZG festgelegt. Hinweise: - Außer in Fällen, in denen Mittel des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eingesetzt werden, kann auch eine Pauschale in v. H. des errechneten Kostenerstattungsbetrags sinnvoll sein. Dabei können auch die persönlichen steuerlichen Vorteile des Bauherrn und die Bedeutung des Vorhabens für die Sanierung in die Wertung eingehen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Gemeinde die Modernisierung durch einen Zuschuss fördert. Ausnahmsweise kann zur Deckung der Ausgaben ein Darlehen gewährt werden. Eigenarbeitsleistungen sind grundsätzlich nicht den zuwendungsfähigen Ausgaben zuzurechnen. Eine spätere Anerkennung im VN ist nicht möglich.

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Sources: Vereinbarung

Durchführung. 4.1. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt mit Anmeldung über das Online Portal. 4.2. Geringfügige zeitliche, örtliche und personelle Änderungen der Seminare sind vorbehalten. Änderungen dieser Art berechtigen die Teilnehmerin oder den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts. Sofern geringfügige zeitliche, örtliche und personelle Änderungen der Seminare unabdingbar sind, wird die Hochschule Düsseldorf, gegebenenfalls in Rücksprach mit den Teilnehmenden, eine Verschiebung der Veranstaltung veranlassen oder sich um Ersatz des Seminarleiters bemühen. Weitergehende Ansprüche gegenüber der Hochschule Düsseldorf sind ausgeschlossen. 4.3. Die Hochschule Düsseldorf behält sich vor, das Seminar unter nachfolgenden Bedingungen abzusagen oder zu verändern: 4.4. Die Absage kann nur erfolgen, wenn ein anerkennenswertes Interesse der Hochschule Düsseldorf besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für das jeweilige Seminar die in § 1 genannten Maßnahmen sind der Seminarbeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder wenn die Leistungen durch die Hochschule Düsseldorf aufgrund höherer Gewalt oder Unmöglichkeit nicht erbracht werden können. Die Absage ist der Hochschule Düsseldorf bis zum  zwei Wochen vor Seminarbeginn möglich. 4.5. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer wird unverzüglich unterrichtet und bekommt das gegebenenfalls bereits gezahlte Entgelt ohne Abzüge zurückerstattet. 4.6. Die Hochschule Düsseldorf behält sich vor, jedoch anstatt der angekündigten Dozenten Ersatzdozenten und weitere Dozenten zu benennen sowie den Unterrichtsablauf zu verändern, soweit dadurch wesentliche ▇▇▇▇ des Seminars nicht vor  geändert werden und die Änderung der/dem Teilnehmenden zumutbar ist. 4.7. Für den Fall, zu beginnen und bis zum   zu beenden. Hinweis: Der dass ein komplettes Modul nicht abgehalten werden kann, weil die Referenten verhindert sind, wird die Hochschule Düsseldorf versuchen, einen Ersatztermin anzubieten, der gegebenenfalls auch im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist zu beachtenRahmen des nachfolgenden Studienjahres stattfinden kann. 4.8. Der Bauherr wird vor Beginn Können Unterrichtseinheiten (d.h. einzelne Unterrichtsstunden) nicht abgehalten werden, so hat der/die Teilnehmende keinen Anspruch auf einen Ersatztermin oder die Erstattung des Teilnahmeentgelts. 4.9. Werden nach Vertragsschluss zeitliche Änderungen oder Abweichungen des Inhalts oder der Bauarbeiten Organisation einer oder mehrerer Veranstaltungen bzw. einzelner Nebenleistungen notwendig, behält sich die nach öffentlichem Recht erforderlichen GenehmigungenHochschule Düsseldorf die Durchführung derartiger Änderungen oder Abweichungen vor, insbesondere die erforderliche Baugenehmigung, einholensoweit das Ausbildungsziel hierdurch nicht beeinträchtigt wird. 4.10. Die derzeit geltenden Bestimmungen zur Vergabe öffentlich geförderter Bauvorhaben sind genannten Leistungsänderungen berechtigen nicht zu beachten. (Die Verdingungsordnung für Bauleistungen – VOB – ist einzuhalteneiner Minderung des vereinbarten Teilnahmeentgelts.) Der Gemeinde sind die Submissionsunterlagen vorzulegen. Hinweis: Bei Weiterreichung nach ANBest-P gelten die letzten beiden Sätze nicht, wenn der Gesamtbetrag der öffentlichen Zuwendung weniger als 50 TEuro beträgt, es sei denn, der Zuwendungsempfänger ist aus anderen Gründen dazu verpflichtet. Der Bauherr wird vor Beginn der Bauarbeiten eine ausreichende Gebäudefeuerversicherung abschließen. Der Bauherr trägt die Kosten der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Gemeinde beteiligt sich an den Ausgaben der Maßnahme nach § 1 (1) durch Gewährung eines - Zuschusses zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro - Darlehens zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro zu einem Zinssatz von   v. H. zu tilgen  . Grundlage für die nach § 4 (2) zu gewährenden Fördermittel ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 2 unter folgenden Bedingungen: - Finanzierungsart: (gemäß Festlegung im Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde) Hinweise: Weitere Festlegungen im Zuwendungsbescheid, wie z. B. Förderobergrenze, Verfahrensweise bei Ausgabenreduzierung, sind zu übernehmen. Die endgültige Förderhöhe wird nach Prüfung des VN durch den ZG festgelegt. Hinweise: - Außer in Fällen, in denen Mittel des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eingesetzt werden, kann auch eine Pauschale in v. H. des errechneten Kostenerstattungsbetrags sinnvoll sein. Dabei können auch die persönlichen steuerlichen Vorteile des Bauherrn und die Bedeutung des Vorhabens für die Sanierung in die Wertung eingehen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Gemeinde die Modernisierung durch einen Zuschuss fördert. Ausnahmsweise kann zur Deckung der Ausgaben ein Darlehen gewährt werden. Eigenarbeitsleistungen sind grundsätzlich nicht den zuwendungsfähigen Ausgaben zuzurechnen. Eine spätere Anerkennung im VN ist nicht möglich.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Wissenschaftliche Weiterbildungen

Durchführung. Die 3.1. Der AUFTRAGGEBER gewährt in § 1 genannten Maßnahmen sind bis zum  Abstimmung mit dem AUFTRAGNEHMER den vom AUFTRAGNEHMER benann- ten Personen Zugang zu seinen betrieblichen Einrichtungen, jedoch nicht vor  soweit dies zur Erbringung seiner Leistung erforder- lich ist, zu beginnen und bis zum   zu beenden. Hinweis: Der wobei die im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist Betrieb des AUFTRAGGEBERS bestehenden Kontrollvorschriften und Sicherheitsvorkehrun- gen zu beachtenbeachten sind. 3.2. Der Bauherr AUFTRAGGEBER hat die Mitwirkungsleistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen. Erfüllt der AUF- TRAGGEBER eine von ihm zu erbringende Mitwirkungsleistung nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der AUF- AEB Stand: 20.03.2024 TRAGNEHMER die Pflicht, den AUFTRAGGEBER auf diesen Sachstand unter Nennung der Konsequenzen (insbe- sondere Auswirkungen auf vereinbarte Vergütung, Termine und Fristen) unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Hierbei hat der AUFTRAGNEHMER die nicht oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistung so konkret wie möglich zu beschreiben. 3.3. Der AUFTRAGNEHMER ist nicht befugt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AUFTRAGGEBERS Hard- oder Software an die Systeme des AUFTRAGGEBERS anzuschließen oder darauf zu installieren. 3.4. Der AUFTRAGNEHMER berichtet dem AUFTRAGGEBER in regelmäßigen Zeitabständen oder auf Anforderung über den ▇▇▇▇▇▇▇▇ und Status der Leistungserbringung. Sofern der AUFTRAGNEHMER erkennt, dass er verein- barte Termine oder Fristen nicht einhalten kann, wird vor Beginn er den AUFTRAGGEBER unverzüglich über diese Tatsache sowie die Gründe dafür und die voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten Verzögerung informieren. 3.5. Der AUFTRAGNEHMER hat kein Zurückbehaltungsrecht an im Eigentum des AUFTRAGGEBERS stehenden ▇▇- ▇▇▇▇. 3.6. Der AUFTRAGNEHMER wird in allen Versandpapieren, Rechnungen und im Schriftverkehr die Bestell- bzw. Ver- tragsnummern des AUFTRAGGEBERS angeben. 3.7. Kosten des Transports einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten trägt der AUFTRAGNEHMER, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 3.8. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB), mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht des AUFTRAGGEBERS beschränkt sich auf Mängel, die bei seiner Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichti- gung der Umstände des Einzelfalls nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die erforderliche Baugenehmigung, einholenordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die derzeit geltenden Bestimmungen zur Vergabe öffentlich geförderter Bauvorhaben sind zu beachtenRügepflicht des AUF- TRAGGEBERS für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt eine Rüge (Die Verdingungsordnung für Bauleistungen – VOB – ist einzuhalten.Mängelanzeige) Der Gemeinde sind die Submissionsunterlagen vorzulegen. Hinweis: Bei Weiterreichung nach ANBest-P gelten die letzten beiden Sätze nichtals unverzüglich und rechtzeitig, wenn der Gesamtbetrag der öffentlichen Zuwendung weniger als 50 TEuro beträgt, es sei denn, der Zuwendungsempfänger ist aus anderen Gründen dazu verpflichtetsie innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels beim AUF- TRAGNEHMER eingeht. 3.9. Der Bauherr AUTRAGNEHMER wird vor Beginn der Bauarbeiten den AUFTRAGGEBER unverzüglich informieren, wenn eine ausreichende Gebäudefeuerversicherung abschließen. Der Bauherr trägt die Kosten der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Gemeinde beteiligt sich an den Ausgaben der Maßnahme Lieferung ganz oder zum Teil Exportbeschränkungen nach § 1 (1) durch Gewährung eines - Zuschusses zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro - Darlehens zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro zu einem Zinssatz von   v. H. zu tilgen  . Grundlage für die nach § 4 (2) zu gewährenden Fördermittel ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 2 unter folgenden Bedingungen: - Finanzierungsart: (gemäß Festlegung im Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde) Hinweise: Weitere Festlegungen im Zuwendungsbescheid, wie z. B. Förderobergrenze, Verfahrensweise bei Ausgabenreduzierung, sind zu übernehmen. Die endgültige Förderhöhe wird nach Prüfung des VN durch den ZG festgelegt. Hinweise: - Außer in Fällen, in denen Mittel des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eingesetzt werden, kann auch eine Pauschale in v. H. des errechneten Kostenerstattungsbetrags sinnvoll sein. Dabei können auch die persönlichen steuerlichen Vorteile des Bauherrn und die Bedeutung des Vorhabens für die Sanierung in die Wertung eingehen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Gemeinde die Modernisierung durch einen Zuschuss fördert. Ausnahmsweise kann zur Deckung der Ausgaben ein Darlehen gewährt werden. Eigenarbeitsleistungen sind grundsätzlich nicht den zuwendungsfähigen Ausgaben zuzurechnen. Eine spätere Anerkennung im VN ist nicht möglichdeutschem oder sonstigem Recht unterliegt.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Den Einkauf Und Die Beauftragung Von Leistungen

Durchführung. Für alle Lieferungen und Leistungen von KEMAS gelten die folgenden Maßgaben, sofern einzelvertraglich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. KEMAS wird bei Erforderlichkeit mit vom Auftraggeber benannten Dritten, insbesondere für den Auftraggeber tätige externe Dienstleister, kooperativ zusammenarbeiten. KEMAS darf Unterauftragnehmer einsetzen. Dafür werden ausschließlich qualifizierte Unternehmen eingesetzt, die dem Auftraggeber mit Vertragsabschluss bzw. vor eventuellen Änderungen bekanntgegeben werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern gehen die jeweiligen Pflichten von KEMAS (Geheimhaltung, Datenschutz) auf den Unterauftragnehmer über. Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Mitarbeiter, der für KEMAS der Ansprechpartner ist. Solange KEMAS zur Wartung verpflichtet ist, lässt der Auftraggeber alle Wartungs- und sonstigen Arbeiten an den KEMAS-Systemen (z.B. Erweiterungen)ausschließlich durch KEMAS ausführen. KEMAS berät den Auftraggeber bei Erweiterungs- und Erneuerungsbedarf bei bestehenden Systemen / Anlagen.  Homepage: ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇ Die Servicehotline steht Kunden mit Wartungsverträgen von Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ jeweils von 08:00 bis 16:30 Uhr zur Verfügung.  Servicehotline: 03723 / 69 44 69 Der Auftraggeber wird Störungen schriftlich über die KEMAS-Homepage (Internet) in § 1 genannten Maßnahmen sind bis zum  , jedoch nicht vor  , zu beginnen und bis zum   zu beenden. Hinweis: Der Ausnahmefällen auch telefonisch unter den im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist Wartungsschein(en) angegebenen Kontaktdaten melden. Die durch den Auftraggeber erstellte Störungsmeldung muss mindestens folgenden Inhalt haben:  postalische Anschrift des Gerätestandortes,  Störungsbeschreibung, Informationen zu beachtenden vom Auftraggeber bereits eingeleiteten Maßnahmen.  Geräte - ID (Controllernummer)  Störungsmelder (Name, Vorname, Tel.-Nummer, E-Mail- Adresse) Fehlen für die Bearbeitung einer Störungsmeldung wesentliche Informationen (z.B. Geräte - ID), kann die Meldung nur als Supportanfrage behandelt werden. Die im jeweiligen Servicelevel vereinbarte Wiederherstellungsfrist beginnt in diesem Fall erst mit dem Zeitpunkt der vollständigen Verfügbarkeit aller notwendigen Informationen. Der Bauherr wird vor Beginn der Bauarbeiten Auftraggeber übergibt an KEMAS eine Übersicht über die nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die erforderliche Baugenehmigung, einholen. Die derzeit geltenden Bestimmungen zur Vergabe öffentlich geförderter Bauvorhaben sind zu beachten. (Die Verdingungsordnung für Bauleistungen – VOB – ist einzuhaltenStörungsmeldung berechtigten Personen.) Der Gemeinde sind die Submissionsunterlagen vorzulegen. Hinweis: Bei Weiterreichung nach ANBest-P gelten die letzten beiden Sätze nicht, wenn der Gesamtbetrag der öffentlichen Zuwendung weniger als 50 TEuro beträgt, es sei denn, der Zuwendungsempfänger ist aus anderen Gründen dazu verpflichtet. Der Bauherr wird vor Beginn der Bauarbeiten eine ausreichende Gebäudefeuerversicherung abschließen. Der Bauherr trägt die Kosten der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Gemeinde beteiligt sich an den Ausgaben der Maßnahme nach § 1 (1) durch Gewährung eines - Zuschusses zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro - Darlehens zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro zu einem Zinssatz von   v. H. zu tilgen  . Grundlage für die nach § 4 (2) zu gewährenden Fördermittel ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 2 unter folgenden Bedingungen: - Finanzierungsart: (gemäß Festlegung im Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde) Hinweise: Weitere Festlegungen im Zuwendungsbescheid, wie z. B. Förderobergrenze, Verfahrensweise bei Ausgabenreduzierung, sind zu übernehmen. Die endgültige Förderhöhe wird nach Prüfung des VN durch den ZG festgelegt. Hinweise: - Außer in Fällen, in denen Mittel des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eingesetzt werden, kann auch eine Pauschale in v. H. des errechneten Kostenerstattungsbetrags sinnvoll sein. Dabei können auch die persönlichen steuerlichen Vorteile des Bauherrn und die Bedeutung des Vorhabens für die Sanierung in die Wertung eingehen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Gemeinde die Modernisierung durch einen Zuschuss fördert. Ausnahmsweise kann zur Deckung der Ausgaben ein Darlehen gewährt werden. Eigenarbeitsleistungen sind grundsätzlich nicht den zuwendungsfähigen Ausgaben zuzurechnen. Eine spätere Anerkennung im VN ist nicht möglich.

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Sources: Service Agreement

Durchführung. Die Kardioversion Spezialisierte kardiologische Ambulanzen GONR 93331 (290,00 € - maximal zwei Mal abrechnungsfähig innerhalb von vier Quartalen, maximal einmal am Tag) Vorbereitung / Durchführung / Überwachung /Entlassung: - - - - Indikationsstellung Beratung über Risikofaktoren Ausführliche Aufklärung über die Behandlung Vorbereitung und Durchführung der elektrischen Kardioversion einschließlich der Erbringung der dafür erforderlichen tiefen Sedierung, Kontinuierlich Rhythmusüberwachung mittels EKG bis zu 4 Stunden nach der Kardioversion - - - Entlassung nur mit angelegtem Langzeit-EKG und Begleitperson sowie Aufklärung über Verhaltensregeln nach dem Eingriff und in § 1 Notfällen bei erfolgloser elektrischer Kardioversion sind Komplikationen durch eine adäquate Nachbehandlung (Frequenzkontrolle/Blutverdünnung) zu verhindern, - Kurzbrief an den überweisenden Facharzt und eine enge Abstimmung der Weiterbehandlung mit der nachsorgenden Facharztpraxis Mit den zuvor genannten Maßnahmen Vergütungssätzen sind bis zum  , jedoch nicht vor  , zu beginnen und bis zum   zu beendenalle ärztlichen Leistungen aus diesem Vertrag abgegolten. Hinweis: Der Eine parallele Abrechnung von Ziffern des EBM hinsichtlich der Kardioversion und/oder eine parallele privatärztliche Abrechnung im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum selben Vertragsfall ist zu beachten. Der Bauherr wird vor Beginn der Bauarbeiten die nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die erforderliche Baugenehmigung, einholenausgeschlossen. Die derzeit geltenden Bestimmungen zur Vergabe öffentlich geförderter Bauvorhaben sind zu beachten. (Die Verdingungsordnung Vergütung der darüber hinaus gehenden vertragsärztlichen Leistung für Bauleistungen – VOB – ist einzuhalten.) Der Gemeinde sind die Submissionsunterlagen vorzulegen. Hinweis: Bei Weiterreichung teilnehmende Versicherte erfolgt nach ANBest-P gelten die letzten beiden Sätze nichtMaßgabe des EBM, wenn der Gesamtbetrag der öffentlichen Zuwendung weniger als 50 TEuro beträgt, es sei denn, der Zuwendungsempfänger ist aus anderen Gründen dazu verpflichtet. Der Bauherr wird vor Beginn der Bauarbeiten eine ausreichende Gebäudefeuerversicherung abschließen. Der Bauherr trägt die Kosten der Modernisierungs- bestehender Sonderverträge und Instandsetzungsmaßnahmendes jeweils gültigen Honorarvertrages. Die Gemeinde beteiligt sich an den Ausgaben BARMER hat mit der Maßnahme nach § 1 (1) durch Gewährung eines - Zuschusses zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro - Darlehens zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro zu einem Zinssatz von   v. H. zu tilgen  . Grundlage für die nach § 4 (2) zu gewährenden Fördermittel ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 2 unter folgenden Bedingungen: - Finanzierungsart: (gemäß Festlegung im Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde) Hinweise: Weitere Festlegungen im Zuwendungsbescheid, wie z. B. Förderobergrenze, Verfahrensweise bei Ausgabenreduzierung, sind zu übernehmenKassenärztlichen Vereinigung Hamburg einen Vertrag über eine Besondere Versorgung geschlossen. Die endgültige Förderhöhe wird nach Prüfung des VN durch den ZG festgelegt. Hinweise: - Außer in Fällen, in denen Mittel des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eingesetzt werden, kann auch eine Pauschale in v. H. des errechneten Kostenerstattungsbetrags sinnvoll sein. Dabei können auch die persönlichen steuerlichen Vorteile des Bauherrn und die Bedeutung des Vorhabens für die Sanierung in die Wertung eingehen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangenWir freuen uns, dass Sie sich dafür interessieren. Gerne informieren wir Sie hiermit über die Gemeinde Leistungen dieser Besonderen Versorgung, die Modernisierung durch einen Zuschuss fördertbeteiligten Leistungserbringer, die Teilnahmebedingungen und über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Ausnahmsweise kann zur Deckung der Ausgaben ein Darlehen gewährt werden. Eigenarbeitsleistungen Unter Leistungserbringer sind grundsätzlich nicht den zuwendungsfähigen Ausgaben zuzurechnen. Eine spätere Anerkennung im VN ist nicht möglichalle an Ihrer medizinischen Behandlung beteiligten Personen und Einrichtungen zu verstehen – dies sind in diesem Vertrag die niedergelassenen Ärzte.

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Sources: Vertrag Zur Mehrstufigen Ambulanten Versorgung Von Patienten Mit Tachykarden Herzrhythmusstörungen Durch Kardioversion

Durchführung. Die in § 1 genannten Maßnahmen 5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verteilung durch Briefkasteneinwurf. Je Briefkasten wird ein Exemplar einge- worfen. Von der Verteilung ausgenommen sind bis zum  Gewerbebetriebe, jedoch nicht vor  Büros, zu beginnen Geschäfte, Heime, Ausländer- Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser, Häuser auf Betriebs- und bis zum   zu beendenWerksgelände, Häuser mit Hunden und Häuser, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebiets liegen. Hinweis: Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist zu beachten. Der Bauherr wird vor Beginn der Bauarbeiten die nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die erforderliche Baugenehmigung, einholen. Die derzeit geltenden Bestimmungen zur Vergabe öffentlich geförderter Bauvorhaben sind zu beachten. (Die Verdingungsordnung für Bauleistungen – VOB – ist einzuhalten.) Der Gemeinde sind die Submissionsunterlagen vorzulegen. Hinweis: Bei Weiterreichung nach ANBest-P gelten die letzten beiden Sätze nicht, wenn der Gesamtbetrag der öffentlichen Zuwendung weniger als 50 TEuro beträgt, es sei denn, der Zuwendungsempfänger ist aus anderen Gründen dazu verpflichtet. Der Bauherr wird vor Beginn der Bauarbeiten eine ausreichende Gebäudefeuerversicherung abschließen. Der Bauherr trägt die Kosten der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Die Gemeinde beteiligt sich an den Ausgaben der Maßnahme nach § 1 (1) durch Gewährung eines - Zuschusses zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro - Darlehens zur Deckung der Ausgaben in Höhe von   Euro zu einem Zinssatz von   v. H. zu tilgen  . Grundlage für die nach § 4 (2) zu gewährenden Fördermittel ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach § 2 unter folgenden Bedingungen: - Finanzierungsart: (gemäß Festlegung im Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde) Hinweise: Weitere Festlegungen im Zuwendungsbescheid, wie z. B. Förderobergrenze, Verfahrensweise bei Ausgabenreduzierung, sind zu übernehmen. Die endgültige Förderhöhe wird nach Prüfung des VN durch den ZG festgelegt. Hinweise: - Außer in FällenIn Hochhäusern, in denen Mittel des öffentlich geförderten Wohnungsbaus eingesetzt werdenein Briefkastenein- wurf nicht erlaubt ist, kann auch eine Pauschale in v. H. des errechneten Kostenerstattungsbetrags sinnvoll sein. Dabei können auch die persönlichen steuerlichen Vorteile des Bauherrn und die Bedeutung des Vorhabens für die Sanierung in die Wertung eingehen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Gemeinde die Modernisierung durch einen Zuschuss fördert. Ausnahmsweise kann zur Deckung der Ausgaben ein Darlehen gewährt mit dem Hausverwalter abge- stimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Eigenarbeitsleistungen Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht be- dient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber). Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Verteilobjekten gelten besondere Vereinbarungen. 5.2 Vergebliche Zustellversuche bei nicht erreichbaren Haushalten (z. B. wegen aufpassender Hunde, Werbeverweigerung, verschlos- sener Türen) werden wie erfolgte Zustellungen behandelt. 5.3 Eine Zustellquote von 90 % der erreichbaren Haushalte gilt als vertragsgemäß. 5.4 Zur Durchführung unseres Auftrages können wir nach unse- rem Ermessen Subunternehmen einschalten. Unsere vertraglichen Pflichten bleiben hiervon unberührt. 5.5 Wir sind grundsätzlich berechtigt, durch Zuviellieferung bzw. erfolgloser Zustellversuche verbleibende Restmengen der Verteilobjekte als Makulatur zu behalten, sofern der Auftraggeber diese nicht binnen zwei Wochen nach der Auftragsbeendigung bei uns abholt. 5.6 Wir sind berechtigt, mehrere Verteilaufträge gleichzeitig durch- zuführen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 5.7 Bei der Verteilung an Auslagestellen garantieren wir nur die Ab- lieferung der Werbemittel an der Adresse die auf unserer Stempel- liste zur Kontrolle notiert ist. Für den zuwendungsfähigen Ausgaben zuzurechnenweiteren Verbleib der Werbe- mittel in der jeweiligen Lokalität sind wir nicht verantwortlich. Eine spätere Anerkennung im VN ist Wir sind stets bemüht nur Adressen mit einer langen Auslagezeit der Werbemittel zu wählen, können dies jedoch nicht möglichgarantieren.

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Sources: Allgemeine Auftragsbedingungen