Beendigung der Geschäftsverbindung Musterklauseln

Beendigung der Geschäftsverbindung. 1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Ge- schäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditver- träge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbeson- dere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer ange- messenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet. 2. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern Z 23. (1) Der Kunde kann einen Rahmenvertrag für Zahlungs- dienste, insbesondere den Girokontovertrag, jederzeit kosten- los ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das Recht zur kostenlosen und fristlosen Kündigung eines Rah- menvertrags für Zahlungsdienste, insbesondere des Girokon- tovertrags, anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder eines Rahmenvertrags für Zahlungs- dienste, insbesondere des Girokontovertrags (Z 2), bleibt un- berührt. (2) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Ein- haltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (3) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Gi- rokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (4) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Ver- träge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen.
Beendigung der Geschäftsverbindung. 3.7.1 Ordentliche Kündigung der Geschäftsverbindung:
Beendigung der Geschäftsverbindung. 2. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern Z 23. (3) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge mit dem Kreditinstitut kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. (4) Das Kreditinstitut kann auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere Girokontoverträge) und Kreditverträge unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. (5) Alle übrigen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträge kann das Kreditinstitut jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. G.
Beendigung der Geschäftsverbindung. Die Geschäftsverbindung kann von beiden Seiten jederzeit möglichst schriftlich, zumindest in Textform, beendet werden. Die Kündigung erfolgt für den Kunden ohne Einhaltung einer Frist, für MLP unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten. Die zu diesem Zeitpunkt in dem Depot befindlichen Wert- papiere werden mit Beendigung des Vermögensdepots nach Xxxx des Kunden entweder, soweit möglich, veräußert oder auf ein von ihm benanntes Depot übertragen, wobei im Fall der Übertragung verbleibende Bruchteilsrechte veräußert und der Erlös überwiesen wird. Im Fall der Veräußerung wird der Euro-Gegenwert, gegebenenfalls nach Abzug von Kosten, Entgelten und Steuern, auf das Liquiditätskonto gebucht und anschließend unverzüglich auf das vom Kunden benannte Konto überwiesen. Zum Zeitpunkt der Kündigung schwebende Geschäfte werden von der Kündigung nicht berührt. Sie sind unverzüglich abzuwickeln. Bei minderjährigen Depot-/Kon- toinhabern bedarf es einer Kündigungserklärung durch alle gesetzlichen Vertreter.
Beendigung der Geschäftsverbindung. 1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmen 2. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Verbrauchern 3. Kündigung aus wichtigem Grund 4. Rechtsfolgen 1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmen Z.21 (1) Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditverträge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbesondere der Konto-/Depoteröff-nungsvertrag) jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet. 2.
Beendigung der Geschäftsverbindung. Z 23 Ordentliche Kündigung. (1) Ein Kunde kann einen Rahmenvertrag jederzeit zum letzten Tag des laufenden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Das Recht zur Kündigung des Rahmenvertrags anlässlich einer vom Kreditinstitut vorgeschlagenen Änderung der AGB oder des Rahmenvertrags bleibt unberührt. Die Teilkündigung ist zulässig.‌
Beendigung der Geschäftsverbindung. 1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditverträge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbesondere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet. G. Beendigung der Geschäftsverbindung 1. Ordentliche Kündigung in der Geschäftsverbindung mit Unternehmern Z 22. Soweit keine Vereinbarung auf bestimmte Zeit vorliegt, können das Kreditinstitut und der Kunde die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Teile davon (auch Kreditverträge und Rahmenverträge für Zahlungsdienste wie insbesondere Girokontoverträge) jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Im Voraus bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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