Auftrag Musterklauseln
Auftrag. Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen.
Auftrag. 1.1. Gegenstand dieser besonderen Bedingungen ist die Erbringung folgender Sprachendienstleistungen durch die TERRITORY gegenüber dem Kunden: Leistungen aus den Bereichen Übersetzung, Lokalisierung, Korrektorat (Orthografie, Zeichensetzung, Syntax, Typografie), Lektorat (Korrektorat plus Inhalt, Aufbau, Struktur) sowie die Erstellung werblicher oder redaktioneller fremdsprachlicher Texte, insbesondere zur Verwendung in der Unternehmenskommunikation des Kunden.
1.2. Nicht vom Lektorat umfasst sind tiefgreifende Änderungen des Textes, Eingriffe in die Struktur des Textes oder seine konkrete Ausdrucksweise, das Umschreiben einzelner Passagen oder wesentliche Änderungen des Textes. Orthografie sowie die anwendbaren Korrekturzeichen- Regelungen beurteilen sich nach der bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des „Duden – Die deutsche Rechtschreibung“ (Dudenverlag Mannheim).
1.3. Der jeweilige Auftrag erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Übersendung des zu bearbeitenden, etwa zu übersetzenden, Dokuments (grundsätzlich im Word-Format .docx) und regelt die Details (insbesondere Sprache, in die das Dokument übersetzt werden soll und den gewünschten Liefertermin).
1.4. Der Kunde wird uns alle für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Informationen und Dokumentationen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt insbesondere den verbindlichen Originaltext für die Leistungen der TERRITORY zur Verfügung. Hierdurch sichert er auch ohne gesonderte Erklärung zu, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen, welche die Leistungserbringung der TERRITORY ermöglichen. Der Kunde trägt im Innenverhältnis allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Der Kunde verpflichtet sich, die TERRITORY - diesbezüglich und im Hinblick auf die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen des Vertrages - von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Auftrag. Der Leistungserbringer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden, auf Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/Angebot zu erstellen, eine Anpas- sung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen oder ein/mehrere vorhandene/s Hilfsmittel beim Versicherten abzuholen. Der Leistungserbringer erhält zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung folgende Versi- chertendaten von der KKH: • Name, Vorname • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) • Geburtsdatum • Telefonnummer • Krankenversichertennummer • ggf. abweichende Kontaktdaten der Pflegeperson/des gesetzlichen Betreuers/etc.
Auftrag. Der Auftragnehmer kann über den Datenaustausch durch die KKH beauftragt werden: • eine Versorgung vorzunehmen, • auf der Grundlage einer Verordnung einen Kostenvoranschlag/ein Angebot zu erstellen, • eine Anpassung/Reparatur/Sicherheitstechnische Kontrolle oder Wartung vorzunehmen oder • ein/mehrere vorhandene/s Hilfsmittel beim Versicherten abzuholen. Der Leistungserbringer erhält zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung folgende Versi- chertendaten von der KKH: • Name, Vorname • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) • Geburtsdatum • Telefonnummer • Krankenversichertennummer • ggf. abweichende Kontaktdaten der Pflegeperson/des gesetzlichen Betreuers/etc.
Auftrag. 1) Mit diesem Auftrag ermächtigt, bevollmächtigt und beauftragt der Vollmachtgeber den Vollmachtnehmer mit seiner Vertretung, betreffend aller wie immer namenhabenden Handlungen und Tätigkeiten, betreffend seine Eigentumswohnung nämlich der Top Nr. 22 im Haus Nr. 5 Sollte der Mieter seiner Mietzahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so ist der Vollmachtnehmer berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese gerichtlich geltend zu machen. Ein diesbezüglicher Auftrag muss allenfalls gesondert erteilt werden. Die diesbezüglichen Kosten trägt im Erfolgsfall der Zahlungspflichtige Mieter, ansonsten der Vollmachtgeber. Hierzu erteilt ihm der Vollmachtgeber auch Prozessvollmacht gemäß §§ 30 ff ZPO mit der Berechtigung zur Empfangnahme von Geld und Geldeswert, ausdrücklich für die Dauer des aufrechten Vertrages. Ebenso wird hiermit dem Vollmachtsnehmer die Vollmacht zur Vertretung, mit seinem Stimmrecht, bei der Eigentümerversammlung oder bei einem Umlaufbeschluss erteilt, sollte er diese nicht selber nutzen.
2) Hinsichtlich der Mietzinshöhe wird festgestellt, dass dem Vollmachtnehmer die Festlegung der Miete obliegt und es dem Vollmachtnehmer freigestellt ist, die Mieten selbst zu gestalten, soweit gewährleistet ist, dass die Miete in Höhe von netto € 504,10 an den Vollmachtgeber weitergeleitet wird. Dieser Betrag ist wertgesichert. (VPI)
3) Der Vollmachtnehmer ist verpflichtet vorzukehren, dass die Miete jeweils spätestens 5 Tage nach Eingang der Miete auf das Konto des Vollmacht- und Auftraggebers weitergeleitet wird.
4) Im Übrigen vereinbaren die Parteien die Ausstellung einer Dauerrechnung.
5) Die zwischen dem Vollmachtnehmer und dem Mieter zu treffenden Mietvereinbarungen sind so zu gestalten, dass in den Mietvereinbarungen sämtliche Betriebskosten, das heißt sämtliche mit dem Betrieb des dem Vollmachtgeber gehörigen Objektes verbundenen Kosten, mit Ausnahme von Investitionsrücklagen, vom Mieter bezahlt werden. Die Überwachung der regelmäßigen Zahlung übernimmt der Vollmachtnehmer ohne Haftung hierfür.
6) Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist die Vollmachtnehmerin mit entsprechenden Betriebskostenvorschreibungen und Abrechnungen usw. nicht umfasst, da die Tätigkeiten durch einen Subunternehmer durchgeführt werden. Die entsprechenden Betriebskostenvorschreibungen sind dem Vollmachtnehmer zur Kenntnis zu bringen. Dem Mieter werden diese, abzüglich nicht verrechenbare Kostenbestandteile, wie Investitionsrücklagen oder Sondereinforderungen, zur Kenntnis gebrach...
Auftrag. 1.1. Der Vermittler ist bereit, dem Auftraggeber ein Darlehen nachzuweisen oder zu vermitteln. Der Auftraggeber möchte ein Allgemein-Verbraucherdarlehen (AVD) aufnehmen.
1.2. Der Vermittler ist nicht auf den Verkauf bestimmter Produkte beschränkt. Er ist nicht verpflichtet, bestimmte Produkte eines Finanzierungspartners zu vermitteln; er ist auch nicht verpflichtet, bestimmte Produkte in einer vorgegebenen Anzahl zu vermitteln.
1.3. Der Vermittler orientiert sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit an dem Finanzierungsbedarf, den jeweiligen persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen und den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen des Auftraggebers und sucht mit dem Auftraggeber gemeinsam das für ihn am geeignetsten erscheinende Finanzprodukt aus. Hierbei hat der Vermittler marktübliche Gegebenheiten bzw. besondere Erfordernisse der einzelnen Finanzierungswege zu berücksichtigen.
1.4. Die Vermittlung umfasst insbesondere die Prüfung der Finanzierbarkeit, die Erarbeitung eines Finanzierungsvorschlages und die Vermittlung. Zu den Leistungen des Vermittlers gehören insbesondere die Bedarfsanalyse, die Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen, Produkt- und Anbieterauswahl, Finanzierungsberatung.
1.5. Der Vermittler ist zur Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten und Aufgaben berechtigt, bankenunabhängige Plattformen, Vergleichsportale, Maklerpools und andere Dienstleistungsunternehmen einzuschalten.
1.6. Der Vermittler steht dem Auftraggeber bis zur Auszahlung der Darlehensvaluta unterstützend zur Seite und wird die mit der Finanzierung zusammenhängende Korrespondenz für den Auftraggeber führen.
1.7. Ob der Auftraggeber einen im Zusammenhang mit einem ausgewählten Finanzierungsprodukt stehenden Darlehensvertrag abschließt, liegt ausschließlich in der Entscheidungsbefugnis des Auftraggebers.
1.8. Sind mehrere Personen Auftraggeber, so erklären diese gegenüber dem Vermittler, dass jede Person einzeln für den jeweils oder die jeweils anderen Auftraggeber berechtigt ist, Unterlagen, Erklärungen, Informationen und Beratungsleistungen entgegenzunehmen und diese auch gegenüber dem weiteren Auftraggeber oder den weiteren Auftraggebern Wirkung entfalten.
Auftrag. Ich beauftrage die Stadtwerke Erkrath mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas für die oben bezeichnete Lieferstelle. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf der Rückseite abgedruckte „Ergänzenden Geschäftsbedingungen“ sowie deren Anlagen. Datum und Unterschrift des Kunden Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: Mo. – Do. 7.30 bis 17.00, Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ , Tel. 02104 /▇▇▇ ▇▇ ▇▇; oder informieren Sie sich im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Stadtwerke Erkrath GmbH, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ Eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal, HR B Nr. 13183 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Sondervertrag GutesGas S Bonus
Auftrag. 3.1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Einwände gegen die Auftragsbestätigung müssen schriftlich sofort nach Eingang der Auftragsbestätigung bei dem Besteller - spätestens innerhalb 7 Werktagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung - bei uns eingehen. Spätere Einwände werden nic ht berücksichtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Im Übrigen gilt die Best immung in Ziffer 1.2. AVLB (Satz 3) entsprechend.
3.2. Der Lieferant behält sich vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonität sprüfung des Bestellers - ggf. durch einen Kreditversicherer - durchzuführen. Bei negativem Ergebnis (vor allem wenn der Kredit versicherer Deckung versagt) kann der Lieferant ersatzlos von dem Vertrag zurückzutreten.
3.3. Mündlic he Erklärungen (vor allem unserer Handelsvertreter oder Reisenden) erlangen erst mit einer schriftlichen Bestätigung des Lieferanten Wirksamkeit.
3.4. Trit t der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Lieferant unbeschadet der Möglic hkeit , einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeit ung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
3.5. Bestellungen auf Abruf sind spätestens nach 6 Monaten - ausgehend von dem Datum der Auftragsbestät igung - von dem Besteller abzurufen. Wird auch nicht binnen einer angemessenen Nachfrist, die der Lieferant dem Besteller setzt, mit den erforderlichen Einzelangaben die Bestellung abgerufen, sind wir berechtigt, nach unserem Ermessen entweder ohne Abruf zu dem am Tage der Lieferung gült igen Preis zu liefern oder Schadensersatz statt der Leist ung zu verlangen oder von dem rückständigen Teil des Vertrages zurückzutreten.
Auftrag. 3.1. Der Crowdinvestor beauftragt nunmehr im Rahmen dieses Vertrages den Treuhänder, im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Crowdinvestors, einen An- teil an dem der Gesellschaft gewährten Nachrangdarlehen (Anlage ./1) in der im Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) bezeichneten Höhe zu erwerben und zu halten, diesen Anteil zu verwalten und dem Crowdinvestor allen Nutzen daraus unverzüglich zu überlassen und ihm überhaupt alle aufgrund des treuhändig gehaltenen Anteils am Nachrangdarlehen zukommenden Vermögensvorteile unverzüglich weiterzugeben bzw. nach seiner Weisung zu verwenden. Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Crowdinvestors. Sohin steht alleine dem Crowdinvestor das wirtschaftliche Eigentum an dem für ihn gehaltenen Anteil am Nachrangdar- lehen – der auch steuerlich nur ihm zuzurechnen ist – zu.
3.2. Der Crowdinvestor übernimmt durch den Treuhänder einen Anteil am Nachrangdarlehen, dessen Höhe sich aus dem Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1) ergibt.
3.3. Der Treuhänder ist berechtigt, das an die Gesellschaft gewährte Darlehen durch Abschluss weiterer Darlehensverträge beliebig zu erhöhen und diese Anteile für weitere Crowdinvestoren auf Basis eines diesem Vertrag entsprechenden Treuhand- und Verwaltungsvertrag treuhändig zu halten.
3.4. Beendet der Treuhänder das Vertragsverhältnis vorzeitig aus wichtigem, vom Crowdinvestor verschuldetem Grund, so hat der Crowdinvestor dem Treuhänder zur Abgeltung des mit der Vertragsbeendigung entstehenden Kosten und des daraus resultierenden Mehraufwandes eine Schadenspauschale in Höhe von 1 % des ge- zeichneten Betrags gemäß Zeichnungsschein (siehe unter Vertragspunkt 2.1), zumindest aber den Betrag von € 50,00 zu leisten. Der Treuhänder ist berechtigt, mit seinem diesbezüglichen Anspruch Gegenforderungen des Crowdinvestors aufzurechnen.
Auftrag. Aufträge können sowohl als Einzelauftrag als auch innerhalb von Rahmenverein- barungen erteilt werden. Einzelaufträge sind nicht an die Schriftform gebungen. Der Schriftform bedarf jede von den AAB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen. Solche (Exklusiv-Betreuungsverträge, Agenturverträge) sichern dem Auftrag- geber und Grafik-Designer Konkurrenzausschluss für ein definiertes Auftrags-/ Arbeitsgebiet und -volumen auf die Vertragsdauer (meist zwei Jahre).
