Common use of Auftrag Clause in Contracts

Auftrag. 3.1. Der Crowdinvestor beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den Treuhänder, im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Crowdinvestors, einen An- teil an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil zu verwalten und dem Crowdinvestor allen Nutzen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle aufgrund des treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Crowdinvestors. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen – der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zu. 3.2. Der Crowdinvestor übernimmt durch den Treuhänder einen Anteil am Nachrangdarlehen, dessen Höhe sich aus dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) ergibt. 3.3. Der Treuhänder ist berechtigt, das an die Gesellschaft gewährte Darlehen durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten. 3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.

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Sources: Treuhand Und Verwaltungsvertrag

Auftrag. 3.12.1. Der Crowdinvestor CROWDINVESTOR beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den TreuhänderTREUHÄNDER, im eigenen Namen, aber auf für Rechnung des CrowdinvestorsCROWDINVESTORS, einen An- teil das Genussrechtskapital an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) GESELLSCHAFT in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten übernommen Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil diese Beteiligung zu verwalten und dem Crowdinvestor CROWDINVESTOR allen Nutzen daraus aus diesen Beteiligungen unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle alle, aufgrund des der treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen Beteiligung zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben wei- terzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder TREUHÄNDER ausschließlich im Auftrag und auf für Rechnung des Crowdinvestors. Sohin steht alleine CROWDINVESTORS, dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem der für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen Beteiligung der auch die steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zuzusteht. 3.22.2. Der Crowdinvestor CROWDINVESTOR übernimmt durch den Treuhänder einen Anteil am NachrangdarlehenTREUHÄNDER die Beteiligung, dessen deren Höhe und Zahlungsmodalität, die sich aus dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) Punkt 1.2. des vorliegenden Vertrages ergibt. 3.32.3. Der Treuhänder TREUHÄNDER ist berechtigt, das an für weitere CROWDINVESTOREN seine Einlagen in die Gesellschaft gewährte Darlehen GESELLSCHAFT durch Abschluss weiterer Darlehensverträge Treuhand- und Verwaltungsverträge des Inhalts des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages beliebig zu erhöhen erhöhen. Am gesamten Genussrechtskapital des TREUHÄNDERS sind die CROWDINVESTOREN im Innenverhältnis während der Beteiligungsdauer im Verhältnis der für sie treuhändig gehal- tenen Beteiligung am Genussrechtskapital beteiligt. 2.4. Dem CROWDINVESTOR ist der beiliegende Gesellschaftsvertrag der GESELLSCHAFT (Anlage ./2) sowie der Genussrechtsvertrag samt Business-Plan (Anlage ./1) bekannt. Er erklärt sich mit den Inhalten dieses Vertrages einverstanden und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Beteiligung mit hohem Risiko handelt und im Besonderen ein Totalverlust der Beteiligung möglich ist. 2.5. Der Inhalt dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten. 3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, Verwaltungsvertrages wird mit schriftlicher Annahme des vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung CROWDINVESTORS unterzeichneten Zeichnungsscheins durch den TREUHÄNDER und mit Zahlung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.Beteiligungsbetrages entsprechend Vertragspunkt

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Sources: Treuhand Und Verwaltungsvertrag

Auftrag. 3.1. Der Crowdinvestor beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den Treuhänder, im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Crowdinvestors, einen An- teil an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1./2) in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil zu verwalten und dem Crowdinvestor allen Nutzen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle aufgrund des treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Crowdinvestors. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen – der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zu. 3.2. Der Crowdinvestor übernimmt durch den Treuhänder einen Anteil am Nachrangdarlehen, dessen Höhe sich aus dem Zeichnungsschein (( siehe unter Vertragspunkt 2.1) ergibt. 3.3. Der Treuhänder ist berechtigt, das das, an die Gesellschaft gewährte Darlehen Darlehen, durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten. 3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.

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