Common use of Allgemeine Haftungsbegrenzung Clause in Contracts

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, die über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn). Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässig, treten wir diese Versicherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.

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Samples: www.heinlehmann.de, www.heinlehmann.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, die über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn). Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässig, treten wir diese Versicherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen Haftpflicht bedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.

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Samples: www.isenmannsiebe.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend nachfolgende Schadensersatzansprüche) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, die über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn). Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässig, treten wir diese Versicherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Soweit in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir für gesetzliche oder vertragliche Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche) oder Aufwendungsersatz wegen Verletzung vertraglicher oder vertraglicher, vor- und außervertraglicher PflichtenPflichten (also auch bei Vertragsschluss und im Rahmen unerlaubter Handlung) bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Soweit wir fahrlässig eine Pflicht verletzen, deren Erfüllung die über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehenordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf, sind ist unsere Ersatzpflicht generell auf den vertragstypischen, vorhersehbaren und üblicherweise versicherbaren Schaden begrenztoder Aufwand begrenzt und für Verzögerungsschäden auf maximal 5 % des Kaufpreises beschränkt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche Entgangener Gewinn und vergleichbare Vermögensschäden werden von uns nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung erstattet. Weitergehende Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche – ohne Rücksicht auf Ersatz von Schäden, die nicht an ihre Rechtsnatur (insbes. auch aus Schäden außerhalb der Ware selbst entstanden Kaufsache und entgangenem Gewinn) - sind (Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn)ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes aus einer Garantie, aus Lieferregress, auf Aufwendungsersatz gem. § 439 Abs. (2) BGB, wegen Schäden aus Datenschutzverletzungen oder grober Fahrlässigkeit wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitPersonenschäden bleibt hiervon unberührt. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz Die vorstehende Haftungsbegrenzung besteht auch bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher im Hinblick auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässigpersönliche Haftung unserer Vertreter, treten wir diese Versicherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche RegelungMitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: www.agro-holdorf.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend SchadensersatzansprücheSchadensersat- zansprüche) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, die über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn). Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Betriebshaftpflicht- versicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässig, treten wir diese Versicherungsansprüche Versi- cherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.

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Samples: www.steinhaus-gmbh.de

Allgemeine Haftungsbegrenzung. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend SchadensersatzansprücheSchadensersatz- ansprüche) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, die über die in diesen Bedingungen zugestandenen hinausgehen, sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn). Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir darüber hinaus auf Schadensersatz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn die Zusicherung gerade den Zweck verfolgt, den Käufer gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. Für grob fahrlässiges Verhalten wird die Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Durch uns wurde eine angemessene, weltweit gültige Produkt- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Betriebshaft- pflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden aus Produkt- und Betriebshaftung beschränken sich daher auf die von der Versicherung geschuldeten Beträge. Soweit zulässig, treten wir diese Versicherungsansprüche an den Käufer ab. Der Betriebshaftpflichtversicherung liegen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde. Schadensersatzansprüche des Käufers verjähren in zwölf Monaten; für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Arglist bzw. Vorsatz gilt die gesetzliche Regelung.

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Samples: www.siebtechnik-tema.de