Besondere Vereinbarung Musterklauseln

Besondere Vereinbarung. Ergänzend zu I.6.1 kann wegen gemeinsamer Haltereigenschaft vereinbart werden, dass der Versicherungsnehmer und der Anspruchsberechtigte in Bezug auf den Schadenfreiheitsrabatt (sogenannter Mitversicherungsnehmer) voneinander abweichen, sofern das versicherte Fahrzeug allein oder überwie- gend vom Mitversicherungsnehmer gefahren wird. Die Einstufung des Vertrags in Bezug auf den Schadenfreiheitsrabatt richtet sich auf Antrag somit nach dem Mitversicherungsnehmer, der anspruchsbe- rechtigt für den Schadenfreiheitsrabatt bleibt. Der Versicherungsnehmer ist allein berechtigt, Willenserklärungen in Bezug auf den Vertrag abzugeben und entgegenzunehmen; ferner ist er verfügungsbe- rechtigt über Leistungen aus dem Vertrag. Er hat die fällig werdenden Beiträge an uns zu entrichten.
Besondere Vereinbarung. Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen. § 4 Sturm, Hagel
Besondere Vereinbarung. Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen. § 5 Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
Besondere Vereinbarung. Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen § 6 Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen
Besondere Vereinbarung. Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen. § 7 Versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort
Besondere Vereinbarung. Weitere versicherte Kosten sind in den jeweils vereinbarten Besonderen Bedingungen geregelt.
Besondere Vereinbarung. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss liegt im Straßenabschnitt des Objektes keine Fernwärmetrasse. Ein sofortiger Bau des Optionsanschluss ist technisch nicht möglich. Die Vertragspartner schließen diesen Vertrag deshalb unter folgender Zusatzbedingung: Dem FVU steht es frei, den Grundstücks- bzw. Gebäudeoptionsanschluss für das vertragliche Objekt zu verlegen. Sämtliche Fristen aus dem Optionsvertrag beginnen erst mit einer etwaigen Fertigstellung des Optionsanschlusses. Für den Fall, dass der Vertragsnehmer einen Vollanschluss wünscht und die Option vor Anschluss des Objektes an das Fernwärmenetz ziehen will, fordert er das FVU auf, kurzfristig eine Erklärung abzugeben, ob das FVU bis zum Bau der Versorgungsleitung eine Erneuerung-, Sanierung oder Reparatur der Gastherme (bzw. des Ölkessels) samt des Kamins auf Kosten des FVU vornimmt, eine Ersatzanlage oder Zwischenlösung bietet, oder der Optionsvertrag für nichtig erklärt wird und beide Vertragspartner frei sind. Für diese einseitigen Wahlmöglichkeiten des FVU gewährt das FVU dem Kunden einen Sonderrabatt von EUR 900,- (neunhundert Euro) auf die Anschlusskosten.
Besondere Vereinbarung. (1) Sind Vertragsnehmer und Grundstückseigentümer nicht identisch, ist der Vertragsnehmer dafür verantwortlich, dass dem Grundstückseigentümer durch den Vertrag hinsichtlich des Grundstücks und seiner weiteren Verwendung keine Nachteile entstehen oder dass er mit dem Vertrag einverstanden ist.
Besondere Vereinbarung. 6. Wuhrend der Įagerung beim Versteigerer entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Das Versteigerungsgut wird vom Versteigerer auf Kosten des Einlieferers versichert. Die Kosten der Versicherung werden mit 1 % vom Zuschlag berechnet und werden bei der Abrechnung einbehalten. Schadenersatzanspruche bestehen nur hinsichtlich des Materialwertes (Sammlerwertes), daruber hinausgehende Anspruche irgendwelcher Art bestehen nicht.
Besondere Vereinbarung. Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.