Kontaktstellen Musterklauseln

Kontaktstellen. (1) Beauftragt eine Partei mehrere zuständige Stellen mit der Kontrolle, so gewähr- leistet sie die Koordinierung von deren Tätigkeiten.
Kontaktstellen. Die Kontaktdaten des ISP sind auf dessen Webseite verfügbar.
Kontaktstellen. Zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den Vertragsparteien über dieses Kapitel betreffende Angelegenheiten benennt jede Vertragspartei innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten dieses Abkommens eine dafür verantwortliche Kontaktstelle und teilt der anderen Vertragspartei die Kontaktdaten der Kontaktstelle mit. Jede Vertragspartei notifiziert der anderen Vertragspartei Änderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich.
Kontaktstellen. Die Kontaktdaten des ISP sind auf dessen Webseite verfügbar. xxx.xxxxxxx.xx PSMEDIA LTD&CoKG Xx Xxxxxxxx X0 0000 Xxxxx Tel.: +00 000 00000000
Kontaktstellen. A. Für die Koordinierung und Verwaltung dieser Anlage wurden folgende Stellen benannt:
Kontaktstellen. Die Parteien teilen einander ihre jeweiligen Kontaktstellen für die technische Koordinierung und die Verwaltung der im Rahmen dieser Beilage durchzuführenden Verbundprojekte mit.
Kontaktstellen. Die Vertragsparteien legen folgende Kontaktstellen fest:
Kontaktstellen. Die Kontaktdaten der Salzburg AG sind auf der Webseite xxxxxxxx-xx.xx verfügbar.
Kontaktstellen. Die Vertragsparteien tauschen Namen und Adressen von bezeichneten Kontaktstel- len für Angelegenheiten im Bereich der Zusammenarbeit aus.
Kontaktstellen. Zur Erleichterung der Kommunikation und Koordination zwischen den Vertragsparteien über dieses Kapitel betreffende Fragen benennt jede Vertragspartei bei Inkrafttreten dieses Abkommens eine Kontaktstelle und teilt der anderen Vertragspartei die Kontaktdaten für diese Stelle mit. Jede Vertragspartei notifiziert der anderen Vertragspartei Änderungen dieser Kontaktdaten unverzüglich.