Berichterstattung Erfolgskontrolle Zielerreichung Inkrafttreten Musterklauseln

Berichterstattung Erfolgskontrolle Zielerreichung Inkrafttreten. Die Hochschule berichtet zum Ende des Jahres 2021 (Stichtag: 30.09.2021) über den Stand der im Innovationsbündnis Hochschule 4.0 verbindlich vereinbarten zehn Maß- nahmen zur Umsetzung der hochschulpolitischen Zielsetzungen und der in dieser Ziel- vereinbarung festgelegten individuellen Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen zur Profilschärfung. Anhand der vereinbarten Bewertungskriterien und Kennzahlen erfolgt eine gemein- same Analyse und Bewertung der Zielerreichung. Für die aus dem Innovationsfonds dotierten Ziele gilt folgendes: Werden die vereinbarten Ziele erreicht, bleiben der Hoch- schule die Ressourcen nach dieser Zielvereinbarung erhalten; der Anteil in Bezug auf das Ziel der Frauenförderung ist in diesem Fall im Jahr 2022 – sofern gewünscht – ohne thematische Zweckbindung verwendbar. Werden die Ziele nicht erreicht, so hat die Hochschule die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie die vereinbarten Ziele aus Gründen verfehlt hat, die sie nicht zu vertreten hat, obwohl sie die notwendigen und geeigneten Handlungen zum Erreichen der Ziele vorgenommen hat. Wird dieser Nach- weis nicht überzeugend geführt, so werden die Ressourcen nach dieser Zielvereinba- rung für das Jahr 2022 nicht zugewiesen. Über die Fortführung des Ausbauprogramms für die Jahre ab 2023 wird spätestens im Zuge der Verhandlungen zur Fortführung des Innovationsbündnisses und der Zielver- einbarungen entschieden. Grundlage der Entscheidung wird die Gesamtentwicklung der Studierenden- und insbesondere der Studienanfängerzahlen der Jahre 2019 bis 2021 sein. In Abhängigkeit von den Regelungen des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ können ggf. auch weitere Parameter zur Ressourcenzuweisung heran- gezogen werden. Die Zielvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.Juli 2019 in Kraft und endet mit Ablauf des „Innovationsbündnisses Hochschule 4.0“ zum 31.12.2022. Beide Seiten können aus wichtigem Grund eine Anpassung der Vereinbarung verlangen. München, den 8. Juli 2019 Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx
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