Zahlungsinstrumente Musterklauseln

Zahlungsinstrumente. Artikel 49 Der Kontoinhaber sowie jeder Bevollmächtigte, der über die Ermächtigung des Kontoinhabers verfügt, kann die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten beantragen, die von der Bank vertrieben werden. Die Bank behält sich das Recht vor, die Ausgabe abzulehnen. Für die Nutzung der Zahlungsinstrumente gelten eigene Bedingungen, die dem Kontoinhaber und gegebenenfalls seinem Bevollmächtigten ausgehändigt werden, wobei sich der Kontoinhaber und gegebenenfalls sein Bevollmächtigter verpflichten, diese einzuhalten. Sie sind verpflichtet, unter der Verantwortung des Kontoinhabers alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Zahlungsinstruments und der Personalisierten Sicherheitsdaten zu gewährleisten, und die Bank umgehend über Verlust, Diebstahl, Unterschlagung oder jede unbefugte Nutzung des Zahlungsinstruments zu informieren. Der Kontoinhaber haftet für alle vom Bevollmächtigten getätigten Vorgänge, solange dieser der Bank seine Zahlungsinstrumente nicht zurückgegeben hat. Die Bank kann alle dem Kunden bereitgestellten Zahlungsinstrumente jederzeit unangekündigt sperren, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments dies rechtfertigen, der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Nutzung des Zahlungsinstruments besteht oder im Fall eines Zahlungsinstruments mit einer Kreditlinie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Bank unterrichtet den Kunden hiervon. Betrifft die Sperrung den Bevollmächtigten, unterrichtet die Bank den Kontoinhaber. Sie hebt die Sperrung des Zahlungsinstruments auf oder ersetzt dieses durch ein neues Zahlungsinstrument, wenn die Gründe für die Sperrung nicht mehr gegeben sind. Wird dem Kontoinhaber das Recht zur Nutzung eines Zahlungsinstruments entzogen, gilt dieser Entzug automatisch auch für den Bevollmächtigten. Mit dem Tod des Kontoinhabers erlischt sofort die Vollmacht zur Nutzung eines Zahlungsinstruments.
Zahlungsinstrumente. Zahlungsinstrumente sind personalisierte Instrumente oder Verfahren, deren Verwendung zwischen der Sparkasse und dem Kontoinhaber ver- einbart wurden und die vom Teilnehmer zur Erteilung eines Online-Ban- king-Auftrags verwendet werden. Insbesondere mittels folgender Zah- lungsinstrumente kann das Personalisierte Sicherheitsmerkmal (z. B. TAN) dem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden: – PIN-Brief, – TAN-Generator, der Bestandteil einer Chipkarte oder eines anderen elektronischex Xxxxts zur Erzeugung von TAN ist (chipTAN), – Online-Banking-App auf einem mobilen Endgerät (z. B. Mobiltelefon) zum Empfang oder zur Erzeugung von TAN, Bedingungen für das Online-Banking – mobiles Endgerät (z. B. Mobiltelefon) zum Empfang von TAN per SMS (smsTAN), – Chipkarte mit Signaturfunktion oder – sonstiges Zahlungsinstrument, auf dem sich Signaturschlüssel be¿nden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.