Basispaket Musterklauseln

Basispaket. Standbau pro m² zusätzlich zur Flächenmiete gem. 3.1.1 Die Standbaupakete können im Stuttgart Messe Service-Portal (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) bestellt werden.
Basispaket. Standbau pro m² zusätzlich zur Flächenmiete gem. 3.1.1
Basispaket. Kommunalnet bietet im Rahmen des Basispaketes über xxx.xxxxxxxxxxx.xx Organisationen einen internetbasierten Zugang zu gemeinderelevanten e-Government Registern, Datenbanken und Portalverbund- Anwendungen. Die Liste der verfügbaren Applikationen wird laufend erweitert und um neue Services ergänzt. Aktuelle News, tiefergehende Informationen zu den wichtigsten Themen, zahlreiche Anwendungen und Services, sowie vergünstigte Produktangebote erhalten Sie im Rahmen unseres Basispaketes. Der aktuelle Funktionsumfang des Basispaketes ist unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx/ abrufbar. Die Liste der Kooperationspartner ist über xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxx/ abrufbar. Bei Bestellung eines Basispaketes werden der Organisation die Zugangsdaten eines Administrators übermittelt, der dann die weitere Personen- und Rechteverwaltung vornimmt.
Basispaket. DIENSTLEISTUNGSPAKET SERVICEPAKET EXTRAPAKET Basispakete: Die Anzahl PC Arbeitsplätze ist die mögliche Untergrenze für das Basispaket (bzw. Anzahl Domänen-Nutzer). Dienstleistung Paketpreise: Der ausgeschriebene Rabatt bezieht sich auf den Standard-Dienstleistungssatz von 120 EUR Netto pro Stunde. Die Dienstleistungs Pakete können nicht für Installationen bei Hardware Erweiterungen/Erneuerung verwendet werden und gelten innerhalb der normalen Geschäftszeiten von Montag bis Xxxxxxx 8 bis 17 Uhr (außer Feiertage). Die Paketpreise sind für den telefonischen Zugriff auf den technischen Support des Auftragnehmers während der Geschäftszei- ten, soweit sich dieser Zugriff allein auf den Support bei Hardware- oder Netzwerkproblemen bezieht. Für Software soweit sich diese allein auf die Erteilung von Auskünften zur Bedienung von Software beziehen, die über den Auftragnehmer erworben wurde und für die kein Software- Wartungsvertrag besteht. Überwachung: Erfordert einen virtualisierten Server und die Installa- tion der EMS-Monitoring Appliance. Beinhaltet die möglichen Server Hardware Komponenten (CPU, RAM), Windows Server Erreichbarkeit und Windows Server Dienste Überwachung. Das System überwacht je Server alle verfügbaren Vital-Werte wie zum Beispiel Festplattenkapazi- tät, Speicher- und Prozessorauslastung und erstellt grenzwertbasierte Warn- und Fehlermeldungen. Eine einmalige Benachrichtigung des ver- einbarten Ansprechpartners ist im Preis inklusive. Sicherungserfolg Server: Das System überwacht die Meldungen und Dienste des vorhandenen Datensicherungssystems der virtualisierten Server. Bei Fehlern werden automatisiert Meldungen versendet. Es fin- det keine Überprüfung der Rückspielbarkeit der Sicherung statt. Die Überwachung beinhaltet keine Überprüfung der Sicherung der Clients. Rabatt auf Dienstleistungen: Der Rabatt ist gültig für Dienstleistungen gemäß dem aktuellen allgemein gültigen Dienstleistungssatz. Der Ra- batt beinhaltet keinen Rabatt auf anfallende Anfahrten oder Zuschlags- sätze außerhalb der Bürozeiten. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer wird innerhalb der zugesicherten Reaktionszeit mit der Diagnose des Supportfalles beginnen. Voraus- setzung für den Beginn der Reaktionszeit ist, dass dem Auftragnehmer sämtliche für die Bearbeitung des Supportfalles erforderlichen Infor- mationen durch den Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellt werden. Die Reaktionszeiten werden grundsätzlich während der Ge- schäftszeiten des Auftragnehmers geschuldet (a...
Basispaket. Programm SD/HD Öffentlich Rechtliche Sender Private Sender HD Programm SD/HD Programm SD/HD Weitere Sender Premiumpaket Weitere Senderpakete Programm SD/HD Fremdsprachenpaket Arabien Fremdsprachenpaket Bosnien Basis Fremdsprachenpaket Griechenland Premium Fremdsprachenpaket Portugal Basis Fremdsprachenpaket Russland Fremdsprachenpaket Türkei Basis Fremdsprachenpaket Spanien Basis Fremdsprachenpaket Italien Fremdsprachenpaket Kroatien Fremdsprachenpaket Polen Fremdsprachenpaket Serbien Basis Fremdsprachenpaket Serbien Pink Telekommunikationsdienstleistungen (AGB) Telekommunikationsdienstleistungen (AGB)
Basispaket o Registrierung o Seitenintegration o Zahlungsschnittstelle o 2 Onlineschulungen (a‘ 2 Stunden) im Tarif „Starter“ (DE/AT/CH) kostenlos im Tarif „Pro“ (DE/AT) € 1.190,00 im Tarif „Pro“ (CH) CHF 1.390,00 im Tarif „Intern“ (DE/AT) € 2.990,00 im Tarif „Intern“ (CH) CHF 3.490,00 Buchungen über xxxxxxxxx.xxx inkl. Buchungen über Vertriebsintegrationen im Tarif „Starter“ 9,75%* im Tarif „Pro“ 7,00%* im Tarif „Intern“ nicht verfügbar * Prozentsatz von der Buchungssumme plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer Buchungen über Seitenintegrationen Seitenintegration auf den Webseiten der Busunternehmen im Tarif „Starter“ kostenlos im Tarif „Pro“ kostenlos im Tarif „Intern“ kostenlos
Basispaket für EPUs kostenlos - für KMUs bis 100 Mitarbeiter kostenlos - für KMUs über 100 Mitarbeiter kostenlos

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.