Haftung Clausole campione

Haftung. Der Kunde besucht die Webseite vollständig auf eigene Gefahr. Der Parco Natura Viva übernimmt keinerlei Haftung für unvorhergesehene und/oder direkt dem Kunden zugefügte Schäden, zu denen unter anderem auch Verdienstausfall, Verlust von Chancen, Verlust von Gewinn aus Kundenkontakten, von Daten, jegliche finanziellen und wirtschaftlichen Einbußen, wirtschaftliche Probleme oder immaterielle Beeinträchtigung gehören. Der Parco Natura Viva kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder ungenügende Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf 1. den Kunden oder 2. auf ▇▇▇▇▇▇ oder höhere Gewalt zurückzuführen ist. Der Parco Natura Viva kann dem Kunden weder garantieren, dass die Webseite genau seinen Erwartungen entspricht, noch dass während der Nutzung der Webseite keinerlei Fehler auftreten. Die Webseite ist an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden am Tag zugänglich, abgesehen von einer vorübergehenden Stilllegung zu Wartungs- oder Reparaturzwecken oder in Fällen höherer Gewalt oder bei jeglichen Ereignissen, die sich der Kontrolle des Parco Natura Viva entziehen. Der Parco Natura Viva kann nicht haftbar gemacht werden für Verluste oder Schädigungen des Kunden oder Dritten infolge der Unmöglichkeit des Zugriffs 1. auf die Webseite, 2. oder auf das Internet, 3. der Telekommunikationsmittel 4. und noch allgemeiner, aufgrund des Eintritts höherer Gewalt, wie durch die Rechtsprechung italienischer Gerichte festgeschrieben, zum Zeitpunkt des Besuchs der Webseite oder der Verarbeitung einer Bestellung. Der Parco Natura Viva kann nicht haftbar gemacht werden für einen Schaden, der durch die Verwendung des Internets entsteht, wie beispielsweise Datenverlust, unbefugten Zugriff, Virus oder Unterbrechung des Dienstes. Der Parco Natura Viva kann nicht haftbar gemacht werden für eine nicht ordnungsgemäße Nutzung der Webseite und/oder des Dienstes für den Online-Ticketkauf für den Kunden oder für Dritte. Für den Fall, dass der Parco Natura Viva aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verantwortung gezogen wird, kann der Parco Natura Viva gerichtlich gegen den Kunden vorgehen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seine Entscheidung, die Reservierung der Tickets online zu tätigen. Infolgedessen kann der Parco Natura Viva nicht für irgendwelche Fehlfunktionen in Zusammenhang mit Problemen haftbar gemacht werden, die zwischen der Reservierung und der Programmierumgebung au...
Haftung. 14.1 Soweit einschlägig und anwendbar, unterliegt die Haftung im Zusammenhang mit der Beför- derung von Fluggästen, Gepäck und Fracht in- nerhalb und außerhalb der Europäischen Ge- meinschaft der EG-Verordnung 2027/97 (Über- einkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internati- onalen Luftverkehr) in der Fassung der EG-Ver- ordnung Nr. 889/2002 ("Montrealer Überein- kommen") oder dem Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luft- verkehr in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955, je nachdem, ob es sich um eine nationale oder internationale Beförde- rung im Sinne der jeweiligen Vorschriften han- delt. Der Betreiber behält sich alle nach dem Warschauer Abkommen und dem Montrealer Übereinkommen geltenden Einreden und Haf- tungsbeschränkungen vor, sofern eines der Übereinkommen auf ihn anwendbar ist. Der Betreiber weist darauf hin, dass - sofern anwend- bar - das Montrealer Übereinkommen oder das War- ▇▇▇▇▇▇▇ Abkommen die Haftung des Flugzeugkom- mandanten für Tod und Körperverletzung von Flug- gästen, für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Gepäck und für Verspätungen regeln und dass die Haf- tung nach diesen Vorschriften beschränkt sein kann. 14.2 Der Betreiber haftet nicht für Nichterfüllung oder Leistungsminderung aufgrund höherer Ge- walt (d.h. Krieg oder kriegsähnliche Handlun- gen, Feindseligkeiten, Aufruhr oder Bürger- krieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Be- schränkung durch Behörden oder andere Perso- nen, Quarantänebeschränkungen sowie Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen). Im Falle eines Streiks, einer Aussperrung oder einer Arbeitsniederlegung beim Luftfrachtfüh- rer haftet der Luftfrachtführer nur dann, wenn festgestellt werden kann, dass er es unterlassen hat, alle zumutbaren Anstrengungen zu unter- nehmen, um solche Arbeitskampfmaßnahmen durch seine eigenen Mitarbeiter zu vermeiden. 14.3 Der Betreiber haftet für die Annullierung oder Verspätung von Flügen nur bei eigener direkter Verursachung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz; der Betreiber haftet nicht, wenn der Flug von einem fremden Luftfrachtführer durchgeführt wurde, wenn das Verhalten des Luftfrachtführers, seiner Abfertigungsgesell- schaften oder deren Erfüllungsgehilfen für die Annullierung oder Verspätung kausal war. 14.4 Aus anderen Rechtsgründen haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder ▇▇▇▇▇▇ Fahrlässigkeit. Nur bei der Verletzung einer we...
Haftung. 8.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 3 ist unsere vertragliche und gesetzliche Haftung auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung der wichtigsten Vertragsverpflichtungen beschränkt. 8.2 Die von uns in Artikel 7.5 eingegangenen Verpflichtungen (d.h. Ersatzlieferung oder Nachbesserung der Produkte zu den dort festgelegten Bedingungen) treten an die Stelle aller anderen gesetzlichen Garantien oder Gewährleistungen oder der vom Gesetz vorgeschriebenen Haftung. Demzufolge besteht Einvernehmen, dass außer im Fall von Betrug oder ▇▇▇▇▇▇ Fahrlässigkeit jede andere (sowohl vertragliche als auch außervertragliche) Haftung, die sich aus der Lieferung und/oder deren Weiterverkauf ergibt (d.h. Schadensersatz, Gewinnverlust usw.) ausdrücklich ausgeschlossen ist. 8.3 Unsere Haftung für betrügerisches oder grob fahrlässiges Verhalten ist auf den Warenwert beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ausgleichsforderungen aufgrund von Folgeschäden, die durch einen Mangel verursacht wurden.
Haftung. Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Klausel 7 beschränkt sich die Haftung des Verkäufers im Rahmen eines Vertrags, einschließlich der Haftung für fehlende oder verspätete Lieferung oder für Mängel an der gelieferten Ware, auf den berechneten Nettobetrag der entsprechenden Ware. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, gegen die der Käufer versichert ist.
Haftung. Der Verkäufer haftet außerhalb des zwingenden Anwendungs- bereiches des Produkthaftpflichtgesetzes für einen dem Käufer entstandenen Schaden nur insoweit, als ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Nachweis des groben Verschuldens obliegt dem Käufer.