Allgemeine Ziele Musterklauseln

Allgemeine Ziele. E.1 Stationäre Betreuung in Übergangswohnheimen
Allgemeine Ziele. (1) Die Vertragsparteien nehmen eine enge Zusammenarbeit auf, mit der unter anderem angestrebt wird,
Allgemeine Ziele. A.1 Wohnheim für Erwachsene mit geistigen, geistigen und mehrfachen Behinderungen
Allgemeine Ziele. B.1 Tagesstätte für Menschen mir wesentlichen psychischen Erkrankungen/ Behinderungen
Allgemeine Ziele. Allgemeine Ziele der Kooperation sind: • die Schülerinnen und Xxxxxxx zur differenzierten Analyse von sicherheitspolitischen Themen zu befähigen, insbesondere zum Entstehen und zu den Hintergründen internati- onaler Konflikte sowie zur Friedenssicherung, zur Konfliktverhütung und zur Krisenbe- wältigung möglichen und/oder notwendigen Instrumente der Politik, • den Schülerinnen und Schülern nachhaltige und fachübergreifende Lernergebnisse durch die Einbeziehung außerschulischer Lernorte im Rahmen der Seminarangebote der Ju- gendoffiziere zu vermitteln; • den Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern sowie interessierten Lehrkräften spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung zu stellen; • Erwachsene zu einer differenzierten Analyse und kritischen Beurteilung gesellschaftli- cher Zusammenhänge zu befähigen; • den Auszubildenden, Studierenden und Gästen der sächsischen Bildungseinrichtungen der Bundeswehr, wie etwa der Offiziers- und Unteroffiziersschule, gemeinsame Angebote der politischen Bildung zu unterbreiten.
Allgemeine Ziele. Die Erstellung von Software ist gekennzeichnet durch die Komplexität der Anwendung und in der Folge durch eine geringe Planbarkeit der zu erbringenden Leistungen sowie des Fertigstellungstermins und der anfallenden Kosten. Die Parteien sind sich einig, dass die Software daher mit agilen Arbeits- und Entwicklungsmethoden entwickelt wird. Ziel eines agilen Projektmanagements ist die Beherrschung der Komplexität der Softwareerstellung durch eine weitgehende Selbstorganisation des Entwicklerteams im Rahmen der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Leistungen und Kosten. In einer Vielzahl überschaubarer Entwicklungsschritte wird die zu Projektbeginn nur grob definierte Software im Projektverlauf in regelmäßiger Abstimmung der Parteien erstellt. Die hierbei zum Einsatz kommenden Rollen und Arbeitsmethoden/Prozesse werden unten im Detail dargestellt und stellen die geschuldete Leistung dar. Die Entwicklung soll unter ständiger Einbeziehung Nutzender und der Justiz durchgeführt werden, um den aktuellen Stand und die geplante Weiterentwicklung der Software frühestmöglich zu validieren und eine möglichst hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen. Weiter soll die Software-Entwicklung und -Dokumentation nach dem „Open Source“- Prinzip erfolgen. Der erforderliche Aufwand für Open Sourcing (z.B. Einsatz und Modifikation von Open Source Software, Veröffentlichung von Dokumentation, Beiträge zu offenen Standards und Schnittstellen) und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Beteiligungsformate, Community-Arbeit, Blogbeiträge, Veröffentlichungen etc.) sind integraler Bestandteil der Arbeitsleistung bei der Softwareentwicklung. Die Softwarearchitektur gewährleistet einen stabilen Betrieb. Weiter wird ein den allgemeinen Anforderungen entsprechendes Sicherheits- und Datenschutzkonzept umgesetzt.
Allgemeine Ziele. Übergeordnetes Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung einer neuen attraktiven und hochwertigen Stadtmitte für Erbach. Der Wettbewerb soll aufzeigen, wie aus dem heutigen Bestand heraus eine Zukunftsi- dentität für die Stadtmitte Erbachs entwickelt werden kann. Für den Wandel Xxxxxxx vom Dorf zur Stadt sucht der Auslober nach entspre- chenden städtebaulichen Konzepten. Die vorgelegten Konzepte sollen stufenweise realisiert werden können und die langfristige Entwicklung von Erbach positiv beeinflussen. Die Ausformulierung einer attraktiv gestalteten Mitte mit einer hohen städtebaulichen Qualität ist zentrale Aufgabe des Wettbewerbes. Dem westlichen Innenstadtbereich und damit dem Plangebiet fehlt es an Besuchsgründen. Einzelhandelsansiedlungen kommen wie zuvor un- ter Ziffer 17.5 Einzelhandel beschrieben aber nur begrenzt in Frage für eine Aufwertung. Folgerichtig müssen für diesen Bereich gastronomi- sche Angebote, Dienstleistungsangebote und eine erhebliche Verbesse- rung der Aufenthaltsqualität als komplimentäre Besuchsgründe im Ver- gleich zum östlichen Innenstadtbereich mit seinem großen Angebot an Fachmärkten vorgehalten werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt aus Sicht des Auslobers aber auch auf der Schaffung von hochwertigem in- nerstädtischem Wohnraum mit der Zielsetzung, eine allseitige Bele- bung der Stadtmitte zu erreichen. Von der Entwicklung des Plangebietes werden Synergie- und Aufwer- tungseffekte für die gesamte Innenstadt erwartet. Das Angebot einer neu gestalteten Ortsdurchfahrt in Verbindung mit der Aufwertung und Neustrukturierung der angrenzenden Quartiere soll eine attraktive und belebte Stadtmitte für Erbach schaffen. Hierbei ist die städtebauliche Betrachtung über das Plangebiet hinaus unumgänglich. Zur Unterstützung des jeweiligen stadträumlichen Ent- wurfskonzeptes sind daher Planungsvorschläge in angrenzenden Berei- chen möglich. Im Einzelnen werden im Rahmen des Wettbewerbs für folgende Aufga- ben Lösungsvorschläge erwartet:

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.