Auftragserteilung im Effektenverkehr. (Übertragung von Wertpapieren, Bruchteilen am Sammelbestand, Ansprüchen auf Herausgabe von Wertpapieren oder Rechten im Wege der Verbuchung) XXIV T2S-Effektenverkehr für Wertpapiere, die in Euro denominiert sind
Auftragserteilung im Effektenverkehr. (Übertragung von Wertpapieren, Bruchteilen am Sammelbestand, Ansprüchen auf Herausgabe von Wertpapieren oder Rechten im Wege der Verbuchung)