Common use of Anlagen Clause in Contracts

Anlagen. 5.1. Anforderungen, Laufzeiten, Vereinbarungen, Ansprechpartner und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss GmbH & Co. KG - Wareneingang: - Laufzeiten gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind lt. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüsten.

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Sources: Versandvorschriften, Versandvorschriften

Anlagen. 5.1Preisblatt, AGBs, Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, Musterwiderrufsformular Ort und Datum Unterschrift Wird vom Lieferanten ausgefüllt. Anforderungen(Nur für den internen Gebrauch) Vertrag zurück an Abschlagshöhe (1) Für die Verträge über die Lieferung von Wärme mit SWRC komfort therm gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH (nachfolgend auch SWRC genannt). Entgegenstehenden oder zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, Laufzeitenwenn sich die SWRC mit deren Einbeziehung im Rahmen einer Individualabrede einverstanden erklärt. (2) Das Leistungsangebot SWRC komfort therm der SWRC richtet sich an letztverbrauchende Kunden, Vereinbarungendie bei Vertragsabschluss das Eigentum selber nutzen. Nutzt der Eigentümer das Objekt nicht selbst und hat der Mieter die Kosten der Wärme- und Warmwasserversorgung als Betriebskosten zu tragen, Ansprechpartner teilt der Eigentümer dies den SWRC zur Erstellung eines Effizienz- und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss Kostenneutralitätsnachweises für die neue Wärmeerzeugungsanlage (§ 556 c BGB i.V. mit der WärmeLV) mit. (1) Anbieter der Leistungen zur Wärmeversorgung ist die Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH. Die ladungsfähige Anschrift lautet: Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH & Co. KG - Wareneingang▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Handelsregister: - Laufzeiten gemRegistergericht Chemnitz HRB 7103 USt.-IdNr. separater Vereinbarung 141339081 (Regellaufzeiten1) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr Angebote der SWRC oder von durch sie beauftragten Handwerkern sind Freibleibend und unverbindlich; sie sind nur eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebots. (2) Soweit die Parteien keine abweichende Individualabrede treffen, kommt der Vertrag zustande, wenn die SWRC das Angebot des Kunden (Auftrag) innerhalb von vier Wochen ab Abgabe des Angebots ihm gegenüber in Textform (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) annimmt (Auftragsbestätigung). (3) Zum Zweck der Bonitätsprüfung holt SWRC bei einschlägigen Auskunfteien Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Kunden ein. Dies erfolgt ohne Rücksprache mit dem Kunden. Die Weitergabe der Information an Dritte bzw. eine Rückmeldung an die Auskunfteien erfolgt nicht. (4) Das persönliche Angebot der SWRC basiert auf dem Angebot des von den SWRC beauftragten Fachbetriebes und ist Bestandteil des Auftrages. (5) Der Nachweis zur voraussichtlichen energetischen Effizienzverbesserung sowie der Kostenneutralitätsvergleich nach telefonischer Absprache § 556 c BGB i.V. mit § 2 (2) WärmeLV sind dem Kunden bei der Vertragserklärung ausgehändigt worden und liegen dem Kunden vor. Dies gilt nur, falls Mieter die Kosten der Wärme- und Warmwasserversorgung als Betriebskosten zu tragen hatten (siehe § 1 (2)). (1) Die SWRC errichten und betreiben im Gebäude des Kunden eine erdgasbetriebene Wärmeerzeugungsanlage, ggf. mit solarthermischer Unterstützung, zur Warmwassererzeugung (im Folgenden „Anlage“ genannt). Die Dimensionierung und die technischen Merkmale der von SWRC zu errichtenden Anlage ergeben sich aus dem im Auftrag zur Wärmelieferung genannten und vom Kunden akzeptierten Angebot der SWRC sowie dem Angebot des mit der Installation beauftragten Fachbetriebes. Hauptkomponenten sind: Gasheizgerät, Rohre, Pumpen, Warmwasserspeicher und ggf. eine solarthermische Anlage. (2) Die SWRC liefern dem Kunden Heizwärme in Form von Warmwasser mit einer Vorlauftemperatur von max. 90 °C und stellt die vom Kunden bestellte Nennwärmeleistung gemäß dem im Auftrag genannten Angebot des Fachbetriebes an den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine Übergabestellen (§ 10) bereit. Zur Verteilung der Wärme hält der Kunde ein Heizungsverteilsystem gemäß den einschlägigen technischen Richtlinien vor. (3) Die SWRC führen im Rahmen von SWRC komfort therm alle erforderlichen Wartungen und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur Instandsetzungsmaßnahmen an der vorgegebenen WE-StelleAnlage nach Maßgabe der Regelungen in § 7 ohne weitere Berechnung durch. (4) Sofern der Kunde Kochgas über den Anschluss bezieht, gilt dieser Bezug als Wärme und wird zu den unter § 12 vereinbarten Preisen abgerechnet. (1) Mit Auftragsannahme des Kunden erteilen die SWRC dem Fachbetrieb den Auftrag für die Errichtung der Anlage. - Sie sichern Der Fachbetrieb stimmt den Zeitraum für die Einhaltung Installation der Anlage mit dem Kunden ab. (2) Die Kosten für die Errichtung der Anlage tragen die SWRC. Die Anlage muss den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. (3) Der Kunde stellt der SWRC kostenfrei für die Errichtung und den Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage für die Dauer dieses Vertrags nach § 14 (2) in seinem Gebäude einen geeigneten und den einschlägigen Vorschriften über Ladungssicherung entsprechenden Aufstellraum sowie ggf. für die Errichtung und den Betrieb der solarthermischen Anlage eine geneigte und den Vorschriften entsprechende Dachfläche. Aufgrund der geringen Fläche verzichtet der Kunde auf die Berechnung jeglicher Nebenkosten. (1) Der Kunde wird den Wärmebedarf für das im Vertrag genannte Gebäude während der Vertragslaufzeit durch den Wärmebezug von der SWRC decken. Der Kunde verpflichtet sich, die von den SWRC gelieferte Wärme abzunehmen. Er ist berechtigt, seinen Bedarf auch unter Nutzung regenerativer Energiequellen zu decken. Sollte eine solarthermische Anlage errichtet werden, verpflichten sich die SWRC zur vorrangigen Wärmelieferung aus dieser Anlage. (2) Neben dem Betrieb der Anlage übernehmen die SWRC die Instandhaltung und die Beachtung Wartung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zuAnlage einschließlich notwendiger Entstörungsarbeiten an der Anlage nach Maßgabe von § 7. (3) Bei Betrieb einer solartechnischen Anlage hat der Kunde alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Verschattungen z. B. durch Bäume oder Gebäude zu vermeiden. (4) Die für den Betrieb der Anlage erforderliche elektrische Energie sowie das erforderliche Trinkwasser werden vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. (5) Während des Betriebes von Brennwertgeräten entsteht Kondensat. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gemDer Kunde stellt den SWRC einen geeigneten Anschluss zum Abflusskanal zur Entsorgung des Kondensats unentgeltlich zur Verfügung. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster Der Kunde übernimmt die ggf. entstehenden Kosten für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr Kondensat-Ableitung in das Kanalsystem. (6) Stellen die SWRC oder der Kunde während des Betriebes der Anlage einen Schaden oder ein Risiko für den Betrieb der Anlage fest, so sind sie verpflichtet, dies unverzüglich dem jeweils anderen Vertragspartner mitzuteilen. Die Vertragspartner werden Schäden/Risiken in dem jeweiligen Verantwortungsbereich zügig beseitigen. (7) Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst oder durch Beauftragung Dritter (auch nicht anderer Fachbetriebe oder Hausmeisterservices) Reparaturen oder Veränderungen an den im Eigentum der SWRC stehenden Bau- und Anlagenteilen auszuführen oder sonstige Einwirkungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. (8) Der Kunde führt für die Dauer des Betriebes der Anlage die Wartung und Instandhaltung des Aufstellraumes und ggf. der Dachfläche durch. Die Anlagen und Einrichtungen des Kunden sind so zu betreiben, dass störende Rückwirkungen auf die im Eigentum der SWRC stehenden Bau- und Anlagenteile ausgeschlossen sind. (9) Der Kunde darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietraumes/Ortes/der Dachfläche, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden, auch ohne Zustimmung der SWRC vornehmen, wenn sie die Anlage und deren Betrieb nicht beeinträchtigen. Erscheint eine Beeinträchtigung der Anlage oder ihres Betriebes infolge vorgenannter Maßnahmen des Kunden möglich, so bedürfen diese Maßnahmen der vorherigen Zustimmung durch die SWRC. Die SWRC sind zur Erteilung der Zustimmung verpflichtet, sofern eine solche Beeinträchtigung nach telefo- nischer Absprache mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind ltPrüfung nicht zu befürchten ist. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern In allen Fällen wird der Kunde die Einhaltung der Vorschriften SWRC jeweils rechtzeitig im Voraus über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) und geplante Maßnahmen informieren. Der Kunde verpflichtet sich, die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüstenArbeiten zügig durchführen zu lassen.

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Sources: Wärmelieferungsvertrag

Anlagen. 5.1Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages. AnforderungenVerzeichnis der Anlagen Anlage 1 Zuordnungsliste Anlage 2 Preisblatt Anlage 3 Standardlastprofilverfahren Anlage 4 Ansprechpartner, LaufzeitenKontaktdaten etc. ▇▇▇▇▇▇ ▇ EDI-Rahmenvertrag Anlage 6 Zuordnungsvereinbarung Ort, VereinbarungenDatum Ort, Ansprechpartner Datum Verteilnetzbetreiber Lieferant - Unterschrift und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss Stempel - - Unterschrift und Stempel - Anlage 2 Die Netzentgelte, Messpreise und Abrechungspreise der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH & Co. KG - Wareneingang: - Laufzeiten gemwerden kalkuliert nach dem Verfahren der Stromnetzentgeltverordnung (Strom- NEV). separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder Sie basieren auf der am 09.02.2009 von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze für das Jahr 2009 die gemäß ARegV auf das Jahr 2013 hochgerech- net wurde. Die hier veröffentlichten Netzentgelte gelten ab 01.01.2013. Bei Nutzung des Netzes werden neben den Netzentgelten, Messpreisen und Abre- chungspreisen je Messstelle, die jeweils gültige Konzessionsabgabe, die Mehrkosten nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbriefdem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung Umlage nach § 19 StromNEV und die Beachtung Offshore-Haftungsumlage in Rechnung gestellt. Alle Preise sind netto, die jeweils gülti- ge Umsatzsteuer muss noch dazugerechnet werden. Preisblatt 1: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung Preisblatt 2: Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung Preisblatt 3: Jahresleistungspreissystem für Netzreserveleistung Preisblatt 4: Preise für Messstellenbetrieb und Messung bei RLM Kunden Preisblatt 5: Preissystem für Entnahme ohne Lastgangmessung Preisblatt 6: Preise für Messstellenbetrieb und Messung bei SLP Kunden Preisblatt 7: Konzessionsabgaben und Umlagen Preisblatt 8: Sonderleistungen Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung: Entnahmestelle Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer > 2500 h/a Umspannung HS/MS 3,28 2,20 55,20 0,12 Mittelspannung MS 5,54 2,54 52,34 0,67 Umspannung MS/NS 7,22 3,16 63,05 0,93 Niederspannung NS 11,35 4,73 90,87 1,55 Im Standardfall sind die Spannungsebenen der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zuEntnahmestelle und die der Messung identisch. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gemBei Abweichung davon treten zusätzliche Verluste auf, die durch die fol- genden Auf- und Abschläge auf Leistungs- und Arbeitspreiskomponente der Netz- nutzung berücksichtigt werden. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster Liegt der Entnahmepunkt in der Mittelspannungsebene und der Zählpunkt in der Nie- derspannungsebene, sind die Arbeits- und Leistungspreiskomponenten um 3% zu erhöhen. Liegt der Entnahmepunkt in der Niederspannungsebene und der Zählpunkt in der Mittelspannungsebene, sind die Arbeits- und Leistungspreiskomponenten um 3% zu vermindern. Falls Transformatoren mit außergewöhnlich hohen Verlusten eingesetzt werden, wird der Auf- bzw. Abschlag individuell festgelegt. Mittelspannung MS + 3 % 5,71 2,62 53,91 0,69 Umspannung MS/NS – 3 % 7,00 3,07 61,16 0,90 Blindstromlieferungen werden für Entnahmestellen mit ¼-h-Leistungsmessung mit er- fasst und zusätzlich ausgewiesen. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Nieder- spannungsnetz wird erst ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Der Preis für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten Blind- stromlieferung beträgt 1,53 ct/kvarh. Entnahmestelle Leistungspreis Arbeitspreis Umspannung HS/MS 9,20 0,12 Mittelspannung MS 8,72 0,67 Umspannung MS/NS 10,51 0,93 Niederspannung NS 15,15 1,55 Im Standardfall sind lt. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung Spannungsebenen der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) Entnahmestelle und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zuMessung identisch. - LKWs Bei Abweichung davon treten zusätzliche Verluste auf, die durch die fol- genden Auf- und Abschläge auf Leistungs- und Arbeitspreiskomponente der Netz- nutzung berücksichtigt werden. Liegt der Entnahmepunkt in der Mittelspannungsebene und der Zählpunkt in der Nie- derspannungsebene, sind die Arbeits- und Leistungspreiskomponenten um 3% zu erhöhen. Liegt der Entnahmepunkt in der Niederspannungsebene und der Zählpunkt in der Mittelspannungsebene, sind die Arbeits- und Leistungspreiskomponenten um 3% zu vermindern. Falls Transformatoren mit Schwitzplanen auszurüsten.außergewöhnlich hohen Verlusten eingesetzt werden, wird der Auf- bzw. Abschlag individuell festgelegt. Mittelspannung MS + 3% 8,98 0,69 Umspannung MS/NS – 3 % 10,19 0,90 Blindstromlieferungen werden für Entnahmestellen mit ¼-h-Leistungsmessung mit er- fasst und zusätzlich ausgewiesen. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Nieder- spannungsnetz wird erst ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Der Preis für die Blind- stromlieferung beträgt 1,53 ct/kvarh. Eine Netzreserveleistung kann von einem Kunden, der eine Erzeugungsanlage betreibt, bestellt werden, wenn bei einem Ausfall der Erzeugungsanlage der Reservestrom über das Netz der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH bezogen werden soll. Die Arbeitspreise werden gemäß Preisblatt 1 bzw. Preisblatt 2 berechnet. Dauer der Inanspruch- nahme 0 bis 200 h/a €/kWa 200 bis 400 h/a €/kWa 400 bis 600 h/a €/kWa Umspannung HS/MS 18,40 22,08 25,76 Mittelspannung MS 17,45 20,94 24,43 Umspannung MS/NS 21,02 25,22 29,42 Niederspannung NS 30,29 36,35 42,41 Spannungsebene Messwandler Zählstelle Messdienst- leistung/a Messstellen- betrieb/a 20-kV Beistellung durch sw netz Kombizähler mit Lastgang 350,00 € 322,00 € Beistellung durch Kunde 350,00 € 139,00 € 0,4-kV Beistellung durch sw netz Kombizähler mit Lastgang 350,00 € 153,00 € Beistellung durch Kunde 350,00 € 117,00 € Zusätzlicher Aufwand für den Einsatz eines GSM-Modems 60,00 € Abschlag für die Beistellung eines Modems 37,00 € Abschlag für die monatliche Bereitstellung eines Lastgangs 0,00 € Zusätzlicher Aufwand für jede manuelle Lastgangauslesung 60,00 € Die Messpreise setzen sich zusammen aus Messung und Messstellenbetrieb. Im Falle der Fernauslesung ist die tägliche Bereitstellung des Lastganges der Wirkleistung im Messpreis enthalten. Voraussetzung für die Fernauslesung ist die kostenfreie Bereitstellung eines durchwahl- fähigen Telefonanschlusses/Nebenstelle durch den Anschlussnehmer bzw. Anschluss- nutzer. Sollte das nicht möglich sein, wird soweit möglich, ein GSM-Modem eingesetzt. Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von 5,00 €/Monat. Muss der Telefonanschluss durch den Netzbetreiber eingerichtet werden, gehen die dafür aufzuwendenden Kosten zu Lasten des Anschlussnutzers. Die Messpreise gelten für die Bereitstellung der Messung durch den Verteilnetzbetrei- ber. Bei einer Bereitstellung eines Messgerätes durch einen anderen Messstellenbe- treiber entfällt der Anteil Messstellenbetrieb und ggf. der Anteil Messdienstleistung. Es werden nur die Kosten für die Abrechnung fällig. Lastgangkunden 204,00 €/a Netzkunden mit Lastgangmessung erhalten elf monatliche Abrechnungen, sowie eine jährliche Endabrechnung. Netznutzung über Standardlastprofile für Haushalts-, Gewerbe- und sonstige Netzkun- den mit einer jährlichen Entnahme von < 100.000 kWh Entnahmestelle Arbeitspreis

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Sources: Lieferantenrahmenvertrag

Anlagen. 5.1. Anforderungen, Laufzeiten, Vereinbarungen, Die in diesem Vertrag genannten und nachstehend aufgelisteten Anlagen sind Bestandteile dieses Vertrages: Anlage 1 Regelungen zur Anwendung von Lastprofilen Anlage 2a Ansprechpartner und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss Erreichbarkeit des Netzbetreibers Anlage 2b Ansprechpartner und Erreichbarkeit des Lieferanten Anlage 3 § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 Anlage 4 Auftragsformular „Auftrag an die Stadtwerke Prenzlau GmbH; Sperrung - Wiederinbetriebnahme“ Anlage 5 Preisblatt für Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Prenzlau, den .............................. Ort, den Datum ................................................... ................................................... Unterschrift Netzbetreiber Unterschrift Lieferant Im Netzgebiet der Stadtwerke Prenzlau GmbH & Co. KG - Wareneingangkommt das synthetische Standardlastprofilverfahren zur Anwendung. Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung der Stromlieferung an Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden standardisierte Lastprofile. Zur Anwendung kommen dabei folgende Lastprofiltypen: - Laufzeiten gemG21 Gewerbebetrieb H21 Haushaltskunde L21 Landwirtschaftsbetrieb B21 Bandlastkunden (8.760 Benutzungsstunden/a) D21 dämmerungsgeführte Anlagen N21 unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Nachtspeicherheizung (getrennte Messung) N22 unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Nachtspeicherheizung (gemeinsame Messung) W21 unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Wärmepumpe Die Zuordnung der Entnahmestellen zu den Lastprofiltypen erfolgt durch den Netzbetreiber entsprechend der vorwiegenden Nutzungsart der Entnahmestellen. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache mit Die Zuordnung zu einem anderen Standardlastprofil kann durch den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben Lieferanten unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem Monat zu dem beabsichtigten Zeitpunkt der Änderung beantragt werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung Änderungsmeldung). Zur Vermeidung der Zuordnung eines ungerechtfertigten Standardlastprofiltyps wird der Netzbetreiber erforderlichenfalls entsprechende Belege beim Lieferanten anfordern. Der Netzbetreiber ist ein separater Frachtbrief berechtigt, die Standardlastprofile mit einer Frist von einem Monat zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung ändern, zu erweitern oder zu ergänzen sowie neue Standardlastprofile einzuführen und die Beachtung Entnahmestellen ggf. neu zuzuordnen. Der Lieferant wird hierüber rechtzeitig informiert. Die Standardlastprofile des Netzbetreibers sind im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ veröffentlicht. Jahresmehr- und Jahresmindermengen sind zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber finanziell auszugleichen. Die Berechnung erfolgt für Entnahmestellen ohne fortlaufend registrierende ¼-h-Leistungsmessung auf Grundlage des Standardlastprofilverfahrens. Der Netzbetreiber teilt dem Lieferanten mit Bestätigung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zuAnmeldung zur Netznutzung die Jahresverbrauchsprognose sowie das dazugehörige Standardlastprofil mit. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gemDie Jahresverbrauchsprognose gilt unbefristet bis zu einer neuen Angabe durch den Netzbetreiber. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster Der Netzbetreiber passt die Jahresverbrauchsprognose grundsätzlich jährlich auf Basis der tatsächlich gemessenen Jahresarbeitsmenge an und teilt diese mindestens 1 Monat vor dem Wirksamwerden dem Lieferanten elektronisch mit. In begründeten Ausnahmefällen kann die Jahresverbrauchsprognose vom Lieferanten und vom Netzbetrieber gemeinsam auch unterjährig angepasst werden. Soweit kein wichtiger Grund dagegen steht, erfolgt die Anpassung der Jahresverbrauchsprognose immer zu einem Monatsersten. Für die Ermittlung der monatlischen Mehr- und Mindermenge wird für jede Entnahmestelle die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache Differenz aus der auf Basis der Jahresverbrauchsprognose und des jeweiligen Standardlastprofils eingespeisten Energiemenge und der tatsächlich gemessenen Energiemenge gebildet. Die Abrechnung der Mehr- und Mindermengen erfolgt monatlich bzw. jährlich durch den Netzbetreiber. Mehrmengen vergütet der Netzbetreiber dem Lieferanten zu den unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ veröffentlichten Konditionen. Mindermengen stellt der Netzbetreiber dem Lieferanten zu den unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ veröffentlichten Konditionen in Rechnung. Der Netzbetreiber benennt nachfolgende Ansprechpartner mit dem genannten Telefonnummer und Email-Adresse: 1. Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind lt. DLfür Lieferanten-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüsten.Rahmenvertrag

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Sources: Lieferanten Rahmenvertrag Strom

Anlagen. 5.1Anlage 1: Anlage 2: ▇▇▇▇▇▇ ▇: Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die in den Anlagen genannten Vertragsbedingungen zu akzeptieren. AnforderungenDer Vertrag kommt zu Stande, Laufzeitenwenn die HEWA GmbH Ihnen dies bestätigt und den Beginn der Belieferung mitteilt, Vereinbarungenspätestens mit Aufnahme der Belieferung durch die HEWA GmbH. Voraussetzung für das Zustandekommen des Gaslieferungsvertrags und den Beginn der Belieferung ist, Ansprechpartner dass die HEWA GmbH die Bestätigung der Kündigung des bisherigen Gaslieferungsvertrags von Ihrem Vorlieferanten sowie die Bestätigung des Netznutzungsbeginns des Netz- betreibers vorliegen hat. 🗴 Anlage 1: Vertragsbedingungen (Gas) für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung § 1 Geltung der GasGVV § 2 Vertragsgegenstand 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Belieferung von Haushalts- kunden mit Gas in Niederdruck einschließlich der Netznutzung, die nicht im Rahmen der Allgemeinen Preise und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss GmbH & Co. KG - Wareneingang: - Laufzeiten gemBedingungen der Grundversorgung beliefert werden. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung Dieser Vertrag ist ein separater Frachtbrief kombinierter Vertrag im Sinne des § 9 Abs. 2 Messstellenbe- triebsgesetz (MsbG). Der Lieferant wird die Entgelte für den Messstellenbetrieb für den jeweiligen Messstellenbetreiber ab- rechnen. 2. Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsge- setz (EnWG) sind alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahres- verbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kau- fen. 3. Der Lieferant ist verpflichtet, den Gasbedarf des Kunden zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung be- friedigen und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache mit Dauer des Vertrages im vertraglich vorgese- henen Umfang jederzeit Gas zur Verfügung zu stellen. 4. Der Kunde deckt seinen gesamten leitungsgebundenen Gasbe- darf für die vertraglich bestimmte Entnahmestelle aus den Gaslie- ferungen des Lieferanten. Hiervon unberührt bleiben die in § 4 GasGVV geregelten Ausnahmen. 5. Der Kunde wird das Gas lediglich zur eigenen Versorgung nutzen; eine Weiterleitung an Dritte ist unzulässig. 6. Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverhältnis sowie im Ein- zelfall zu erbringende Wartungsdienste sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Hinsichtlich dieser Bereiche bedarf es geson- derter Vereinbarungen. Erweiterungen und Änderungen der Kundenanlage sowie die Ver- wendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind lt. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüstenLieferanten unver- züglich in Textform mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Be- messungsgrößen ändern.

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Sources: Erdgasliefervertrag

Anlagen. 5.1Widerrufsbelehrung Widerrufsformular für Verbraucher Verwaltervollmacht Vereinbarungen zur Datenverarbeitung Die Eder Hausverwaltungs GmbH speichert personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschriften, Telefonnummern, Bankdaten, ausschließlich zum Zweck der Durchführung des bestehenden Verwaltungsauftrages (z.B. Erstellung der Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Beschlusssammlung). Anforderungen, Laufzeiten, Vereinbarungen, Ansprechpartner und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss GmbH & Co. KG - Wareneingang: - Laufzeiten gemDiese Daten werden aufgrund gesetzlicher Berechtigung (Art. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten6 lit. B DSGVO) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - erhoben. Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung darüber hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten und die Beachtung Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zuEinwilligung des Betroffenen. Franken Guss Die Eder Hausverwaltungs GmbH & Co. KG speichert derartige Daten in der Regel nicht. Wenn jedoch im Einzelfall trotzdem eine Datenspeicherung erforderlich ist, steht diese immer im Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag und wird nach Beendigung dieses Auftrages wieder gelöscht. Weitere Informationen dazu erteilen wir jederzeit gerne auf Nachfrage. Eder Hausverwaltungs GmbH ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ - WarenausgangGeneralbevollmächtigter - Die WEG bevollmächtigt den mit Beschluss der Eigentümerversammlung vom bestellten Hausverwalter ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und des Verbandsvermögens nach den Maßgaben ∙ der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, ∙ der o. g. Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung sowie ∙ des am abgeschlossenen Verwaltervertrages. Der Verwalter ist berechtigt, Gemeinschaftskonten auf den Namen der o. g. WEG einzurichten bzw. zu führen. Insbesondere ist er berechtigt, die Instandhaltungsrückstellung zinsgünstig, ausfallsicher - und mit einer jederzeitigen Zugriffsmöglichkeit über einen Betrag von mind. 5.000 Euro ‒ anzulegen. Die Kontenauflösung oder Kreditaufnahme bedarf des vorherigen Beschlusses durch die Eigentümer. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus darf der Verwalter: - Laufzeit gemIn folgenden Einzelfällen darf der Verwalter Untervollmachten erteilen: Gerichtsverfahren; Bauausführungen Die Vollmacht ist bei Erlöschen der Vertretungsmacht dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates oder einem neu bestellten Verwalter auszuhändigen. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache Zurückbehaltungsrechte bestehen an dieser Urkunde nicht. Der/Die Verwaltungsbeiratsvorsitzende , ist gemäß Beschluss vom Datum Ort Unterschriften der gemäß der Beschlussfassung mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind lt. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüsten.Unterzeichnung beauftragten Person/en

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Sources: Verwaltervertrag

Anlagen. 5.1Bitte legen Sie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten bei der Zulassungsstelle vor. AnforderungenSEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer An das Hauptzollamt Magdeburg Postfach 18 02 29 ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Ich ermächtige die unten genannte Zahlungsempfängerin, LaufzeitenZahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, Vereinbarungendie von der unten genannten Zahlungsempfängerin auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, Ansprechpartner und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss GmbH & Co. KG - Wareneingangbeginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt wird. Zudem gelten folgende Regelungen: - Laufzeiten gemDie Vorabinformation über den Einzug einer fälligen Zahlung erfolgt durch den an die/den Halter/in gerichteten Steuerbescheid. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr Hierbei werden Zahlungsbetrag, Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung sowie die u.g. Gläubiger-Identifikationsnummern mitgeteilt. Die Mandatsreferenznummer wird im Steuerbescheid oder nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellenin einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. - Warenannahme erfolgt nur an In dem Falle, dass die/der vorgegebenen WE-StelleGirokontoinhaber/in nicht identisch mit der/dem Halter/in ist, obliegt es der/dem Halter/in die/den Girokontoinhaber/in über die mitgeteilte Information in Kenntnis zu setzen. - In dem Falle, dass die/der Girokontoinhaber/in identisch mit der/dem Halter/in ist, wird die u.g. Bankverbindung auch im Falle einer Steuererstattung verwendet. (Hinweis: Sofern Sie sichern mit der vorstehenden Regelung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte nach Erteilung des Steuerbescheids an Ihr zuständiges Hauptzollamt.) Zahlungsempfängerin S07 Gläubiger-Identifikationsnummer: Bundeskasse in Halle/S., ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇/▇. DE09ZZZ00000000001 Girokontoinhaber/in S01 Vorname und Nachname oder Firma S02 Straße und Hausnummer S03 Postleitzahl Ort Hinweis: Sofern die Einhaltung IBAN des Zahlers mit der Vorschriften über Ladungssicherung und Zeichenfolge "MC", "SM" oder "CH" beginnt, müssen die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gem. separater Vereinbarung ▇▇▇▇▇▇ S02 S04 (Regellaufzeiten) - Zeitfenster für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind lt. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung Straße/Hausnummer), S03 (möglichst mit LiftgurtePostleitzahl/Ort) und S04 (Land) ausgefüllt werden. Land Kontoverbindung S05 Girokontoinhaber/in IBAN (International Bank Account Number) Hinweis: Die Angabe des BIC ist nur erforderlich, wenn Ihre IBAN mit der Zeichenfolge "MC", "SM" oder "CH" beginnt. S06 BIC (Business Identifier Code) Name der Bank Tag Monat Jahr S13 Ort der Unterschrift Datum der Unterschrift Unterschrift Girokontoinhaber/in Name der Halterin / S24 des Halters Vorname und Nachname oder Firma Tag Monat Jahr Zulassungsdaten S25 S26 Amtliches Kennzeichen Datum der Zulassung Erklärung Ich werde die/den o.g. Girokontoinhaber/in nach Eingang des Steuerbescheides über die Beachtung für den Einzug mitgeteilten der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zuHalterin/ Informationen in Kenntnis setzen. des Halters Ich erkläre mich einverstanden, dass die o.g. Bankverbindung auch im Falle einer Steuererstattung verwendet werden kann. (Hinweis: Sofern Sie mit der vorstehenden Erklärung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte nach Erteilung des Steuerbescheids an Ihr zuständiges Hauptzollamt.) Unterschrift der Halterin/ des Halters (nur erforderlich soweit Girokontoinhaber/in und Halter/in nicht identisch sind) Die im SEPA-Mandat erhobenen personenbezogenen Daten werden grundsätzlich zur Durchführung der SEPA-Lastschrift verwendet. Die Informationen zum Datenschutz - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüsteninsbesondere zu den Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten nach den Artikeln 13 und 14 DSGVO - werden Ihnen im Internetauftritt der Zollverwaltung unter ▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇ oder bei Bedarf in jeder Zolldienststelle bereitgestellt.

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Sources: Vollmacht Zur Fahrzeugzulassung

Anlagen. 5.1Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages. AnforderungenVerzeichnis der Anlagen Anlage 1 Zuordnungsliste Anlage 2 Preisblatt Anlage 3 Standardlastprofilverfahren Anlage 4 Ansprechpartner, LaufzeitenKontaktdaten etc. ▇▇▇▇▇▇ ▇ EDI-Rahmenvertrag Anlage 6 Zuordnungsvereinbarung Ort, VereinbarungenDatum Ort, Ansprechpartner Datum Verteilnetzbetreiber Lieferant - Unterschrift und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss Stempel - - Unterschrift und Stempel - Anlage 2 Stand: 01/2013 Die Netzentgelte, Messpreise und Abrechungspreise der ESWE Netz GmbH & Co. KG - Wareneingang: - Laufzeiten gemwerden kalkuliert nach dem Verfahren der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder Sie basie- ren auf der am 09.02.2009 von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze für das Jahr 2009 die gemäß ARegV auf das Jahr 2013 hochgerechnet wurde. Die hier veröffentlichten Netzentgelte gelten ab 01.01.2013. Bei Nutzung des Netzes werden neben den Netzentgelten, Messpreisen und Abre- chungspreisen je Messstelle, die jeweils gültige Konzessionsabgabe, die Mehrkosten nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbriefdem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung Umlage nach § 19 StromNEV und die Beachtung Offshore-Haftungsumlage in Rechnung gestellt. Alle Preise sind netto, die jeweils gülti- ge Umsatzsteuer muss noch dazugerechnet werden. Preisblatt 1: Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung Preisblatt 2: Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung Preisblatt 3: Jahresleistungspreissystem für Netzreserveleistung Preisblatt 4: Preise für Messstellenbetrieb und Messung bei RLM Kunden Preisblatt 5: Preissystem für Entnahme ohne Lastgangmessung Preisblatt 6: Preise für Messstellenbetrieb und Messung bei SLP Kunden Preisblatt 7: Konzessionsabgaben und Umlagen Preisblatt 8: Sonderleistungen Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung: Entnahmestelle Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer > 2500 h/a Umspannung HS/MS 3,28 2,20 55,20 0,12 Mittelspannung MS 5,54 2,54 52,34 0,67 Umspannung MS/NS 7,22 3,16 63,05 0,93 Niederspannung NS 11,35 4,73 90,87 1,55 Im Standardfall sind die Spannungsebenen der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zuEntnahmestelle und die der Messung identisch. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gemBei Abweichung davon treten zusätzliche Verluste auf, die durch die fol- genden Auf- und Abschläge auf Leistungs- und Arbeitspreiskomponente der Netz- nutzung berücksichtigt werden. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster Liegt der Entnahmepunkt in der Mittelspannungsebene und der Zählpunkt in der Nie- derspannungsebene, sind die Arbeits- und Leistungspreiskomponenten um 3% zu erhöhen. Liegt der Entnahmepunkt in der Niederspannungsebene und der Zählpunkt in der Mittelspannungsebene, sind die Arbeits- und Leistungspreiskomponenten um 3% zu vermindern. Falls Transformatoren mit außergewöhnlich hohen Verlusten eingesetzt werden, wird der Auf- bzw. Abschlag individuell festgelegt. Mittelspannung MS + 3 % 5,71 2,62 53,91 0,69 Umspannung MS/NS – 3 % 7,00 3,07 61,16 0,90 Blindstromlieferungen werden für Entnahmestellen mit ¼-h-Leistungsmessung mit er- fasst und zusätzlich ausgewiesen. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Nieder- spannungsnetz wird erst ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Der Preis für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten Blind- stromlieferung beträgt 1,53 ct/kvarh. Entnahmestelle Leistungspreis Arbeitspreis Umspannung HS/MS 9,20 0,12 Mittelspannung MS 8,72 0,67 Umspannung MS/NS 10,51 0,93 Niederspannung NS 15,15 1,55 Im Standardfall sind lt. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung Spannungsebenen der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) Entnahmestelle und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zuMessung identisch. - LKWs Bei Abweichung davon treten zusätzliche Verluste auf, die durch die fol- genden Auf- und Abschläge auf Leistungs- und Arbeitspreiskomponente der Netz- nutzung berücksichtigt werden. Liegt der Entnahmepunkt in der Mittelspannungsebene und der Zählpunkt in der Nie- derspannungsebene, sind die Arbeits- und Leistungspreiskomponenten um 3% zu erhöhen. Liegt der Entnahmepunkt in der Niederspannungsebene und der Zählpunkt in der Mittelspannungsebene, sind die Arbeits- und Leistungspreiskomponenten um 3% zu vermindern. Falls Transformatoren mit Schwitzplanen auszurüsten.außergewöhnlich hohen Verlusten eingesetzt werden, wird der Auf- bzw. Abschlag individuell festgelegt. Mittelspannung MS + 3% 8,98 0,69 Umspannung MS/NS – 3 % 10,19 0,90 Blindstromlieferungen werden für Entnahmestellen mit ¼-h-Leistungsmessung mit er- fasst und zusätzlich ausgewiesen. Eine Blindstromlieferung für das Mittel- und Nieder- spannungsnetz wird erst ab einem cos φ kleiner 0,9 verrechnet. Der Preis für die Blind- stromlieferung beträgt 1,53 ct/kvarh. Eine Netzreserveleistung kann von einem Kunden, der eine Erzeugungsanlage betreibt, bestellt werden, wenn bei einem Ausfall der Erzeugungsanlage der Reservestrom über das Netz der ESWE Netz GmbH bezogen werden soll. Die Arbeitspreise werden gemäß Preisblatt 1 bzw. Preisblatt 2 berechnet. Dauer der Inanspruch- nahme 0 bis 200 h/a €/kWa 200 bis 400 h/a €/kWa 400 bis 600 h/a €/kWa Umspannung HS/MS 18,40 22,08 25,76 Mittelspannung MS 17,45 20,94 24,43 Umspannung MS/NS 21,02 25,22 29,42 Niederspannung NS 30,29 36,35 42,41

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Sources: Lieferantenrahmenvertrag

Anlagen. 5.162. Anforderungen, Laufzeiten, Vereinbarungen, Ansprechpartner und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss GmbH & Co. KG - Wareneingang: - Laufzeiten gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster Ist es möglich für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr weitere Bearbeitung eine dxf- oder nach telefo- nischer Absprache dwg-Datei des aktuellen Bebauungsplans zu erhalten, um im Zuge der Wettbewerbseinreichung entsprechend die bis Dato festgelegten Baufenster lagegenau beachten zu können? Antwort: Ja, die dwg Datei des Bebauungsplans wird mit der Rückfragenbeantwortung zur Verfügung gestellt. 63. Auslobung Teil B Punkt 3.1.1 Planungsrecht: In der Auslobung werden keine Aussagen zur Topographie des Grundstücks gemacht. Laut B-Plan gelten für die Gebäude aber unterschiedliche Bezugshöhen. Wir bitten um einen Höhenlinienplan oder ein gleichwertiges Höhenaufmaß, idealerweise als PDF- und DWG/DXF-Datei. Antwort: Ja, ein um die Höhenangaben ergänzter Lageplan wird als pdf- und dwg-Datei mit der Rück- fragenbeantwortung zur Verfügung gestellt. 64. Können Sie uns einen aktuellen Grundbuchauszug zukommen lassen? Antwort: Ja, der Grundbuchauszug wird mit der Rückfragenbeantwortung zur Verfügung gestellt. Hier wird später eine dingliche Sicherung eingetragen werden, so wie es im Entwurf zum Kaufvertrag schon vorgemerkt ist. 65. Wird die beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch, Abteilung 2, zu Gunsten des Baden- werks bzgl. des ehemaligen Leitungsmasten vor Veräußerung des Grundstücks gelöscht? Antwort: Ja, das ist vorgesehen. Die Klärung mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr Stromnetzbetreiber, Netze BW, läuft. 66. Die verteilten Anlagen enthalten noch keine maßlichen Angaben für das Wettbewerbsgebiet. Antwort: Das Plangebiet ist in Anlage 02 – Lageplan (pdf und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind ltdwg) mit blauer Linie umrandet darge- stellt und entspricht exakt dem Flurstück 1740. 67. DL-Gespräche kostenfrei - Hinweis: Bitte achten Sie sichern die Einhaltung darauf, dass Sie als Grundlage den Bebauungsplan mit Stand April 2020 verwenden. Am 28.05. stand für kurze Zeit fälschlicherweise ein älterer Stand des Bebauungsplans von 2017 zum Download zur Verfügung. Dieser wurde am 29.05. ersetzt. 68. Hinweis: Der zeichnerische Teil zur Anlage 11 Städtebaulicher Vertrag wird mit der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüstenRückfragenbeant- wortung zur Verfügung gestellt.

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Sources: Städtebaulicher Vertrag