Komplettpaket Musterklauseln

Komplettpaket. Standbau + Service pro m2 zusätzlich zur Flächenmiete gem. 3.1.1 Die Standbaupakete können im Stuttgart Messe Service-Portal (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) bestellt werden.
Komplettpaket. Standbau + Service pro m2 zusätzlich zur Flächenmiete gem. 3.1.1
Komplettpaket. COOL STAY PAKET STORNOPAKET • Zusätzliche Erstattung von Heilungskosten und Vorschuss auf Krankenhauskosten: • Übermittlung dringender Nachrichten (nur aus dem Ausland) • Sie sollten die Schlüsselnummern Ihrer Schlüssel kennen bzw. notieren, falls Ihre Schlüssel verloren gehen oder gestohlen werden. Nehmen • Denken Sie daran, die für die Dauer und Art der Reise geeigneten Formulare und Dokumente für das Land in das Sie reisen mitzunehmen (für den europäischen Wirtschaftsraum gelten spezielle Gesetze). Diese Formulare werden von der Krankenkasse ausgestellt, bei der Sie angemeldet sind, damit Ihre medizinischen Ausgaben im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls direkt von dieser Organisation übernommen werden können. • Wenn Sie in ein Land reisen, das nicht der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, müssen Sie sich vor Ihrer Abreise erkundigen, ob das betreffende Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Erkundigen Sie sich in diesem Fall bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie in den Geltungsbereich dieses Abkommens fallen und ob Sie irgendwelche Formalitäten erfüllen müssen (Formular ausfüllen etc.). • Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, vergessen Sie nicht, Ihre Medikamente mitzunehmen und erkundigen Sie sich nach den Transportbedingungen für Ihre Medikamente abhängig von Transportmittel und Bestimmungsort. • Da wir keine Erste-Hilfe-Leistung ersetzen können, raten wir Ihnen vor allem dann, wenn Sie eine gefährliche körperliche oder motorisierte Tätigkeit ausüben oder in einem abgelegenen Gebiet unterwegs sind, sich vorher davon zu überzeugen, dass die zuständigen Behörden des betreffenden Landes ein entsprechendes Notfallsystem eingerichtet haben, um auf eine eventuelle Notsituation reagieren zu können. • Ebenso fällt es Ihnen bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweispapiere oder Zahlungsmittel einfacher, diese Dokumente wieder anzufordern, wenn Sie sich vorher die Mühe gemacht haben, Fotokopien anzufertigen und die Nummern Ihres Passes, Ihres Personalausweises und Ihrer Bankkarte auf einem separat aufbewahrten Zettel zu notieren.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.