Allgemeine Beschränkungen Musterklauseln

Allgemeine Beschränkungen. Falls nichts Gegenteiliges in den Lizenzdokumenten angegeben ist, ist dem Lizenznehmer Folgendes untersagt, und er ist nicht berechtigt, dies anderen zu gestatten: (a) die Software an eine andere Partei abzutreten, zu übertragen, weiterzugeben, weiterzuvertreiben, zu reproduzieren, zu übermitteln, zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen oder die Software auf irgendeine Weise zu behindern; (b) die Software auf Miet- oder Timesharing-Basis einzusetzen bzw. für den Outsourcingbetrieb zu nutzen, anderen Personen oder Gesellschaften zu gestatten Internet „Links“ zu der Software zu erstellen oder die Software mit irgendeinem anderen Server, drahtlosen oder internetbasierendem Gerät zu „verlinken“ oder zu „spiegeln“, oder einer anderen Partei auf irgendeine Art und Weise den Zugang zu bzw. die Nutzung und/oder Verwertung der Software zu gestatten; (c) die Software als Ganzes oder in Teilen dazu zu nutzen ein Konkurrenzangebot zu erstellen; (d) von einer anderen Partei ein Entgelt für den Zugriff auf die Software oder die Nutzung der Software zu verlangen; oder (e) die Software auf eine Weise zu nutzen, die nicht den Lizenzdokumenten entspricht.
Allgemeine Beschränkungen. Falls nichts Gegenteiliges in den Lizenzdokumenten angegeben ist, ist dem Lizenzgeber Folgendes untersagt, und er ist nicht berechtigt, dies anderen zu gestatten: (a) die Software als Ganzes oder in Teilen an eine andere Partei abzutreten, zu übertragen, unterzulizenzieren oder weiterzuvertreiben; (b) die Software auf Miet- oder Timesharing-Basis einzusetzen bzw. für den Outsourcingbetrieb zu nutzen; (c) von einer anderen Partei ein Entgelt für den Zugriff auf die Software oder die Nutzung der Software zu verlangen; oder (d) die Software auf eine Weise zu nutzen, die nicht den Lizenzdokumenten entspricht. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Ergebnisse jeglicher Benchmark-Tests oder sonstiger an der Software durchgeführter Tests offenzulegen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software (w) zur Online-Steuerung von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigations- oder Flugzeugkommunikationssystemen; (x) für die Planung, den Bau, den Betrieb oder die Instandhaltung jeglicher nukleartechnischer Einrichtungen; (y) für medizinische bzw. chirurgische Anwendungen; oder (z) für jegliche sonstige Anwendungen zu nutzen, bei der ein Ausfall zu Personenschäden oder Todesfällen führen könnte.
Allgemeine Beschränkungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, weder direkt noch indirekt: (a) die Software für einen nach geltendem Recht verbotenen Zweck zu verwenden oder anderweitig im Zusammenhang mit der Verwendung der Software gegen geltendes Recht zu verstoßen; (b) zu versuchen, die Software zu kopieren, zu vervielfältigen, zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu übersetzen, zu versuchen, den Quellcode der Software herauszufinden oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; mit der
Allgemeine Beschränkungen. Sofern in der jeweils anwendbaren Servicebeschreibung nicht anders geregelt, erbringt Avaya Services für Software nur für die unveränderte aktuelle Version der Software und die vorherige Version im Rahmen der Vorgaben seiner Avaya Product Life Cycle Policy. Die folgenden Leistungen sind nur dann in den Services enthalten, wenn sich dies aus der entsprechenden Servicebeschreibung ergibt oder hierüber eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien geschlossen wird: (i) Support von kundenspezifischen Applikationen; (ii) Support von durch Dritte veränderten Produkten (darunter fallen nicht Standardinstallationen und selbstinstallierte Updates, die vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden); (iii) Korrekturen von benutzerdefinierten Berichten; (iv) Wiederherstellung von Daten; (v) Umzugsservice bei Standortwechsel;
Allgemeine Beschränkungen. Der Kunde darf nicht (und wird es auch keinem Dritten erlauben): (a) die Dienste an Dritte zu vermieten, zu verleasen, ihnen Zugang zu gewähren oder Unterlizenzen zu vergeben; (b) die Dienste zu nutzen, um einem Dritten ein Produkt oder eine Dienstleistung bereitzustellen oder die Dienste in ein Produkt oder eine Dienstleistung einzubinden; (c) den Quellcode oder die nicht öffentlichen APIs der Dienste zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, sie zu erhalten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig (und dann nur nach vorheriger Benachrichtigung von Marmind); (d) die Dienste oder die Dokumentation zu kopieren oder zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (e) in den Diensten enthaltene Eigentums- oder sonstige Hinweise zu entfernen oder unkenntlich zu machen (Hinweise auf Berichten oder Daten, die von den Diensten gedruckt werden); oder (f) Informationen über die Leistung der Dienste öffentlich zu verbreiten.
Allgemeine Beschränkungen. Falls nichts Gegenteiliges in den Lizenzdokumenten angegeben ist, ist dem Lizenzgeber Folgendes untersagt, und er ist nicht berechtigt, dies anderen zu gestatten: (a) die Software als Ganzes oder in Teilen an eine andere Partei abzutreten, zu übertragen, weiterzugeben, weiterzuvertreiben, zu reproduzieren, zu übermitteln, zu verkaufen, zu vermieten, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen oder die Software auf irgendeine Weise zu behindern; (b) die Software auf Miet- oder Timesharing-Basis einzusetzen bzw. für den Outsourcingbetrieb zu nutzen, anderen Personen oder Gesellschaften zu gestatten Internet
Allgemeine Beschränkungen. Das Unternehmen darf Dritte nicht veranlassen und ihnen nicht erlauben:
Allgemeine Beschränkungen. Sofern in der jeweils anwendbaren Servicebeschreibung nicht anders geregelt, erbringt Avaya Services für Software nur für die unveränderte aktuelle Version der Software und die vorherige Version. Die folgenden Leistungen sind nur dann in den Services enthalten, wenn sich dies aus der entsprechenden Servicebeschreibung ergibt oder hierüber eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien geschlossen wird: (i) Support von kundenspezifischen Applikationen; (ii) Support von durch Dritte veränderten Produkten (darunter fallen nicht Standardinstallationen und selbstinstallierte Updates, die vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden);
Allgemeine Beschränkungen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in der Servicebeschreibung geregelt, wird PCS Softwarepflege nur für das gegenwärtige, unveränderte Release und dessen Vorgängerversion erbringen. Die folgenden Leistungen sind vom Service nur umfasst, wenn sie in der anwendbaren Servicebeschreibung aufgelistet sind oder einzelvertraglich vereinbart werden: (i) Support von kundenspezifischen Applikationen; (ii) Support von durch Dritte veränderten Produkten, (darunter fallen nicht Standardinstallationen und selbstinstallierte Updates, die vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden); (iii) Korrekturen von benutzerdefinierten Berichten; (iv) Wiederherstellung von Daten; (v) Umzugsservice bei Standortwechsel; (vi) Behebung von auf äußeren, außerhalb der Sphäre von PCS liegenden Fehlern der unterstützten Produkte (wie z. B. Stromausfall oder Flutkatastrophen) und (vii) Dienstleistungen für unterstützte Produkte, die unsachgemäß oder unter Lizenzverstoß verwendet wurden, unsachgemäß installiert oder konfiguriert wurden oder deren Seriennummer geändert, entfernt oder vernichtet wurde.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.