Common use of Überwachung des Fernmeldeverkehrs Clause in Contracts

Überwachung des Fernmeldeverkehrs. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx gem. § 94 des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx gem. § 106 des Telekommunikationsgesetzes 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen des xxxxx.xxx aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes zur Kenntnis, wonach das xxxxx.xxx unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Das xxxxx.xxx wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein „Internet Service Providers Austria“) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter ‚xxxx://xxx.xxxx.xx/’ zu beachten und ihnen zu entsprechen.

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Samples: nemox.net, www.rtr.at

Überwachung des Fernmeldeverkehrs. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx gem. mmc gem § 94 des Telekommunikationsgesetzes TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx gem. mmc gem § 106 des Telekommunikationsgesetzes TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen des xxxxx.xxx der mmc aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) zur Kenntnis, wonach das xxxxx.xxx mmc unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Das xxxxx.xxx mmc wird bestrebt sein, die von der ISPA mmcA (Verein der Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter ‚xxxx://xxx.xxxx.xx/’ xxx.xxxx.xx zu beachten und ihnen zu entsprechen.

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Samples: www.mmc.at

Überwachung des Fernmeldeverkehrs. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx CYBERSERVICE gem. § 94 des Telekommunikationsgesetzes TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx CYBERSERVICE gem. § 106 des Telekommunikationsgesetzes TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen des xxxxx.xxx von CYBERSERVICE aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach das xxxxx.xxx CYBERSERVICE unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Das xxxxx.xxx CYBERSERVICE wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter ‚xxxx://xxx.xxxx.xx/’ xxx.xxxx.xx zu beachten und ihnen zu entsprechen.

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Samples: www.cyberservice.net

Überwachung des Fernmeldeverkehrs. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx „xxx.xx“ gem. § 94 des Telekommunikationsgesetzes TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmenteilzu- nehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx „xxx.xx“ gem. § 106 des Telekommunikationsgesetzes TKG 2003 zur Einrichtung Einrich- tung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen des xxxxx.xxx der „xxx.xx“ aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters weiteres die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) zur Kenntnis, wonach das xxxxx.xxx „xxx.xx“ unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend be- treffend den Kunden zu erteilen. Das xxxxx.xxx erteilen.„xxx.xx“ wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter ‚xxxx://xxx.xxxx.xx/’ xxx.xxxx.xx zu beachten und ihnen zu entsprechen.

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Samples: www.oja.at

Überwachung des Fernmeldeverkehrs. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx die Firma IHAB OG gem. § 94 des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso Eben- so nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass das xxxxx.xxx die Firma IHAB OG gem. § 106 des Telekommunikationsgesetzes Telekommunikationsge- setzes 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung Rufnummernunterdrü- ckung verpflichtet werden kann. Handlungen des xxxxx.xxx der Firma IHAB OG aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-CommerceCommer- ce-Gesetzes zur Kenntnis, wonach das xxxxx.xxx die Firma IHAB OG unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden Kun- den zu erteilen. Das xxxxx.xxx die Firma netvoice data security GmbH wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein „Internet Service Providers Austria“) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht Auskunfts- pflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter ‚un- ter ,xxxx://xxx.xxxx.xx/zu beachten und ihnen zu entsprechen.

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Samples: www.ihab.at