Änderung der Vergütung Musterklauseln

Änderung der Vergütung. (§ 2 Nr. 3) Beansprucht der Auftragnehmer auf Grund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausfüh- rung der Leistung und möglichst der Höhe nach – anzeigen. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
Änderung der Vergütung. Für die Erbringung der Dienstleistung schätzt die Leistungserbringerin die aufzuwendende Arbeitszeit sowie die zu erwartenden Gesamtkosten aufgrund der bei Vertragsabschluss bekannten Grundlagen bestmöglich. Sollte die Schätzung aufgrund des Projektverlaufs oder bei veränderten Grundlagen, die zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht bekannt oder nicht ausreichend waren, nicht eingehalten werden, wird durch die Vertragspartner eine Anpassung vereinbart. Die Leistungserbringerin kann die weitere Erbringung der Dienstleistungen aussetzen, wenn innert angemessener Zeit keine Vereinbarung zustande kommt oder die Leistungsbezügerin die Grundlage des Vertrages nicht wiederherstellen kann.
Änderung der Vergütung. (§ 2 Nr. 3) Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragneh- mer auf Grund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergü- tung, muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüg- lich - möglichst vor Ausführung der Leistung und mög- lichst der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minder- kosten nachzuweisen.
Änderung der Vergütung bll computersysteme GmbH & Co. KG ist berechtigt, sowohl eine Vergütungspauschale (5.1) als auch seine für sonstige Leistungen geltenden Sätze mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Erstmals darf die bll computersysteme GmbH & Co. KG die Erhöhung zum Ende des Vertragsjahres aussprechen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% bezogen auf den Vergleichszeitraum der bisher geltenden Pauschale und sonstigen Vergütungssätze, hat der Kunde das Recht, diesen Wartungsvertrag mit einer außerordentlichen Kündigungsfrist von einem Kalendermonat, gerechnet ab Mitteilung des Erhöhungsverlangens, zu kündigen mit Wirkung zum Ende der Geltung der bisherigen Vergütungssätze (Ende des Vertragsjahres).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.