Common use of Allgemeine Haftungsbegrenzung Clause in Contracts

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Lieferant – auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist seine Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit der Lieferant die Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen hat, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Appears in 3 contracts

Samples: www.studersa.com, www.biennaform.com, www.notzmetall.ch

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Wegen Verletzung vertraglicher Schadens- und ausservertraglicher PflichtenAufwendungsersatzansprüche des KÄUFERs (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung haftet der Lieferant – auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz und der groben grober Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist seine Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei schuldhaft herbeigeführten Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit sowie der Lieferant die Garantie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen hatVerletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzvorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers der der Gesundheit gehaftet wird.

Appears in 1 contract

Samples: www.kolibri.net

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher PflichtenSchadensersatzansprüche, insbesondere wegen Unmöglichkeitsolche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsanbahnung Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haftet der Lieferant – auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeitaus außervertraglicher Haftung werden ausgeschlossen, beschränkt auf den soweit sie bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schadennicht vorhersehbare Schäden betreffen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der AN oder deren Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist seine Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoss gegen wesentliche VertragspflichtenDer vorgenannte Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt nicht, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wirdes sich um Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz handelt, wel- ches eine verschuldensunabhängige Haftung bei schuldhaft herbeigeführten Tod, Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit der Lieferant die Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen hat, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzan überwiegend privat genutzten Sachen vorsieht.

Appears in 1 contract

Samples: www.kieswerk-frank.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Lieferant – auch für seine leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur 1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes und oder der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf Fahrlässigkeit - auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen - nach den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schadengesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist seine Haftunghaften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei schuldhaft herbeigeführten Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und oder der Gesundheit und oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch dann nichtin Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn und soweit keiner der Lieferant die Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen hat, sowie oben in Fällen zwingender Haftung nach dem ProdukthaftungsgesetzSatz 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

Appears in 1 contract

Samples: kupek.de